Warum ist Gaff und Lipgripper in Bayern erlaubt und ein Echolot nicht?

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

animi_ardor

Keschergehilfe
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Da möchte ich hier auchmal gerne was dazu sagen, da hier ein ziemlich falsches Bild von uns (Bayern) entsteht!

1. Wir klopfen nicht auf alle Fische drauf :) und die Entnahmepflicht steht zwar so im Gesetz und auf den Karten, aber den Vereinen bleibt ja auch nichts anderes übrig, als sich an das Gesetz zu halten. Was man dann macht ist aber jedem selber überlassen, nur kein großes Zenober machen.... Sich einfach mal erkundigen...im Angelgeschäft oder direkt bei nem Aufseher. Da wird das eher kritisch gesehen, wenn man alles gerade so über Schonmaß entnimmt usw

Bei mir fliegen die Fische zu 95% irgendwie vom Haken. Was man bei uns nicht gerne sieht sind Fische, die lange aus dem Wasser gehoben werden um Fotos zu schießen. Das wird von Nichtanglern immer falsch verstanden und gibt Ärger.

2. Wir sprechen nicht komisch....was meint ihr wie es sich für uns anhört, wenn ein Berliner oder Brandenburger mit seinen "ick" anfängt :)

3. Gastfreundlichkeit wird bei uns GROß geschrieben!

4. @buebue: so eine Trotzhaltung ist kontraproduktiv.

5. Dürft ihr euch alle gerne mal davon überzeugen, dass wir garnicht so schlimm sind :)

Schöne Grüße aus dem Allgäu!!

PS: Echolot ist NICHT verboten, kann aber vom zuständigen Verein verboten werden. Generell gilt das Gesetz, aber jeder Verein darf strengere Regeln selbst erlassen. Sie müssen jedoch mindestens dem Landesgesetz entsprechen.
 
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buebue

Finesse-Fux
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Das ist keine Trotzhaltung. Ich mache das, was richtig ist. Und ehrlich gesagt, hat bis jetzt keiner gemeckert. Ein Kontrolleur hat vor ein paar Jahren sogar mal echt gestrahlt, weil er so stolz war, dass jemand, der so jung ist wie ich(damals ca 15), sich Gedanken um die Zukunft der Fischerei macht und nicht mit Fischen prahlt, sondern sie schonend im Wasser abhakt und freilässt.

Sollte ich jemals dafür Ärger bekommen, nehme ich das hin, wenigstens habe ich nicht unendlich viele Fische auf dem Gewissen. Und dann freu ich mich um so sehr, wenn ich mal einen schönen Zander oder Barsch mit heimnehm und ihn mir ganz frisch in die Pfanne lege.
 

animi_ardor

Keschergehilfe
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@monkeyman: es steht auf fast jeder Karte, dass fische über dem Schonmaß zu entnehmen sind, wo das genau in der Landesfischereiverordnung steht keine Ahnung.

@buebue: der erste Text von dir klang nach Trotz. Klang so, ich mach eh was ich will :) aber deine Einstellung zum Fisch ist gut!!

Aber dann ist auch gut :)

Thema war ja Echolot....und das ist grundsätzlich erlaubt:)
 

NorbertF

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@monkeyman: es steht auf fast jeder Karte, dass fische über dem Schonmaß zu entnehmen sind, wo das genau in der Landesfischereiverordnung steht keine Ahnung.

Nirgendwo. Es steht in keinem einzigen Gesetz, auch nicht im Bayerischen Fischereigesetz. Die Vereine sind selber schuld, wenn sie das auf ihre Karten drucken, es ist unnötig.
Im Übrigen bin ich auch noch Mitglied in einem bayerischen Angelverein (nem recht großen) und da steht es nicht auf der Karte. Ei gugg.
 

animi_ardor

Keschergehilfe
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Dann ist das bei euch halt anders, hier im Allgäu steht es auf den meisten Karten drauf. Auf den Jahreskarten ist das anders aber die Tageskarten haben diesen Zusatz drauf. Liegt vielleicht auch daran, dass die Vorstände der meisten Vereine schon viele Winter erlebt haben und sich damit nicht auseinandersetzen wollen....keine Ahnung warum das nicht geändert wird, aber darum geht es auch nicht. Ich wollte hier eben nur anmerken, dass wir keine blinden " Draufhauer" sind. Gerade von unseren Salmonidenanglern in unseren Gebirsbächen kann man sich ne Scheibe abschneiden. Grüße
 

NorbertF

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Weiss ich und Du hast auch völlig Recht. Bin ja selber Bayer, wenn auch weggezogen. Verstehe die Bayernhetze auch nicht. Neid vermutlich.
 

coreboat

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Die 'Entnahmepflicht' ergibt sich aus einem Bundesgesetz, nämlich aus dem Tierschutzgesetz, wo drin steht, dass keinem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerz oder Leiden zugefügt werden darf.

Da es somit wieder zur C & R Diskussion wird, nur ganz kurz die Streitpunkte, ohne dass ich mich selber dazu äußern will, wie ich es genau handhabe, genau so wenig, wie ich mich zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitungen öffentlich in einem Forum äußern würde ;)

Zum einen ist hier die Frage entscheidend, ob Fische so etwas wie Schmerz oder Leid empfinden können (dazu zählt auch bereits so etwas wie Stress!) ... Hierzu gibt es Gutachten, die dies eher verneinen und es gibt welche, die dies eher bejahen. Ein von allen Seiten anerkanntes Gutachten gibt es (weltweit) nicht!

Wenn ja, muss man also nur begründen, warum man einen Fisch überhaupt fängt, nur um ihn wieder frei zu lassen, obwohl er das Schonmaß überschritten hat und nicht in der Schonzeit gefangen wurde. Wenn es (nur) zum eigenen Spaß ist, muss dies halt jeder vor seinem Gewissen und ggf. vor einem Richter rechtfertigen. Das Releasen ausschließlich mit dem Schonen von Beständen zu begründen, ist aber wohl eine fadenscheinige Begründung, denn wenn ich keinesfalls vor habe, einen Fisch zu entnehmen, warum fange ich dann überhaupt einen? Vielleicht wären dann Halma, Schach oder Radfahren sinnvollere Freizeitbeschäftigungen mit 100 % Überlebensrate bei den Fischen?

Und nochmal: Diese Zeilen geben die rechtliche Situation in Deutschland wieder, Rückschlüsse auf mein Release-Verhalten lassen sich daraus nicht ableiten. Wenn jemand so ungeschickt ist, im Internet, welches ja bekanntlich nie vergisst, sein eigenes Verhalten darzustellen, dann soll er dies tun. Ich würde das nicht machen, auch nicht mit Formulierungen wie 'ist mir entglitten' oder gar mit Release-Filmchen, die erkennbar in Deutschland gedreht wurden ;)
 

NorbertF

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Das kannst Du bereits 100mal im Forum nachlesen, keinerlei Neuigkeit.
(Nicht böse gemeint).
Was oft vergessen wird: noch mehr verboten (jaja) ist nach dem Gesetz ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten.
Und wenn ich den Fisch in die Hecke werf oder in die Mülltonne (was wohl sehr oft der Fall ist), dann ist das definitiv eine Straftat. Das Zurücksetzen hingegen eher nicht. Denn dass ich grdszl. zum Nahrungserwerb angle heisst nicht, dass ich JEDEN Fisch töten muss. Das Zurücksetzen an sich ist nicht verboten. Sonst gäbe es auch keine Zurücksetzpflicht in Schonzeit oder bei Untermaß. Wenn ein Grund dafür vorhanden ist, darf zurückgesetzt werden.
Diese Argumenation ist nicht zu durchbrechen (Fisch wurde aus Hegeründen, oder da nicht verwertbar) zurückgestzt. Völlig legal.
ABER: wenn der Fischereirechtsinhaber auf die Karte draufschreibt, dass NICHT zurückgesetzt werden darf hast verloren. Die Idioten sind also oft die Vereine bzw. diejenigen die die Erlaubnisscheine ausgeben. Einfach weglassen den Satz...und alles ist gut.

(edit: oh es steht nicht schon 100mal im Forum, eher nur 2-3 mal. War geistig grad in nem anderen Forum :D )
 
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coreboat

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Ich habe es - wieder mal - geschrieben, weil es - wieder mal - gefragt wurde, obwohl es in x Foren x mal nachzulesen ist ;)

Das mit dem Zurücksetzen ist leider nicht ganz so, denn die Hegeziele entscheidet aussschließlich der Fischereirechtsinhaber und nicht der einzelne Fischer, also auch nicht über das Zurücksetzen eines maßigen Fisches ...

Aber dann gibt es immer noch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis ;)
 

NorbertF

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Das mit dem Zurücksetzen ist leider nicht ganz so, denn die Hegeziele entscheidet aussschließlich der Fischereirechtsinhaber und nicht der einzelne Fischer, also auch nicht über das Zurücksetzen eines maßigen Fisches ...
Und genau DAS ist der springende Punkt. Drum den Scheiss Vermerk auf der Jahrekarte weglassen!
 

Desperados

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ABER: wenn der Fischereirechtsinhaber auf die Karte draufschreibt, dass NICHT zurückgesetzt werden darf hast verloren. Die Idioten sind also oft die Vereine bzw. diejenigen die die Erlaubnisscheine ausgeben. Einfach weglassen den Satz...und alles ist gut.


Mir wurde hier noch nie eine genaue Antwort gegeben.
Was ist denn wenn ich in einem Gewässer wo genau solch eine Bemerkung auf dem Schein steht, einen Fisch zurück setze und vor Gericht komme ?
Wenn ich dann da Argumentiere das ich für grad eben diesen Fisch keine Verwertungsmöglichleit habe, mach ich mich ja wegen dem Tierschutzgesetzt strafbar wenn ich ihn zurück setze.

Vielleicht kann mir ja jemand eine genau Erklärung dazu geben.

Für mich liest sich das nämlich so als ob die Vereine quasi zu einer Straftat aufrufen und mich dazu anhalten eine Straftat zu begehen, eben indem ich ein Tier töten muss ohne es verwerten zu können.
 

BarschGuido

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Dann wird vor Gericht evtl. die Frage kommen warum du denn angeln gehst wenn du nichts verwerten kannst.
Das ganze Gesetz ist dehnbar wie ein Gummiband. Ich finde das eine neue waidgerechtere Gesetzeslage ist mehr als überfällig.
 

Desperados

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Nein nein, ich kann eben gerade diesen Fisch nicht verwerten. Nicht im allgemeinen gar keinen Fisch.
 

NorbertF

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Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Keiner weiss es was rauskommen würde.
In der Regel kommt es gar nicht erst so weit, weil der Staatsanwalt normalerweise eventuelle Anzeigen dieser Art gar nicht erst vor Gericht bringt.
Aber auch das kann man nicht verallgemeinern.
 

Desperados

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Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand. Keiner weiss es was rauskommen würde.
In der Regel kommt es gar nicht erst so weit, weil der Staatsanwalt normalerweise eventuelle Anzeigen dieser Art gar nicht erst vor Gericht bringt.
Aber auch das kann man nicht verallgemeinern.

Da hast du natürlich vollkommen recht, dennoch, warum greift niemand diese Argumentierung auf ? Warum lässt nicht mal jemand, der die Möglichkeiten und Mittel hat, genau diesen Punkt prüfen, meiner Meinung nach ist diese Regel alles entnehmen zu müssen ganz klar Rechtswiedrig.
 

NorbertF

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Wie willst Du das prüfen lassen? Einige Rechtsanwälte (und ich) sind klar deiner Meinung.
Man bräuchte einen Musterprozeß. Bisher gibts keinen. Für so einen Prozess brauchts dann auch eine arme Sau (Angeklagter) der das durchmachen muss, Spaß ist das keiner...
 

Desperados

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Wie man da vorgehen müsste, das ist die grosse Frage. Brauchts einen Musterprozess oder könnte man gar einen Verein anklagen, der sowas in seiner Satzung hat ? Ich meine Tierrechtsschutzorganisationen verklagen ja auch Angler aufgrund von Fotos, Internetbeiträgen etc. Also Quasi als Aussenstehende. Könnte doch jede "asbl" (sorry mir fällt das deutsche Wort dafür grad nicht ein, keine gmbh sondern die wo kein Geld verdienen wollen) einen Verein verklagen weil er diese Aufforderung zum Verstoss gegen das Tierschutzgesetz in seiner Satzung hat. Sorry ich bin da vielleicht einfach zu Naiv, würde mich aber glatt in Form einer kleinen Spende beteiligen wenn jemand sowas in die Hand nehmen würde.
 

BarschGuido

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Wie man da vorgehen müsste, das ist die grosse Frage. Brauchts einen Musterprozess oder könnte man gar einen Verein anklagen, der sowas in seiner Satzung hat ? Ich meine Tierrechtsschutzorganisationen verklagen ja auch Angler aufgrund von Fotos, Internetbeiträgen etc. Also Quasi als Aussenstehende. Könnte doch jede "asbl" (sorry mir fällt das deutsche Wort dafür grad nicht ein, keine gmbh sondern die wo kein Geld verdienen wollen) einen Verein verklagen weil er diese Aufforderung zum Verstoss gegen das Tierschutzgesetz in seiner Satzung hat. Sorry ich bin da vielleicht einfach zu Naiv, würde mich aber glatt in Form einer kleinen Spende beteiligen wenn jemand sowas in die Hand nehmen würde.

Sehr sehr interessantes Thema mit dem ich seit einiger Zeit selbst auseinander setze. Ich denke nicht das man in Deutschland ein reines C&R gesetzlich nicht erlauben kann. Das würde sich zu sehr mit den Tierschutzgestzen beißen. Allerdings müsste eine Regelung möglich sein, kapitale Fische zu schützen. Dazu evtl noch das Thema Verwertung präzisieren.

Ein weg wäre zb eine Petition. Ich denke aber diese würde nicht ausreichen um wirklich was anzuschieben.
Man müsste wahrscheinlich einen Verein gründen, brauch einiges an spenden und Sponsoreb für Rechtsbeistände, finanzierung von nötigen Studien, usw. Experten wie Prof. Dr. Arlinghaus müsste man auch ins Boot bekommen.

Man sollte sich im vorhinein mit dem Thema "Trophäenfischen" auseinander setzen bzw sich gleich davon distanzieren. Sonst brauch man gar nicht erst anfangen.

Fühlt sich geistig jemand dazu in der Lage? Ich jedenfalls nicht. Hab privat zuviel um die Ohren als das ich mich an so ein Lebenswerk machen könnte :)
Ich wäre aber ein großer Unterstützer. Sowie finanziell als auch andere Arbeit.
 

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