News BRB: Jahresmarken aus 2020 gelten bis 28.2.2021!


Starten wir doch gleich mal mit einer guten Nachricht ins neue Jahr – auch wenn diese Mitteilung etwas mit Corona zu tun hat: Um seinen Mitgliedern auch in Zeiten des Lockdowns noch die Ausübung einer der wenigen verbleibenden erlaubten Freizeitbetätigung zu ermöglichen, hat der LAV Brandenburg entschieden, die Gültigkeit der Beitragsmarke des Jahres 2020 im Mitgliedsdokument des Verbandes bis zum 28. Februar 2021 zu verlängern, um die Voraussetzung zur Ausübung der Fischerei nach dem Fischereigesetz des Landes Brandenburg § 18 sicherzustellen.

Nähere Infos findet ihr hier:

https://www.lavb.de/aussergewoehnliche-situationen-erfordern-aussergewoehnliche-massnahmen-2/

Das gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Für Sachsen, Sachsen-Anhalt und andere Bundesländer habe ich aus Anhieb keine Infos im Netz gefunden. Evtl. könnt ihr in den Kommentaren ja ergänzen, wie das bei euch aussieht.

Das ist tatsächlich erfreulich für die Anglerschaft im Osten des Landes.

Hier in Rheinland-Pfalz gibt es einen Abschnitt des Rheins, für den es aktuell keine Jahresschein 2021 gibt. Der Landesfischereiverband RLP als Pächter hat es peinlicherweise nicht geschafft bis dato Jahresscheine für diesen Abschnitt so zur Verfügung zu stellen. Informationen sucht man auch vergebens, zudem ist die Homepage ein Witz. Eine E-Mail Anfrage, mit der ich meinen Unmut über das Nichthandeln des Verbandes kund getan habe und erfahren wollte, wie es zu dieser dummen Situation kommen konnte, blieb bisher unbeantwortet.

An der Kompetenz der Protagonisten innerhalb dieser Organisation darf somit gezweifelt werden. Gerade als Raubfischangler ist der Monat Januar von Interesse, da ab dem 01.02.2021 eine Art generelle Raubfischschonzeit und Kukö-Verbot herrscht.

Grundsätzlich habe ich das Gefühl, dass die Organisationen/Interessensvertretungen im Osten etwas anglerfreundlicher zu sein scheinen.
Der Link wird beim Umlaute falsch geparst. Hier die direkte (Kurz)Link zur Meldung: https://bit.ly/3pHZXt0
An sich ist es natürlich 'schade', dass man das nicht bundesweit einheitlich gestaltet.
Die Düsseldorfer Untere Fischerei Behörde hat wohl allen Anglern, deren Jahresfischereischein zum Ende 2020 abgelaufen ist, eine Verlängerung bis Ende März bestätigt. Bis dahin muss man derzeit seinen Schein verlängert haben ( wenn es wieder möglich sein sollte ).
und wie sieht das mit der Fischereiabgabemarke aus? In MV muss ich dafür auch zum Amt oder in ein Geschäft.
Achtung: Die Fischereiabgabemarke 2021 ist von dieser Regelung unberührt und muss – wenn man angeln will – erworben werden. Das LALLF (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei) wurde über diese Sonderregelung informiert und gibt diese Information entsprechend an die Fischereiaufsicht, Polizei und Wasserschutzpolizei weiter.

Auszug von der LAV seite vom 16.12.2020
S
  • S
    Snotling4149
  • 05.01.2021
Ich hab meinen Schein in Mainz aufs amt geschickt, ne Anweisung bekommen und die Bezahlt, schein kommt per post zurück.

Rheinschein hol ich beim Angelladen ab nach voranmeldung.

Wo in rlp am rhein ist denn ab 01.02 kuköverbot? Frühjahrsschonzeit geht doch erst am 15.04. los?
Voll gut, dass ihr das komplettiert! DANKE!!!
@lilalaune33 | Als Angler in Sachsen und Brandenburg kann ich deinen Eindruck bestätigen, dass die Verbände hier angelfreundlich entschieden haben.

Generell ist auch unser Gewässerfonds ein hohes Gut, dass es m. E. zu bewahren gilt. Für Menschen die an den Grenzen zweier neuen Bundesländer wohnen, ist das Angeln in beiden Ländern ohne erheblichen Aufpreis möglich. Nicht zuletzt aufgrund des überschaubaren Jahresbeitrags gehen unserem Hobby im Osten Menschen aus quasi allen Schichten nach.
@lilalaune33: Für welche Rheinstrecke in RLP bekommt man keinen Erlaubnisschein? Für den Bereich Ludwigshafen bis Karlsruhe (linksrheinisch) plus Nebengewässer konnte man die Karten schon vor Weihnachten kaufen. Aktuell geht das natürlich auch in den Angelläden, z.B. in Speyer. Ich kenne auch kein Kunstköderverbot ab dem 01.02. Das gilt erst ab dem 15.04.2021.
M