• Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Winston Smith

Keschergehilfe
Registriert
12. Juli 2017
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
1
Alter
43
Hallo Community,

ich schreibe hier weil ich leider komplett fassungslos über den Umgang von Shimano mit seinen Kunden im Garantiefall bin.

Ich habe im Februar 2018 eine Poison Adrena 266 ML über einen bekannten Internethändler bestellt. Wohl bemerkt meine Traumrute, welche ich, bis ich das Geld dann endlich zusammen hatte, mindestens 1x pro Woche beim örtlichen Offlinehändler probegewackelt habe. Seelig und zufrieden war ich mit der Rute nun endlich ein paar mal am Wasser und musste dann leider Mitte Juli feststellen, dass sich von meiner geliebten Rute das Griffmaterial vom Griffstück löste. Nun dachte ich ein paar Tage über weiteren Werdegang nach und entschloss mich, auch auf Grund des Kaufpreises und nicht ohne Recherche des Ablaufes im Garantiefall auf entsprechender Herstellerseite, Kontakt zum besagtem Händler aufzunehmen.
Die Antwort kam prompt: ,,Die Rute muss zu Shimano eingeschickt werden. Dauert ca. 2 Wochen." Ein Rücksendeschein war der Email angefügt. Also Rute eingepackt, abgeschickt und gewartet.
Nach zwei Wochen ein erstes vorsichtiges Nachfragen beim Händler. Antwort: ,,Die Rute ist bei Shimano gerade in Prüfung."
Weitere zwei Wochen endlich eine Email: ,,Es gibt Neuigkeiten. Bitte schicken Sie Ihre Telefonnummer."

Gesagt, getan. Jetzt noch auf den Anruf warten.
.....1.Tag später. Endlich klingelt es...
30 Sekunden späten nur noch Fassungslosigkeit!

,,Die Rute ist defekt. Sie wird vom Shimano nicht mehr zurückgeschickt." Fertig!

Erstmal durchatmen. Nachdenken.
Moment mal: Meine Rute, mein Eigentum? Wer entscheidet hier über mein Eigentum?

Nun erstmal den Händler zur Rede stellen, dachte ich mir. Dieser verweist jedoch auf Shimano. ,,Keinen Einfluss auf die Abläufe." so die Worte und: ,,Es tut mir leid, die Rute ist nicht mehr lieferbar. Kein Austausch möglich." Fertig!

Also an den Hersteller schreiben. Fehlanzeige! Keine deutsche Mailadresse. Anrufbeantworter!

Was nun? Rechtliche Schritte?

Weiter noch die Frage, was passiert wenn hier eine meiner Rollen zum Garantiefall wird.
Sollte man jetzt also generell Angst haben im Garantiefall sein Eigentum nicht mehr zurück zu bekommen?

...

Ratlosigkeit..

Fassungslosigkeit...

Nachtrag zum Beitrag vom 13.08.2018, 21:30 Uhr:

,,Danke für die bisherigen Antworten. Anscheinend war ich vor Wut bisher komplett in die falsche Richtung fokussiert. Schuld ist hier nicht nur Shimano (wenn überhaupt) sondern ebenfalls der Händler."
 
Zuletzt bearbeitet:

DenisF86

Bigfish-Magnet
Registriert
24. Mai 2018
Beiträge
1.858
Punkte Reaktionen
4.501
Alter
37
Ort
Duisburg
Hmm komisch, eigentlich müssten Sie doch eine Reparatur anbieten, wenn nicht möglich dann zurückschicken.
Kann aber auch sein das die aus Image Gründen keine defekte Rute wieder im Umlauf bringen wollen oder?!
 

Winston Smith

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
12. Juli 2017
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
1
Alter
43
Können doch trotzdem nicht, ohne mich zu fragen, über mein Eigentum entscheiden.. Das macht mich ja eben so fassungslos.
 

HolgerP

Nachläufer
Registriert
10. Mai 2018
Beiträge
24
Punkte Reaktionen
17
Alter
57
Dann muss der Händler Dir den Kaufpreis zurückerstatten. Sonst natürlich rechtliche Schritte.

Gruß Holger
 
Registriert
3. Juni 2007
Beiträge
2.873
Punkte Reaktionen
3.427
Ort
Löwenberger Land / Ex-Berliner
Böse Sache das aber komm mal wieder runter, atme tief durch und kiek mal, was die Rechtsverdreher zu Gewährleistung und Garantie zu sagen haben. Das sind nämlich zwei verschiedene Schuhe. In Deinem Fall hat Dich der Dealer wohl verschaukelt denn er hat in dieser Sache den Hut auf und kann die Schuld nicht auf Shimano schieben.

Kiekste mal hier : https://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
 

Winston Smith

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
12. Juli 2017
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
1
Alter
43
Wurde mir angeboten. Also Rute nochmal wo anders kaufen und hoffen, dass nie ein Garantiefall eintritt? Irgendwann gibt es die Serie dann gar nicht mehr und man bekommt keinen Ersatz mehr. Leider sind die Nachfolgeserien von Shimano meistens, so wie auch in diesem Fall, nicht vergleichbar. Jeder Fahrenheitbesitzer weiß wovon ich hier rede.
 

Winston Smith

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
12. Juli 2017
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
1
Alter
43
Danke für die mildernden Worte schlotterschätt.
Den Händler nehme ich auch nicht aus der Verantwortung. Die Frage ist nur, wie komm ich wieder an meine Rute?
 

Rudse

Echo-Orakel
Registriert
15. Februar 2006
Beiträge
234
Punkte Reaktionen
815
Ort
Berlin
Dieses Verhalten finde ich schon ungewöhnlich. Vor ein paar Jahren hatte ich zwei ähnliche Fälle, allerdings von einem anderen Hersteller. Die Sache wurde von meinem Händler übernommen und anschließend an einem Mitarbeiter des Vertriebs weitergeleitet. In einer anderen Angelegenheit wurde sogar Kulanz gewährt, obwohl keine Gewährleistung mehr bestand.
Danach habe ich dann ca. 6 Wochen drauf gewartet. Es wurde anstandslos umgetauscht und ich erhielt jedesmal Neuware.
 

dietmar

BA Guru
Registriert
20. Juli 2005
Beiträge
4.398
Punkte Reaktionen
5.593
Hi,

eigentlich müßte es möglich sein, offiziell von deinem Gewährleistungsanspruch zurück zu treten. Dann muß dir dein Eigentum wieder zurück gegeben werden. Ich gehe aber mal davon aus, das deine Rute schon im Container oder bei einem Mitarbeiter gelandet ist. Gewährleistungspflichtig ist jedoch dir gegenüber dein Händler und nicht Shimano. Nützt dir jedoch nicht viel. Der Händler wird dir den Kaufpreis erstatten und rechtlich gesehen ist dir so kein Schaden entstanden. Wer also eine Rute oder Rolle reklamiert, die es nicht mehr gibt, von der er sich nicht trennen möchte, der sollte überlegen ob eine Reparatur in Eigenregie nicht der bessere Weg ist.
 

DenisF86

Bigfish-Magnet
Registriert
24. Mai 2018
Beiträge
1.858
Punkte Reaktionen
4.501
Alter
37
Ort
Duisburg
Aber eine Rute oder Rolle in der Garantie/ Gewährleistungszeit auf eigene Faust reparieren ist nicht der Sinn und Zweck dieser!
 

Winston Smith

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
12. Juli 2017
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
1
Alter
43
Ja, so langsam glaube ich auch eher daran, dass mich hier der Händler getäuscht hat. Also werde ich hier nochmals in diese Richtung nachhaken.

Danke an alle die bisher geantwortet haben.
 

Fr33

BA Guru
Registriert
1. Juni 2007
Beiträge
4.704
Punkte Reaktionen
3.133
Alter
39
Ort
63303 Dreieich
Servus,

bisschen kenne ich mich ja in Garantie /Gewährleistungsrecht B2B und B2C aus. Wie du richtig geschrieben hast ist die Rute nach wie vor dein Eigentum. Also kannst du rein theoretisch die Herausgabe deines Eigentums gegenüber Shimano fordern.

Ein guter Händler würde das für dich übernehmen, da er ja die Rute (er hat also die Dienstleistung angeboten) an Shimano geschickt hat. Normalerweise wird mit dem Kunden Rücksprache gehalten, ob die Rute repariert/ mit neuen Teilen (bei Ruten neuer Griff oder Spitzenteil) ausgestattet wird oder zurück geschickt wird. Hier muss der Hersteller den Händler kontaktieren der wiederum dich kontaktiert oder der Hersteller hat deine Daten und kontaktiert dich selber.
Dich vor vollendete Tatsachen zu stellen ist rechtlich ne ganz enge Nummer. (Bsp.: Die Rute wäre handsigniert von Dietel usw.und hätte entsprechend nen anderen Wert usw.)

Der Händler kann die Ware nur aus dem Verkehr ziehen, wenn diese nachweislich gefährlich ist usw. - aktuell ist die Sache völlig unklar. Momentan schaut es so aus:

1) Du verlangst deutlich die Herausgabe deines Eigentums
2) Du verlangst Schadensersatz

In beiden Fällen wäre ne Rechtsschutz sehr hilfreich...

Irgendwie dennoch ne sehr sehr ungewöhnliche Nummer.... (per PN würde ich gerne mal den Händler erfahren - nur weil ich mal was ähnliches von jmd anderem gehört hatte...) Aber bitte hier nicht öffentlich!
 

Kajonaut

Barsch Vader
Registriert
11. August 2015
Beiträge
2.150
Punkte Reaktionen
4.994
Ort
Eberswiggedy
Das ging mir mit einer G Loomis auch mal so. Allerdings ist mir selbige beim zweiten Wurf gebrochen.
Hab mich damals auch richtig geärgert..
 

dietmar

BA Guru
Registriert
20. Juli 2005
Beiträge
4.398
Punkte Reaktionen
5.593
Aber eine Rute oder Rolle in der Garantie/ Gewährleistungszeit auf eigene Faust reparieren ist nicht der Sinn und Zweck dieser!

Was bleibt dir denn anderes übrig, wenn du einen Exoten hast den du innig liebst? Der Klassiker ist z.B. die Stella. Rolle kaputt, Reparatur, die Rolle kommt zerkratzt und vermackt zurück. Kam früher öfter vor. Da wäre z.B. der Kugellagertausch in Eigenarbeit der Weg mit deutlich weniger Ärger. Oft gibt es von einem Artikel im Jahr ein oder zwei Lieferungen, dann wird er schon nicht mehr produziert, ist also künfitig nicht mehr lieferbar seitens des Vertriebs. Glaubt hier jemand noch an Ersatzteilhaltung für die nächsten zwei Jahre? Wenn noch am Lager werden die meisten Artikel getauscht, eine Reparatur findet nur noch selten statt. Die wäre in den meisten Fällen deutlich teurer als ein Tausch bei den niedrigen Einkaufspreisen der Hersteller/Vertriebe.

Ich habe mal für mich und einen Kollegen die vier letzten Shimano Curado 301 DSV im Angbot geschossen. Zwei von denen waren aus dem Karton heraus defekt (Sperrklinke). Die habe ich lieber selbst repariert, vom Händler gab es dafür ein paar Rapalas.

Ist nicht Sinn einer Gewährleistung oder Garantie, aber so läuft der Hase nun mal und es wird nicht besser.
 

Fr33

BA Guru
Registriert
1. Juni 2007
Beiträge
4.704
Punkte Reaktionen
3.133
Alter
39
Ort
63303 Dreieich
Wenn das Gerät innerhalb der Gewährleistung oder später in der freiwilligen Herstellergarantie nicht mehr repariert werden kann, dann muss hier eine Entschädiigung geleistet werden. Sich da als Händler aber auch Hersteller raus zu winden geht eigentlich nicht.
Also entweder nimmt der Händler die Ware zurück - sofern er keinen Ersatz leisten kann. Oder es geht wie in diesem Fall an den Hersteller.

Aber darum geht es ja gar nicht - aktuell ist es so, dass die Rute anscheinend vom Hersteller einbehalten wird - und das ohne Zustimmung vom Kunden oder?
 

Winston Smith

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
12. Juli 2017
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
1
Alter
43
Wie bereits im Beitrag beschrieben, löste sich lediglich das Griffmaterial vom Griffstück. Also ist Reparatur durchaus möglich..! Deshalb ja auch das Unverständnis. Mit 2k Kleber eine schnelle Reparatur.
Leider war ich so blöd und hab mir bei dem Preis gedacht, lieber über den Garantie/Gewährleistungsweg..
 

Fr33

BA Guru
Registriert
1. Juni 2007
Beiträge
4.704
Punkte Reaktionen
3.133
Alter
39
Ort
63303 Dreieich
Wie gehst du denn nun vor? Ich hab dir mal die Nummer von Shimano Deutschland (Fishing) raus gesucht:

(02151) 5567 0

Ich würde da mal anrufen und fragen wie das nun weitergehen soll. Hast du Unterlagen von der Einsendung?!
 

Winston Smith

Keschergehilfe
Themenstarter
Registriert
12. Juli 2017
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
1
Alter
43
Update per heute:

Ich habe heute beim Service von Shimano Germany Fishing angerufen. Zitat: ,,Der Fall ist uns nicht bekannt! Bitte wenden Sie sich an den Verkäufer."

Dann Rückruf des Onlineshops auf eine meiner vielen Emails:

Ich:
,,Der Fall ist Shimano nicht bekannt."

Onlineshop:
,,Ich schicke Ihnen die Versandbestätigung an Shimano per Mail zu."

Es scheint ein richtiger Krimi zu werden.

Mal schauen was sich noch entwickelt.
 

Heiner

BA Guru
Registriert
5. April 2012
Beiträge
3.504
Punkte Reaktionen
3.854
Klarer Fall, selbst machen, alles andere ist Mist. Ersatzteile für diverse Rollen gibt's bei PLAT.co.jp, der liefert schnell und zuverlässig. Auf Shimano Europe und andere "Kompetenzcenter" lasse ich mich nicht mehr ein. Das habe ich einmal probiert vor vielen Jahren und danach nie wieder.
 

nikolai

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
4. Dezember 2016
Beiträge
388
Punkte Reaktionen
424
Ort
Berlin
@Fr33
Mal eine kurze Zwischenfrage an den Experten. Steht der Händler in irgendeiner Pflicht sich um eine solche Angelegenheit zu kümmern oder zählt das einfach zu Guter Service?

LG
 

Oben