Zollinformation --- Bestellungen eBay etc.

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McBo

Angellateinschüler
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Hallo!

Also bezahle ich für den Versand nur USPS First Class International $5.60 USD und die Ware kommt zu mir?

Was meint der denn dann mit find your shipping quote to Germany?

Das ist mir echt zu kompliziert oder................................

Gruß Alex!
 

Wolf

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Den Satz bitte bis zum Ende lesen:

...for this item below.

...für diesen Artikel unten.

Und was steht da? :wink:

Genau, 5,60 $.

Grüße,

Wolf
 

McBo

Angellateinschüler
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Hallöchen!

Schande über mein Haupt!!!! :oops:

@wolf: danke für den Geistesblitz.

Gruß Alex
 

stefano89

Gummipapst
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Hallo, hab mir jetzt mal alles durchgelesen und bin ein wenig schlauer. Jedoch hab ich nochmal ne Frage:
Angenommen ich bestelle mir was ausserhalb der EU, der Warenwert liegt unter 145€, also muss ich dann keine Einfuhrsteuern zahlen, jedoch die 19% die bei uns in D auf alles erhoben werden...und wie zahle ich die? Muss ich dann doch zum Zoll?
Greez Steffen
 

rallye-vid

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Du bekommst eine Benachrichtigung von der Post und musst dann, samt den Papieren, zum Zoll.

Nimm ebenfalls eine Rechnung mit (bzw. die Bestellbestätigung) wo der Warenwert und die Versandkosten getrennt aufgeführt sind.

Manche Ämter/Beamten berechnen die 19% nur auf den Warenwert, manche auf den Warenwert UND die Versandkosten.

Ausdrucken und mitnehmen -> klick-klack

Hiervon erfasst werden nicht nur durch die Deutsche Post AG beförderte Pakete, Päckchen, Briefe usw., sondern auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen.

Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.

Das Blaue ist scheinbar noch nicht überall angekommen.
 

Mats Adventure

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Man sollte am besten die Rechnung die man per e-mail vom Verkäufer erhalten hat sowie die Paypal-Rechnung (fals vorhanden) mitnehmen, dann gibts keine Probleme.

Sobald der Betrag die 150€ Marke überschreitet müssen auch die Zollgebühren bezahlt werden.

Der Zollbesuch ist nur erforderlich wenn man per Post dazu aufgefordert wird,andernfals kann bzw muss man direkt beim Postboten zahlen.
 

Meridian

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Matze(S.F.Team) schrieb:
Der Zollbesuch ist nur erforderlich wenn man per Post dazu aufgefordert wird,andernfals kann bzw muss man direkt beim Postboten zahlen.
Sorry .. das ist Quark.
Zollabgaben müssen IMMER gezahlt werden, auch wenn man nicht explizit aufgefordert wurde.
Beim Postboten kann kein Zoll entrichtet werden, wenn der Postbote keine Papiere bei der Hand hat.
Zoll muss IMMER bei einem Einfuhrwert von knappen 23 € gezahlt werden, egal ob aufgefordert oder nicht !
Hatten wir aber schon XXXXXxxxxxx mal..

Gruss
 

NorbertF

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Meridian schrieb:
Matze(S.F.Team) schrieb:
Der Zollbesuch ist nur erforderlich wenn man per Post dazu aufgefordert wird,andernfals kann bzw muss man direkt beim Postboten zahlen.
Sorry .. das ist Quark.
Zollabgaben müssen IMMER gezahlt werden, auch wenn man nicht explizit aufgefordert wurde.
Beim Postboten kann kein Zoll entrichtet werden, wenn der Postbote keine Papiere bei der Hand hat.
Zoll muss IMMER bei einem Einfuhrwert von knappen 23 € gezahlt werden, egal ob aufgefordert oder nicht !
Hatten wir aber schon XXXXXxxxxxx mal..

Gruss

...und auch schon x-mal falsch.
Man kanns sehrwohl bei manchen Speditionen direkt bezahlen. Entweder tatsächlich beim "Fahrer" oder per Rechung oder Kreditkarte.
UPS übernimmt bei uns IMMER die Abwicklung vom Zoll, einige andere fast immer.
Ich musste NOCH NIE selbst zum Zollamt, das war immer alles bereits erledigt, der Zoll und die Mwst vom Spediteur bezahlt der dann mit mir abrechnet. Papiere liegen dann natürlich bei.
Bezahlen muß man immer das ist richtig. Wenns die Spedition komischerweise nicht gemacht hat (wie bringen die das denn ins Land ohne über den Zoll?) dann muss man selbst zum Zollamt wackeln. War bei mir bisher nie der Fall. Aber aufgefordert wird man nicht, das macht man freiwillig ohne Aufforderung von sich aus. Würde ich zumindest extrem dringend anraten.
 

WoodyX6

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@ stefano89

Das Thema hatten wir jetzt schon oft genug durchgekaut! Bitte einmal aufmerksam lesen!

Der Zoll fällt bei Bestellungen bis 150€ Warenwert weg, aber der größte Batzen mit 19% Einfuhrumsatzsteuer bleibt!!!!

alexace schrieb:
Waaas, ein Meridian irrt? :lol:
Ein Wunder! ;-)

Bitte entschuldige. :oops:
Ist nicht bös' gemeint.

Grüsse
Alex

Hat er? Hatter nicht!
 

rednec

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@woody

der stefano hat schon richtig gelesen und ist zurecht verwundert ,deswegen nochmal seine nachfrage....

Vieleicht solltest du dir nochmal die letzten Beiträge sorgfältig durchlesen... :wink:
 

Wolf

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rednec schrieb:
Vieleicht solltest du dir nochmal die letzten Beiträge sorgfältig durchlesen... :wink:

Wenn man sich nur auf die letzten Beiträge bezieht, mag das stimmen. Der Thread zieht sich aber inzwischen über 7 Seiten und es wurde mehrfach genauer beschrieben, wie das alles geregelt ist. Daher empfieht es sich, den Thread von vorne durchzuarbeiten, nicht von hinten....

Also noch ein Mal eine Erklärung für alle Fälle, in denen Ware über Shops oder ebay aus dem Nicht-EU-Ausland gekauft und auf dem Postweg in die EU eingeführt werden:

Fall 1: 0€ < Warenwert< 22€ -> kein Zoll und keine Umsatzsteuer fällig
Fall 2: 22€ < Warenwert< 150€ -> kein Zoll aber Umsatzsteuer fällig
Fall 3: 150€ < Warenwert< ? -> Zoll und Umsatzsteuer fällig

Der Warenwert ist nur der Wert der in der Sendung enthaltenen Ware. Zu zahlen sind die Abgaben aber auf den Zollwert, und zwar in allen Fällen, in denen irgendetwas zu zahlen ist. Der Zollwert beinhaltet auch den Versand.

In Fall 2 zahlt man also 19% auf Warenwert und Versandkosten.
In Fall 3 zahlt man den der Ware entsprechenden Zollsatz von X% auf Warenwert und Versandkosten. Die Umsatzsteuer zahlt man dann auf Warenwert, Versandkosten und Zollabgabe.

Der Ablauf des Verfahrens kann sehr unterschiedlich sein. Es kann sein, dass das Paket beim Zollamt liegt, man darüber informiert wird und es dann dort nach den obigen Regelungen auslösen kann. Es kann sein, dass das Paket direkt zugestellt wird und man selbsttätig zum Zollamt muss, um nach den nun hoffentlich bekannten Regelungen die legale Einfuhr der Ware abzuschließen. Es kann aber auch sein, dass alle Papiere vollständig sind und der Spediteur auf dieser Basis die Zollabwicklung übernommen hat, so dass die Abgaben dann an den Spediteur zu zahlen sind.

Wie der Ablauf ist, ist vorher nicht mit abschließender Sicherheit abzuschätzen. Letztlich ist es aber vollkommen egal, weil die Zusatzkosten davon unabhängig sind. Wie es kommt wird man sehen, der Spannungsbogen entwickelt sich also sehr schön zum Ende hin.

Und wem jetzt noch immer nicht alles klar ist, der nehme bitte einen Hammer und schlage sich selbst den Schädel ein...

Wolf
 

rednec

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:!:

das ist doch mal ne vernünftige aussage!!

Mfg



p.s.
vieleicht sollte man/einige sich nicht so sehr auf deine signatur fixieren und daran glauben.... :wink:
 

Meridian

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LaNd Of SaNd
NorbertF schrieb:
Meridian schrieb:
Matze(S.F.Team) schrieb:
Der Zollbesuch ist nur erforderlich wenn man per Post dazu aufgefordert wird,andernfals kann bzw muss man direkt beim Postboten zahlen.
Sorry .. das ist Quark.
Zollabgaben müssen IMMER gezahlt werden, auch wenn man nicht explizit aufgefordert wurde.
Beim Postboten kann kein Zoll entrichtet werden, wenn der Postbote keine Papiere bei der Hand hat.
Zoll muss IMMER bei einem Einfuhrwert von knappen 23 € gezahlt werden, egal ob aufgefordert oder nicht !
Hatten wir aber schon XXXXXxxxxxx mal..

Gruss

...und auch schon x-mal falsch.
Man kanns sehrwohl bei manchen Speditionen direkt bezahlen. Entweder tatsächlich beim "Fahrer" oder per Rechung oder Kreditkarte.

GENAU das ist mir bekannt .. aber wie ich oben dick hervorgehoben habe, geht es in diesem Fall um die Post als Unternehmen ! ;)
Ansonsten hätte ich meine Antwort so nicht formuliert, denn trotz Krankheit habe ich eigentlich noch keine Gedächtnissorgen & kann mich sehr wohl an unsere anderen Gespräche von damals drauf. ;)

Gruss
 

Kochtoppangler

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rednec schrieb:
Fall 1: 0€ < Warenwert< 22€
-> kein Zoll und keine Umsatzsteuer fällig

In dem Fall muss ich aber nicht noch zum Zoll dackeln und die Rechnung vorlegen damit die auch sehen das das wirklich unter den 22€ ist oder ?

Grade n Paket aus den USA bekommen 17,50$ Warenwert + 7,50$ ---> gesamt 25$ = 17 Euro. Wurd mir vom postboten einfach so in die Hand gedrückt ...
 

FabiK

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Hab vor nem halben Jahr mal ne Rolle in den Staaten gekauft, waren insgesamt ca 60 €. Der Postbote brachte mir das Päckchen direkt nach Hause. Es lag ein Zettel vom Zoll bei das das Paket geöffnetn wurde, nicht aber das ich was zahlen müsse....

Gruß Fabi
 

ORRYGINAL

Twitch-Titan
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Moin zusammen,
hat von euch schonmal jemand eine oder mehrere einteilige Ruten z.B. aus Japan importiert und kann sagen, mit welchen Mehrkosten das im Vergleich zum Import bzw. Versand von zweiteiligen Ruten verbunden ist?
 

D.ner

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Der Versand ist eben in der Regel teurer und das geht dann in den Gesamtpreis mit ein, den der Zoll für die Berechnung der Gebühren als Grundlage nimmt.
 

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