Zoll macht Probleme bei Shimano Rute aus Japan

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Tim Kl

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Ach ja. Der Zollbeamte meinte übrigens auch noch, sobald das Produkt aus mehr als einem Teil besteht, muss auch noch eine deutsche Bedienungsanleitung dabei sein.

Habe ihm versucht zu erklären, dass es keine Bedienungsanweisungen für Angeln gibt und man deshalb ja den Angelschein macht (Gerätekunde).

Wollte/ konnte er nicht verstehen.
 

DenisF86

Bigfish-Magnet
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Ich würde da glaub ich ausrasten. Sag ihm doch mal, dass du verstehen würdest, dass ein Zollbeamter eine Anleitung zum Rute zusammenstecken braucht.

Unglaublich irgendwie. Klar machen die Ihren Job, aber bei einer Angel?! Eine Bedienungsanleitung und Gefahrenhinweise?
Elektrogeräte, Speisen ect. klar sollte man da auf einiges achten, aber eine verdammte Rute?!

Wüsste nicht ob ich lachen oder weinen würde.
 

Tim Kl

Twitch-Titan
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Mir geht es auch genauso. Es ist einfach unglaublich...

Ich habe ihm ja erklärt, dass es für sowas keine Anleitungen gibt und man deshalb ja den Angelschein macht und alle Ruten der Welt gleich funktionieren... war ihm schnurz...


Ich werde gleich mal beim Angelcenter Kassel o.ä. anrufen und fragen ob die mir die Rute aus Japan importieren können.

Hat da jemand von euch Erfahrung mit, dass ein Angelgeschäft euch ne Rute aus Japan importiert, die es auf dem EU Markt nicht gibt?
 

Tim Kl

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Okay... das Angelcenter Kassel importiert die Rute schonmal nicht.

Wenn ihr da eine Händlertip für mich habt. Bin euch für jeden dankbar.
 

Fr33

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AFE

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Ich würde 20€ dazugeben, falls du das mal juristisch klären lassen würdest. Haben wir hier keinen Rechtsanwalt an Board??
 

Fr33

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Wolf meinte wegen Gewerblich usw.... aber hier streitet man sich schon, ob der Verkauf vom Nicht-EU Händler an den Privatmann bereits eine gewerbliche Tätigkeit im SInne des Produktschutzgesetzes ist.... dann müsste quasi der Verkäufer die Unterlagen belegen usw....
 

Tim Kl

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Dein Problem taucht im Internet öfters auf - und immer wieder in Kombination "Angelgerät aus JAPAN / HZA Wiesbaden". Immer das gleiche Theater....

Schau dir mal Post #10 an:
https://www.norwegen-angelforum.de/threads/bestellung-von-tackle-im-aussereuropäischen-ausland-japan.58024/

Auch Posz #22 ist Interessant und rifft auf eine Angelrute schon mal gar nicht zu....

https://www.norwegen-angelforum.de/threads/bestellung-von-tackle-im-aussereuropäischen-ausland-japan.58024/page-2

Viel Glück!

Scheint ja im Bezug auf die Rechtsprechung schwierig zu sein. Kommt mir so vor als ob die selbst nicht wissen, was da los ist. Glaube jedoch, dass man da ohne eigene, gute Rechtskenntnisse keine Chance hat.
 

Wolf

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Der Verkauf fand außerhalb der EU statt. Anschliessend erfolgte der Import. Eine gewerbliche Tätigkeit erfolgte damit nicht. Selbstverständlich gilt zwar auch hier: 10 Experten - 11 Meinungen. Aber genau deshalb ist die von Coreboat mal verlinkte Leitlinie zum Produktsicherheitsgesetz des LASI auch so hilfreich. Denn wenn der Zoll als Bundesbehörde ein Produkt nicht "reinlassen" möchte, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Das ist dann eine Landesbehörde und för die ist die Leitlinie geschrieben. Sie gibt den Behörden eine Handlungshilfe. Und hier steht ganz konkret:

Der private gelegentliche Verkauf von Produkten auf Flohmärkten oder z. B. über das Internet zählt nicht als Bereitstellung im Sinne von § 1 Abs. 1 ProdSG.
 

Tim Kl

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Der private gelegentliche Verkauf von Produkten auf Flohmärkten oder z. B. über das Internet zählt nicht als Bereitstellung im Sinne von § 1 Abs. 1 ProdSG

Okay, aber würde privat hier denn zutreffen? Ist ja von einem Händler gekauft?

Unter privat verstehe ich von Privatperson zu Privatperson.
 

PM500X

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Ist zwar OT und hilft Dir leider nicht weiter, aber finds immer erbärmlich, wie extrem penibel Deutschland in manchen Bereichen ist, aber sich in anderen Bereichen Augen und Ohren zu hält. Viel Glück mit deinem Fall!
 

MCDaiwa the Iron Trout

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Ich würde den Kasper vom Zoll fragen wo die versteckte Kamera steht.

Absolute Willkür in meinen Augen .... warscheinlich hat der Beamte wochenlang keinen Sex bekommen weil er sich im Amt fettgefressen hat, und nun aussieht wie ein Milchkarton auf Droge.
 

Wolf

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Aus dem selben Text:

Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist darunter jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommene Bereitstellen, Ausstellen oder erstmalige Verwenden von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr stattfindet.

Du bist im Sinne des Gesetzes der Einführende. Es fehlt in diesem Fall aber seitens des Einführenden der wirtschaftliche Zweck. Das verständliche Ziel des Gesetzes ist die Gewährleistung für den Verbraucher, ein sicheres Produkt zu erhalten, wenn dieses auf dem europäischen Markt angeboten wird. Der Einführende tut dies mit einem wirtschaftlichen Zweck. Was anderes ist es aber, wenn man privat in China eine Winkekatze kauft uns diese für seine Aufmunterung im Arbeitszimmer mitbringt. Und so ist das auch mit der einzelnen Rute, die Du nur für Dich importierst.
 

Onkel Pauli

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Ggf. mal den Gesetzestext von den Zollbeamten zeigen lassen, auf den die sich berufen. Er scheint ja die Gesetze zu kennen, also müsste er diesen auch vorweisen können. Danach den Namen geben lassen und ein Beschwerde an die Zollbehörde verfassen inkl. einer Mitteilung an die übergeordnete Behörde. :rolleyes:
 

Barsch06

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Einfach die Rute über FedEx oder UPS importieren, und das Geld von PayPal zurück holen, für die Leute aus Wiesbaden. Unglaublich was da abläuft.
 
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Tief im Westen...
Auf alle Fälle auf eine schriftliche Begründung im Namen des bearbeitenden Zollbeamten bestehen.
Das könntest du mal für etwaige Regressansprüche gebrauchen. Vorher würde ich die Behörde nicht verlassen!
 

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