Hey Leute,
Ich bin gerade etwas verwirrt.
Folgendes Problem:
Sämtliche Angelvereine meiner Region (Süd-Thüringen) haben in ihren Salmoniden-Gewässern eine Schonzeit vom 01.Oktober bis 30.April!
Das heisst - generlles Angelverbot an diesen Gewässern in diesem Zeitraum!
Nun habe ich in der Thüringer Fischereiverordnung geschaut und herausgefunden, dass laut dieser Verordnung sowohl Bachsaibling, als auch Bach- und Regenbogenforellen nur eine gesetzliche Schonzeit bis 31.03. haben...
Warum sind dann viele Gewässer hier bis 30.04. dicht? Habt ihr ne Ahnung???
Grüße
Ich bin gerade etwas verwirrt.
Folgendes Problem:
Sämtliche Angelvereine meiner Region (Süd-Thüringen) haben in ihren Salmoniden-Gewässern eine Schonzeit vom 01.Oktober bis 30.April!
Das heisst - generlles Angelverbot an diesen Gewässern in diesem Zeitraum!
Nun habe ich in der Thüringer Fischereiverordnung geschaut und herausgefunden, dass laut dieser Verordnung sowohl Bachsaibling, als auch Bach- und Regenbogenforellen nur eine gesetzliche Schonzeit bis 31.03. haben...
Warum sind dann viele Gewässer hier bis 30.04. dicht? Habt ihr ne Ahnung???
Grüße