WICHTIG!!! Kontrollwahnsinn in Potsdam

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Klausi

Barsch Vader
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@ Tommi: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Also ich habe die Karte als DAV-Mitglied -
Und auf meiner Angelkarte steht wörtlich: Der Inhaber......(icke)... ist berechtigt, vom Ufer oder vom verankerten Wasserfahrzeug aus mit höchstens zwei Handangeln gleichzeitig zu fischen. Bei der Ausübung des Fischfangs unter Verwendung von Spinn- und Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen....
Für die Ausübung des Angelns gelten die gesetzlichen Bestimmungen und im übrigen die Bestimmungen der Gewässerordnung des LAVB.

Und damit kann ich nach meiner Meinung auch ...zig fangfertige Reserveangeln mit dem Handwagen hinter mir her ziehen...
Etwas anderes wäre allerdings die vom Boot aus zB. in Holland gerne verwendete "Tote Rute", was ja tatsächlich einer fertig montierten zweiten Spinnrute in Action entspricht.
Allerdings dürfte es selbst dem dümmsten Kontrolleur klar sein, daß man nicht gleichzeitig mit zwei Spinnen oder Flitschen aktiv angeln kann. Insofern wird er entweder Probleme mit seinem Ego haben (schlimme Kindheit oder so...) - oder doch die vielbestrittene Provision von den eingenommenen Strafgeldern kassieren.
Schließlich sagt ja das Ordnungsamt auch: Wenn sich jeder daran hält, können wir nicht kassieren, die Stadt rechnet in ihrem Haushalt dennoch mit zig Millionen Einnahmen aus Bußgeldern...
Das beste ist es also, dem Idioten - anders kann man einen solchen Ignoranten einfach nicht bezeichnen - keine Handhabe mehr zu geben. Und gut is!
Man kann ihn dann aber bei der nächsten Kontrolle mal fragen, ob er denn selbst auch Angler sei... vielleicht kann er einen solchen möglichen Verstoß doch mal in praxi vorführen.
Danke jedenfalls, Tommi, für die Warnung, ich wäre garantiert wieder mit zwei fangfertigen Spinnruten an der Alten Fahrt aufmarschiert...
 

Lunatic

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Oh man, ich hab zwar nicht alles gelesen, aber die letzten Einträge hier schon. Wenn ich im Jahr 3x kontrolliert werde, ists schon viel. Eher 1-2x. davon mal abgesehn, ich kenn die meisten Aufseher vom Verein, was mich als Jugendhelfer nicht von Kontrollen ausschliesst.

Dieses Jahr wird das Ganze noch krasser, weil wir endlich ein Fangbuch eingeführt haben, wo man den gefangenen und entnommenen Fisch SOFORT (mit nassen, schleimigen Händen, mitten im Fluss stehend, bei Regen, in einer guten Beissphase etc. usw. u.ä.) eintragen soll, jedoch vor Angelbeginn das Datum, auch wenn kein Fisch entnommen bzw. gefangen wird. OK, ich bin Befürworter für ein Fangbuch, zwecks Kontrollen zum des Bestandes und zum Besatz. Jedoch bin ich dafür, dass es doch auch reicht, wenn man z.b. den Fang (3 Salmoniden/Tag/Angler) einträgt, wenn man das Wasser gerade verlassen hat bzw. in unserem Fall die Strecke wechselt, wenn man denn was gefangen hat.

Naja, ist auch wieder so ein Thema, über das man gut diskutieren kann.

Trotzdem euch allen Petri Heil und ne schöne Saison
MfG Sascha
 

fixmille

Bigfish-Magnet
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ist doch bei uns nicht anders..jedenfalls auf den dav strecken,und auch an allen "normalen"dav gewässern!
 

waldgeist

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...Spinnfischen...eine Angel zulässig... (Potsdam-Karte)
Klar! Ich fische ja auch nur mit einer Angel! Es ist nicht vermerkt, wie viele ich mitführen darf!!! :roll: :x
...Unbeköderte Revervealgeln dürfen mitgeführt... (DAV Gewässerordnung)
So! Darauf werde ich mich berufen! Schließlich habe ich als DAV-Angler das Recht an der Havel (Potsdam) zu angeln, mit der entsprechenden (kostenfreien(!)) Karte...

Ist Euch eigentlich schonmal aufgefallen, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, das solche sinnbefreiten Regelungen aufstellt :cry: ??? Ich warte ja schon 'drauf, dass man als Angler den Tauwurm abschlagen muss... :roll:
 

Angelteam

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@Fishin-Tom,
das mit dem parken finde ich gut. haste Bild, dann ab zum Ordnungsamt.
Kann ja nicht jeder Parken wo er will. Oder ??

Und Verkehrssünden sind ja in userem land noch viel Schlimmer, als ........
 

havel-walleye

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Ich habe heute mit jemanden aus der Geschäftstelle des LAV gesprochen und ihm die Sache vorgetragen. Von ihm gab´s dazu eine klare Aussage: Zwischen dem Fischereirechte-Nutzer (Fischer) und dem LAV wurde ausgehandelt, dass für die DAV-Mitglieder, die die Vertragsgewässer rund um Potsdam beangeln, die Gewässerordnung des LAV gilt. Steht ja so auch auf der Havelkarte drauf. Demnach dürfen unbeköderte, zusammengebaute Reserveangeln mitgeführt werden. Er meinte auch, dass das Zusammenstecken der Ruten ja kein Kriterium sein könne, da viele Angler mit einteiligen Ruten angeln.
Die Angler sollen sich nicht durch Kontros irritieren lassen und gegebenenfalls in Einspruch gehen.
Die Urteile, auf die die UFB-Dame verwies, würde er auch mal gerne lesen.

Ich vermute nun fast, dass die Sache mit den Urteilen nur vorgschoben war, um die eigene Inkompetenz zu kaschieren.

Gruß
HW
 

Desperados

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waldgeist schrieb:
Ist Euch eigentlich schonmal aufgefallen, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, das solche sinnbefreiten Regelungen aufstellt :cry: ??? Ich warte ja schon 'drauf, dass man als Angler den Tauwurm abschlagen muss... :roll:

Ehm.. Ja das fällt auf. Ich würde sehr gerne des öfteren als Luxemburger in Deutschland angeln, bisher wars mir allerdings zu kompliziert.
 

janfischt

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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waldgeist schrieb:
Ist Euch eigentlich schonmal aufgefallen, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, das solche sinnbefreiten Regelungen aufstellt :cry: ??? Ich warte ja schon 'drauf, dass man als Angler den Tauwurm abschlagen muss... :roll:

stimmt so ja auch nicht.
ander länder haben auch "seltsame" gesetze, auch und extra(?), um zb touris abzuzocken,

in potsdam scheint das allerdings system zu haben die bürger abzuziehen. über fallen für autofahrer regt man sich ja kaum noch auf.
in potsdam gibts aber sogar fallen für radfahrer.
beispiel: an den eingängen zum neuen garten am heiligen see stehen an den eingängen keine verbotsschilder für radfahrer. das verbot steht nur als punkt 6 oder so in der parkordnung. im park selber lauern mehrere ordnungsamt- trüppchen auf sünder.
ich wurde auch "erwischt" und auf meine einwände, daß ich keine schilder gesehen hätte und wie man das denn wissen könne, hat mir der ordnungsamthcsra grinsend erklärt, die meisten wüßten es ja nun inzwischen...
so klingelt sich die stadt schön kohle in den haushalt und tut auch noch was gegen die arbeitslosigkeit
 

waldgeist

Bigfish-Magnet
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@havel-walleye
Das war DER Tipp!!! Genau nach dieser Aussage habe ich gesucht! Jetzt werde ich mich selbst nochmal durchfragen und in Erfahrung bringen, ob man das auch irgendwo ausdrucken kann... :!: :!: :!:
 

waldgeist

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BÄM!!!
So, ich habe einen Satz gefunden, den ich bislang immer übersehen habe! Hinten auf der Potsdamkarte steht WORTWÖRTLICH:

"...Für die Ausübung des Angelns gelten die gesetzlichen Bestimmungen und im übrigen die Bestimmungen der Gewässerordnung des LAVB."

Das ist der letzte Satz und der sagt alles! (unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden) :wink:
 

havel-walleye

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Na dann ist ja alles klar. Freue mich schon auf den Falsch-Parker-Kontro. Schade am Mittwoch war er leider nicht da.

Gruß
HW
 

Klausi

Barsch Vader
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Hallo Waldgeist, kommst´e aus´m Mustopp?
Habe ich doch eine Seite vorher geschrieben - mit dem Bemerken, daß ich auch einen ganzen Handwagen voller fangfertiger Reserveruten hinter mir her ziehen kann...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 

waldgeist

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Ups :oops: ! Hab' die letzten Einträge nur so überflogen... hast Recht!
 

FishinTom

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waldgeist schrieb:
...Spinnfischen...eine Angel zulässig... (Potsdam-Karte)
Klar! Ich fische ja auch nur mit einer Angel! Es ist nicht vermerkt, wie viele ich mitführen darf!!! :roll: :x
...Unbeköderte Revervealgeln dürfen mitgeführt... (DAV Gewässerordnung)
So! Darauf werde ich mich berufen! Schließlich habe ich als DAV-Angler das Recht an der Havel (Potsdam) zu angeln, mit der entsprechenden (kostenfreien(!)) Karte...

Ist Euch eigentlich schonmal aufgefallen, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, das solche sinnbefreiten Regelungen aufstellt :cry: ??? Ich warte ja schon 'drauf, dass man als Angler den Tauwurm abschlagen muss... :roll:

Bevor wir uns auf die DAV-Gewässerodnung verlassen, sollten wir klären, ob die dort gilt. Soweit ich weiß, gilt die nur in den DAV-eigenen Wassern. Die Havel ist aber nur durch Zusatzabkommen "angehängt." Deswegen ja auch die Extra-Karte.

Beknackte Angelbestimmungen gibt es übrigens auch anderswo. Meist auf Fliegenstrecken.
 

rednec

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An so einer Kontrolle wie du sie beschrieben hast würde ich im nachhinein keinen müden Gedanken mehr verschwenden.


Wie ich es schonmal bemerkt hatte...!

Was ihr euch verrückt macht....
Es gibt halt solche Leute. Früher zu DDR Zeiten haben Typen von diesem Schlag heimlich von außen in die Wohnzimmer anständiger Bürger geglotzt um rauszufinden ob Westfernsehen geschaut wird... :roll:
 

michaZ

Gummipapst
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waldgeist schrieb:
BÄM!!!
So, ich habe einen Satz gefunden, den ich bislang immer übersehen habe! Hinten auf der Potsdamkarte steht WORTWÖRTLICH:

"...Für die Ausübung des Angelns gelten die gesetzlichen Bestimmungen und im übrigen die Bestimmungen der Gewässerordnung des LAVB."

Das ist der letzte Satz und der sagt alles! (unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden) :wink:

manche leute haben hier aber eine verdammt lange leitung :!: , genau dies habe ich hier bereits zweimal geschrieben :!:

es gibt offensichtlich reichlich angler die die texte auf ihren angelkarten, egal ob dav oder sonstewas, einfach nicht lesen oder dazu nicht im stande sind :roll:

naja, selbst schuld, den stress hätte ich nicht gehabt, eher der kontroletti, der mir doof kommt :lol:

m.
 

Lunatic

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ZITAT: ...Angelbestimmungen gibt es übrigens auch anderswo. Meist auf Fliegenstrecken...

So bei unseren knapp 16km Rurstrecke. Diese ist in mit 3 Farben gekennzeichnet: Rot (NUR Fliegenfischen), Blau (NUR Spinnfischen) und Grün (Alle Köder ausser leb. KöFi). Die Abschnitte sind querbeet gemischt, mit der Fliege darf man überall fischen.
Ich hab damit keine Probleme, wollte nur mal ein Beispiel unseres Strecken aufbaus zeigen.
 

Räucherofen

Barsch Simpson
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Hi Waldgeist
Da wir Beide ja so die ziehmlich gleichen Erfahrungen gemacht haben.
Nur das deine Personalien leider aufgenommen wurden.Mich redet er an wegen zwei Ruten die nur mit jewals einen Karabiner bestückt waren.
Ich habe mir überlegt, wenn er von mir wegen irgend etwas die Personalien sehen möchte. Dann wird es mir doch auch vergönnt sein seine auf zu schreiben (was auf sein Schein steht). Ich denke das wird ihn sowas von ärgern, weil dieser Typ sowas aufgarantie nicht kennt. Und zum Schluss würde ich Persönlich zu die Rückert (Fischereibehörde) gehen
und mich Beschweren.

Mit Polizei rufen ist immer so ne sache da sollte man sich ganz sicher sein
das man 100%ig im Recht ist sonst kanns Teuer werden
 

effzett

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Tach Leute,
einiges ist ja schon angemerkt worden.Habe trotzdem nochmal das aus meiner Sicht Wesentliche zusammengefasst:
Bin auf 4 relevante Regelungen gestoßen
BbgFischO
BbgFischG
Owig
Gewässerordnung LAVB

In aller Kürze mein Ergebnis: Lediglich die Gewässerordnung des LAVB ist hinreichend konkret.Nr.3.1. sagt, "Unbeköderte Reserverangeln dürfen mitgeführt werden."Darauf wurde ja schon mehrfach hingewiesen.Also ist gegen Einhänger nichts einzuwenden.

Das BbgFischG regelt die Befugnisse der Fischereiaufsicht, gem.Abs.2 § 39 dürfen die "amtlich bestellten Fischereiaufseher" sich "...auf Verlangen die Fischereischeine, Angelkarten, die Fische und Fanggeräte ...auch in Fahrzeugen" vorzeigen lassen.Ausserdem dürfen sie gem.gleicher Vorschrift Verwarnungsgelder nach § 56,1 Owig erheben und entsprechend quittieren.Nicht weniger, auch nicht mehr.Von der Aufnahme von Personalien steht da gar nichts!
§31 BbgFischG sagt im Übrigen, dass niemand Fanggeräte fangfertig an Gewässern mit führen darf, an denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist!DAS wäre dann, neben anderen, der ordnungswidrigkeitsbewehrte Tatbestand.
Wenn mich meine Rechtskenntnisse nicht allzusehr trügen, verstoße ich mit beköderter Zweitangel also lediglich gegen die Gewässerordnung des LAVB, begehe also nicht annähernd eine Owi.
So, nu aber Schluß mit Recht und Gesetz, geht fischen!Und laßt euch nicht ins Bockshorn jagen.
Ich tue es.
Petri
effzett :D
 

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