Danke für die ausführliche Belehrung… nur kurz zur Einordnung:
Der Verband ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, also eine private Körperschaft. Und die können für ihre eigenen Gewässer, auch wenn das jede einzelne Pfütze ist, natürlich eigene Regeln, sogar fernab jeglicher geltenden Gesetze niederschreiben. Und so lang die jeder akzeptiert, werden sie auch so gelebt. Es gibt erst erst mal keine staatliche Instanz, die das reguliert.
Gesetzescharakter haben sie halt trotzdem nicht. Ggf. auftretende Konsequenzen könnte man dann wiederum rechtlich prüfen lassen. Und ob das Gericht dann der Argumentation eines Vereins oder einer Bundesbehörde folgt, kann man vorher schwerlich wissen.
Das ist jetzt natürlich alles Theorie, in der Praxis wird mans einfach dort nicht machen, wo der örtliche Verein nur Uferangler sehen will. Will man das anders, muss man sich vor Ort engagieren und um Mehrheiten in den Entscheidungsgremien ringen.
Aber zusammengefasst: Es ist und bleibt ein himmelweiter Unterschied, ob deine Bundesbehörde rechtliche Einordnungen vornimmt oder ein Verein sich interne Spielregeln für seinen Bereich ausdenkt. Und damit bleibt ein einfaches Bellyboat erst mal eine Schwimmhilfe im Sinne der gesetzlichen Regelungen.
Der Vergleich mit der StVO … puh... wie in unserem Land Gesetze und Verordnungen entstehen und in Kraft gesetzt werden scheint dir nicht ganz bewusst zu sein. Das solltest du dir mal näher ansehen und das meine ich jetzt wirklich ernst und ohne blöden Unterton. Das sind die Grundlagen für ein gesundes Demokratieverständnis und wirklich wichtig für unser Land und unsere Gesellschaft.