News Nachtrag zum Thema Artenschonzeit in DAV-Gewässern


So Leute, nachdem Pitti mich angeregt hatte, einmal nachzuforschen, was es nun mit der Artenschonzeit in den DAV-Gewässern Brandenburgs auf sich hat, habe ich beim Berliner Fischereiamt angerufen und nachgefragt, wie sich das jetzt genau verhält. Und wie Pitti schon vermutete, kann sich der DAV natürlich nicht über die Gesetzgebung hinwegsetzen. Doch keine Angst – im Gegenteil: Wir Berliner und Brandenburger haben allen Grund zur Freude. Denn die Neuregelung ist auf die neue Fischerei-Ordnung Brandenburgs zurückzuführen. Hier wurde die pauschale Raubfischschonzeit durch eine Artenschonzeit ersetzt.


Heißt: In Brandenburg kann ganzjährig auf Raubfische geangelt werden. Die gerade geschonten Fische sind natürlich zurückzusetzen.

T
dumm frag:<br />
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und in berlin gilt das selbe ? also auch ganzjährig auf raubfische ?
D
das gilt nur für brandenburg. leider...
B
und ick dachte, wir hätten mit der Neuordnung, auch eine einheitliche Gewässerordnung für Berlin und Brandenburg?
P
Hallo Bundy das dachte ich auch und eigendlich ist es auch so,was das nun wieder soll ist mir auch nicht klar.Werde nachhaken.Gruß Pitti
P