Hi!
Da hast du Recht. Aber wie ich schon sagte, es liegt im Ermessen des jeweiligen Fischereipächters, ob er die Nachtangelei zuläßt, oder nicht. Koppelfischerei heißt auch nichts anderes, als daß es einen Fischereipächter gibt, der dort kommerziellen Fischfang betreibt. Hat er ein ertragreiches Gewässer für nachtaktive Edelfische, wird er das Nachtangeln eher nicht zulassen. Ist das Gewässer nicht so ertragreich, kann er über Angelberechtigungen mehr Geld einnehmen.
Das ist der Grund, warum Ausnahmen gemacht werden.
Laut Fischereiordnung Berlin gibt es aber derzeit ein grundsätzliches Nachtangelverbot. Wie das öffentliche Recht aber sagt, kann von Grundsätzen abgewichen werden. Und das liegt eben im Ermessen des Pächters.
So gesehen widersprichst du mir nicht, auch wenn es so aussieht.
Du betrachtest die mittlerweile vielen Ausnahmen, ich betrachte den Grundsatz.
Das Ergebnis bleibt das selbe.
Im Prinzip ging es mir aber auch nicht um das Nachtangelverbot, sondern darum, daß wir im laufenden Jahr mal wieder eine Neuregelung der Fischereiordnung zu erwarten haben, mit all den vielen Rechtsunsicherheiten, die sich daraus ergeben.
Das Nachtangelverbot war lediglich ein Beispiel.
LG,
frank