Hast Du da vielleicht neuere Angaben ?
Ich gucke da in den Haushaltsplan unter Fischereiamt. Das Fischereiamt vereinnahmt die Abgabe und gibt die Gelder auch wieder aus. Oder eben auch nicht.
In 2019:
Einnahmen Fischereiabgabe 465.000 €
Einnahmen Gebühren (z.B. Ausgabe Fischereischeine) 170.000 €
Entgelte Aus Verpachtung von Fischereirechten 150.000 €
Fördergelder (z.B. Aalprogramm) 60.000 €
In den Einnahmen aus der Verpachtung finden sich auch die Angelkarten, die vom Fischereiamt ausgegeben werden. Kamen noch ein paar Kleinigkeiten dazu und insgesamt waren es Einnahmen von 856.000 €.
Die Gesamtausgaben des Fischereiamtes betrugen 1.049.200 €. Hiervon waren:
Personal 635.000 €
Dienstleistungen (gesetzliche Aufgaben aus FFH, WRRL etc.) 150.000 €
Miete, Fahrzeuge und Geräte 165.000 €
Nur diese drei Posten machen also bereits 950.000 € aus. Hierbei handelt es sich um Sowieso-Kosten, die sich aus den gesetzlichen Aufgaben des Fischereiamtes ganz unabhängig von der Angelfischerei ergeben. Aus einer kleinen Anfrage in 2017 ergab sich im Übrigen, dass ca. 50.000 € von den unter Dienstleistungen geführten Ausgaben an die Berufsfischerei für das Abfischen von Weißfischbeständen verausgabt werden.
Es verbleiben im Grunde:
Verbrauchsmittel 100.000 €
Publikationen 3.000 €
Wobei hier festzuhalten ist, dass von den 100.000 € etwa 15.000 € als Landesanteil in den Aalbesatz gingen (60.000 € kamen von der EU dazu).
Was heißt das nun alles? Aus meiner Sicht stellt es sich so dar, dass die Einnahmen der Fischereiabgabe im Grund genutzt werden, beim Fischereiamt die Deckungslücke zu füllen, die zwischen den Gesamtausgaben und den Einnahmen aus Gebühren und Verpachtung entsteht. Das Fischereiamt ist allerdings nicht für die Angelfischerei da, sondern für die gesetzliche Aufgabe der Fischereiaufsicht. Die Gelder der Fischereiabgabe müssten eigentlich zweckgebunden verausgabt werden. Das passiert auch in anderen Bundesländern. Nur in Berlin werden wie üblich Haushaltslöcher mit Geldern gestopft, die eigentlich zweckgebunden sind.
Was das Fischereiamt nämlich so gut wie überhaupt nicht tut:
Verbesserung der Habitatbedingungen
Hegepläne mit zweckmäßigen und zeitgemäßen Schonzeiten, Mindestmaßen und Entnahmebeschränkungen (min. an den Gewässern mit eigenen Fischereirechten)
Fischereikontrollen!!!
Besatz (mit Ausnahme des EU-finanzierten Aalbesatzes und des lächerlich geringen aber mit absurdem Aufwand produzierten Hechtbesatzes, obwohl weitestgehend belegt ist, dass Hechtbesatz in solchen Großgewässern nicht zu einer Bestandserhöhung führt!)