• Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Bassnatic

Gummipapst
Registriert
21. Januar 2015
Beiträge
865
Punkte Reaktionen
1.884
Ort
Hamburg
In Flensburg standen mehrere Jungs am Kai und hielten die StatioRute wie ne baitcaster und kurbelten dann so lustig umständlich mit rechts.
Der fang ging ganz entspannt in die Tüte bei 20grad Außentemperatur sicher auch sehr schmackhaft.
Wurde dann keine 300m entfernt von der waschpo aufm belly kontrolliert und hab denen dann gleich mal gesteckt, dass da Evtl kontrollbedarf herrscht.
Haben mir ganz ehrlich geantwortet, dass sie da eh keinen Handlungsspielraum haben würden.
Also von daher :)
Lassen wir uns mal weiter beschränken, Solidarität und so :)
 

Asphaltmonster

Echo-Orakel
Registriert
5. Januar 2008
Beiträge
126
Punkte Reaktionen
53
Ort
Direkt am Wasser
Website
www.facebook.com
Man hört ja immer wieder von Kontrolleuren, die auch verprügelt werden...
Die versuchte Körperverletzung in Zusamenhang mit Bedrohung und Beleidigung hat den "Guten Mann" in meinem Fall 1800€ gekostet.
Er war der Meinung das ich hinter einer Kontrolle stecke und meinte, er müsse am Tag danach mit einem gut 80cm langem Kantholz (beschlagen mit zwei Eisenwinkeln) auf mich losgehen zu müssen.
Naja, esfolgte ein Polizeieinsatz und das ganze Procedere.

Nur hat er eines nicht bedacht: wenn ich hinter der Kontrolle gesteckt hätte, wäre er nicht mehr dazu gekommen die Angelschnüre durchzuschneiden wo sich vermutlich lebende Köderfische am Ende befunden haben.
So waren es leider drei (unerfahrene) Polizisten die diese Kontrolle durchgeführt haben und er hat in dieser Sache "Glück" gehabt - das dicke Ende kam dann (siehe oben). Die SA wertete das wie einen Angriff auf einen Polizisten da ich amtlich bestellter Fischereiaufseher bin.
Außerdem bekam er keinen Erlaubnisschein mehr für dieses Gewässer.

Bei uns am Rhein gibt's ne Stelle da werden im Sommer regelrechte Camps aufgebaut. Dort wird dann mehr oder weniger im Schichtbetrieb gearbeitet.
Wenn man ihnen "anglerisch" nicht an den Arsch kommt dann Naturschutzrechtlich... Lagern, Lagerfeuer usw.

Ein befreundeter Aufseher hat mir mal erzählt, dass Fischwilderei, also Schwarzfischen, so gut wie nicht verfolgt...
... möglichst unter Zeugen, solange zu warten bis ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt
und dann die Polizei zu rufen... .
Hier lernen die Behörden (und die "Frevler") das gerade.

Bin letztes Jahrauf dem Rückweg vom Angeln in eine größere Verhehrskontrolle gekommen. Das Auto noch voller Tackle.
Ein Polizist sieht meine Ausrüstung und fragt mich wie es denn gelaufen sei. Da ich leider nix gefangen hatte sagte ich ihm das auch. Darauf erzählte dieser mir das er die Kühltruhe dieses Jahr voll mit Aalen hat. Hinter seinem Haus fließe die Oker entlang welche direkt an sein Grundstück grenzt. Dort legt er jeden Abend seine Reusen aus, er muss ja nur in den Garten dazu.
Als ich ihm entgegnete das die Oker in diesem Bereich von unserem Verein gepachtet ist und das Fischen mit Reusen mal so gar nicht wirklich legal ist wurde es still......
Die Verkehrskontrolle war damit beendet, brauchte nichtmal mehr den Führerschein vorzeigen.
Mit guten Beziehungen "nach oben" kannst du ihm richtig Fackelzug machen - wenn du die nicht hast, leg dich auf die Lauer und erwische ihn in Flagranti.
Danach wirst du zwar umziehen müssen, aber egal...

Eben erfahre ich daß die Stadt Kiel den Migranten kostenlos Angelerlaubnisscheine ausstellt, und zwar ohne Lehrgang..
Nicht nur dort. Es gibt einen (ich glaube Bundesweiten) Erlass darüber, jedenfalls weiß ich das es so etwas (zumindest teilweise) in RLP auch gibt.
Das fördere die "Integration" ist man der Meinung.
Bei einer Kontrolle rufen die ihren Betreuer an, der kommt dann und "regelt" das. Als Kontrolleur bist du dann wieder der dumme und je nach Laune, auch mal der "Nazi".
Allerdings weiß ich aus guter Quelle das diese Erlasse auch mal "vergessen" werden.

Ohne Deine Glaubwürdigkeit anzweifeln zu wollen, aber gibt es dafür Belege? Kann ich mir nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, in einem Land, wo Natur- und Tierschutz einen extrem hohen Stellenwert hat.
In erster Linie sind dafür auch die Vereine / Pächter zuständig. Vielleicht sollte man die Verantwortlichen mal darauf hinweisen, falls nicht schon geschehen.
Vergiss es, die Integration ist wichtiger wie ein paar Fische.:mad:


Grundsätzlich bin ich der Meinung das Aufklärung vor Strafe stehen sollte - wenn man allerdings gravierende Fälle oder Wiederholungstäter hat, müßte der Gesetzgeber viel schärfere Gesetze auf den Weg bringen und die Executive viel härter durchgreifen.
Aber die gibt statt dessen die Anordung heraus Fischwilderei grundsätzlich als Owi zu regeln.
Im Normalfall habe ich keine Probleme mit den Anglern selbst, allerdings finde ich im Rhein und Stillgewässern immer wieder Legeschnüre, Reißmontagen, Drahtreusen usw.

Was mich immer wieder wundert: bei JHV`n oder Weihnachtsfeiern wird immer sich immer wieder über die "Bösen Jungs" beschwert - je mehr gesoffen wurde, desto heftiger wird das.
Wenn ich aber mal einen am Vereinsgewässer erwische und den Vorstand verständige haben die auf einmal kein Interesse die Sache zur Anzeige zu bringen...
 

Fr33

BA Guru
Registriert
1. Juni 2007
Beiträge
4.704
Punkte Reaktionen
3.127
Alter
39
Ort
63303 Dreieich
Zu den Ecken am Rhein und auch anderen Flüssen wo gerne im Sommer ganze Camps errichtet werden von Leuten dessen Sprache ich nicht mächtig bin... ich habe auch einen Bekannten bei der WAPO und im fernen Bekanntenkreis bei der Polizei. Da kannste anrufen und auf Missstände hinweisen - es wird keiner kommen. Nur im aller äußersten Notfall. Das hat keinen hohen Status. Zudem tut sich keiner den Stress und ggf. Schaden am eigenen Leib an, wegen ein paar Fischen... traurig - ist aber so. Hier kapituliert die Exekutive...
 

Asphaltmonster

Echo-Orakel
Registriert
5. Januar 2008
Beiträge
126
Punkte Reaktionen
53
Ort
Direkt am Wasser
Website
www.facebook.com
Du kennst den Spruch: Steter Tropfen höhlt den Stein?

Du mußt sie nerven, jedes Mal anrufen, irgendwann merken die das da was falsch läuft.
Zur Not über die Politik Druck machen. Das ist zwar mühselig, klappt aber hanz gut wenn die mal die Mißstände aufgezeigt bekommt.
 

FrankBuchholz

Master-Caster
Registriert
26. Mai 2013
Beiträge
662
Punkte Reaktionen
1.739
Ort
Kiel
Nicht nur dort. Es gibt einen (ich glaube Bundesweiten) Erlass darüber, jedenfalls weiß ich das es so etwas (zumindest teilweise) in RLP auch gibt.
Das fördere die "Integration" ist man der Meinung.
Bei einer Kontrolle rufen die ihren Betreuer an, der kommt dann und "regelt" das. Als Kontrolleur bist du dann wieder der dumme und je nach Laune, auch mal der "Nazi"...

So ist es vlt. gedacht. Bei uns stellt sich das aber so dar dass die Wasserschutzpolizei inzwischen täglich Streife fährt und im persönlichen Gespräch nachschult weil empörte Bürger sich über Migranten mit Plastiktüten voller Babydorsche beschweren. Von einem Betreuer ist nichts zu sehen, würde emich auch wundern wenn der sachkundig genug wäre einen Wittling von einem Jungdorsch zu unterscheiden. Das bekommen nicht mal die Beamten hin.

Kontrolliert wird jedoch Jeder auf dem Gelände, da lassen die sich nichts nachsagen.
 

BarschMeisterEder

Echo-Orakel
Registriert
11. Oktober 2017
Beiträge
130
Punkte Reaktionen
104
Ort
Trier RLP
Das ist wirklich immer eine scheiß Situation. Habe die Nummer vom Ordnungsamt zwar gespeichert aber diese noch nie benutzt.
Bei groben Verstößen (Tierquälerei etc.)würde ich natürlich direkt die Polizei rufen. Bei Anden Dingen denk ich mir "leben und leben lassen"
Wenn die meinen mit der dritten Rute soviel mehr zu fangen - dann bitte! Das ist dehren Spiel mit dem Feuer bzw. Dem Kontrolleur.

Des weiteren bezweifle ich das die Polizei und das Ordnungsamt wissen was sie theoretisch zu kontrollieren hätten. Welcher Bulle weiß denn zb. welche Maschenweite von Setzkechern vorgeschrieben ist, oder kennt Mindestmaße Schonzeiten der einzelnen Arten und kann diese auch bestimmen?!
Was hinzu kommt. Ich als Angler habe noch nicht mal das recht einen anderen Angler nach seinen Papieren zu fragen. (Dies wäre sogar eine Straftat aber dazu gleich mehr)
Das kontrollieren unterliegt ganz klar Polizei, Ordnungsamt und die von den von der Fischereiaufsichtsbehörde beauftragen Personen.
Also alles was sich auch legitimieren kann eine Kontrolle durchzuführen. Ich kann also gar nicht abpeilen ob der komisch wirkende Typ mit seinem 80er Jahre Tackle einen Schein hat und auf Verdacht die blauen zu rufen ist auch mehr als scheißE.

Achso was ich tatsächlich schon mal gemacht habe: jeder kennt die alten opis mIT zuviel zeit... "dürfen sie das? Zeigen sie mal ihren Angelschein"
Bis zu einem gewissen Punkt mach ich den Spaß ja mit und manchmal entwickelt sich sogar ein schönes Gespräch mit den alten Herren.
Aber ich hatte mal einen der wurde richtig fordernd und frech. Er wolle sofort meinen Angelschein sehen. Als ich ihn bittet mir seine Legitimation zum kontrollieren zu zeigen wurde er frech bzw. Richtig aggo.
Naja .... falscher Typ falscher Tag dachte ich mir und drehte den Spieß gewaltig um.:D

Ich informierte den älteren Herrn das er jetzt von mir gemäß Paragraph 127 StPo bis zum eintreffen der polizri festgenommen ist. Ich baute mich vor ihm auf und versperrte ihm den Fluchtweg. Dann rief ich die Polizei erklärte das ich gerade eine private Festnahme vollstreckte wegen Verdacht auf amtsanmäßung.
Der alte guckte echt dumm.
Die Polizei kam 5min später und stellten den alten sichtlich sauer zur Rede (Amtsanmäßung mögen die garnicht :tearsofjoy:)

Naja der alte kassierte einen mächtigen Anschiss kam abereits mIT einer Verwarnung davon. Ich zeigte kurz meine ,natürlich korrekten Angelpapiere und mein Perso)

Die Bullen wünschten mir tatsächlich sogar noch petri :blush: und einen schönen tag.

Also grundsätzlich
Leben und leben lassen wir sind Angler und die Kontrolle ist nicht unserer Job.
Bei ganz groben Verstößen natürlich die Polizei rufen und nebenbei das ganze mit Fotos und Videos dokumentieren. ✌
 

BarschMeisterEder

Echo-Orakel
Registriert
11. Oktober 2017
Beiträge
130
Punkte Reaktionen
104
Ort
Trier RLP
Achso , Nachtrag
Bei Kids gehe ich anders vor. Denn mal Hand aufs Herz, wer von uns hat in früher Jugend noch nie schwarz geangelt?;)

Ich informiere die Kids das es verboten ist und das das echt teuer für Papa wird. Ich sage dann das die Kontrolleure sehr oft kommen und übertreibe natürlich ein bißchen damit die schiss bekommen.
Wenn sie dann leicht eingeschüchtert sind erkläre ich ihnen wie wo und weshalb Angelschein machen und mach ihnen das schmackhaft.

Ich denke das ist die Pflicht von und allen den Nachwuchs zu fördern und ihn dazu zu bewegen die Prüfung zu machen
 

Magic Pike

Angellateinschüler
Registriert
23. Juli 2015
Beiträge
10
Punkte Reaktionen
1
Ort
Lünen
Ich denke das ist die Pflicht von und allen den Nachwuchs zu fördern und ihn dazu zu bewegen die Prüfung zu machen

Ganz genau - damit man zukünftigen Fällen von Wilderei und "ich-wusste-nicht-dass-man-einen-Angelschein-braucht" (zumindest etwas) entgegenwirkt. Gleichzeitig wird zusätzlich das Vereinsleben vielleicht etwas angekurbelt, in Zeiten von leider zurückgehender Motivation, die Hütte überhaupt erst zu verlassen bzw. sich vereinsaktiv oder öffentlich zu engagieren.
 

ChN

Barsch Vader
Registriert
11. Januar 2018
Beiträge
2.297
Punkte Reaktionen
8.671
Alter
51
Ort
Karlsruhe
@BarschMeisterEder
Bei mir im Verein steht es explizit in der Satzung, dass jedes Mitglied befugt ist, sich die gültigen Papiere (gegen Vorlage der eigenen Dokumente) zeigen zu lassen. In der Praxis schaut es so aus, dass man freundlich fragt. In der Regel gibts keine Probleme und die Dokumente werden gezeigt und noch etwas geklönt. Einen hab ich mal empfohlen, er soll hurtig sein Zeug packen und sich verpfeifen - der hatte wirklich gar nix. Und öfter kommt mal vor, dass sich Mitglieder des Nachbarvereins "zufällig" an eines unserer Gewässer "verirren". Da gabs aber auch noch nie Probleme.
 

BarschMeisterEder

Echo-Orakel
Registriert
11. Oktober 2017
Beiträge
130
Punkte Reaktionen
104
Ort
Trier RLP
Wenn es sich um gepachtete vereinsgewässer handelt ist das auch kein Problem.
Finde ich super das es in der Satzung steht aber an einem öffentlichen Gewässer können und dürfen halt leider nur Behörden und Fischereiaufseher.

Das bedeutet natürlich jetzt nicht das ich jeden Scheinbesitzer zum kontrollieren legitimieren möchte. Wir haben in der Anglerszene genügend alte verbitterte Säcke die bestimmt gerne Polizei spielen möchten und genau die Typen sind ja oft in den Augen der Gesellschaft der Inbegriff eines Anglers:confused:
Von diesem Image wollen wir glaub ich alle weg. (Zumindest bei BA ... es gib da so Internet "boards" ;)da sind so Charaktere in Massen unterwegs )... aber ich schweife ab....
Ich fühle mich halt oft Machtlos oder zumindest von den Behörden allein gelassen wenn ich sehe wie dreißt manche am Wasser agieren und damit durchkommen.
Es deprimiert das man für Viel Geld und vor allem mit viel Zeitaufwand eine Prüfung macht und andere die es nicht tun im Prinzip dafür belohnt werden. Fahrt mal Auto ohne Lappen, dann wird man richtig vom Staat gefickt. Aber angeln ohne Schein gilt oftmals als Kavaliersdelikt. Wenn überhaupt kontrolliert wird weil "ist ja nicht wichtig "
 

ChN

Barsch Vader
Registriert
11. Januar 2018
Beiträge
2.297
Punkte Reaktionen
8.671
Alter
51
Ort
Karlsruhe
Also bei uns ist es so, dass Polizei und/oder Wasserschutzpolizei schon recht präsent sind. Allerdings völlig vorhersehbar und zu 99% beschränken sich die Kontrollen auf den Rhein bzw. Gewässer direkt am Rhein.
Generell ist es hier auch so, dass Du richtig gef***t bist, wenn Du Dir etwas zuschulden kommen lässt UND gültige Papiere hast. Dahingehend ist *richtiges* Schwarzangeln ohne alles, egal ob mit Angel / Netzen / etc.pp., eigentlich eine recht risikofreie Sache - wüsste jetzt in unserer Ecke keinen Fall, wo ein Verfahren nicht eingestellt wurde aufgrund "mangelnden öffentlichen Interesses". Da war durchaus auch schon so Zeug mit bei, wie großräumiges Abfischen mit Stellnetzen!

Grundsätzlich ist es wirklich so (wenngleich sehr paradox): einfach ohne Papiere ans Wasser und machen, was man will - Konsequenzen > 0
Mit Papieren > aua!!!
 

FrankBuchholz

Master-Caster
Registriert
26. Mai 2013
Beiträge
662
Punkte Reaktionen
1.739
Ort
Kiel
Grundsätzlich ist es wirklich so (wenngleich sehr paradox): einfach ohne Papiere ans Wasser und machen, was man will - Konsequenzen > 0
Mit Papieren > aua!!!

Tja, in Deutschland hast du viel zu verlieren aber nichts zu befürchten. Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s völlig ungeniert.

Ein Freund von mir hat sich mal als Jurist bei der Stadt beworben und dort seine "Akte" gesehen. Drei Finger dick. Ich sag: "Du hast Abitur, warst beim Bund, hast Studiert und einmal ein Stopschild überfahren. Was für ne Akte???" Wohlgemerkt: er hat sie nur aus der Entfernung gesehen, Einsicht war ihm nicht gestattet.

Auf der anderen Seite stehen Leute die nichts zu erwarten haben außer Stütze, Schwarzarbeit und ein paar kleine krumme Dinger. Die erfahren keinerlei Maßregelung außer irgendwann mal ein Monat Beugehaft.

Und dann wundert man sich über gesellschaftliche Ausgrenzung...
 

Asphaltmonster

Echo-Orakel
Registriert
5. Januar 2008
Beiträge
126
Punkte Reaktionen
53
Ort
Direkt am Wasser
Website
www.facebook.com
Da ihr gerade die Einstellung der Verfahren kritisiert - wenn ihr als Zeuge oder „Anzeigensteller“ den Brief mit der Einstellung bekommt habt ihr die Möglichkeit dagegen Einspruch einzulegen und somit „öffentliches Interesse“ aufzuzeigen.
Wenn ihr dann einigermaßen redegewandt seid, könnt ihr vor Gericht dann auch etwas bewirken.
Und wenn es „nur“ die Sensibilisierung der Richter ist.

Wenneuch ein gravierender Missstand auffällt, ruft die Polizei oder das Ordnungsamt, bleibt vor Ort und helft mit eurem Wissen den Kollegen bei ihrer Arbeit.
Sich im Internet beschweren oder rumzuheulen ist eine Sache, mal den Arsch hochzubekommen und etwas zu ändern, eine andere.

Auch für Laien interessant zu wissen: je nach den Ländergesetzen muss, wenn (Fisch)Wilderei oder ein Verstoß gegen das TSG vorliegt und die WaPo verständigt wird, diese ermitteln weil es eine Straftat ist.
Als Fischereiaufseher habe ich die Möglichkeit beim gleichen Verstoß eine Verwarnung auszusprechen.

Zu den Kindern: ich war als Kind wohl einer der schlimmsten „Schwarzangler“ (ist 35-40 Jahre her) und heute u.a. Fischereiaufseher, u.a. freier Mitarbeiter in Wiederansiedelungsprojekten für Wanderfische und hab da noch ein paar andere Jobs rund um die Fischerei.
Nachdem ich mehrfach erwischt wurde, haben die Eltern meines Komplizen das Richtige getan und uns in den Angelverein gesteckt.
Und so halte ich das bei Kindern/Jugendlichen auch: eine strenge Ermahnung mit der Auflage sich bei einem Angelverein zu melden um mal „reinzuschnuppern“.
Klappte bisher in 4 von 6 Fällen und ist erzieherisch wesentlich besser wie Strafe.

Bei Erwachsenen oder „jungen Erwachsenen“ ist es situationsbedingt wie man am besten reagiert.
Oftmals gibt es Unterschiede in den „Wünschen“ der Inhaber der Fischereirechte was mit den ertappten „Wilderen“ passieren soll.
Ich habe hier Gewässer wo es den Verantwortlichen schlichtweg egal ist bis zu einem kleinen Rheinabschnitt wo eine Verbandsgemeinde die Fischereirechte hat und die wollen jeden gravierenden Verstoß gemeldet haben - der Täter kommt auf eine Liste, bekommt keinen Erlaubnisschein mehr und dazu eine Geldbuße.

Grundsätzlich bin ich der Meinung das Aufklärung vor Strafe stehen sollte.
Allerdings bin ich auch der Meinung das man bei Wiederholungstätern. (Egal welcher Nation!) rigoros durchgreifen muss.
Hier sind andere Nationen schon wesentlich weiter und fortschrittlicher wie wir hier...

.
Der alte guckt
Die Bullen wünschten mir tatsächlich sogar noch petri :blush: und einen schönen tag.

Die Jungs wünschen dir noch „Petri“ und du titulierst sie als „Bullen“? Auch wenn die Gerichte das zum Leidwesen der Polizisten leider nicht als Beleidigung werten, halte ich diese Wortwahl im öffentlichen Raum für reichlich daneben.
„Der Alte“ im übrigen auch.

Ansonsten: mit deiner Festnahme lehnst du dich weit aus dem Fenster, der Schuss kann ganz schnell nach hinten loshehen.
Bei so einer Aktion kann man viele Fehler machen und läuft selbst in Gefahr eine Straftat (Freiheitsberaubung) zu begehen.
Dieser Schritt sollte wirklich nur im Absoluten Ausnahmefall und zur Verhinderung einer zu erwartenden, schweren Straftat und erhöhter Fluchtgefahr vollzogen werden.
Und auch nur wenn man sic/ sicher ist das die Polizei innerhalb kurzer Zeit vor Ort ist.

Bei mir im Verein steht es explizit in der Satzung
Halte ich für fragwürdig und nicht unbedingt Rechtssicher, außer es steht auch auf den Erlaubnischeinen für die Gastangler, ist sonst irgendwie öffentlich nachprüfbar und das Vereinsmitglied kann sich als solches ausweisen.
Und ganz wichtig: es muss durch die geltenden Gesetze des Landes gedeckt sein.
Ansonsten sieht ein anderer „Angler“ am Wasser weder meine Papiere, noch fasst er mein Angelzeug an.
Da würde ich lieber selbst die Polizei rufen und um Klärung bitten.
 
J

johannabeetle

Gast
Da ihr gerade die Einstellung der Verfahren kritisiert - wenn ihr als Zeuge oder „Anzeigensteller“ den Brief mit der Einstellung bekommt habt ihr die Möglichkeit dagegen Einspruch einzulegen und somit „öffentliches Interesse“ aufzuzeigen.
Wenn ihr dann einigermaßen redegewandt seid, könnt ihr vor Gericht dann auch etwas bewirken.
Und wenn es „nur“ die Sensibilisierung der Richter ist.

Das stimmt einfach mal gar nicht. Derjenige, der durch eine Straftat verletzt wurde (bei Fischwilderiei = Fischereirechtinhaber) und diese angezeigt hat, kann im Falle der Einstellung Beschwerde einlegen. Nur der. Der bloß Anzeigende oder der Zeuge kann gar nichts machen - erst recht kein öffentliches Interesse begründen.
 

Asphaltmonster

Echo-Orakel
Registriert
5. Januar 2008
Beiträge
126
Punkte Reaktionen
53
Ort
Direkt am Wasser
Website
www.facebook.com
Dann frage ich mich warum ich eine solche „Belehrung“ darüber im Brief zur Einstellung eines Verfahrens (wo ich nur Zeuge war) enthalten war.
Auf mein Nachfragen hin wurde mir gesagt das es richtig wäre - gibt es da ggf. in den Bundesländern unterschiedliche Gesetze?
 
J

johannabeetle

Gast
Dann frage ich mich warum ich eine solche „Belehrung“ darüber im Brief zur Einstellung eines Verfahrens (wo ich nur Zeuge war) enthalten war.
Auf mein Nachfragen hin wurde mir gesagt das es richtig wäre - gibt es da ggf. in den Bundesländern unterschiedliche Gesetze?
Dann war es schlichtweg falsch. Es gibt nur ein Gesetz, das das regelt, und das ist die StPO (dort in § 172 Abs.1).
 

ChN

Barsch Vader
Registriert
11. Januar 2018
Beiträge
2.297
Punkte Reaktionen
8.671
Alter
51
Ort
Karlsruhe
Ok, ich sehe schon, habe zu viel vorausgesetzt – deswegen noch mal ausführlicher:

Dass der Passus in der Satzung, welcher aussagt, dass jedes Mitglied auf Verlangen seine Papiere vorzuzeigen hat (sofern der anfragende Kollege sich ebenfalls legimitieren kann) rechtliche gesehen natürlich vor dem Richter keinen Bestand hat, darauf sollte jeder kommen, der unfallfrei bis 3 zählen kann! Die Absicht dahinter ist ja auch eine ganz andere:

- Mitglieder sollen dadurch ermutigt werden, auch mal nach Papieren zu fragen, wenn jemand am Wasser angetroffen wird, der einem nicht bekannt ist. Unser Verein umfasst ca. 230 Mitglieder – da kennt man sich zum Großteil

- In den Fällen, in denen ich selbst div. Nasen angesprochen habe, reicht i.d.R. alleine schon die eigene Legitimation in Form des Vereinsausweise (das könnte wahrscheinlich auch der Ausweis unserer örtlichen Bibliothek sein), um bei den angesprochenen Kollegen schnellstes Einlenken zu erzeugen. Terz gab’s bisher noch keinen. Grün-weiß bzw. blau-weiß haben auch noch nie kommen müssen

Generell gibt’s 2 Arten von Kandidaten:

- „richtige“ Schwarzangler. Die kommen bevorzugt aus einer nahe gelegenen „Asselsiedlung“. Sind im Regelfall harmlos, meistens besoffen oder bekifft und hauen normalerweise ab, wenn sie einen kommen sehen. Man kann dann meistens noch das Niedrigpreistackle einsammeln und für die Jugend mitnehmen

- Nasen, welche Mitglied im Nachbarverein (>6000 Mitglieder) sind, und sich auf dem Weg zum Wasser doof stellen und halt auch mal in unseren Gewässern fischen wollen. Die werden freundlich gefragt, ob sie Mitglied in unserem Verein sind, und bei Verneinung ebenso freundlich aber bestimmt vom Wasser entfernt. Gab bisher auch 0 Probleme. Hinweis auf die Mitgliedschaft bei uns gibt’s natürlich kostenlos dazu ;)

Konflikte mit den gefürchteten Ostblockansammlungen in Mannschaftsstärke sind bislang in unserem Verein nicht aufgetreten. Das spielt sich alles eher im Umfeld des großen Nachbarvereins ab. Man bekommt’s halt automatisch mit, da die Vorstände sich ja austauschen bzw. ab und an sogar die örtlichen Medien berichten, wenn wieder mal ein großes Stellnetz kassiert wurde.
 

ChN

Barsch Vader
Registriert
11. Januar 2018
Beiträge
2.297
Punkte Reaktionen
8.671
Alter
51
Ort
Karlsruhe
Das ist schon seit 40 Jahren, oder länger eine völlig heruntergekommene Siedlung in der Wallahei, deren Bewohner sich am äußersten Rand der Gesellschaft durchs Leben schlagen. Sind nicht per se böse, aber Vereinsmitglied ist von denen keiner ;)
Ich hoffe, das war jetzt politisch korrekt genug.
 

Oben