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PM500X

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ich werde bei Zeiten dieses Jahr zum ersten Mal eine Frankreichkarte für die angrenzende Region kaufen, hätte ich früher machen sollen.
Vor allem zahle ich dort für ganz Frankreich ca. 100€, während ich hier in Deutschland pro Gewässer 150-200€ bezahle.
 

Todi

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Vor allem zahle ich dort für ganz Frankreich ca. 100€, während ich hier in Deutschland pro Gewässer 150-200€ bezahle.
Jop Angeln in Deutschland ist schon nicht günstig, aber pro Gewässer zahle ich zum Glück nicht so viel.
Komme auf 302€ bei zwei Vereinsmitgliedschaften (4 Seen) + Rheinschein + Hafenschein.
Das sind so die Fixkosten in Deutschland.

Ich hab in einem Verein auch einige wenige, die jeden Fisch tot sehen wollen und dann mal ruppig werden, wenn Sie mitbekommen, dass einem ein Endbarsch aus der Hand rutscht.
Teilweise wird mit Angelverboten gedroht.. aber zum Glück haben die Personen nichts zu sagen.
Gibt auch Fisch bei denen ich keine zittrigen Hände kriege und die verwertet werden.
Ich persönlich bin da relativ liberal, soll doch jeder sein Ding machen, wenns im Rahmen ist.
Das Tier- und Gewässerwohl sollte aber nicht komplett aus dem Auge verloren werden.
Wenn die dicken Fische sich im Herbst versammeln und dann die ganzen "Vereinsopas" Schlange stehen und die größten Fische des Gewässer in Massen geknüppelt werden ist das mMn mehr als fragwürdig.
Wenn man gezielt auf Frequenz angelt und am Ende des Tages 50 Fische fängt aber nicht mal 2-3 Fische in Speisegröße mitnimmt, ist das aber vllt auch nicht der beste Weg.
 

fragla

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Gerade wenn ich die Fischereibestimmungen vieler Vereine in Bayern lese laut denen ich alles abschlachten muss was mir in die Finger kommt und legal möglich ist, obwohl mit das Gesetz inzwischen ganz andere Möglichkeiten bietet. Meistens deshalb dass man "gezwungen ist" wieder dumme fangreife Fische einzusetzen die einfach zu fangen sind.
Ist halt ein Problem das die Gesetze und Bestimmungen nicht an gepasst werden. In den 90er Jahren war man noch so gut wie allein an Gewässern. Wenn man da einen Angler am Tag getroffen hat, war das viel. Eine Entnahmepflicht hätte dem Gewässer auch nicht schaden können. Heute schaut das ja anders aus. Seit dem Angeln zum Livestyle mutiert ist, sind halt entsprechend viele Angler unterwegs. Wenn da alles abgeschlachtet würde, wäre das eine Katastrophe für die Gewässer.
In meinem Umfeld ist es zum Glück so, das die "guten" Angler die auch regelmäßig fangen, zu 95% C&R praktizieren. Eine Entnahmeplicht wird auch hier im Verein von der FA nicht unterstützt und das ist auch gut so.

Wenn die dicken Fische sich im Herbst versammeln und dann die ganzen "Vereinsopas" Schlange stehen und die größten Fische des Gewässer in Massen geknüppelt werden ist das mMn mehr als fragwürdig.
Dafür gibt es Bestimmungen wie Baglimit, wenn es die nicht gibt, dann ist das ebenso. Wie man gut sehen konnte, können die "Vereinsopas" keinen nachhaltigen Schaden an richten. Alte Fahrt Potsdam ist sicher ein Beispiel.
 

Michael_05er

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Welche? Meines Wissens nach gibt es eine „Entnahmepflicht“ nirgendwo in Deutschland, das ist eher eine populäre Dramatisierung, die sich aus den überspitzten Formulierungen in den Prüfungsunterlagen ergeben hat.

Man muss in Deutschland mit genereller Verwertungsabsicht fischen („Stichwort vernünftiger Grund“). Dadurch wird das Zurücksetzen individueller Fische nicht verboten.

Leider alles sehr schwammig formuliert…
Neben den Bundesländern gibt's dann halt Gewässer abhängig noch Regeln. In meinem Rheinschein, Abschnitt RLP, Ecke Mainz-Bingen steht wörtlich "Fische ohne Mindestmaß (Brassen, Wels, Barsch u.a.) dürfen nicht zurückgesetzt werden." Das ist leider so gar nicht schwammig.
 

Todi

Forellen-Zoologe
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Ist halt ein Problem das die Gesetze und Bestimmungen nicht an gepasst werden. In den 90er Jahren war man noch so gut wie allein an Gewässern. Wenn man da einen Angler am Tag getroffen hat, war das viel. Eine Entnahmepflicht hätte dem Gewässer auch nicht schaden können. Heute schaut das ja anders aus. Seit dem Angeln zum Livestyle mutiert ist, sind halt entsprechend viele Angler unterwegs. Wenn da alles abgeschlachtet würde, wäre das eine Katastrophe für die Gewässer.
In meinem Umfeld ist es zum Glück so, das die "guten" Angler die auch regelmäßig fangen, zu 95% C&R praktizieren. Eine Entnahmeplicht wird auch hier im Verein von der FA nicht unterstützt und das ist auch gut so.


Dafür gibt es Bestimmungen wie Baglimit, wenn es die nicht gibt, dann ist das ebenso. Wie man gut sehen konnte, können die "Vereinsopas" keinen nachhaltigen Schaden an richten. Alte Fahrt Potsdam ist sicher ein Beispiel.
Baglimit gibt es leider nicht, aber wer etwas aus der Natur entnimmt sollte da mit Sinn und Verstand walten.

Kenn mich mit der Alten Fahrt in Potsdam nicht aus und kann daher den Schaden durchs Fische reißen im Winterquartier nicht beurteilen.

Kann dir aber versichern, dass bei einem geschlossenen Baggersee von ca. 25 hektar das merkbar ist wenn da mehrere Winter in Folge etliche Großbarsche geknüppelt werden.
 

fragla

Barsch Vader
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Baglimit gibt es leider nicht, aber wer etwas aus der Natur entnimmt sollte da mit Sinn und Verstand walten.
Das gerade das bei der Spezies Mensch nicht funktioniert wissen wir aber. Gier frisst Gehirn heißt es so schön. Wenn es ein Vereinsgewässer ist, gibt es möglicherweise auch ein JHV in der man so etwas per Abstimmung fordern und entscheiden könnte.
Kenn mich mit der Alten Fahrt in Potsdam nicht aus und kann daher den Schaden durchs Fische reißen im Winterquartier nicht beurteilen.
Ich auch nicht, gibt hier aber einen Thread wo die Zustände sehr gut beschrieben werden.
Kann dir aber versichern, dass bei einem geschlossenen Baggersee von ca. 25 hektar das merkbar ist wenn da mehrere Winter in Folge etliche Großbarsche geknüppelt werden.
Für den reinen Barschangler mit C&R ist das sicher ärgerlich. Die Natur ist aber im ständigen Wandel und die Tiere müssen sich an passen. Man könnte das auch tun, denn es gibt noch andere Fische in einem Gewässer die man beangeln kann. Den Bestand an Groß Barschen an einem Gewässer hoch zu halten wird sicher nicht auf viele Jahre gelingen, auch wenn es wünschenswert ist. Gerade bei Fischen ist es sehr schwer den Bestand ein zu schätzen. Wenn dann ein Jahr nichts gefangen wurde, wird gleich den Kochtopfanglern die Schuld gegeben. Ob das immer so einfach ist, ich denke nicht.
 

Epipotamal

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Was da halt immer schwierig ist, dass Fischbestände ja auch ganz natürlich von Jahr zu Jahr schwanken. Hauptursache dafür sind vor allem Schwankungen im Reproduktionserfolg, die sich dann auch einige Jahre später noch abbilden können.

Kritisch wirds halt, wenn in genau so einem Jahr mit ohnehin schon etwas geringerem Adultfischanteil als üblich dann noch zusätzlich Druck drauf kommt, sei es durch entnehmende Angler, Prädatoren, oder auch sonstige Umweltschäden...
 

ATRiot01

Echo-Orakel
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Hab den Thread nur mal grob überflogen, und dabei sind mir die viel und ausgiebigen Diskussionen zu den verschiedenen Vorgaben in den Bundesländern etwas ins Auge gestochen…..hätte mal 2 Fragen zu:
1. Inwieweit kann sich das Fischereirecht als Landesrecht eigentlich ÜBER das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz stellen, welches das töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund (Verwertung) unter Strafe stellt?

In meinen Augen stellt die Auslegung einiger (vieler) Bundesländer, Städten und Vereinen hier einen Verstoß gegen das TierSchG §1 und 17 dar. Mindestens im Falle sehr großer oder Beifangfischen die ich nicht der Verwertung zuführen möchte.

2. Gibt es eigentlich zu all den theoretischen Überlegungen hier schon irgendwelche belegbaren rechtlichen Handlungen? Also Gerichtsurteile oder Ähnliches, nicht nur halbgare Aussagen oder Drohungen von Möchtegernscherrifs ala Duisburger Kontrolleure im Hafen…
Ich rede dabei vom normalen Release, also Landung, ggf messen (Mindestmaß?) und zurück, ohne Fotosession, denn die stellt definitiv einen Verstoß dar, und genau dafür gabs so prominente Urteile/Vergleiche wie Augentahler oder Marteria…
Ohne Foto/Videosession sind mir bisher keine Fälle mit Konsequenzen bekannt, wenn wer welche kennt gerne her damit.

Abgesehen davon was nun wirklich Fakt ist oder in den Papieren steht, bisher konnte ich überall in D meine Fische ungestraft releasen (und auch ruhigen Gewissens mal was passendem meine Küche zeigen)…
 

kiwifahrer

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1. Inwieweit kann sich das Fischereirecht als Landesrecht eigentlich ÜBER das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz stellen, welches das töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund (Verwertung) unter Strafe stellt?
Die Verwertung ist meine ich nicht der einzige vernünftige Grund zum töten eines Fisches. Nehmen z.B. Welse in einem Gewässer überhand in dem sie nicht heimisch sind und gefährden die heimische Fauna, dann ist deren Entnahme allein ein vernünftiger Grund. Das Tierschutzgesetz steht über dem Fischereigesetz, so zumindest das juristische Ziel.
Aber wenn es um das töten von Tieren geht die gleichzeitig auch geschützt werden sollen, bewegt man sich genau im Grenzbereich wo es heikel wird - unvermeidlich.
 

Munni

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Ich rede dabei vom normalen Release, also Landung, ggf messen (Mindestmaß?) und zurück, ohne Fotosession, denn die stellt definitiv einen Verstoß dar, und genau dafür gabs so prominente Urteile/Vergleiche wie Augentahler oder Marteria…
Sowas?
Anzeigen gibt's relativ häufig aber ich glaube der Nachweis ist Recht schwierig
 

ATRiot01

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Sowas?
Anzeigen gibt's relativ häufig aber ich glaube der Nachweis ist Recht schwierig
Nope, da steht sogar explizit das er Fotos gemacht hat, was den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Unnötig lange aus dem Wasser um ein Foto zu machen wird halt genau so ausgelegt, und da giebt es einige Urteile zu, was ich auch nachvollziehen kann…
 

ATRiot01

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Die Verwertung ist meine ich nicht der einzige vernünftige Grund zum töten eines Fisches. Nehmen z.B. Welse in einem Gewässer überhand in dem sie nicht heimisch sind und gefährden die heimische Fauna, dann ist deren Entnahme allein ein vernünftiger Grund. Das Tierschutzgesetz steht über dem Fischereigesetz, so zumindest das juristische Ziel.
Aber wenn es um das töten von Tieren geht die gleichzeitig auch geschützt werden sollen, bewegt man sich genau im Grenzbereich wo es heikel wird - unvermeidlich.
Guter Punkt, allerdings ist ja nicht das Entnahmegebot einer bestimmten Art das Thema, sondern das C&R-Verbot im ganzen, was so mMn rechtlich mehr als fragwürdig ist.
 

Munni

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Nope, da steht sogar explizit das er Fotos gemacht hat, was den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Unnötig lange aus dem Wasser um ein Foto zu machen wird halt genau so ausgelegt, und da giebt es einige Urteile zu, was ich auch nachvollziehen kann…
Im Artikel steht als Begründung für das Urteil: (nix Foto)

In diesem Fall ist der der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, weil die Fische nicht aus einem vernünftigen Grund gefangen und sinnvoll verwertet, sondern freigelassen wurden
 

ranseier

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Ratio82

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Das Tierschutzgesetzt steht als Bundesgesetzt über den Fischereigesetzten der Bundesländer. Bundesrecht bricht Landesrecht, Art. 31 unseres Grundgesetzes.

Meines Wissens gab es bisher keine Verurteilung eines Anglers, weil er den Fisch sofort zurückgesetzt hat. Die ganzen Verurteilungen, die mir bekannt sind, fußen auf dem gleichen Grund wie im verlinkten Beitrag: Tierquälerei wegen zu langen Fotosessions.

Toll finde ich diesen Beitrag hier, der das ganze juristisch beleuchtet. Ob er schon verlinkt wurde, weiss ich nicht.

C & R - eine falsch geführte Diskussion

Edit: da hat @ranseier den Beitrag Sekunden vor mir verlinkt von einer anderen Seite.
 

Machete

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Ich zahle für sachsen anhalt mit lokaler salmonidenkarte 120€ es ist nicht alles schlecht im Osten
Dafür sind die Bestände häufig sehr dünn und Wipper, Eine, Selke, Bode etc. werden auch Jahr für Jahr schlechter. Und ich bin jemand, der zu 85–90 % wieder zurücksetzt. Das gehört halt auch zur Wahrheit. Trotzdem bin ich froh, dass es bei uns halbwegs bezahlbar ist/bleibt.
 

ATRiot01

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Im Artikel steht als Begründung für das Urteil: (nix Foto)

In diesem Fall ist der der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, weil die Fische nicht aus einem vernünftigen Grund gefangen und sinnvoll verwertet, sondern freigelassen wurden
Richtig, so steht es da, und so wird es auch immer kommuniziert, was aber völlig falsch ist. Das Fangen des Fisches ist durch unsere Genehmigung zum Angeln (ggf. mit Verwertungsansicht) „abgesichert“, das Freilassen durch das TierSchG. Lediglich das Fotografieren, und da reichen auch ein paar Sekunden, erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei da man den Fisch „unnötig lange“ seinem Element entzieht.
 

Pabstat

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Am Ende stehen wir uns in D mal wieder selbst im Weg, aus Bedacht ja keine Grauzonen zu schaffen (was natürlich grandios misslingt, siehe Flickenteppich Regularien, und alles in Paragraphen zu gießen, über die sich dann die Köpfe heiß geredet wird.

Und das alles, um die Natur vorgeblich vor dem Mensch zu schützen, aber irgendwie kommt am Ende das Gegenteil dabei raus.

Wer Scheisse bauen will, der tut es auch, egal ob auf irgendeinem Papier steht "Das darf man nicht" . Daher wäre mein Ansatz, das ganze zu Liberalisieren nach den erfolgreichen Beispielen Frankreich und Holland, dann aber deutlich stärker zu kontrollieren. Gibts halt den ehrenamtlichen "Fischranger". Und natürlich läuft dann nicht alles perfekt, aber es waere eine Verbesserung gegenüber den aktuellen Zuständen.

Bleibt aber ein Traum, in Kenntnis des deutschen Verbandswesens, die uneinehmbare Bastion des " Das haben wir aber schon immer so gemacht".

Edit: da muss ich revozieren, was meine pauschale Verbandskritik angeht, zumindest im Saar- Franzosengebiet hat der Verband seit letztem Jahr neue, junge Vorsitzende und die haben eine Recht zuversichtlich stimmende Agenda. Nicht, was das Thema "One permission to fish' em all" betrifft, aber dennoch.
 
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