News Strafenkatalog des LAV Sachsen-Anhalt


Schwarzangeln ist verboten. Das ist ja klar. Aber welche Strafe droht den überführten Übeltätern? Machen die Verbände Unterschiede zwischen Anglern, die gar keinen Fischereischein haben und solchen, die keine Tageskarte fürs Gewässer besitzen? Und was geschieht, wenn man sowohl den Fischereischein als auch die Tageskarte besitzt, während der Schonzeit aber mit einem Kunstköder erwischt wird? Machen die Gesetzeshüter einen Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungstätern oder werden beide Fraktionen gleich hart bestraft?

Auf der Homepage des LAV Sachsen-Anhalt findet man einen Strafenkatalog, der die Antwort auf diese Fragen gibt- zumindest, was das Land Sachsen-Anhalt betrifft. Wenn Ihr unten auf „mehr…“ klickt, könnt Ihr Euch mal anschauen, wie Regelverstöße dort geahndet werden.

G
Ist doch ein guter Anfang, wen diese Punkte auch durchgesetzt werden würden. Aber schon der
Punkt 1. liegt mir sehr am Herzen den es ist nicht so leicht einen guten Angelplatz zu erwischen wo vor dem angeln man erst einen gelben SACK vollmachen muß und nach dem fischen zu entsorgen. Mehr Kontrollen wären nicht schlecht. Oloß stellt sich die nachste Frage WER?
Besser wäre es mahl über Umweldschmutz nachzudenken. Eine Zigarettenkippe ist zwar biologisch verwertbar aber im Wasser verschmutzt sie ca.15 L
:twisted: Aber vieleicht sehe ich das ja nur aus einem falschen Winkel DENN wir leben ja in einer WEGWERFGESELSCHAFT :idea:
C
... ganz schön lasch die Strafen. Wenn man bedenkt, daß am Wasser eh kaum kontrolliert wird, kann man es glatt drauf ankommen lassen ... 1-3 Monate Sperre für Ersttäter sind lächerlich :?
G
So ist aber leider die Wirklichkeit in 30 Jahren haben die mich in Brandenburg nur 3 mahl kontrolliert und ich bin kein Bootsangler, fazit pro Jahr steht die Schanse 1 x 10
M
"SCHANSE" 1 : 10 steht wäre mir bedeutend lieber ;)

Sehe das ähnlich wie C&Rit .. viel zu lasche Strafen !!!
W
Sehr geil find ich "fahrlässig"! Angesichts der Tatsache, dass man mit dem Erwerb der Angelkarte die damit verbundenen Auflagen zur Kenntnis nimmt und akzeptiert, eine etwas merkwürdige Formulierung. Bei einigen Punkten mag das ja noch gehen, aber wer Schonzeiten, Fangbeschränkungen und Mindestmaße missachtet tut das uf keinen Fall fahrlässig, sondern prinzipbedingt vorsätzlich.
G
als ich finde die strafen teilweise ganz schön saftig! es handelt sich ja 'nur' um die verbandinterne maßregelungen. bei manchen vergehen sollte ja noch eine strafrechtliche behandlung folgen...
C
... lol chris ... ist nicht Dein ernst oder? schreckt Dich das ab? die masse wohl kaum ...
G
ja, mich schrecken teile dieser starfen ab!
es kommt eben darauf an, wie dieser katalog umgesetzt wird. theoretisch können hier griffelspitzer so ziemlich jeden abstrafen, dessen gesicht ihnen nicht passt! ist es schon 'unkameradschaftliches verhalten', wenn man den aufseher nicht korrekt begrüsst? muss ich mit einer vierteljährlichen sperre rechnen, weil ich eine zweite, angelfertige spinnrute mitführe? etc.

und wie wolf schon sagte - bei manchen vergehen kann man den anglern prinzipell vorsatz unterstellen. und ein lebenslanger ausschluß ist eine krasse strafe....
A
... zumal ausschluss doch die maximale strafe ist, die so ein verband ausstellen kann. was sollte den ein verband sonst noch für strafen erteilen können?!? ob ein ausschluss aber wirklich abschreckt, sei trotzdem mal dahingestellt ...
T
Ich finde die Strafen OK, die Kontrollen sollten nur ofter gemacht werden. 8)
C
:idea: :arrow: ... in deutschland werden doch so gut wie nie die möglichen strafmaße annähernd ausgeschöpft, fred ...
C