Neue Fangbeschränkungen - nein nicht "Baglimit"

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

ROLLBRETT

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Liebe BA Community,

aus aktuellem Anlass interessiert mich eure Meinung (vielleicht gibt es auch fachkundigen Background) zu folgendem Paragraphen:
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Was denkt ihr darüber?

Grüße,

Phil
 

SR2001

Gummipapst
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Zum besseren Verständnis sollte man noch anmerken, dass das Tageslimit für die genannten Fischarten bei drei Stk. liegt. Was bedeutet, dass ich das Angeln einstellen muss wenn ich drei Schniepel-Hechte gefangen habe.

Ich hab jetzt schon länger darüber nachgedacht wie dieser Punkt zu rechtfertigen ist und komme auf kein Ergebnis. Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.

Fangbeschränkungen sind natürlich wichtig aber ich bezweifle stark, dass speziell die Bestimmungen am Chiemsee und anderen bayrischen Seen nur auf eine gute Bestandserhaltung abzielen. Ich nehme schon ein gewisses "Gegeneinander" zwischen Berufsfischern und Sportfischern war, was eigentlich sehr schade ist. Das Verbot von Live-Technik bei Echoloten ist für mich auch ein Beispiel dafür.
Ich frage mich eh ob an einem solch großen Wasserkörper wie dem Chiemsee die Sportfischerei einen nennenswerten Einfluss auf den Fischbestand hat. Ich kann mir das schwer vorstellen. Vielleicht liege ich da aber auch völlig falsch und unterschätze die Zahl an Anglern und gefangenen Fischen. Ich hoffe jemand mit mehr Ahnung kann da etwas Licht ins Dunkel bringen.
 

Yoshi

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die Maus...
Ich denke, wenn du einen Fisch am Haken hast, hast du keine Zeit, was einzutragen. Und wenn du weder Fisch am Haken noch Fisch in der Tasche hast, dürfte es ziemlich schwer sein, dir ans Bein zu pinkeln, wenn nix in deiner Liste steht . Schneidern ist doch nicht verboten.
 

x-shad

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Seh ich auch so.
An den großen Seen wird doch eh viel vom Boot aus geangelt, wer soll es konkret kontrollieren.
Behaupte dies einfach mal, ohne die Gewässer zu kennen geschweige beangelt zu haben.
Betrifft die Regel nur den Chiemsee und andere Seen, oder bezieht sie sich auf alle bayrischen Gewässer?
 

Dominikk85

Barsch Vader
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Ich denke mal das ist einfach eine Maßnahme zum bekämpfen von catch und Release (weil dir die ausrede genommen wird der war nicht maßig)

Klar ist es schwer nachzuweisen, aber wenn jemand dich z. B auf deinem Boot dabei filmt 5 Fische ins Wasser zu schmeißen könnte er dir ans Bein pinkeln.

Allgemein gilt aber natürlich was auch bei catch und release gilt: 99% der Leute die wegen so was belangt werden werden nicht live erwischt sondern weil sie damit digital rumprahlen (video, fotos...), sprich wenn man in der Hinsicht vernünftig vorgeht ist es recht wahrscheinlich das einem nichts passsiert.
 

Tararira

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Also ob die Sport- bzw. Freizeitangelei Einfluss auf die Bestände derartig großer Gewässer hat, wage ich mal zu bezweifeln. Mein alter Herr war jahrelang in BaWü für die Umweltschutzbehörde zuständig für die großen baden-württembergischen Gewässer - unter anderem auch den Bodensee - und der berichtete immer von den nörgelnden Berufsfischern. Die Behörden haben dann auch immer Erhebungen (beispielsweise stichprobeweise Elektrobefischungen) gemacht und, auch wenn sich die Verteilung der Biomasse an Fischen auch immer mal wieder ändert, keine nennenswerten Minderungen feststellen können. Jetzt ist das natürlich auch schon ein paar Jahre her, aber mir scheint das mit den rückläufigen Fischbeständen, zumindest in weiten Teilen, eher ein Märchen zu sein.

Klar ist aber, dass man von offizieller Seite stark was gegen Catch & Release hat, und so würde ich die Maßnahme auch verstehen. Aber ob man das kontrollieren kann, naja... da setze ich mal ein Fragezeichen dahinter.
 

Yoshi

BA Guru
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die Maus...
Wenn dich jemand einfach filmt, verletzt er deine Persönlichkeitsrechte. Bei so einer Bagatellgeschichte wie Eintragungen in ein Fangbuch würde ich ganz entspannt darauf setzen, daß so'n Hobbyregisseur seinen Murks vor Gericht gar nicht verwenden darf.
 

Dahartl

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@SR2001 @Dale Cooper @Chiemseephil vielleicht einfach mal nen gemeinsamen Ausflug auf die Insel starten und den vorsitzenden Regelmacher Bezug nehmen lassen? Das wird für 2021 keine Auswirkungen auf die Beschränkungen haben, aber vielleicht Klarheit schaffen für die kommenden Jahre;)

@Dominikk85 da gebe ich dir vollkommen recht. In den letzten 2 Jahren wurde ich auf dem Boot nie kontrolliert, die Berufsfischer fahren wie in Bayern üblich mit einem freundlichen Fingerzeig vorbei und das wars. Ich denke auch, dass vorallem das letzte Jahr für den Chiemsee social media technisch einfach zu viel gelaufen ist. Videos von offensichtlich bayrischen Gewässern, in denen nochmals betont wird, dass die Metermutti wieder schwimmen darf, weckt einfach schnell das Interesse von anderen. Ich befürworte absolut, dass C&R und nebenbei eine sinnvolle entnahme an Bestand zusammenspielen können, aber sich im www öffentlich gegen die Regeln zu stellen finde ich wenig fördernd.
 
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PM500X

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Wenn dich jemand einfach filmt, verletzt er deine Persönlichkeitsrechte. Bei so einer Bagatellgeschichte wie Eintragungen in ein Fangbuch würde ich ganz entspannt darauf setzen, daß so'n Hobbyregisseur seinen Murks vor Gericht gar nicht verwenden darf.

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Das Kunsturhebergesetz schützt im Regelfall nur vor ungewollter Veröffentlichung, aber nicht pauschal vor ungewolltem Filmen / Fotografieren. Hier ist die Problematik ganz gut zusammengefasst *klick*. Ob die Rechtssprechung dann auch auf den angelnden Angler zutrifft, ist eher fraglich. Ist hier aber auch nicht das Thema...
 

der Kai

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Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Das Kunsturhebergesetz schützt im Regelfall nur vor ungewollter Veröffentlichung, aber nicht pauschal vor ungewolltem Filmen / Fotografieren. Hier ist die Problematik ganz gut zusammengefasst *klick*. Ob die Rechtssprechung dann auch auf den angelnden Angler zutrifft, ist eher fraglich. Ist hier aber auch nicht das Thema...

Deswegen wurden also schon Leute verknackt, weil sie ihre Dashcam Aufnahmen vor Gericht verwenden wollten, um einen Unfallflüchtigen zu entlarven. Da haben die Gerichte nämlich gesagt, dass man nicht einfach so Aufnahmen machen darf, ohne explizit darauf hinzuweisen.

Hier noch ein kleiner Auszug aus deinem Link, der das nochmal deutlich macht:
Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen.[28] Dabei ist eine Gesamtabwägung nötig,[29] bei der auch die Ausnahmen von § 23 KunstUrhG zu berücksichtigen sind. Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“[30] Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.[31] Wird ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht festgestellt, kommen die üblichen zivilrechtlichen Ansprüche in Betracht. Eine Strafbarkeit des bloßen Erstellens von Bildern kann sich auch aus § 201a StGB ergeben, sofern bei der Aufnahme eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs erfolgt.
 

Dominikk85

Barsch Vader
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Viele Leute denken halt auch das catch und release Fische tötet. Neuere Studien widersprechen dem zwar, aber viele Leute denken halt das releaste Fische verletzt sind und einen Tag später mit dem Bauch nach oben treiben, sprich der Gedanke ist wer 20 barsche releast produziert 10 barsch Leichen und ist damit schlimmer als jemand der 3 Fische abknüppelt und dann nach Hause geht.

Von der denke aus ist es natürlich sinnvoll zu verhindern das jemand dutzende Fische "verletzt".

Allerdings gibt es natürlich Studien von arlinghaus das bei sachgemäßer Handhabung die überwiegende Mehrheit der Fische überlebt (zumindest bei den untersuchten Arten), wenn man barsche aus 15m hochkurbelt mag das natürlich anders aussehen.
 

Dominikk85

Barsch Vader
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Einfach die Widerhaken andrücken und die Fritten abschütteln lassen. It's so easy!

Grüße, Stefan

Ich glaube dann würde in der Tat nichts passieren, selbst wenn man selber im Wasser abhakt ist das Risiko das was passiert sehr gering.

Die Fälle wo es zu Anzeigen kommt sind häufig wenn besonders die karpfen und waller Fraktion ihre mehrminütigen Foto und mess/wiegesessions machen.
 

Wolf

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Neben dem Umstand, dass ich diese Regelung auch daneben finde, lese ich da nicht heraus, dass 3 kleine Hechte zum Einstellen der Barschangelei führen. Der Text lautet:

Ist das Kontingent der o.g. Raubfischarten erreicht, muss das Fischen auf diese eingestellt werden, die Montage ist zu ändern.

Ich lese das so, dass die Zielfischart bzw. die aus der verwendeten Methode/Ködergröße zu vermutende Zielfischart entscheidend ist. Beim 15er Gummi oder der geschleppten Line-through-trout wird das dann der Hecht sein. Beim 7 cm Wobbler oder Jigspinner aber doch eher Barsch. Wenngleich man auch Forelle unterstellen könnte. Aber Grenzbereiche lassen sich ohnehin nie vermeiden.
 

PM500X

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Deswegen wurden also schon Leute verknackt, weil sie ihre Dashcam Aufnahmen vor Gericht verwenden wollten, um einen Unfallflüchtigen zu entlarven. Da haben die Gerichte nämlich gesagt, dass man nicht einfach so Aufnahmen machen darf, ohne explizit darauf hinzuweisen.

Du kannst Dashcam-Aufnahmen nicht direkt mit dem o. g. Thema/Beitrag vergleichen. Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Der Auszug war ja extra dazu da, um zu zeigen, dass die Rechtslage eben doch nicht so klar ist. Aber wie gesagt: Wir weichen hier dann doch zu weit vom eigentlichen Thema ab.
 

benwob

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Deswegen wurden also schon Leute verknackt, weil sie ihre Dashcam Aufnahmen vor Gericht verwenden wollten, um einen Unfallflüchtigen zu entlarven. Da haben die Gerichte nämlich gesagt, dass man nicht einfach so Aufnahmen machen darf, ohne explizit darauf hinzuweisen.

Hier noch ein kleiner Auszug aus deinem Link, der das nochmal deutlich macht:

Das was Du nennst kann zutreffen, wenn durch die Aufnahmen der "höchstpersönlich Lebensbereich" der betroffenen Person verletzt wird.

Grob zusammengefasst ist das ist der Fall, wenn die Aufnahmen gegen den Willen in besonders geschützten Bereichen (z.B. Wohnung) gemacht wird, die Person hilflos oder tot ist, die Aufnahme grob anstößig ist oder durch die Aufnahme das Ansehen der Person geschädigt werden kann.

Bei Aufnahmen, die dazu gedacht sind, einen "möglichen Verstoß" zu dokumentieren und die dann nur den zuständigen Stellen zugänglich gemacht werden trifft das nicht zu.
 
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Frankenkopf

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Neben dem Umstand, dass ich diese Regelung auch daneben finde, lese ich da nicht heraus, dass 3 kleine Hechte zum Einstellen der Barschangelei führen. Der Text lautet:

Ist das Kontingent der o.g. Raubfischarten erreicht, muss das Fischen auf diese eingestellt werden, die Montage ist zu ändern.

Ich lese das so, dass die Zielfischart bzw. die aus der verwendeten Methode/Ködergröße zu vermutende Zielfischart entscheidend ist. Beim 15er Gummi oder der geschleppten Line-through-trout wird das dann der Hecht sein. Beim 7 cm Wobbler oder Jigspinner aber doch eher Barsch. Wenngleich man auch Forelle unterstellen könnte. Aber Grenzbereiche lassen sich ohnehin nie vermeiden.
Ok, das ist n Punkt den hat man glaub ich bei der Regelung nicht bedacht.
Klar ist ne Grauzone und das muss man dann dem Kontrolleur glaubhaft Erklären können.
Aber da von Barsch keine rede ist müsste das eigentlich durchgehen.
 

heu20

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Ich glaube dann würde in der Tat nichts passieren, selbst wenn man selber im Wasser abhakt ist das Risiko das was passiert sehr gering.

Die Fälle wo es zu Anzeigen kommt sind häufig wenn besonders die karpfen und waller Fraktion ihre mehrminütigen Foto und mess/wiegesessions machen.

Ob da das immer so schön von den "Angelhelden" im Netz vorgemachte Hochhalten besonders der Barsche am Kiefer und Überdehnung dieses beim "coolen" Barschgriff, am besten noch ohne jegliches Abstützen, sooo viel besser ist??? Respektvolle und schonende Behandlung sieht auf jeden Fall anders aus... Und wenn ich gerade bei den Wettbewerben auf Youtube sehe wie manch hektisch rumhüpfender "Profi" da mit den Fischen umgeht bekomme ich das Kotzen! Kescher liegt irgendwo weit weg rum, ist viel zu kurz für die geplante Angelstelle usw. Aber immer schön einen auf toller Fischheld machen :mad:

Die Regeln der Fischerei sind jedem klar, teils halt auch mit Entnahmepflicht etc! Und mit der Unterschrift auf der Erlaubniskarte erkennt man diese Regeln an. Ob man das gut findet oder sich daran hält muss jeder selber wissen. Aber dann ist es einfach besser nicht jeden Scheiß ins Netz zu stellen, um den tollen Helden zu machen und einfach mal die Fresse zu halten! Aber das bringt halt keine Klicks oder Anerkennung in der Gruppe... Arme Welt!

Wenn ich daran denke wie oft in der Jugendgruppe Kiddies mit Ruten und Rollen für mehrere hundert Euro ankommen aber weder Kescher, Maßband usw dabei hatten und sonst wirklich oft nur Schrottmaterial... War halt dumm gelaufen für die wenn ich als Betreuer dabei war. Wer nicht das vorgeschriebene Material dabei hat durfte bei mir schlicht nicht fischen. Wurde immer wieder angesprochen und ich hab es dann einfach mal durchgezogen.

Bei dem was oft in den sogennanten "sozialen Medien" veröffentlicht wird braucht man sich über immer mehr Gegenwind nicht wundern... ob die neuen Regeln dann sinnvoll oder überhaupt überprüfbar sind liefert wieder viel neues Diskussionspotential.

So mal wieder bissl ausgekotzt ;-)
TL
Jan
 

Lauerput

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ob da das immer so schön von den "Angelhelden" im Netz vorgemachte Hochhalten besonders der Barsche am Kiefer und Überdehnung dieses beim "coolen" Barschgriff, am besten noch ohne jegliches Abstützen, sooo viel besser ist??? Respektvolle und schonende Behandlung sieht auf jeden Fall anders aus... Und wenn ich gerade bei den Wettbewerben auf Youtube sehe wie manch hektisch rumhüpfender "Profi" da mit den Fischen umgeht bekomme ich das Kotzen! Kescher liegt irgendwo weit weg rum, ist viel zu kurz für die geplante Angelstelle usw. Aber immer schön einen auf toller Fischheld machen :mad:

Die Regeln der Fischerei sind jedem klar, teils halt auch mit Entnahmepflicht etc! Und mit der Unterschrift auf der Erlaubniskarte erkennt man diese Regeln an. Ob man das gut findet oder sich daran hält muss jeder selber wissen. Aber dann ist es einfach besser nicht jeden Scheiß ins Netz zu stellen, um den tollen Helden zu machen und einfach mal die Fresse zu halten! Aber das bringt halt keine Klicks oder Anerkennung in der Gruppe... Arme Welt!

Wenn ich daran denke wie oft in der Jugendgruppe Kiddies mit Ruten und Rollen für mehrere hundert Euro ankommen aber weder Kescher, Maßband usw dabei hatten und sonst wirklich oft nur Schrottmaterial... War halt dumm gelaufen für die wenn ich als Betreuer dabei war. Wer nicht das vorgeschriebene Material dabei hat durfte bei mir schlicht nicht fischen. Wurde immer wieder angesprochen und ich hab es dann einfach mal durchgezogen.

Bei dem was oft in den sogennanten "sozialen Medien" veröffentlicht wird braucht man sich über immer mehr Gegenwind nicht wundern... ob die neuen Regeln dann sinnvoll oder überhaupt überprüfbar sind liefert wieder viel neues Diskussionspotential.

So mal wieder bissl ausgekotzt ;-)
TL
Jan

Mir scheint die Regelung auch eine Reaktion auf das plakative Catch and Release zu sein. Wer geltende Regeln, so sinnlos diese auch sein mögen, öffentlich missachtet bzw. versucht zu umgehen, wird mit noch strengeren (sinnloseren) Regeln belohnt. Schade für die anderen, die sich an die Regeln halten bzw. die den Mund halten.
 

der Kai

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Ort
Lauf a.d.Pegnitz
Das was Du nennst kann zutreffen, wenn durch die Aufnahmen der "höchstpersönlich Lebensbereich" der betroffenen Person verletzt wird.

Grob zusammengefasst ist das ist der Fall, wenn die Aufnahmen gegen den Willen in besonders geschützten Bereichen (z.B. Wohnung) gemacht wird, die Person hilflos oder tot ist, die Aufnahme grob anstößig ist oder durch die Aufnahme das Ansehen der Person geschädigt werden kann.

Dann kann es STRAFBAR sein. Das heisst aber nicht, dass es in den anderen Faellen zulaessig ist.

Aber egal, ich will nicht, dass der Thread hier noch mehr vom eigentlichen Thema abkommt.

Bayern ist halt aufgrund des altertuemlichen Fischereigesetzes immer ein recht spezieller Fall.
 

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