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Munni

Finesse-Fux
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Eben nicht. Zumindest nicht nach allem, was ich dazu finde.

Beispiel: https://www.netzwerk-angeln.de/info...hmefaehiger-fische.html?utm_source=perplexity

Wenn es so wäre, müsste doch jemand mal die Stelle im Gesetz zitieren können? Das passiert aber nie.

Ich meine das übrigens nicht provokant oder konfrontativ, mich interessiert das aufrichtig.

Also so wie ich es verstehe ist es in Bayern so das ein Fisch zurück gesetzt werden darf/ muss aufgrund von Schonzeit und Maß oder als Hege Maßnahme.
Die Hegemaßnahme ist somit das einzige was womit man argumentieren könnte.
Jetzt frag ich mich natürlich welcher idiot stellt sich vor das man 15 cm Barsche entnimmt? Hier muss es ja quasi eine Grenze geben, allerdings findet sich die rechtlich nicht, dh das kann man zu seinen Gunsten auslegen.
Wenn man jetzt aber in einem gesunden Gewässer mit bekanntermaßen guten Hechtbestand einen 75 cm Hecht zurück setzt und man das Pech hat von einem Hobby Ornithologen von quer über den See gefilmt wird, wie sieht es dann aus.
Und ich mit meinem wenig fundierten Wissen aus eigen Recherche und den Grundlagen aus dem Fischereischein in dem damals gepredigt wurde das alles abzuknüppeln ist, würde sagen das man hier tendenziell ein Problem haben kann.

Wenn man den Leuten das erklärt, und die Situation, wahrscheinlich rein aus Interesse, haben mich schon Leute gebracht, bin ich zum Glück immer auf Verständnis gestoßen.

Ich bin froh inzwischen auch öfter Mal in Holland unterwegs zu sein und dann einfach zu sagen man geht angeln weil es eine riesen Leidenschaft ist und der Nahrungserwerb spielt so eine kleine Rolle für mich (meistens).

Welcher Idiot gibt solche Beträge aus um etwas Fisch zu essen?
 

kiwifahrer

Twitch-Titan
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Wenn man jetzt aber in einem gesunden Gewässer mit bekanntermaßen guten Hechtbestand einen 75 cm Hecht zurück setzt und man das Pech hat von einem Hobby Ornithologen von quer über den See gefilmt wird, wie sieht es dann aus.
Hier meine persönliche Inerpretation des geltenden Rechts und das was ich tun würde:
Dann sagst Du, der Hecht war kerngesund, vital, ohne Verletzung außen im verhornten Bereich des Mauls gehakt und du hast ihn im Kescher im Wasser abgehakt um ihn in 100% überlebensfähigem Zustand zur sicheren Erhaltung der Bestände zurück zu setzen. Wenn Du natürlich sagst "Ich setze jeden Fisch zurück" dann hast Du Pech gehabt weil genau das nicht gesetzlich gedeckt ist. Wenn dir vorgehalten wird die Bestände seien so gut, dass ein Zurücksetzen unnötig wäre, dann sagst du dass der Bewirtschafter die Möglichkeit hätte in Absprache mit den Behörden eine Entnahmepflicht anzuordnen wenn das tatsächlich geboten sei.
Am Walchensee ist z.B. Entnahmepflicht weil das als Salmonidenwasser zählt. Da gilt die Zurücksetz-Klausel mit deinem persönlichen Ermessensspielraum explizit nicht.

Es gab einen Vorläufer dieses Gesetzes, wo du Fische zurücksetzen durftest wenn das mit dem vom Inhaber des Fischereirechts definierten Hegeziels konform ist. Das wurde geändert und es gibt keine Abhängigkeit mehr von einem sehr selten definierten Hegeziel. In vielen Fischereibedingungen in Bayern findet sich noch der alte radikale Totschlag-Paragraph gegen den ich sofort Einspruch einlegen würde als Mitglied eines solchen Vereins und ich weiß ehrlich gesagt nicht ob das in der Form noch rechtens ist.
 

fragla

Barsch Vader
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"Hey, wir sind dafür da, den Angelsport zu fördern, ergo gehen wir es jetzt an, dass dem Sport einfach und unkompliziert gefroent werden kann,
Das Wort "Angelsport" ist meiner Meinung nach schon in die Jahre gekommen und sollte nicht mehr Verwendung finden. Angeln ist kein Sport und Wettkämpfe sind in D eh verboten. Sport verbinde ich mit körperlicher Betätigung und Wettkämpfen.
Angeln ist Hobby und Freizeitbeschäftigung, nicht mehr und nicht weniger.
 

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