Schonzeit in Berlin - Was ist erlaubt?

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uferschreck

Forellen-Zoologe
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Zumindest im Bereich des DAV gibt es kein generelles Nachtangelverbot. Eher umgekehrt.
Meinst Du da, wo Koppelfischerei besteht? Z. B. > DAV Spree zw. Britzer Zweig-K. bis edit: Oberbaumbrücke. Aber im Rummelsburger See geht es wieder.

:p
 

sonstwer

Barsch Simpson
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Hi!

Nein, uferschreck, ich meine das generelle Nachtangelverbot, das in Berlin herrscht, das aber von Zusatzbestimmungen des DAV unterlaufen wird.
Es liegt schließlich im Ermessen eines jeden Fischereipächters, ob er das Nachtangeln erlauben will. In DAV Gewässern ist es allgemein erlaubt, in den öffentlichen Gewässern, die dem Land Berlin gehören, ist es (noch) untersagt, was sich aber, wie gesagt, hoffentlich bald ändern wird.
Einen schönen Abend noch.
LG,
frank
 

Wolf

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Uferschreck hat schon Recht. Es gibt kein generelles Nachtangelverbot, sondern nur ein Nachtangelverbot dort, wo Koppelfischerei besteht. Und selbst dort sind bereits heute Ausnahmen möglich. Sie werden nur nicht erteilt, weil die verschiedenen Rechteinhaber daran kein Interesse haben.

Dass man auch heute nicht nur in DAV-Gewässern nachts angeln darf, sieht man z.B. auch an der Westspree, Unterhavel und dem Wannsee. Und den diversen Landseen in Vereinshand.
 

sonstwer

Barsch Simpson
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Hi!

Da hast du Recht. Aber wie ich schon sagte, es liegt im Ermessen des jeweiligen Fischereipächters, ob er die Nachtangelei zuläßt, oder nicht. Koppelfischerei heißt auch nichts anderes, als daß es einen Fischereipächter gibt, der dort kommerziellen Fischfang betreibt. Hat er ein ertragreiches Gewässer für nachtaktive Edelfische, wird er das Nachtangeln eher nicht zulassen. Ist das Gewässer nicht so ertragreich, kann er über Angelberechtigungen mehr Geld einnehmen.
Das ist der Grund, warum Ausnahmen gemacht werden.
Laut Fischereiordnung Berlin gibt es aber derzeit ein grundsätzliches Nachtangelverbot. Wie das öffentliche Recht aber sagt, kann von Grundsätzen abgewichen werden. Und das liegt eben im Ermessen des Pächters.
So gesehen widersprichst du mir nicht, auch wenn es so aussieht.
Du betrachtest die mittlerweile vielen Ausnahmen, ich betrachte den Grundsatz.
Das Ergebnis bleibt das selbe.

Im Prinzip ging es mir aber auch nicht um das Nachtangelverbot, sondern darum, daß wir im laufenden Jahr mal wieder eine Neuregelung der Fischereiordnung zu erwarten haben, mit all den vielen Rechtsunsicherheiten, die sich daraus ergeben.
Das Nachtangelverbot war lediglich ein Beispiel.
LG,
frank
 

uferschreck

Forellen-Zoologe
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sonstwer schrieb:
Hi!

Nein, uferschreck, ich meine das generelle Nachtangelverbot, das in Berlin herrscht, das aber von Zusatzbestimmungen des DAV unterlaufen wird.
...

Der DAV unterläuft doch gar nix. Kann er auch gar nicht, weil die LFO und das LFG über der Gewässerordnung des DAV gehen.
Dort, wo der DAV der alleinige Rechteinhaber ist, darf nachts geangelt werden. Dort, wo Koppelfischerei besteht, Spree zw. Britz. Zw. Kanal und Oberbaumbrücke dürfen wir nicht, weil dort vermutlich ein Berufsfischer alles abgrast...
Aber lustig ist, das der Rummelsburger See wohl juristisch eigenständig ist. Also juristisch nicht Bestandteil der Spree.

:x

Ein angelnder Kumpel von mir hat folgende Konsequenzen bezgl. der "Berufsfischerproblematik" gezogen; er sagt:
"Da, wo ein Berufsfischer ist, gehe ich erst gar nicht angeln, denn da gibt´s ja für uns eh kaum noch was zu holen".
Auch ne Möglichkeit...

8)
 

ondrej

Twitch-Titan
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"Da, wo ein Berufsfischer ist, gehe ich erst gar nicht angeln, denn da gibt´s ja für uns eh kaum noch was zu holen".
Wenn sind da keine Fische drin von was lebt der Berufsfischer dann ? :D
 

Wolf

BA Guru
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sonstwer schrieb:
Koppelfischerei heißt auch nichts anderes, als daß es einen Fischereipächter gibt, der dort kommerziellen Fischfang betreibt.

Nein, das bedeutet es nicht. Es bedeutet, dass verschiedene Personen ein Fischereirecht am selben Gewässer besitzen. Siehe LFischG §10.

sonstwer schrieb:
Laut Fischereiordnung Berlin gibt es aber derzeit ein grundsätzliches Nachtangelverbot. Wie das öffentliche Recht aber sagt, kann von Grundsätzen abgewichen werden.

Das ist schlicht falsch. Generell bedeutet generell. Es gilt aber "generell" nur bei Koppelfischerei. Überall dort, wo keine Koppelfischerei vorliegt, gibt es "generell" kein Nachtangelverbot. An Landseen (Grunewaldseen, Hermsdorfer See, Weißensee etc.), an denen das Fischereirecht nur bei einer Person liegt, gibt es "generell" kein Nachtangelverbot. Das hat nichts mit "Abweichungen von Grundsätzen nach öffentlichem Recht" zu tun. Die einzige Abweichung von der "Regel" ist der Bereich Westspree/Unterhavel/Wannsee. Der DAV-Spreebereich, in dem das Nachtangeln erlaubt ist, ist frei von Koppelfischerei und damit auch keine Abweichung von der "Regel".

sonstwer schrieb:
So gesehen widersprichst du mir nicht, auch wenn es so aussieht.
Du betrachtest die mittlerweile vielen Ausnahmen, ich betrachte den Grundsatz.
Das Ergebnis bleibt das selbe.

Im Gegenteil. Du machst die Ausnahme zur Regel und erklärst die Regel zur Ausnahme.

Selbst wenn der Passus zum Nachtangelverbot aus der LFischO raus fliegt, wird das Nachtangelverbot an den Gewässern bestehen bleiben, weil sich die Interessenslage der Pächter ja nicht verändert haben wird. Größtes Potential sehe ich noch bei den Köpenicker Fischern, wenn sie sich die Nachtangelerlaubnis extra bezahlen lassen.

Eine neue LFischO ist i.d.R. ja keine Revolution, sondern zumeist nur eine minimale Veränderung der alten Regelungen. Interessant ist die Frage, ob man sich wieder ein mal den Brandenburger Regelungen anpassen möchte - was ich mir aber hinsichtlich der Schonzeiten kaum vorstellen kann.

Grüße,

Wolf
 

schwarze-kerze

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Danke Wolf ! Hoffentlich haben se jetz kapiert.Bewundere immer deine Ruhe beim erklären und aufklären.
 

uferschreck

Forellen-Zoologe
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ondrej schrieb:
"Da, wo ein Berufsfischer ist, gehe ich erst gar nicht angeln, denn da gibt´s ja für uns eh kaum noch was zu holen".
Wenn sind da keine Fische drin von was lebt der Berufsfischer dann ? :D

Ja, aber, wenn ich mir überlege, mit welchen Mitteln er darf...

8)

Der zitierte Ausspruch ist ja auch nur von einem Kumpi von mir, ich sehe es nicht gar so verbissen.
 

mercator_oris

Gummipapst
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ist zwar ein bisschen offtopic aber:
nicht alle berufsfischer sind schlechte menschen. klar irgendwovon müssen die ja leben, aber dieses ganze Gemeckere der angler, von wegen deer fängt alle Fische raus ist doch schlicht und einfach blödsinn.
 

Betze

Finesse-Fux
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mercator_oris schrieb:
ist zwar ein bisschen offtopic aber:
nicht alle berufsfischer sind schlechte menschen. klar irgendwovon müssen die ja leben, aber dieses ganze Gemeckere der angler, von wegen deer fängt alle Fische raus ist doch schlicht und einfach blödsinn.

Aber so schön einfach... :roll:
 

schwarze-kerze

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Mittlerweile gibt es sogar (einige wenige )Berufsfischer,welche kapiert haben,daß Geld von Anglern leichter verdient ist ,als fischen.Aber der Großteil dieser Garde lebt noch nach dem alten Motto "rausholen was drin ist".In unserer von christlich -...........en Leitkultur geprägten Gesellschaft zählen eben noch die Weisheiten des Buchs der Bücher. "Sie sähen nicht und ernten doch" Frei nach Matthäus 6 .
 

schwarze-kerze

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Mensch Betze kennst du etwa Angler,welche Fische fangen und dann noch abschlagen ?Ick hab immer nur Grund und Stockkontakte.Aber jüngst ward mir Kunde von einem Helden ,der die Stachelritter gleich schockweise fängt und dann edelmütig releast.
 

FishHunterBln

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Ich blick da noch nicht so ganz durch...
In der Schonzeit darf ich dem geschonten Fisch nicht gezielt nachstellen.
Oft wird gesagt, dass ab dem 01.01 die Raubfischsaison zu Ende ist. Verstehe ich es richtig, dass ich in dieser Zeit keine Flugangeln mehr nutzen darf?
Ich würde gerne im Winter auf Barsch gehen, diesen versuchen mit kleinen Twitchbaits auf die Schuppen zu rücken.
Wenn jetzt Hecht oder Zander dran geht... was ist dann?
Wird man den Gesetzen dann gerecht wenn der Fisch schonend abgehakt und wieder in sein Element entlassen wird oder ist der Verzicht einer Flugangel genrell vorgeschrieben, denn Barsche kann man ja mit Würmern fangen?!
 

fakr

Keschergehilfe
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Das steht doch eindeutig in unserer Landesfischereiordnung geschrieben :roll:

http://www.berlin.de/sen/umwelt/fischerei/angelfischen/downloads/Bln_LFischO.pdf

Da steht geschrieben (§18 (1)): "Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden."

-> Mit Wobblern auf Barsche ist nicht drin.

Inwieweit die Berliner Regelung nun sinnvoll ist, soll jeder für sich selbst entscheiden.
 

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