Schonzeit in Berlin - Was ist erlaubt?

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waldgeist

Bigfish-Magnet
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Auf dem Fischereischein (eher auf der Angelkarte) steht alles 'drauf, dass meint er damit...

Berliner Gewässerordnung

Müsstest du als Fischeeischeininhaber beim Angeln eigentlich immer mitführen.
 

uferschreck

Forellen-Zoologe
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waldgeist schrieb:
Auf dem Fischereischein (eher auf der Angelkarte) steht alles 'drauf, dass meint er damit...

Berliner Gewässerordnung

Müsstest du als Fischeeischeininhaber beim Angeln eigentlich immer mitführen.

Wa ich hier habe, sind die:

Fischereiordnung des Landes Berlin ab 1. Jan 2010, und die

Gewässerordnung des DAV LV Berlin.

Was ich nicht hier habe:

Einen Juristen, der mir alles erklärt!

:lol:
 

uferschreck

Forellen-Zoologe
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Oder jetzt könnte ich ja auch mal schnippisch fragen:

Wenn all das Gesetzseszeuchs so einfach wäre, warum sind Kommentare von Juristen zu Gestzen mehrfach so Dicke Bücher, wie die betreffeneden Gestze selbst?

Oder ontopic:
Wozu dieser Thread?

Ich stelle nicht den Thraed in Frage, sondern ich stelle im Thread meine Frage!

:wink:

Es grenzt ja schon fast an ein Wunder, dass mich keiner auf die SuFu hingewiesen hat. Na ja, Barschangler sind eben anders...

8)
 

shopkes

Gummipapst
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Ach du scheisse. Ist das dein Ernst?

Das wichtigste: Erst Socken, dann Schuhe. Sonst wird dir schon, ein glatter Boden im Hausflur, den Angeltag vermiesen.
 

uferschreck

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shopkes schrieb:
Ach du scheisse. Ist das dein Ernst?

Das wichtigste: Erst Socken, dann Schuhe. Sonst wird dir schon, ein glatter Boden im Hausflur, den Angeltag vermiesen.

Mit Socken über den Schuhen ist die Gefahr auszurutschen geringer, als ohne!

:lol:

Gesehn bei Blitzeis diesen Winter.

Leider OT und also Blablubb. Ich empfehle mal den Ersten Post des Tehmenerstellers durchzulesen, denn ich habe das Gefühl, das sich nicht jeder die Mühe macht, der dann auch noch unnötige Kommentre schreibt.

8)
 

Betze

Finesse-Fux
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uferschreck schrieb:
Ich empfehle mal den Ersten Post des Tehmenerstellers durchzulesen, denn ich habe das Gefühl, das sich nicht jeder die Mühe macht, der dann auch noch unnötige Kommentre schreibt.

Weiterhin wäre zu empfehlen sich die Antworten durchzulesen, zu erkennen das die Frage vom eigentlichen Threadersteller ausreichend und befriedigend geklärt wurde. :roll:

Ja, sie ist mehr als ausreichend!

Danke für deine Meinung, Ratschläge und Links!

Kopf an und weniger dicke Backen machen hilft manchmal in nem Forum Fragen beantwortet zu bekommen...
 

uferschreck

Forellen-Zoologe
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Mit dem 1.1.2010 trat wieder eine neue Fassung der Berliner Fischereiordnung in Kraft. Wenn Du dem Themenersteller unterstellst, dass er sich nicht mehr mit Neuerungen befasst, ok. Meine Fragen sind im Wesentlichen:

Was ist in Berlin in der Schonzeit erlaubt?

Und zwar nicht vor einem Jahr, oder noch früher, sondern jetzt.

Und wenn ich einen Hinweis auf die Gesetze, die das regeln, gewollt hätte, dann hätte auch so meine Frage formuliert.

Es gibt keinen Stillstand. Und ich werde so lange weiterfragen, bis mir jemand erschöpfende Antworten gibt. Hier, oder woanders. Am besten direkt am Wasser, und da geht jetzt die Reise hin. Bis denne...

:)
 

waldgeist

Bigfish-Magnet
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...ok, dann will ich mal, damit das hier ein Ende hat!

JA! Du darfst in Berlin mit einer Spinnrute fischen, an der ein Naturköder (Friedfischköder!!!) am Einzelhaken montiert ist!!!
Eine Spinnrute als Raubfischrute definiert sich durch den Köder und die Angeltechnik und nicht durch die Rute/Rolle.

Problem geklärt?
 
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@ Schrecken des Ufers

Macht Spaß Euch zuzukieken. :lol:

Auszug aus der Gewässerordnung des DAV LV Berlin e.V. ( Ausgabe 2002)

Zitat:
2.1. Friedfischangel
Die Friedfischangel ist ein Gerät, das von überwiegend Kleintier fressenden Fischen ( Friedfischen ) dient. Sie besteht aus einer beliebigen Rute, mit und ohne Rolle sowie einem einschenkligen Haken mit pflanzlichen, synthetischem, oder tierischem Köder. Wird als Köder das Fleisch von Wirbeltieren oder Krebsen verwendet, so gilt das Gerät als Friedfischangel, wenn der verwendete Hakender Größe acht der internationalen Skala nicht überschreitet, andernfalls als Raubfischangel. Als Friedfischangeln gelten auch Mormyschka- Angeln und die Hege. ( Anmerkung von mir, die meinen sicherlich Hegene)

2.3.2. Spinnangel
Rute mit Rolle und künstlichem oder totem natürlichen Wirbeltierköder, bei welcher der Köder durch den Angler ständig bewegt wird. Spinnköder dürfen höchstens 2 Haken ( Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken ) ausweisen. An Wobblern und Spinnsystemen für tote Köderfische dürfen maximal drei Haken verwendet werden. Die Montage eines zweiten Köders mit einem einschenkligen Haken am Seitenarm oder in Tandemmontage ist zulässig. Die Verwendung von Pilkern bis maximal 30 g. Gewichte ist gestattet, wenn diese einen beweglich aufgehängten Haken aufweisen.

Zitat Ende (mit vielen Grüßen an Herrn zu Guttenberg :wink: )

Dit war jetzt für DAV-Jewässer !!!

Womit hat jetzt Kollege uferschreck ( Nomen est Omen :wink: ) ein Problem ???

Schwieriger sieht die Definition bei's den Fischereijewässern aus, denn da steht:

Auszug aus der Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) vom 12. Dezember 2001:

Zitat:

§ 18 Angelfischerei

(1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel). Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder. Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden.

Zitat Ende

uferschreck schrieb:
Mit dem 1.1.2010 trat wieder eine neue Fassung der Berliner Fischereiordnung in Kraft.
:)

Zeig mal !!! Die galt eher für Brandenburg :wink: Guckst Du
Yoh, und wenn Du dit immernoch nich jeschnallt hast, dann ruf doch mal beim DAV LV Berlin an und frag mal nach Herrn Norman Bahr bzw. Herrn Dr. Christian Wolter. Vielleicht jeben die Dir 'ne Nachhilfestunde. :wink:
Wenn Du aber der Meinung bist immernoch nich richtig informiert zu sein, dann klopp Deinem Sparschwein een's vor die Rübe und ruf HIER an.
Da wirst Du jeholfen. :lol:

Grüßle, Schlotterschätt


P.S. Hast Schwein jehabt das meene Glotze heute, Dank Kabel Deutschland, nich funktioniert !!! :roll:
 

uferschreck

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Raubmade schrieb:
Danke Waldgeist!




Uferschreck......ab zur NACHPRÜFUNG! Sorry, aber da hat wohl einer den kompletten Lehrgang veschlafen!?!?!?

Oh man schau doch mal bitte mehr als nur geradeaus. Ich habe meinen Fischereischein von vor 1994 einfach umschreiben lassen können. Daher meine Unwissenheit, denn dadurch brauchte ich gar keine Prüfung und also keinen Lehrgang.

Und Waldgeist hat meine Frage kurz und knapp beantwortet. So einfach kann das sein. Danke an dieser Stelle. Allerdings habe ich am Wasser bei netten Kollegen mitlerweile auch die Infos bekommen. Btw. wurde ich gestern Kontrolliert. Aber es war alles ok, da ich mich ja VORHER informiert hatte...

Petri
 

uferschreck

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waldgeist schrieb:
...ok, dann will ich mal, damit das hier ein Ende hat!

JA! Du darfst in Berlin mit einer Spinnrute fischen, an der ein Naturköder (Friedfischköder!!!) am Einzelhaken montiert ist!!!
Eine Spinnrute als Raubfischrute definiert sich durch den Köder und die Angeltechnik und nicht durch die Rute/Rolle.

Problem geklärt?

Ja, besten dank. Der erste, der einfach nur meine Frage beantwortet. Dafür gibt es einen fetten virtuellen Schmatzer. Eins, setzen!
 

Raubmade

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Oh man schau doch mal bitte mehr als nur geradeaus. Ich habe meinen Fischereischein von vor 1994 einfach umschreiben lassen können. Daher meine Unwissenheit, denn dadurch brauchte ich gar keine Prüfung und also einen Lehrgang.

Und Waldgeist hat meine Frage kurz und knapp beantwortet. So einfach kann das sein. Danke an dieser Stelle. Allerdings habe ich am Wasser bei netten Kollegen mitlerweile auch die Infos bekommen. Btw. wurde ich gestern Kontrolliert. Aber es war alles ok, da ich mich ja VORHER informiert hatte...

Petri

Mein Schein ist von 92 aber ich hab auch mit 14 nicht ohne Hintergrundwissen am Wasser gestanden, dir war nichtmal die simple Definition der Angelart über den Köder bekannt. All diese "Drauflosangler" werden unserm Hobby noch viele Probleme einhandeln..... :cry:
 

uferschreck

Forellen-Zoologe
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Ich habe mein "Hintergrundwissen" mit acht in Norwegen gelernt. Papa hat gesagt: "Zeigefinger an die Schnur, Bügel auf, Angel nach hinten, Stoff geben und zwischen 12 und 11 Uhr Schnur loslassen. Dann Einkurbeln. Bommm, Hecht dran.

8O

Und so fort...

:lol:
 

uferschreck

Forellen-Zoologe
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schlotterschätt schrieb:
uferschreck schrieb:
Mit dem 1.1.2010 trat wieder eine neue Fassung der Berliner Fischereiordnung in Kraft.
:)

Zeig mal !!! Die galt eher für Brandenburg :wink:

Korrekt, da habe ich mich geirrt.

Nen Anwalt brauch ich jetzt aber nicht mehr, da mir ja einige nette Menschen, nicht nur von hier, geholfen haben.
 

sonstwer

Barsch Simpson
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Hallo Leute!

Auch auf die Gefahr hin, daß ich es wiederhole, was andere schon implizit gepostet haben, aber ich habe im letzten Jahr vor der gleichen Frage gestanden und mich direkt ans Fischereiamt in Berlin gewandt.
Die Antwort war eindeutig und umfassend, aber kurz:

Während der Raubfisch-Schonzeit sind jegliche aktiv geführten Köder untersagt! Auch Würmer am DS.

Da bleibt eben einfach nur der Ansitz mit Wurm auf Grund oder unter der Pose. Oder das Ausweichen ins Brandenburger Umland.
LG,
frank

edit: Mitte diesen Jahres steht aber auch schon wieder eine Neuerung unserer Fischereiordnung an und ich bin gespannt, was sich alles ändern wird. Evtl. wird das generelle Nachtangelverbot aufgehoben. :)
 

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