Hexenkönig von Angmar, bist dus?Würde wirklich höchste Zeit dass hier wieder Leben in den Thread kommt![]()
Diese Aussage ist absolut schwachsinnig. So unglablich schwachsinnig ich weis gar nicht wo ich anfangen soll.
Warum so aggro?aber bist du nicht im falschen Forum? Ich glaub Peta wäre genau dein Niveau, da du ja gern die Anglerschaft mit deiner moralischen Überlegenheit angiftest.
Lieber Dural,Angeln ist schon ein Hobby von etwas kranken Menschen … Schon mein Vater hat vor 35 Jahren + gesagt, dass die meisten Fischer „komische“ sind. Er hatte Recht.
Früher vor vielen Jahren (100+) sagte man zu Menschen die man für nichts brauchen konnte: „Werde Fischer“. Fakt. Zeigt eindrucksvoll wie Fischer in der Gesellschaft angesehen werden, auch heute noch. Letztes Jahr meinte ein Biologe zu mir: „Fischer kann man eh nicht ernst nehmen“
Moin
Ich hadere schon länger ob ich das hier schreiben soll...egal
Bei mir ist es Gewässerabhhängig
Da ich überwiegend auf Hecht angel kann ich nur da mitreden
Ich Vergleiche hier 2 Seen (Vereinsgewässer und ein See an/bei der Mecklenburgischen Seenplatte)
Fang ich im Vereinsgewässer einen 90er Hecht den ich schonend im Wasser ohne erkennbaren Verletzungen abhaken kann so flutscht mir der Hecht ausversehen aus der Hand/Kescher
So ein Fisch ist in der Größe zu wichtig für das Gewässer da kaum große Hechte vorhanden sind
Beißt ein Hecht in der Größenordnung unter den selbigen Bedinungen an der Mecklenburgischen Seenplatte kommt der mit. In diesem See sind etliche Hechte bis (gesichert!) min 1,20m
Horrorszenario was ich leider auch schon hatte: stark verletzen Hecht von 55 cm (Kiemen stark Blutend)
Den hab ich ebenfalls mitgenommen und komplett verwertet (Mini Filets, Reste zum Fischfond)
Genau jetzt finde ich für diesen See nicht die ErlaubniskarteDie mecklenburgische Seenplatte hat aber ein Entnahmefenster. In deinem Beispiel muss er wieder zurück. Aber ich weiß was du sagen willst damit.
Welche? Meines Wissens nach gibt es eine „Entnahmepflicht“ nirgendwo in Deutschland, das ist eher eine populäre Dramatisierung, die sich aus den überspitzten Formulierungen in den Prüfungsunterlagen ergeben hat.Einige andere Bundesländer formulieren noch eindeutig eine Entnahmepflicht von maßigen Fischen (während der Saison),
BayernWelche? Meines Wissens nach gibt es eine „Entnahmepflicht“ nirgendwo in Deutschland, das ist eher eine populäre Dramatisierung, die sich aus den überspitzten Formulierungen in den Prüfungsunterlagen ergeben hat.
Man muss in Deutschland mit genereller Verwertungsabsicht fischen („Stichwort vernünftiger Grund“). Dadurch wird das Zurücksetzen individueller Fische nicht verboten.
Leider alles sehr schwammig formuliert…
Am Ende ist man mit seinem Fang meist allein. Da interessieren mich krudes Regelwerk und unsinnige Bestimmungen, eher peripher. So handhabt das vermutlich auch jeder vernunftbegabte Mensch für sich. Zumindest hoffe ich das inständig.Fischerei ist ja im wesentlichen Landesangelegenheit. (Im Gegensatz zur Jagd, wo es ein starkes Bunesjagdgesetz gibt, das lediglich von Landesjagdgesetzen ergänzt wird).
Eine kurze Ki-Recherche hat ergeben, dass Bayern eigentlich das einzige Bundesland ist, wo die Entscheidung einen entnahmefähigen Fisch zurück zu setzten dem Fischer obliegt, wenn bestimmte biologische Kriterien nach seinem Ermessen erfüllt sind. (Mein Versuch einer Formulierung um das sinngemäß kurz zusammen zu fassen). Einige andere Bundesländer formulieren noch eindeutig eine Entnahmepflicht von maßigen Fischen (während der Saison), einige bewegen sich in einer Grauzone.
Wie seht ihr das, wie geht ihr damit um?
Das sowieso…Am Ende ist man mit seinem Fang meist allein. Da interessieren mich krudes Regelwerk und unsinnige Bestimmungen, eher peripher. So handhabt das vermutlich auch jeder vernunftbegabte Mensch für sich. Zumindest hoffe ich das inständig.
Eben nicht. Zumindest nicht nach allem, was ich dazu finde.Bayern
