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Fr33

BA Guru
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Ich hätte anmerken sollen dass das "in einer Stunde könnte jmd vorbei kommen" mit einem "vielleicht, wenn Zeit ist" unterstrichen wurde. Aber ganz ehrlich, das ist nicht mein Job da auf die Polizei zu warten. Bin froh wenn ich zum angeln komme....

Apropos Kontrollen.... ich angel jetzt schon seit dem ich den Jugendfischerei Schein in Hessen machen konnte. War damals mit 12 oder 14 Jahren... zu lange her. Ka... Seit dem bin ich 2 (!!) mal kontrolliert worden. Einmal Ordnungsamt und einmal WaPo vom Boots aus.

Am Main noch nie! Und da weiss ich inzwischen dass auf einer meiner Strecken (sind ja immer gewisse Abschnitte) und nicht der genannte im Zeitungsbericht, gar nicht kontrolliert wird, weil die Strecke an einen Fischer verpachtet ist, der nicht selber kontrolliert. Ggf mal das Ordnungsamt... aber davon habe ich nie was gehört.
 

Angelfuchs

Master-Caster
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Ist bei uns genauso an unseren Zenn-Strecken. Da wurde ich in zwei Jahren nur einmal! kontrolliert. Ansonsten kann man eigentlich an diesem Fluß machen, was man will.

Schwarzangler habe ich trotzdem noch nie angetroffen. Und wenn: Die Polizei müsste aus dem 20km entfernten Fürth oder Zirndorf anfahren.
Ob die das in einem solchen Fall bei der momentanen Unterbesetzungslage auch wirklich machen?

Wenn man am Main-Donau-Kanal angelt, wird man Tags und Nachts mindestens 3x und mehr kontrolliert. Da gibt's so auch keine Probleme mit Schwarzanglern.
Egal, an welcher Uferseite man sitzt. Ist meist immer eine freundliche Unterhaltung!
Schwarzangleln erfüllt eigentlich mehrere Straftatbestände: Fischwilderei, Fischdiebstahl und Angeln ohne Ausweispapiere. Bei der Jagd ist das genauso, bloß da werden im Fachhandel Jagdwaffen nur an Personen mit Befähigungsnachweis (Jagdprüfung, Waffenschein und Waffenbesitzkarte) verkauft.

Wäre das genauso im Angelsport, wo beim Erwerb von Ausrüstung die Deutsche Sportfischerprüfung und eine aktuelle Vereinszugehörigkeit nachgewiesen werden muß, hätten wir auch weniger Probleme mit Schwarzanglern! Erlaubniskarten werden ja (leider nur!) teilweise mit diesen Nachweisen im Fachhandel ausgegeben. Das müsste auch für andere Ausgabestellen wie Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und so weiter gelten!

Auf eine entsprechende, für alle Bundesländer einheitliche geltende Verschärfung des momentan für jedes Bundesland anders geltende Fischereigesetzes (teilweise noch aus den 50er Jahren!) können wir wahrscheinlich lange warten.... da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln....
 

Uzz

Twitch-Titan
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Jagd ... Fachhandel Jagdwaffen nur an Personen mit Befähigungsnachweis ... Wäre das genauso im Angelsport, wo beim Erwerb von Ausrüstung die Deutsche Sportfischerprüfung und eine aktuelle Vereinszugehörigkeit nachgewiesen werden muß, hätten wir auch weniger Probleme mit Schwarzanglern!
Super Idee!!1 Wahrlich ein Angelfuchs.
 

Old-Tom

Barsch Vader
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Angelfuchs,lass mal die Kirche im Dorf,
dann bräuchte man auch ein Attest vom Arzt wenn man hungrig ist und sich Brot
kaufen will.Vor allem verlagert man den Angelgerätekauf ins Ausland.Die deutschen
Händler werden sich freuen:disrelieved:.genauso wie PETA.
 

Ralle1

Bigfish-Magnet
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@Free: Ich möchte hier gerade keine falsch Infos streuen, aber ich GLAUBE!!! das die Polizei dazu verpflichtet ist dem nach zugehen. Wenn dem nicht so ist, Namen und Leitstelle aufschreiben und dann ggf. sogar eine Anzeige erstattet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr ;-) Werde das aber nochmal genau in Erfahrung bringen.

:) ich persönlich versuche in meinem Leben das "ich GLAUBE" durch "ich weiss es" zu ersetzen. Alles Andere sind nicht belastbare Infos, die mich nicht und auch Niemand sonst wirklich weiterbringen.

Spar Dir die Mühe, ich helf Dir mal. Sehr einfach und grob umrissen kann man das so sehen:

Polizei ist und bleibt Ländersache.

Strafverfolgungs-/Ermittlungszwang besteht hierzulande nur bei Straftaten.
Owis können, müssen aber nicht verfolgt werden.

Zur Sicherung zivilrechtl. Ansprüche kann die Polizei unterstützend eingreifen (Austausch d. Personalien)
Die STA (Staatsanwaltschaft) ist die "Mutter des Verfahrens" und hat das Sagen, ob und wie mit der Straftat umgegangen wird.

Die Schwarzangelei und das widerrechtl. Betreten/Befahren von Vereinsgelände ist auch bei uns im Verein ein aktuell sehr heisses Thema..und das aus den verschiedensten Gründe, die sich zu anderen Sachverhalten durchaus unterschiedlich darstellen können.

Wenn nicht genug Einsatzmittel vorhanden sind, dann ist das ein Fakt und die Abarbeitung der Einsätze unterliegt einer gewissen Priorität.
Das nicht genug Einsatzmittel vorhanden sind, ist Ländersache bzw grob ausgedrückt, Verantwortung der REGIERUNG des Landes in der die BÜRGER ihre Regierung gewählt haben, was in unserer Demokratie tatsächlich passieren kann.

Jedes Land hat die Regierung, die es verdient.

Wähle ich eine Partei/Regierung, die die Polizei "abbaut" oder gar abschaffen will, dann darf ich mich nachher nicht beschweren: Wo bleibt die Polizei, die machen ja gar nix...

Fakt ist, wir haben zu wenig Einsatzmittel, woraus lange Wartezeiten der Bürger in Einsatzzeiten entstehen.

Dazu kommen junge unerfahren STA, die ausserdem noch überlastet sind, durch die Anzeigenflut, die sie selber geschaffen haben, da jede Anzeige verschriftlicht werden muss, was zu einem schier unglaublichen Aktenberg geworden ist. Wir büroktatisieren/"strafanzeigen" uns zu Tode.

Deshalb kann nicht jedem Bürgerbegehren zeitnah nachgegangen werden, was ich als total ärgerlich empfinde, da wir keine Selbstjustiz haben und auch das Recht auf Selbsthilfe auf recht wackeligen Beinen steht.

Wir müssen es ja dem Staat und dessen legitimen Rechtsorganen überlassen.

Was man machen kann, in Kenntnis der Umstände: In jedem Fall die Personalien feststellen (lassen), Zeugen notieren, Sachverhalt beweissicher videografieren/fotografieren.

Jeder hat doch heutzutage so ein verdammtes Schmartphooon und twitter und und hashtags sich die Finger wund, von Fazebook ganz zu schweigen.
Gebt es nem Anwalt, versucht es auf dem zivilrechtl. Weg oder wenn genug Tatbestandsmerkmale vorliegen auf dem Weg der verdammten OWi zu regeln: Besser einen kleinen Stich versetzen, der trifft, als nen Schlag mit der Keule der nicht trifft oder erst gar nicht ausgeführt wird.


ok..das war viel Text ..wollte ich gar nicht. egal.

LenSch wollte es wissen :D
 

Angelfuchs

Master-Caster
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Ich denke da mal nicht, das ein Fischereiaufseher oder ein "normales" Vereinsmitglied beim antreffen eines Schwarzanglers auf frischer Tat und anschließender Personalienfeststellung seine Rechtsschutzversicherung auf Deckungszusage anspricht, dann einen Anwalt aufsucht um den Schwarzangler dann vor Gericht zu bringen, das ist doch Schwachsinn!

Besser vor Ort Selbstjustiz begehen, wie etwa die Fahrzeuge der Schwarzangler unbrauchbar machen o. ä.
Objektiv betrachtet, entscheidet immer die Situation. Vielleicht sollte auch der Grundstückseigentümer über die Fischwilderer informiert werden.
Wenn dieser dann in Zusammenarbeit mit der Polizei ein Platzverweis gegen die Schwarzangler erwirkt, ist das schon mal ein Schritt nach vorne!

Wenn die illegalen trotzdem wiederkommen, kann eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den ausgesprochenen Platzverweis weiteres Vorgehen sein. Anfangs vielleicht noch als Owi zu verfolgen, kann es im Wiederholungsfall als Bußgeldsache weitergeführt werden.

Wichtig ist, auch das städtische Ordnungsamt über das Antreffen von Schwarzanglern sofort zu informieren!
So bringt man zumindest einen Stein ins rollen, ja, auch Beweisfotos machen, Nummernschilder notieren. Auch evtl. hinterlassenen Abfall dokumentieren. Dann kann auch wegen Umweltverschmutzung ermittelt werden.... In den USA läuft das so: Kann bei einer Fischereikontrolle kein gültiges Ausweispapier bzw. eine Angellizens vorgezeigt werden, sind die getöteten Fische zusätzlich zu klein oder und wurden mehr mitgenommen als erlaubt, kann entweder der Polizist vor Ort eine Strafe verhängen oder muß sich der Angler vor bzw. beim Gericht melden. Der Richter verhängt dann das Strafmaß. Im Wiederholungsfall wird das richtig teuer und/oder der Fischwilderer muß zusätzlich in den Knast. Der Verurteilte bekommt dann auch zukünftig keine Angellizens mehr und gilt als vorbestraft.
In den Staaten wird übrigens JEDEM ANRUF eines Bürgers, der auffällige Angler oder Jäger sieht, nachgegangen (bei der Fisch-und Wildlife Polizei).
Hier könnten evtl. auch Ranger Ansprechpartner sein, zumindest in Naturparks. Für Naturschutzgebiete ist auch die untere Naturschutzbehörde zuständig.
Also, es gibt immer eine alternative zur Polizei...
Ich wünsche euch jedenfalls viel Glück und Erfolg im Vorgehen gegen Schwarzangler!
Übrigens: Werden Kinder oder Jugendliche beim Schwarzangeln angetroffen, besonders "lieb" und höflich sein und sie über ihre unerlaubte Handlung aufklären. Auf keinen Fall Kinder "mitnehmen" oder so...
Lieber informieren über den zuständigen Verein und dessen Jugendgruppe, Prospekt o. ä. mitgeben...
 

Ralle1

Bigfish-Magnet
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Dir ist schon klar, dass wir uns in der BRD befinden?
Dir ist schon klar, dass Sachbeschädigung schwerer wiegt als unbefugtes Betreten oder Schwarzangeln?
Richtig ist, man muss das alles situativ/regional betrachten. Nicht alles ist überall das Gleiche.....

Aber ich bin jetzt aus diesem Thread raus....
 

ChN

Barsch Vader
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Da gehts doch schon los:
- filmst / fotografierst jemand inflagranti mit dem Handy > Verstoß gegen Datenschutz. Theoretisch müsstest Dir die schriftliche Erlaubnis des Täters einholen, dass ihn inflagranti filmen darfst (Juristen: korrigiert mich, wenn ich falsch liege).
- Ohne Polizei einschreiten: nur nach sorgfältigster Abwägung von Chancen und nur bei 100%iger Sicherheit, eine körperliche Auseinandersetzung auch zu gewinnen
- schön, wenn es in den USA so läuft, wie es läuft - die haben aber auch keine bis ins letzte kastrierte Polizeit etc..

So traurig es ist: hierzulande gibts eigentlich nur eine sinnvolle Option. Zu mehreren Kontrollgänge machen, wenn man Schlappohren erwischt > Selbstjustiz (Angelzeug einkassieren / bei Bedarf auch ein, zwei Maulschellen).
Nicht, dass ich so ein Vorgehen gut heiße, aber wenn man sich hier auf die Polizei / Ordnungsämter verlässt in solchen Fällen, dann ist man verlassen! :(

Ich kassiere recht häufig Legeschnüre ein bzw. minderwertiges Tackle, wenn die Schlappohren abhauen und nicht mehr alles mitnehmen können. Ist aber nur ein Tropfen auf dem heissen Stein.
 
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Doch, tatsächlich in Deitschland. In Brandenburg um genau zu sein. Hier sind die Wasserschutzpolizei auf Zack. Aber vielleicht sieht das bei „normaler“ Polizei schon wieder anders aus. Leider sind aber die Kontrollen viel zu wenig.

Aus dem Polizeibericht des "Oranienburger Generalanzeiger" von heute:
Einen Angler ohne erforderliche Fischereimarke haben Beamte der Wasserschutzpolizei erwischt.
Dieser angelte gerade in Höhe der Ortschaft Kreuzbruch an der Oder-Havel-Wasserstraße.
Seine Angelrute wurde eingezogen und ein Ermittlungsverfahren wegen Fischwilderei eingeleitet.

Anmerkung für Insider : Das war bestimmt die "blonde Hexe" mit dem Pferdeschwanz. :D
 

PM500X

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Wir haben vor einer Weile einen Schwarzangler erwischt, der auch noch mit lebendigem KöFi geangelt hat. Heute habe ich das Ergebnis mitgeteilt bekommen: 2.400€ Geldstrafe.

Finde ich grundsätzlich sehr gut, aber im Vergleich zu dem, was andere für Straftaten begehen und dann an Geldstrafe bekommen, schon überraschend viel.

Aber wie hier auch schon geschrieben wurde: Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sind sie empfindlich.
 
J

johannabeetle

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Wir haben vor einer Weile einen Schwarzangler erwischt, der auch noch mit lebendigem KöFi geangelt hat. Heute habe ich das Ergebnis mitgeteilt bekommen: 2.400€ Geldstrafe.

Finde ich grundsätzlich sehr gut, aber im Vergleich zu dem, was andere für Straftaten begehen und dann an Geldstrafe bekommen, schon überdurchschnittlich viel.


Das liegt aber eher daran, dass es ein System bei der Bemessung der Höhe der Geldstrafe gibt, das die Schwere der Tat nicht zwangsläufig abbildet. Der gute alte Stefan "Effe" Effenberg z. B. durfte rund EUR 100.000 für ein simples Ar#@€och in die Kaffeekasse legen. Das kommt eher darauf an, was man so am Monatsende nach Hause bringt.
 

PM500X

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Das liegt aber eher daran, dass es ein System bei der Bemessung der Höhe der Geldstrafe gibt, das die Schwere der Tat nicht zwangsläufig abbildet. Der gute alte Stefan "Effe" Effenberg z. B. durfte rund EUR 100.000 für ein simples Ar#@€och in die Kaffeekasse legen. Das kommt eher darauf an, was man so am Monatsende nach Hause bringt.

Ist mir auch klar.
 

Angelfuchs

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Wir haben vor einer Weile einen Schwarzangler erwischt, der auch noch mit lebendigem KöFi geangelt hat. Heute habe ich das Ergebnis mitgeteilt bekommen: 2.400€ Geldstrafe.

Finde ich grundsätzlich sehr gut, aber im Vergleich zu dem, was andere für Straftaten begehen und dann an Geldstrafe bekommen, schon überraschend viel.

Aber wie hier auch schon geschrieben wurde: Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sind sie empfindlich.
Es kommt auch immer darauf an, wieviele Straftatbestände zusammenfallen, Fischwilderer, Tierquälerei, bei der Kontrolle evtl. noch Beleidigung, tätlicher Angriff, (versuchte) Körperverletzung usw.

Zudem spielt bei der Strafbemessung auch eine Rolle, ob Wiederholungstäter, Vorstrafenregister, evtl. Verstoß gegen Bewährungsauflagen aus einer vergangenen Verurteilung wegen des gleichen oder ähnlichen gelagerten Deliktes.

Kann oder will er die Geldstrafe (auch in Raten) nicht zahlen, kann er dafür auch in den Knast gehen. Ob er so aber seinen Arbeitsplatz behält, ist eine andere Frage.
Das sollte jedem klar sein, der ohne Erlaubnis - und Genehmigungspapieren angeln oder jagen geht und somit wissentlich und mit voller Absicht gegen (Tierschutz) Gesetze verstößt bzw. verstoßen will!
 

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