Dorsch und Mefo auf Rügen vom Kleinboot

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Zanderlui

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Basshunter94 schrieb:
Also vor mir liegt der Bundesfischereischein auf Lebenszeit. Kann man sich bei der Gemeinde abholen, kostet um die 40€ und ist für die Ostsee notwendig, wenn man keine Spezielle Erlaubniskarte wie auf Rügen Braucht.
Z.B. Auf Fehmarn brauch man son teil.

Ist nicht unnötig sorry,die erlaubniskarte die du auf rügen bekommst ist nur in Kombitation mit dem BUNDESFISCHEREISCHEIN gültig

stell ein bild rein, du hast vielleicht ein bundesfischereischein des bundeslandes sowieso aber kein bundesfischereischein(wäre ja dann ein einheitlicher quasi in ganz deutschland!!) :roll:

edit:

gerade informiert und bemerkt das es in nds. mal wieder etwas anders ist(wusste schon immer die sind hier alle bissel anders die leute :roll: )
da ich auch seit mittlerweile 5jahre in nds. unterwegs bin und hier meine prüfung nochmals gemacht habe(weil meine freundin nicht alleine machen wollte!), habe ich wohl auch diesen bundesfischereischein(wie der landesfischereischein in nds. zum beispiel genannt wird!!!)...
habe mir den noch nicht geholt, aber es ist denn wohl so das der bundesfischereischein heißt, es aber eben der stink normale landesfischereischein ist wie es ihn in jedem anderen bundesland auch gibt und wo er unbegrenzter/fünfjahres/jahresfischereischein oder wie auch immer heißt!!!
denn werde ich mir den wohl auch mal holen hier in niedersachsen, denn bin ich vielleicht auch besitzer des ,,bundesfischereischeins" wohoho.... 8O :wink:
naja wenns hilft, denn bisher hat mein mecklenburger fischereischein gereicht :wink:
 

Basshunter94

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Das weiß ich nicht.
Das teil ist Blau :D

ich bin viel an der Ostsee unterwegs, also Brandung und wenn ich kontrolliert werde, wollen die den Bundesfischereischein sehen ;)
 

monkeyman

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Steht da Bundesfischereischein drauf? Oder meinst Du (und die vielen anderen die von diesem Dokument sprechen) den bundesweit gültigen Fischereischein?
Macht meiner Meinung nach mehr Sinn, da wie schon ein paar Mal erwähnt, Fischereirecht Länderrecht ist.
 

Basshunter94

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Also.

auf der Vorderseite steht *fischereischen.
Auf der Rückseite: Der Fischereischein gilt für die Fischerei in Küsten und Binnengewässern...blabla
 
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Gibt es wirklich keinen Bundesfischereischein ??? Oder vielleicht ja doch ??? :lol:
Bei Gaby in Bremervörde gibt's auch einen. :wink:
Vielleicht jibt's den ja denn nur in Niedersachsen ?
Is Niedersachsen jetzt der Bund ?
Deutschland und seine Jesetze, wer kiekt da noch durch ???
smilie_krank_002.gif
:mrgreen:
 

Wolf

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Der Begriff geistert durch die Gegend. Aber er ist nicht zielführend und falsch. Wenn ein Land sich einbildet, im Namen des Bundes Scheine ausgeben zu dürfen, dann ist das der Beweis der Fehlbarkeit von Juristen, macht den Begriff aber nicht richtiger. Aber letztlich ist das auch egal. Man braucht einen gültigen Fischereischein, fertig.

Und wenn man eine Kopie des gültigen Fischereischeins an das LALLF oder das LmaA schicken muss, dann ist das nicht das Gegenteil von dem, was ich behauptet habe, sondern unter dem Strich eben der Umstand, dass man VOR Erwerb der Angelkarte die Gültigkeit nachweisen muss. Das ist der Kern meiner Botschaft oben. Und es ist eben KEIN online-Kauf der Karte. Vielleicht müssen wir hier nach dem Begriff "Bundesfischereischein" noch den Begriff "online" zu definieren versuchen. online heißt aber ganz sicher nicht, dass man etwas in einen Umschlag aus Papier steckt und mit einer Briefmarke drauf irgendwohin schickt. Wobei ich den Entwicklungsstand von Niedersachsen nicht abschätzen kann...
 

Zanderlui

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Wolf schrieb:
Der Begriff geistert durch die Gegend. Aber er ist nicht zielführend und falsch. Wenn ein Land sich einbildet, im Namen des Bundes Scheine ausgeben zu dürfen, dann ist das der Beweis der Fehlbarkeit von Juristen, macht den Begriff aber nicht richtiger. Aber letztlich ist das auch egal. Man braucht einen gültigen Fischereischein, fertig.

Und wenn man eine Kopie des gültigen Fischereischeins an das LALLF oder das LmaA schicken muss, dann ist das nicht das Gegenteil von dem, was ich behauptet habe, sondern unter dem Strich eben der Umstand, dass man VOR Erwerb der Angelkarte die Gültigkeit nachweisen muss. Das ist der Kern meiner Botschaft oben. Und es ist eben KEIN online-Kauf der Karte. Vielleicht müssen wir hier nach dem Begriff "Bundesfischereischein" noch den Begriff "online" zu definieren versuchen. online heißt aber ganz sicher nicht, dass man etwas in einen Umschlag aus Papier steckt und mit einer Briefmarke drauf irgendwohin schickt. Wobei ich den Entwicklungsstand von Niedersachsen nicht abschätzen kann...



ok klar, das ist dann nicht komplett online :wink: ich meinte dies halt nur so, wie man es eben auch bei den müritzfischern tun kann, karte bestellen zusenden lassen, ohne in einen laden gehen zu müssen(ist für mich schon online dann :wink: )



@schlotterschätt

genau das habe ich auh gelesen und deswegen ist es eben enfach so das niedersachsen den namen bundesfischereischein für ihren landesfischereischein nutzt, warum man das einfach so darf wundert mich....
 
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Hehehe, mich wundert so manchet hier in Deutscheland............. :roll:

Na jut, dann mal noch für den Haribo-Vertilger n' Stückchen grobe Tiefenkarte von der Ecke.
Wenn Du Dir die Karte nich besorgen willst, wie Wolf es beschrieben hat,
kriegste die wohl auch beim Hafenmeester. Ruf da doch einfach mal an. Die Telefonnummer findeste HIER !!!
Aber da steht, die wollen den Bundesfischereischein ! 8O :mrgreen:
( Ick wollte doch bloß 'n bißchen rumblödeln, Wolf. Mit meener Berliner Fleppe kriege ick die Küstenkarte ooch überall anstandslos. Ick weeß janich warum da son'n Wind jemacht wird :roll: )
So und dann treibt sich da noch 'n Guide rum. Dit is der Herr Friemel.
Vielleicht kannste dem unter Androhung von etwas Bargeld oder scharfer geistiger Jetränke aus Deiner Region 'n paar Infos aus den Rippen leiern, wat momentan da so abjeht. :wink:

P.S. Da steht nochmal wat über die Jültigkeit von Fischereischeinen aus anderen Bundesländern in MV. KLICK MIR !
 

Wolf

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M.W. nach hat es Unregelmäßigkeiten bei den Küstenkarten gegeben, weshalb diese nun im Angelladen direkt beim Kauf online (!!!) beim LALLF registriert werden. Nach meinem Kenntnisstand sind daher auch viele ehemalige Verkaufsstellen (z.B. Tankstellen) aus der Riege der Ausgabestellen ausgeschieden.
 

monkeyman

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@Wolf: ich hab mir nochmal unsere (für MV) Landesgestze bzw. die dazugehörigen Verordnungen angeschaut. Ich finde dort keinen Hinweis auf die Notwendigkeit des Nachweises des Besitzes eines Fischereischeines beim oder vor dem Kauf der Angelberechtigung. Natürlich muss ein gültiger Fischereischein beim Angeln mitgeführt werden, aber die Prüfung kann gar nicht durch den Angelkartenverkäufer erfolgen, da das Vorzeigen von Fischereischeinen nur von Kontrollberechtigten verlangt werden kann. Daher ist bei uns auch ein reiner Online-Kauf möglich.
 

Wolf

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Ich habe das ganz konkret auf den Küstenschein bezogen. Sowohl beim Kauf im letzte Jahr in Berlin als auch beim Kauf in diesem Jahr in Stralsund wurde die Küstenkarte online vor Ort sofort beim LALLF registriert. Dies war nur möglich unter Vorlage des gültigen Fischereischeins.

Allerdings stimme ich dennoch nicht zu, dass die Ausgabestelle nicht auch ganz grundsätzlich das Recht hat, sich den gültigen Fischereischein vorlegen zu lassen. Bei den meisten Karten ist zu vermerken, welchem Fischereischein (Nummer + Inhaber) die Angelkaarte zugeordnet ist. Dass dies sinnvoll nur durch das Vorzeigen des Fischereischeins möglich ist, liegt auf der Hand.

Wenn der Fischereirechteinhaber von den Ausgabestellen die Vorlage des gültigen Fischereischeins verlang, dann steht dem m.E. rechtlich nichts entgegen. Es gibt kein Recht auf Kauf einer Angelkarte. Der Verkauf steht dem Verkäufer frei (wenngleich in gewissen Grenzen).
 
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Zitat aus http://lallf.de/Angelerlaubnis.124.0.html:

Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins wird vorausgesetzt). Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax oder email) ist neben Namen, Vornamen und Adresse auch das Geburtsdatum anzugeben.

Zitat Ende

Dit muß aktuell sein, denn da steht als letze Änderung der 02.03.2012
 

monkeyman

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Den Küstenangelschein verkaufe ich nicht, daher kenne ich mich mit den Regelungen nicht aus. Und nur weil das Feld Fischereischeinnummer vorhanden ist, muss es noch lange keine Pflichtangabe sein.
Da werd ich nochmal nachhaken.
Meine Rücksprache mit dem Landesamt hat genau ergeben, dass die meisten Angelkartenverkäufer nicht zur Kontrolle des Fischereischeines berechtigt sind. Klar zeigen die meisten Angler den Schein vor, ist ja auch am einfachsten.
Aber wenn ein Angler keinen Schein vorlegen will, dann haftet im Zweifelsfall (der Angler macht bewußt falsche Angaben) der Angler und nicht der Verkäufer.
 

haribokiller

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Hallo Leute...
hab ja jetzt ne richtige Diskussion entbrannt mit meiner Frage nach dem Bundesfischerieschein...Also ich hab auf jeden Fall nen ganz normalen Fischereischein und habe die letzten Jahre die Karte immer in der Kurverwaltung bekommen (nach Vorlage des Scheines!).
Ich dachte halt man bekommt Ihn mittlerweile online...
Aber das ist wiegesagt nicht das ausschlaggebende Thema.....ich hätte lieber noch ein paar Tipps für die Praxis gehabt!
Danke ich euch auf jeden Fall allen schonmal für die Infos

Gruss Dirk
 

Wolf

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Wir werden um die Definition von "online-Kauf" nicht herum kommen. Aber bitte versucht mal ohne Nachweis eines gültigen Fischereischeins (Scan/Kopie) beim LALLF per Mail eine Küstenkarte zu kaufen und die per Mail zugesandt zu bekommen. Da könnt Ihr aber lange Euer Postfach nach der Küstenkarte durchwühlen.

Wenn Du in Glowe raus fährst bist Du in der Tromper Wiek. Nach Nordwesten kommt erst mal der lange Sandstrand, dessen ereignislose Struktur sich auch seewärts recht weit fortsetzt. Erst ab etwa Nobbin wird es wieder strukturreicher. Östlich von Glowe bis zum Schutzgebiet viel Struktur. Gilt nicht nur für den Strand, sondern auch seewärts. In diesen Bereichen wird viel ufernah geschleppt - also bis 1000 m unter Land - und gut gefangen. Was Dorsche angeht - keine Ahnung. Ich würde mich da am Echolot orientieren.
 

haribokiller

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@Wolf...Danke das sind die Antworten die ich brauch :D
was empfehlt ihr für ne Schleppgeschwindigkeit?
Ich würde mich um die 3 Kn einjustieren 8)
Was ist ein empfehlsenswerter Meerforellenwobbler?
Ich bin jetzt schon gespannt was ich euch nach dem Urlaub für ein Feedback geben kann...

Gruss
 

Wolf

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Da fragst Du den Falschen. Schleppen ist nicht mein Welt. Ich fische da vom Ufer. Man bekommt aber eben auch mit, das und was beim Schleppen gefangen wird.
 

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