Was bereitet dir gerade keine Freude??? aka Was geht Dir auf den Sack?

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Zander-Whisperer

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Habe das auch gerade mit DPD.
Nur, dass sie das Spiel jetzt exakt drei mal gemacht haben und die Sendung retourniert wurde. Geil!
Da wäre dann aber Schluss mit lustig... was für eine Sauerei.

@captn-ahab
Jap, hab' 'nen elektrisch verstellbaren Schreibtisch... aber ich hab' derzeit extrem viel mit Excel zu tun, und muss mich immer wieder in irgendwelche Situationen reindenken... da vergehen ratzfatz mal zwei oder drei Stunden ohne dass ich es wirklich bemerke, sozusagen. Ansonsten arbeite ich immer wieder mal im Stehen.
 

Spooner

Barsch Vader
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Ich habe vor 6 Wochen eine Rolle gekauft, die gemäß DHL an meinem gewünschten Ablageort hinterlegt wurde. Dieser Ort ist absolut sicher und nicht von außen einsehbar.
Das hat auch schon ca. 20x funktioniert.
nun habe ich das Paket an diesem Ort aber nicht gefunden und auch war es nirgendwo anders auffindbar. und im Briefkasten war auch keine Benachrichtigung von DHL.

Jetzt bin ich seit 5 Wochen am telefonieren ... telefonieren ... Nachforschungsauftrag schreiben ... telefonieren ...
Und gestern schrieb DHL, daß doch bitte der Verkäufer einen Antrag auf Nachforschung stellen soll.

Ich und der VK werden hier von der DHL maximal verarscht . Wer weiß, was der Kollege von der DHL mit dem Paket gemacht hat. Auf jeden Fall NICHT am vereinbarten Ort hinterlegt. Vermutlich aus lauter Faulheit vor die Tür gelegt und irgendein Werbungseinschmeißer, Käseblattverteiler oder Spaziergänger hat sich ein hübsches "Geschenk" mitgenommen.
 

perchtologist

Gummipapst
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Ich habe vor 6 Wochen eine Rolle gekauft, die gemäß DHL an meinem gewünschten Ablageort hinterlegt wurde. Dieser Ort ist absolut sicher und nicht von außen einsehbar.

Kann DHL denn beweisen, dass das Paket dort abgelegt wurde? Das setzt ja wohl eine Enthaftung voraus. Der Zusteller wird ja sicherlich auch ein Foto gemacht haben ;)
 

benwob

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Kann DHL denn beweisen, dass das Paket dort abgelegt wurde? Das setzt ja wohl eine Enthaftung voraus. Der Zusteller wird ja sicherlich auch ein Foto gemacht haben ;)

Nach erteilen einer Abstellerlaubnis muss der Zusteller nicht beweisen, dass das Paket dort abgestellt wurde.
Gibt der Zusteller an, das Paket dort abgestellt zu haben und der Empfänger kann nicht das Gegenteil beweisen (z.B. durch Überwachungskamera), haftet der Empfänger selbst, wenn das Paket weg ist.

Habe ich alles schon durch und erteile deshalb grundsätzlich keine Abstellerlaubnis mehr.
Lasse es wenn überhaupt nur noch an einen vertrauenswürdigen Nachbarn oder den Paketshop liefern. Ist mir lieber und sicherer, auch wenn ich dadurch etwas mehr Aufwand habe.
 

observer

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Nach erteilen einer Abstellerlaubnis muss der Zusteller nicht beweisen, dass das Paket dort abgestellt wurde.
Gibt der Zusteller an, das Paket dort abgestellt zu haben und der Empfänger kann nicht das Gegenteil beweisen (z.B. durch Überwachungskamera), haftet der Empfänger selbst, wenn das Paket weg ist.

Habe ich alles schon durch und erteile deshalb grundsätzlich keine Abstellerlaubnis mehr.
Lasse es wenn überhaupt nur noch an einen vertrauenswürdigen Nachbarn oder den Paketshop liefern. Ist mir lieber und sicherer, auch wenn ich dadurch etwas mehr Aufwand habe.
hatte ich genau so auch noch im kopf... weshalb ich keine generelle erlaubnis erteile.

nur bei einzelnen, schweren, aber nicht wertvollen sachen (die ich dringend brauche)...
 

perchtologist

Gummipapst
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Nach erteilen einer Abstellerlaubnis muss der Zusteller nicht beweisen, dass das Paket dort abgestellt wurde.
Gibt der Zusteller an, das Paket dort abgestellt zu haben und der Empfänger kann nicht das Gegenteil beweisen (z.B. durch Überwachungskamera), haftet der Empfänger selbst, wenn das Paket weg ist.

Woher hast du die Info? In den AGB für dem Empfang von DHL (Ziffer 4 Abs. 7) findet sich dazu nichts. Man beauftragt DHL bei dieser Zustelloption mit dem Empfang im eigenen Namen, dennoch muss DHL dann beweisen, dass die Sendung am vereinbarten Ablageort abgelegt wurde. Eine Änderung der Beweislast ist nach § 309 Nr. 12 BGB auch unwirksam.

Wenn man dir das bei einer Auseinandersetzung mit DHL erzählt hat, hast du dich wohl etwas zu schnell "abkochen lassen".
 

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Finesse-Fux
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Woher hast du die Info? In den AGB für dem Empfang von DHL (Ziffer 4 Abs. 7) findet sich dazu nichts. Man beauftragt DHL bei dieser Zustelloption mit dem Empfang im eigenen Namen, dennoch muss DHL dann beweisen, dass die Sendung am vereinbarten Ablageort abgelegt wurde. Eine Änderung der Beweislast ist nach § 309 Nr. 12 BGB auch unwirksam.
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perchtologist

Gummipapst
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Ja genau - und trotzdem muss DHL die erstmalige ordnungsgemäße Ablage am "Wunschort" beweisen...

Kleines 1x1 der ZPO: Beruft sich DHL auf den Haftungsausschluss, muss DHL sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen darlegen und beweisen. Also auch die Ablage am Wunschort. Das kann ggf. durch ein Foto passieren, oder durch Zeugenbeweis (Zusteller). Letzteres halte ich erstmal grundsätzlich für mittel überzeugend ;) Ich würde mich jedenfalls nicht einfach mit einer pauschalen Aussage von DHL dazu abspeisen lassen.
 
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Leider ist da der Gang zum Anwalt alternativlos! Das bedeutet unter Umständen extrem hohe Kosten je nach Absicherung und erstmal Zeit und Nerven. Dann kommt es auf den Warenwert bzw. eigenen Stundenlohn an, ob man das möchte bzw. sich das lohnt.
 

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Oder sie machen es wie hier DPD und geben das Paket einfach komplett ohne Benachrichtigungen oder Ähnliches an der Tanke am Ortseingang ab und man guckt nach 3 Wochen mal im Amazon Verlauf wo denn die Batterie für den E-Motor ist…der Herr an der Tanke meinte das ich kein Einzelfall bin und wir haben dann gemeinsam einen großen Haufen Pakete abgesucht um fündig zu werden. Andere Szenario ist der Shop wird angegeben, aber drei Tage hintereinander ist kein Paket da - DPD ist mittlerweile Ausschlussgrund bei Bestellungen
 

benwob

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Woher hast du die Info? In den AGB für dem Empfang von DHL (Ziffer 4 Abs. 7) findet sich dazu nichts. Man beauftragt DHL bei dieser Zustelloption mit dem Empfang im eigenen Namen, dennoch muss DHL dann beweisen, dass die Sendung am vereinbarten Ablageort abgelegt wurde. Eine Änderung der Beweislast ist nach § 309 Nr. 12 BGB auch unwirksam.

Wenn man dir das bei einer Auseinandersetzung mit DHL erzählt hat, hast du dich wohl etwas zu schnell "abkochen lassen".

Die Info kam damals vom Anwalt, den ich wegen genau eines solchen Falles kontaktiert hatte.

Auch findet man im Netz entsprechende Fallschilderungen.

Z.B. dort:





 

perchtologist

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Die Info kam damals vom Anwalt, den ich wegen genau eines solchen Falles kontaktiert hatte.

Auch findet man im Netz entsprechende Fallschilderungen.

Z.B. dort:






Ich habe jetzt nur die ersten beiden Links überflogen, aber die behandeln doch das Verhältnis Käufer und Verkäufer nicht Absender und DHL…

Wo steht da genau was zur Beweislast bei dem Ablageort zwischen DHL und dem Absender/Verkäufer?
 
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benwob

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Ja richtig. Bei den ersten beiden geht es darum, dass lediglich die Ablagequittierung des Zustellers ausreicht um den Verkäufer aus der Verantwortung zu nehmen.
In den anderen drei geht es dann um die Verantwortlichkeit des Zustellers.
Diese endet demnach mit der ordentlichen Ablage des Paket am Ablageort.
Ein Beweispflicht des Zustellers ist dort in keinem Fall erwähnt.

Hier ein paar Screenshots dazu:

Screenshot_2023-09-13-16-40-26-59_40deb401b9ffe8e1df2f1cc5ba480b12.jpg

Screenshot_2023-09-13-16-41-05-42_40deb401b9ffe8e1df2f1cc5ba480b12.jpg

Screenshot_2023-09-13-16-41-32-66_40deb401b9ffe8e1df2f1cc5ba480b12.jpg

Screenshot_2023-09-13-16-41-55-83_40deb401b9ffe8e1df2f1cc5ba480b12.jpg

Quelle sind die oben aufgeführten Links im Beitrag #14.636
 

perchtologist

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Ja richtig. Bei den ersten beiden geht es darum, dass lediglich die Ablagequittierung des Zustellers ausreicht um den Verkäufer aus der Verantwortung zu nehmen.
In den anderen drei geht es dann um die Verantwortlichkeit des Zustellers.
Diese endet demnach mit der ordentlichen Ablage des Paket am Ablageort.
Ein Beweispflicht des Zustellers ist dort in keinem Fall erwähnt.

Hier ein paar Screenshots dazu:

Also, das Quittieren an sich hat für mich keine Beweiskraft, ich weiß aber auch nicht, ob es hierzu ein passendes Urteil gibt. Müsste man mal recherchieren. Jedenfalls habe ich gerade schon bei DHL die wildesten "Eigenquittungen" von Zustellern erlebt, die sich am Ende als bewusst unwahr herausgestellt haben. Da kommt es aber wohl auf den jeweils konkreten Richter an, welchen Beweiswert er der Eigenquittung des Zustellers zumisst.


Ansonsten überzeugen mich die Begründungen von dem Rechtsanwalt auch nicht, er meint ja schon, dass das Beisein einer Partei Beweiskraft hätte, was einfach grob falsch ist… muss man dann wissen, ob man dem dann vertrauen will, wenn solche einfachen Grundsätze schon falsch sind.
 
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benwob

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Also, das Quittieren an sich hat für mich keine Beweiskraft, ich weiß aber auch nicht, ob es hierzu ein passendes Urteil gibt. Ansonsten überzeugen mich die Begründungen von dem Rechtsanwalt auch nicht, er meint ja schon, dass das Beisein einer Partei Beweiskraft hätte, was einfach grob falsch ist… muss man dann wissen, ob man dem dann vertrauen will, wenn solche einfachen Grundsätze schon falsch sind.

Wie oben geschrieben, hat mir damals mein Anwalt in etwa das Gleiche mitgeteilt.

Wenn du da rechtlich fitter bist, dann ist das natürlich gut für Dich.

Wie @Kanalbarschjäger ja schon geschrieben hat halt muss jeder für sich entscheiden, wieviel Zeit, Stress, Energie und evtl. auch Geld er in sowas reinstecken will, wenn der Fall eintritt.

Ich bin nicht dazu bereit, mich mit sowas abzugeben und daher gibt's eben keine Abstellerlaubnis und fertig.
So habe ich meine Sachen halt vielleicht einen Tag später, bin aber auf jeden Fall abgesichert.

Edit: Gegebenfalls verschiebe ich die letzten Beiträge später in ein passendes Thema.
 
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