Danke.
Leider ist dies nicht selbstverständlich.
Ich habe mir z.B. angewöhnt an einem frischen Gewässer, immer zuerst zu fragen, was für Besonderheiten es vor Ort gibt.
Wie der Bestand aussieht, was besetzt wurde, ob es was gibt, was der Verrein unbedingt entnommen haben möchte oder auch gerne als zurückgesetzt sieht usw.
Meist sind das dann auch ganz vernünftige Leute und es deckt sich öfter als man denkt mit den eigenen Vorstellungen.
Und wenn dann viele Regenbogenforellen besetzt wurden und man es nicht schafft drum herum zu Angeln, wenn man kleinere Köder führt, dann nimmt man die halt auch entsprechend der Entnahmepflicht mit.
Bei vielen Arten wie z.B. Aal, Bachforellen, Barschen, Eschen, Hecht und Zander wird es sogar oft gerne gesehen wenn man die dann zurücksetzt, weil sie entweder nur selten vorkommen, oder z.B. Fressfeinde einer Invasiven Art sind.
Da habe ich dann auch wenig Hemmungen den Fisch wieder zu releasen wenn er schonend gehakt war und nach meiner Meinung nach die Sache überleben wird.
Fische die aber nicht ins Gewässer gehören wie z.B. Schwarzmundgrundeln oder Sonnenbarsche entnehme ich grundsätzlich.
Kann man dann wiederum als Köder verwenden, die Katze freut sich drüber oder wenn die Menge und Größe stimmt man selbst.
Zu dem Thema mit dem Welsangler oben:
Ganz ehrlich, wenn man Welsangelei betreibt mit einem Tackle das von Haken über Köder und Rute für 2m Tiere ausgelegt ist, sollte man sich auch vorher schon darüber Gedanken machen wie man den 2m Fisch verwertet bekommt, vor allem wenn Entnahmepflicht besteht.
Ich für meinen Teil würde dann eher gar nicht auf Wels gehen oder mir lieber ein Gewässer suchen wo man sich nicht strafbar macht und ein zu großes, somit nicht sinnvoll verwertbares Tier auch releasen darf.
Je nach Gewässer und Bundesland kann dies durchaus erlaubt sein.