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GregKeilof
Gast
Ok missverständnis. Sorry
Die versuchte Körperverletzung in Zusamenhang mit Bedrohung und Beleidigung hat den "Guten Mann" in meinem Fall 1800€ gekostet.Man hört ja immer wieder von Kontrolleuren, die auch verprügelt werden...
Wenn man ihnen "anglerisch" nicht an den Arsch kommt dann Naturschutzrechtlich... Lagern, Lagerfeuer usw.Bei uns am Rhein gibt's ne Stelle da werden im Sommer regelrechte Camps aufgebaut. Dort wird dann mehr oder weniger im Schichtbetrieb gearbeitet.
Hier lernen die Behörden (und die "Frevler") das gerade.Ein befreundeter Aufseher hat mir mal erzählt, dass Fischwilderei, also Schwarzfischen, so gut wie nicht verfolgt...
... möglichst unter Zeugen, solange zu warten bis ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt
und dann die Polizei zu rufen... .
Mit guten Beziehungen "nach oben" kannst du ihm richtig Fackelzug machen - wenn du die nicht hast, leg dich auf die Lauer und erwische ihn in Flagranti.Bin letztes Jahrauf dem Rückweg vom Angeln in eine größere Verhehrskontrolle gekommen. Das Auto noch voller Tackle.
Ein Polizist sieht meine Ausrüstung und fragt mich wie es denn gelaufen sei. Da ich leider nix gefangen hatte sagte ich ihm das auch. Darauf erzählte dieser mir das er die Kühltruhe dieses Jahr voll mit Aalen hat. Hinter seinem Haus fließe die Oker entlang welche direkt an sein Grundstück grenzt. Dort legt er jeden Abend seine Reusen aus, er muss ja nur in den Garten dazu.
Als ich ihm entgegnete das die Oker in diesem Bereich von unserem Verein gepachtet ist und das Fischen mit Reusen mal so gar nicht wirklich legal ist wurde es still......
Die Verkehrskontrolle war damit beendet, brauchte nichtmal mehr den Führerschein vorzeigen.
Nicht nur dort. Es gibt einen (ich glaube Bundesweiten) Erlass darüber, jedenfalls weiß ich das es so etwas (zumindest teilweise) in RLP auch gibt.Eben erfahre ich daß die Stadt Kiel den Migranten kostenlos Angelerlaubnisscheine ausstellt, und zwar ohne Lehrgang..
Vergiss es, die Integration ist wichtiger wie ein paar Fische.Ohne Deine Glaubwürdigkeit anzweifeln zu wollen, aber gibt es dafür Belege? Kann ich mir nämlich beim besten Willen nicht vorstellen, in einem Land, wo Natur- und Tierschutz einen extrem hohen Stellenwert hat.
In erster Linie sind dafür auch die Vereine / Pächter zuständig. Vielleicht sollte man die Verantwortlichen mal darauf hinweisen, falls nicht schon geschehen.
Nicht nur dort. Es gibt einen (ich glaube Bundesweiten) Erlass darüber, jedenfalls weiß ich das es so etwas (zumindest teilweise) in RLP auch gibt.
Das fördere die "Integration" ist man der Meinung.
Bei einer Kontrolle rufen die ihren Betreuer an, der kommt dann und "regelt" das. Als Kontrolleur bist du dann wieder der dumme und je nach Laune, auch mal der "Nazi"...
Ich denke das ist die Pflicht von und allen den Nachwuchs zu fördern und ihn dazu zu bewegen die Prüfung zu machen
Grundsätzlich ist es wirklich so (wenngleich sehr paradox): einfach ohne Papiere ans Wasser und machen, was man will - Konsequenzen > 0
Mit Papieren > aua!!!
.
Der alte guckt
Die Bullen wünschten mir tatsächlich sogar noch petriund einen schönen tag.
Halte ich für fragwürdig und nicht unbedingt Rechtssicher, außer es steht auch auf den Erlaubnischeinen für die Gastangler, ist sonst irgendwie öffentlich nachprüfbar und das Vereinsmitglied kann sich als solches ausweisen.Bei mir im Verein steht es explizit in der Satzung
Da ihr gerade die Einstellung der Verfahren kritisiert - wenn ihr als Zeuge oder „Anzeigensteller“ den Brief mit der Einstellung bekommt habt ihr die Möglichkeit dagegen Einspruch einzulegen und somit „öffentliches Interesse“ aufzuzeigen.
Wenn ihr dann einigermaßen redegewandt seid, könnt ihr vor Gericht dann auch etwas bewirken.
Und wenn es „nur“ die Sensibilisierung der Richter ist.
Dann war es schlichtweg falsch. Es gibt nur ein Gesetz, das das regelt, und das ist die StPO (dort in § 172 Abs.1).Dann frage ich mich warum ich eine solche „Belehrung“ darüber im Brief zur Einstellung eines Verfahrens (wo ich nur Zeuge war) enthalten war.
Auf mein Nachfragen hin wurde mir gesagt das es richtig wäre - gibt es da ggf. in den Bundesländern unterschiedliche Gesetze?