Wenn dich jemand einfach filmt, verletzt er deine Persönlichkeitsrechte. Bei so einer Bagatellgeschichte wie Eintragungen in ein Fangbuch würde ich ganz entspannt darauf setzen, daß so'n Hobbyregisseur seinen Murks vor Gericht gar nicht verwenden darf.
Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Das Kunsturhebergesetz schützt im Regelfall nur vor ungewollter Veröffentlichung, aber nicht pauschal vor ungewolltem Filmen / Fotografieren. Hier ist die Problematik ganz gut zusammengefasst *klick*. Ob die Rechtssprechung dann auch auf den angelnden Angler zutrifft, ist eher fraglich. Ist hier aber auch nicht das Thema...
Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen.[28] Dabei ist eine Gesamtabwägung nötig,[29] bei der auch die Ausnahmen von § 23 KunstUrhG zu berücksichtigen sind. Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“[30] Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.[31] Wird ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt, kommen die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht. Eine Strafbarkeit des bloßen Erstellens von Bildern kann sich auch aus § 201a StGB ergeben, sofern bei der Aufnahme eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs erfolgt.
Einfach die Widerhaken andrücken und die Fritten abschütteln lassen. It's so easy!
Grüße, Stefan
Deswegen wurden also schon Leute verknackt, weil sie ihre Dashcam Aufnahmen vor Gericht verwenden wollten, um einen Unfallflüchtigen zu entlarven. Da haben die Gerichte nämlich gesagt, dass man nicht einfach so Aufnahmen machen darf, ohne explizit darauf hinzuweisen.
Deswegen wurden also schon Leute verknackt, weil sie ihre Dashcam Aufnahmen vor Gericht verwenden wollten, um einen Unfallflüchtigen zu entlarven. Da haben die Gerichte nämlich gesagt, dass man nicht einfach so Aufnahmen machen darf, ohne explizit darauf hinzuweisen.
Hier noch ein kleiner Auszug aus deinem Link, der das nochmal deutlich macht:
Ok, das ist n Punkt den hat man glaub ich bei der Regelung nicht bedacht.Neben dem Umstand, dass ich diese Regelung auch daneben finde, lese ich da nicht heraus, dass 3 kleine Hechte zum Einstellen der Barschangelei führen. Der Text lautet:
Ist das Kontingent der o.g. Raubfischarten erreicht, muss das Fischen auf diese eingestellt werden, die Montage ist zu ändern.
Ich lese das so, dass die Zielfischart bzw. die aus der verwendeten Methode/Ködergröße zu vermutende Zielfischart entscheidend ist. Beim 15er Gummi oder der geschleppten Line-through-trout wird das dann der Hecht sein. Beim 7 cm Wobbler oder Jigspinner aber doch eher Barsch. Wenngleich man auch Forelle unterstellen könnte. Aber Grenzbereiche lassen sich ohnehin nie vermeiden.
Ich glaube dann würde in der Tat nichts passieren, selbst wenn man selber im Wasser abhakt ist das Risiko das was passiert sehr gering.
Die Fälle wo es zu Anzeigen kommt sind häufig wenn besonders die karpfen und waller Fraktion ihre mehrminütigen Foto und mess/wiegesessions machen.
Ob da das immer so schön von den "Angelhelden" im Netz vorgemachte Hochhalten besonders der Barsche am Kiefer und Überdehnung dieses beim "coolen" Barschgriff, am besten noch ohne jegliches Abstützen, sooo viel besser ist??? Respektvolle und schonende Behandlung sieht auf jeden Fall anders aus... Und wenn ich gerade bei den Wettbewerben auf Youtube sehe wie manch hektisch rumhüpfender "Profi" da mit den Fischen umgeht bekomme ich das Kotzen! Kescher liegt irgendwo weit weg rum, ist viel zu kurz für die geplante Angelstelle usw. Aber immer schön einen auf toller Fischheld machen
Die Regeln der Fischerei sind jedem klar, teils halt auch mit Entnahmepflicht etc! Und mit der Unterschrift auf der Erlaubniskarte erkennt man diese Regeln an. Ob man das gut findet oder sich daran hält muss jeder selber wissen. Aber dann ist es einfach besser nicht jeden Scheiß ins Netz zu stellen, um den tollen Helden zu machen und einfach mal die Fresse zu halten! Aber das bringt halt keine Klicks oder Anerkennung in der Gruppe... Arme Welt!
Wenn ich daran denke wie oft in der Jugendgruppe Kiddies mit Ruten und Rollen für mehrere hundert Euro ankommen aber weder Kescher, Maßband usw dabei hatten und sonst wirklich oft nur Schrottmaterial... War halt dumm gelaufen für die wenn ich als Betreuer dabei war. Wer nicht das vorgeschriebene Material dabei hat durfte bei mir schlicht nicht fischen. Wurde immer wieder angesprochen und ich hab es dann einfach mal durchgezogen.
Bei dem was oft in den sogennanten "sozialen Medien" veröffentlicht wird braucht man sich über immer mehr Gegenwind nicht wundern... ob die neuen Regeln dann sinnvoll oder überhaupt überprüfbar sind liefert wieder viel neues Diskussionspotential.
So mal wieder bissl ausgekotzt ;-)
TL
Jan
Das was Du nennst kann zutreffen, wenn durch die Aufnahmen der "höchstpersönlich Lebensbereich" der betroffenen Person verletzt wird.
Grob zusammengefasst ist das ist der Fall, wenn die Aufnahmen gegen den Willen in besonders geschützten Bereichen (z.B. Wohnung) gemacht wird, die Person hilflos oder tot ist, die Aufnahme grob anstößig ist oder durch die Aufnahme das Ansehen der Person geschädigt werden kann.