Sehr interessant bis hierher.... Nun mal für alle, die sich auf eine Entnahmepflicht berufen: Die Fischerei- und Gwässerordnung ist Ländersache! Damit ist die Abknüppelei längst nicht überall verpflichtend. Insofern bin ich sehr erfreut, in Brandenburg zu wohnen. Denn hier kann ich ("der alte Barschzocker") das ganze Jahr über Barsche zocken. Der Grund ist der, daß Brb eine Artenschonzeit eingeführt hat. - und der Barsch keine Schonzeit hat.... - während der Berliner auf der anderen Kanal- oder Havelseite mit einem generellen Spinnangelverbot bis 30.04 belegt ist. (daher ist es in den ersten Monaten hier in Potsdam immer recht voll, weil viele Berliner auch eine Brb-Karte haben, weil sie auf ihre Passion nicht verzichten wollen. In anderen Bundesländern ist die Schonzeit auch noch weiter gegriffen, andererseits dürfen die Berliner bereis ab 1.Mai dort schwarze Zander vom Nest pflücken - bei uns ist er bis 31.05. geschont. Und nochmal für alle:Zum Zurücksetzen gibt es ebenfalls unterschiedliche Bestimmungen. Die in Brandenburg lautet folgendermaßen:
4.5. Behandlung und Verwendung des Fanges
4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
Soviel zum erlaubten oder nicht erlaubten C&R - Ich bin jedenfalls sehr froh, daß, wenn ich -selten genug- mal 3,4 Barsche für die Pfanne haben möchte
und mir ein 9-Pfund-Hecht einsteigt, ich diesen nicht abknüppeln m u ß.
Bisher ist mir eigentlich noch kein Passant böse gekommen. Meist haben sich ganz interessante Gespräche ergeben, zB über die Frage zum Schmerzempfinden der Fische (Könnten Sie mit einem entsprechend großen Haken im Unter- Oberkiefer oder der Speiseröhre eigentlich überhaupt Gegenwehr leisten wie ein Fisch, oder haben die Kühe Ihnen das Leder für die Schuhe freiwillig gespendet wie auch, ob sich die Herkunftstiere für die Eisbeine, Schnitzeloger Steaks wohl totgelacht hätten...)
Allerdings gehe ich recht selten zum Streetfishing in die Innenstadt.Zu dem Video: Jeder hat ein anderes Geltungsbedürfnis. Ich poste meine Fangerfolge fast nie.
Reicht das für´s erste?