Welcher Trailer für Anka Ruderboot

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Luemmy

Hecht-King 2023
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Außerhalb des Führerscheinrechts ist immer das tatsächliche Gewicht entscheidend.... Gesamtgewicht, Anhängelast, Achslast
Guckt mal in den Freitext am Ende eurer ZB1. Häufig ist dort aufgeführt, dass ihr bis 8% Steigung mehr ziehen dürft, als oben im Feld angegeben. Nur so als Hinweis... War zb bei meinem Toyota Avensis so
 

LeipzigerMerlin

Bigfish-Magnet
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Gibt aber noch ein paar andere Aspekte die beachtet werden müssen.
Das ist klar. Die anderen Aspekte kenne ich. Ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass es sich um ein ungebremsten Trailer handelt (der aller Wahrscheinlichkeit nach neu gekauft wird).
Woher stammt die Rechnung zur Anhängelast?
Mir geht es dabei nur um eine mögliche Zulassung der 100 Km/h. Insgesamt darf ich laut Fahrzeugbrief natürlich wesentlich mehr ziehen.
Die Formel ergibt sich aus dem Fakt, dass es sich um einen ungebremsten Trailer handelt und ist bspw hier
https://www.bussgeldkatalog.org/100er-zulassung/
nachlesbar.


Der Verkäufer sagte mir, das das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend ist.
Und genau das habe ich leider noch nicht schwarz auf weiß online gefunden. Es ist überall immer nur von "Zulässiges Gesamtgewicht" die Rede, die ja WESENTLICH höher ist als das tatsächliche...

Lg Merlin
 

Heiko72

Gummipapst
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In dem link steht aber auch, das dass Zugfahrzeug ein mindestgewicht von 2500kg haben muss.

Da sind so einige Pkw raus.
 

Wolf

BA Guru
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Außerhalb des Führerscheinrechts ist immer das tatsächliche Gewicht entscheidend....
Das ist nicht korrekt. Letztlich kam man das doch alles nachlesen:


Also:
- Leermasse Zugfahrzeug und zulässiges Gesamtgewicht Anhänger
- keine Eintragung wie früher, sondern eigenverantwortlich und damit auch keine feste Bindung der Fahrzeugkombination
- wer dennoch mit "leichtem" Auto einen ungebremsten Hänger legal mit 100 km/h ziehen möchte, könnte den beim TÜV ablasten lassen.
 

Luemmy

Hecht-King 2023
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Das ist nicht korrekt. Letztlich kam man das doch alles nachlesen:


Also:
- Leermasse Zugfahrzeug und zulässiges Gesamtgewicht Anhänger
- keine Eintragung wie früher, sondern eigenverantwortlich und damit auch keine feste Bindung der Fahrzeugkombination
- wer dennoch mit "leichtem" Auto einen ungebremsten Hänger legal mit 100 km/h ziehen möchte, könnte den beim TÜV ablasten lassen.

Was die Regelung zur 100 kmh Zulassung angeht, gebe ich dir Recht.

Heiko72 fragte aber nach der generellen Anhängelast. Und da gilt das tatsächliche Gewicht. Alles andere wäre ja auch Schwachsinn. Nachzulesen in den Erläuterungen zu §42 StVZO und festgelegt durch das OLG Köln.

Zur Berechnung der tatsächlichen Anhängelast, muss die Stützlast mit einbezogen werden. Bei 1achsigen Anhängern wiegst du Hänger mit Ladung im abgekoppelten Zustand und ziehst die Stützlast ( ZB1) ab.
Oder angekoppelt auf die Waage fahren und nur den Hänger wiegen.

Wenn mein PKW 1000 Kilo ziehen darf und ich mir einen Anhänger mit einem zgg von 1500 ranhänge, habe ich ja keine 1500 Kilo dran, sondern nur das Leergewicht des hängers, sprich 200 Kilo oder so. Das ist kein Verstoß. Leg ich da ne Anka drauf, die 80 Kilo oder was wiegt, ist alles easy.
 

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