@Free: Ich möchte hier gerade keine falsch Infos streuen, aber ich GLAUBE!!! das die Polizei dazu verpflichtet ist dem nach zugehen. Wenn dem nicht so ist, Namen und Leitstelle aufschreiben und dann ggf. sogar eine Anzeige erstattet werden.
Alle Angaben ohne Gewähr ;-) Werde das aber nochmal genau in Erfahrung bringen.

ich persönlich versuche in meinem Leben das "ich GLAUBE" durch "ich weiss es" zu ersetzen. Alles Andere sind nicht belastbare Infos, die mich nicht und auch Niemand sonst wirklich weiterbringen.
Spar Dir die Mühe, ich helf Dir mal. Sehr einfach und grob umrissen kann man das so sehen:
Polizei ist und bleibt Ländersache.
Strafverfolgungs-/Ermittlungszwang besteht hierzulande nur bei Straftaten.
Owis können, müssen aber nicht verfolgt werden.
Zur Sicherung zivilrechtl. Ansprüche kann die Polizei unterstützend eingreifen (Austausch d. Personalien)
Die STA (Staatsanwaltschaft) ist die "Mutter des Verfahrens" und hat das Sagen, ob und wie mit der Straftat umgegangen wird.
Die Schwarzangelei und das widerrechtl. Betreten/Befahren von Vereinsgelände ist auch bei uns im Verein ein aktuell sehr heisses Thema..und das aus den verschiedensten Gründe, die sich zu anderen Sachverhalten durchaus unterschiedlich darstellen können.
Wenn nicht genug Einsatzmittel vorhanden sind, dann ist das ein Fakt und die Abarbeitung der Einsätze unterliegt einer gewissen Priorität.
Das nicht genug Einsatzmittel vorhanden sind, ist Ländersache bzw grob ausgedrückt, Verantwortung der REGIERUNG des Landes in der die BÜRGER ihre Regierung gewählt haben, was in unserer Demokratie tatsächlich passieren kann.
Jedes Land hat die Regierung, die es verdient.
Wähle ich eine Partei/Regierung, die die Polizei "abbaut" oder gar abschaffen will, dann darf ich mich nachher nicht beschweren: Wo bleibt die Polizei, die machen ja gar nix...
Fakt ist, wir haben zu wenig Einsatzmittel, woraus lange Wartezeiten der Bürger in Einsatzzeiten entstehen.
Dazu kommen junge unerfahren STA, die ausserdem noch überlastet sind, durch die Anzeigenflut, die sie selber geschaffen haben, da jede Anzeige verschriftlicht werden muss, was zu einem schier unglaublichen Aktenberg geworden ist. Wir büroktatisieren/"strafanzeigen" uns zu Tode.
Deshalb kann nicht jedem Bürgerbegehren zeitnah nachgegangen werden, was ich als total ärgerlich empfinde, da wir keine Selbstjustiz haben und auch das Recht auf Selbsthilfe auf recht wackeligen Beinen steht.
Wir müssen es ja dem Staat und dessen legitimen Rechtsorganen überlassen.
Was man machen kann, in Kenntnis der Umstände: In jedem Fall die Personalien feststellen (lassen), Zeugen notieren, Sachverhalt beweissicher videografieren/fotografieren.
Jeder hat doch heutzutage so ein verdammtes Schmartphooon und twitter und und hashtags sich die Finger wund, von Fazebook ganz zu schweigen.
Gebt es nem Anwalt, versucht es auf dem zivilrechtl. Weg oder wenn genug Tatbestandsmerkmale vorliegen auf dem Weg der verdammten OWi zu regeln: Besser einen kleinen Stich versetzen, der trifft, als nen Schlag mit der Keule der nicht trifft oder erst gar nicht ausgeführt wird.
ok..das war viel Text ..wollte ich gar nicht. egal.
LenSch wollte es wissen
