coreboat
Master-Caster
Also kann ich zu Hegezwecken den Meterhecht zurücksetzen, wenn es mit den Hegezielen für das Gewässer konform geht.
Ausser der Fischereirechtsinhaber gibt die Hegeziele für das befischte Gewässer explizit anders vor.
Der Fischereirechtsinhaber setzt seine Hegeziele in Übereinstimmung mit der Fachbehörde im Erlaubnisschein fest. Wenn da keine geänderten Schonmaße oder Schonzeiten vermerkt sind, gelten die gesetzlichen ...
Rein juristisch kann der einzelne Fischer in seiner Machtvollkommenheit diese Zeiten und Maße nicht ändern. Es bleibt aber der dünne Grat der Unverwertbarkeit, um ein Zurücksetzen begründen zu können. Beim gezielten Fischen auf z.B. Großkarpfen wird dieses Argument aber jeden Juristen zum lächeln bringen
Es gibt übrigens einen schönen Spruch: Man soll keine schlafenden Hunde wecken