Bellyboot - Kaufempfehlung gesucht

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hevilp

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Nur gut, dass das Belly qua Definition kein Boot ist.
Ich hatte jahrelang auch immer einen Anker dabei (Fließgewässer!). Benutzt habe ich ihn aber nie, darum bleibt er mittlerweile zuhause…
Woher nimmst du das? In Sachsen Anhalt gilt es in der Gewässerordnung als Boot
 
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WildLife

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Ich beziehe meine Aussage auf die Veröffentlichung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die fühlten sich zur rechtlichen Einordnung verschiedenster Gerätschaften bemüßigt.

Wo genau steht da für Sachsen-Anhalt was anderes? (zum Zeitpunkt der Nachfrage stand im Post darüber noch „Angelgesetz“ und nicht „Gewässerordnung“)
 
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hevilp

Echo-Orakel
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Ich beziehe meine Aussage auf die Veröffentlichung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die fühlten sich zur rechtlichen Einordnung verschiedenster Gerätschaften bemüßigt.

Wo genau steht da für Sachsen-Anhalt was anderes?
In der Gewässerordnung, erste Seite.

Wasserfahrzeuge


Festlegung:
Als Wasserfahrzeuge werden alle Gegenstände zur Fortbewegung bezeichnet, derer sich der Mensch mittels Hilfsmittel bedient, um sich auf einem Gewässer zu bewegen oder Gegenstände auf einem Gewässer zu transportieren.


Die Entscheidung darüber, ob Wasserfahrzeuge, Boots- und Angelstege im jeweiligen Gewässer benutzt oder gebaut werden dürfen, trifft der betreuende Verein in Abstimmung mit der zuständigen
Umweltbehörde, dem Eigentümer und dem LAV Sachsen-Anhalt e.V
 

WildLife

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Danke. Das ist ja aber schon mal was grundlegend anderes als ein Gesetz. Das sind lediglich die Spielregeln eines privaten Verbandes. Die können sowas natürlich schreiben. Die können auch schreiben, dass nur rosa Angelruten eingesetzt werden dürfen. Kann man akzeptieren (oder rechtlich dagegen vorgehen, so man das ernsthaft möchte…)
Ein Gesetzgeber muss sich da an anderen Maßstäben messen lassen und im Gesetzt steht dazu nichts.
Aber so ein Verband ändert mit seiner privaten Definition eben nichts an der Rechtslage bzw. der rechtlichen Einordnung durch eine Bundesbehörde. Er macht halt ggf. eigene Spielregeln für seinen Zuständigkeitsbereich.
 

hevilp

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Falsch, die Gewässerordnung ist von keiner privaten Stelle von einem eingetragenem Verein im Land. Aber selbst wenn dem so wäre, wir reden hier übers angeln. In Sachsen Anhalt gilt ein belly Boot als Wasserfahrzeug und von dem darfst du nicht überall angeln. Deine Aussage ist bezogen aufs angeln also erstmal falsch. Alle öffentlichen Gewässer unterstehen diesem Verband in Sachsen Anhalt, es wäre also einfach sinnvoll, wenn du solche Aussagen nicht weiter verbreitest, nicht das jemand das ohne zu hinterfragen glaubt und dann Ärger bekommt. Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.
 
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hevilp

Echo-Orakel
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Danke. Das ist ja aber schon mal was grundlegend anderes als ein Gesetz. Das sind lediglich die Spielregeln eines privaten Verbandes. Die können sowas natürlich schreiben. Die können auch schreiben, dass nur rosa Angelruten eingesetzt werden dürfen. Kann man akzeptieren (oder rechtlich dagegen vorgehen, so man das ernsthaft möchte…)
Ein Gesetzgeber muss sich da an anderen Maßstäben messen lassen und im Gesetzt steht dazu nichts.
Aber so ein Verband ändert mit seiner privaten Definition eben nichts an der Rechtslage bzw. der rechtlichen Einordnung durch eine Bundesbehörde. Er macht halt ggf. eigene Spielregeln für seinen Zuständigkeitsbereich.
Ergänzend hierzu: es gibt die Straßenverkehrsordnung, eine Verordnung auf Bundesebene, wer macht die die Spielregeln? Ein Verband ? Eine Ordnung ist bindend im Anwendungsbereich
 

WildLife

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Danke für die ausführliche Belehrung… nur kurz zur Einordnung:
Der Verband ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, also eine private Körperschaft. Und die können für ihre eigenen Gewässer, auch wenn das jede einzelne Pfütze ist, natürlich eigene Regeln, sogar fernab jeglicher geltenden Gesetze niederschreiben. Und so lang die jeder akzeptiert, werden sie auch so gelebt. Es gibt erst erst mal keine staatliche Instanz, die das reguliert.
Gesetzescharakter haben sie halt trotzdem nicht. Ggf. auftretende Konsequenzen könnte man dann wiederum rechtlich prüfen lassen. Und ob das Gericht dann der Argumentation eines Vereins oder einer Bundesbehörde folgt, kann man vorher schwerlich wissen.
Das ist jetzt natürlich alles Theorie, in der Praxis wird mans einfach dort nicht machen, wo der örtliche Verein nur Uferangler sehen will. Will man das anders, muss man sich vor Ort engagieren und um Mehrheiten in den Entscheidungsgremien ringen.

Aber zusammengefasst: Es ist und bleibt ein himmelweiter Unterschied, ob deine Bundesbehörde rechtliche Einordnungen vornimmt oder ein Verein sich interne Spielregeln für seinen Bereich ausdenkt. Und damit bleibt ein einfaches Bellyboat erst mal eine Schwimmhilfe im Sinne der gesetzlichen Regelungen.

Der Vergleich mit der StVO … puh... wie in unserem Land Gesetze und Verordnungen entstehen und in Kraft gesetzt werden scheint dir nicht ganz bewusst zu sein. Das solltest du dir mal näher ansehen und das meine ich jetzt wirklich ernst und ohne blöden Unterton. Das sind die Grundlagen für ein gesundes Demokratieverständnis und wirklich wichtig für unser Land und unsere Gesellschaft.
 

hevilp

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Für alle anderen: Leider ist in Sachsen Anhalt ein belly Boot ein Wasserfahrzeug laut Gewässerordnung des anglerverbands und darf nur in entsprechenden Gewässern genutzt werden.
 

BST_M

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@WildLife
Hast du einen entsprechenden Paragraphen, dass ein Bellyboot gesetzlich als Schwimmhilfe gilt?

Nach meiner (kurzen) Recherche ist es eher ein Boot als eine Schwimmhilfe.

Stichwort: ein eigenständig schwimmfähiges Fortbewegungsmittel ist, das für die Nutzung auf Wasser vorgesehen ist.
Schwimmhilfen (z.B. Schwimmring) unterstützen nur, ein Bellyboot trägt den Nutzer.

Die DIN Normen die ich gefunden (und versucht habe zu lesen) habe ich durch ChatGPT:
(DIN EN ISO 6185 („Aufblasbare Boote“)
DIN EN ISO 12402 („Schwimmhilfen“).... Dem vertraue ich aber nicht zu 100%

Auch das ich eine Versicherung abschließen kann, spricht für mich eher dafür, dass es als Boot anstatt einer Schwimmhilfe gewertet wird.


Edit:
2006 gab es hier schon mal die selbe Unterhaltung.
 

hevilp

Echo-Orakel
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Es ist in dem Link beschrieben paar Beiträge weiter oben. Laut der Tabelle ist es eine schwimmhilfe und ein Schwimmkörper (mit Motor) ändert aber nix daran, dass die anglerverbände es anders definieren
 

BST_M

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Hier stand Mist.....

Danke @hevilp für den Hinweis.

Sorry @WildLife für den Angriff am frühen Morgen.
Hab die KFT-G Tabelle erst jetzt gesehen.

Scheint dann wohl richtig zu sein, auch wenn es sich nach meiner Interpretation mit den anderen Normen beißt.

Schönen Tag euch
 
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