WICHTIG!!! Kontrollwahnsinn in Potsdam

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FishinTom

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In Potsdam geht im Moment der totale Kontrollwahnsinn um.

Nicht, dass ich mich daran stören würde, dass binnen drei Tagen durch drei verschiedene Kontrolleure Jagd auf Schwarzangler gemacht wurde. Damit könnte ich sehr gut leben, denn das dient ja unserem Schutz. M.E. müsste in dieser Richtung viel mehr gemacht werden.

Dort aber treibt im Moment ein Kontrolleur sein Unwesen, der es echt übertreibt und sich an den ehrlichen Anglern vergreift, statt lieber gegen die vorzugehen, die Fische lebend in Tüten packen, schwarz angeln und ihren Dreck am Angelplatz liegen lassen.

Folgendes bringt mich auf die Palme:
Am letzten Samstag hörte ich, dass er – just bevor ich selbst zur Angelstelle kam - die Personalien von Spinnanglern aufgenommen hat, die neben der von ihnen gerade benutzen Baitcaster eine zweite (mit montiertem Köder) rumzuliegen hatten. Diese durften, nachdem sie zuvor von der anderen Uferseite mit einem Fernglass observiert worden waren, sich zunächst eine Belehrung anhören und mussten dann ihre Daten geben. Sowas mündet erfahrungsgemäß in einem OWi-Verfahren indem, so habe ich es im Angelgeschäft recherchiert, angeblich normalerweise 50,- Euro abgezogen werden.
Betroffen waren übrigens zwei Barschalarmer, die ich hier allerdings nicht benennen möchte, von denen aber zumindest einer bestens bekannt und alles andere als ein Einsteiger ist.

Noch krasser war die Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit am Samstag.
Es kam wiederum derselbe Kontrolleur, linste wieder (wie früher die Vopos an der Grenze) mit dem Fernglas durch die Gegend, mir zunächst direkt in’s Face. Ich winkte ihm zu, er winkte freundlich zurück. Dann kam er herum und in diesem Moment kam ein Freund (auch ein BAler) mit seinen zwei einteiligen Baitcastern in der Hand zur Angelstelle. Da dieser Freund von dem Exzess vom Vortage bereits gehört hatte, war er so schlau, vorsorglich noch keine Wobbler anzuhängen. Damit glaubte er sich auf der sicheren Seite.
Weit gefehlt… Der Kontro griff ihn gleich ab und belehrte ihn, auch eine montierte Rolle mit Rute und angebundenem Einhänger sei fangfertig, dazu bedürfe es keines Köders.
Da mein Freund seine Ruten nicht zerbrechen wollte, baute er die Rolle von einer ab, damit die Rute nicht mehr fangfertig ist. So wie es aussieht kriegt er wohl auch kein Verfahren, denn seine Personalien wurden nicht notiert. Ob es daran lag, dass er noch nicht zu angeln begonnen hatte oder ob der (angebliche) Gesetzesverstoß als nicht so gravierend bewertet worden ist, kann ich nicht sagen, denn den Wortlaut des Gesprächs habe ich nicht mitbekommen.

Ich selbst hatte Glück, denn meine 2. Rute ist eine 2-teilige, die noch nicht gesteckt war.

Nun meine Fragen an Euch:
- Wer hat dort mit diesem (fährt einen weißen Golf, ca. Mitte/Ende 30, angeblich in Westberlin aufgewachsen) oder anderen Kontrolleuren ähnliches erlebt?
- Bevor ich mich selbst auf die Suche nach dem Wortlaut der einschlägigen (Un-)Rechtsvorschriften mache und meine Papiere durchforste: Wer weiß evtl. aus dem Hut, welche Normen der Brandenburgischen Fischereigesetze hier verletzt sind?
- Kennt jemand Rechtsprechung zum Begriff „fangfertig“.
- Hat jemand die Bußgelder und war mit so was schon mal vor Gericht?
- Lohnt sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
Schließlich wird hier eine Rechtsnorm vollkommen sinnfrei auf Spinnangler angewendet, die ja vier Arme haben müssten um mit 2 Ruten gleichzeitig Spinnfischerei betreiben zu können.
- Lohnt eine Einbindung des DAV?


Ich werde jedenfalls (bis ich Klarheit über die Rechtslage habe) bei meiner Einteiligen, falls die als Reserve mitgeht, die Rolle aus dem Sockel lockern und daneben legen.

Zwei der Betroffenen waren übrigens ganz junge Menschen um die 20 Jahre.
Ich kann verstehen, wenn die beiden bei so was den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Das kann natürlich nicht Sinn der Sache sein. Gesetzestreue und Gewässerschutz sind ganz gewiss wichtige Anliegen. Aber solche vorschriftengeile rechtspositivistische Papargraphenreiterei gehört m.E. unterbunden.

So, während Ihr lest, versuche ich mal per Google was hierzu zu finden.

Euer ärgerlicher Tommi!
 

todo bien

Barsch Vader
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Rosarito
Schweinerei!!!!!!!!!!!

fangfertig ist eine Rute mit Köder dran würd ich sagen denn auf nen Wirbel beist ja kein Fisch ausser im Forellenpuff :)

***
 

Lasse

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Hab dies gefunden:
Gewässerordnung LAV Brandenburg
3.1 ............... "Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden. ".......
Aber ihr seid ja nicht an einem DAV Gewässer gewesen, oder?
 

T-Wahn88

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Lingen
bei einem Spinnfischer kann es wohl kaum sein, dass er mit 2 Ruten fischt. Absolut lächerlich. Ich würd ihn einfach mal fragen, wie er das mit dem Spinnfischen mit zwei Ruten machen würde.

Eigentlich müsst man sich mal als ganzer Verein da mal versammeln. Alle mit 2 Spinnruten. Mal schauen was er dann sagt.
 

fixmille

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FishinTom schrieb:
Zwei der Betroffenen waren übrigens ganz junge Menschen um die 20 Jahre.
Ich kann verstehen, wenn die beiden bei so was den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Das kann natürlich nicht Sinn der Sache sein. Gesetzestreue und Gewässerschutz sind ganz gewiss wichtige Anliegen. Aber solche vorschriftengeile rechtspositivistische Papargraphenreiterei gehört m.E. unterbunden.


Euer ärgerlicher Tommi!


und jetzt sind sie alt und grau?!

***warum werde ich hier schon wieder beschnitten!?! :x

was soll groß passieren,wenn ich mit zwei montierten spinnruten am wasser langlaufe?wenns zu ner anzeige kommt :roll: ?!na gut...riskier ich!
wahrscheinlich ist dit eh so nen verbitterter hartz 4 johnny...der nix besseres zu tun hat,als den leuten auf den sack zu gehen.
welcher richter wird sich mit solchem kinderkram abgeben!?ich tippe darauf..das es nur bei der aufnahme deiner personalien bleibt.

fixe
 

FishinTom

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Lasse schrieb:
Hab dies gefunden:
Gewässerordnung LAV Brandenburg
3.1 ............... "Unbeköderte Reserveangeln dürfen mitgeführt werden. ".......
Aber ihr seid ja nicht an einem DAV Gewässer gewesen, oder?

Nein, waren wird nicht.
Havel.
 

zimbo1401

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fixmille schrieb:
FishinTom schrieb:
Zwei der Betroffenen waren übrigens ganz junge Menschen um die 20 Jahre.
Ich kann verstehen, wenn die beiden bei so was den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Das kann natürlich nicht Sinn der Sache sein. Gesetzestreue und Gewässerschutz sind ganz gewiss wichtige Anliegen. Aber solche vorschriftengeile rechtspositivistische Papargraphenreiterei gehört m.E. unterbunden.


Euer ärgerlicher Tommi!


und jetzt sind sie alt und grau?!



***

was soll groß passieren,wenn ich mit zwei montierten spinnruten am wasser langlaufe?wenns zu ner anzeige kommt :roll: ?!na gut...riskier ich!
wahrscheinlich ist dit eh so nen verbitterter hartz 4 johnny...der nix besseres zu tun hat,als den leuten auf den sack zu gehen.
welcher richter wird sich mit solchem kinderkram abgeben!?ich tippe darauf..das es nur bei der aufnahme deiner personalien bleibt.

fixe

Stimmt wohl - ein Richter nicht - aber wenn der Penner das als Ordnungswidrigkeit behandelt, läuft die Nummer übers Ordnungsamt und Du bist schnell mit €50,- + x dabei!

Ist das ein "Vereinsfredi" oder ein von der Stadt Potsdam bestellter?

Gruß

zimbo
 

FishinTom

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Habe schonmal eine Zusammenstellung der Fischereigesetze der Länder gefunden:

Hier klicken!

Die Rechtslage in den meisten anderen Bundesändern weicht von der in Brandenburg ab. Scheiß Föderalismus!!!

Während Bremen und die meisten anderen wenigstens klar geregelt haben, dass das Mitführen fangfertiger Geräte eine OWi ist (§§ 7 Abs. 4 i.V.m. 12 Nr. 8) enthält das Brandenburger Recht offenbar keine so klare Regelung.
Ich kann erst mal nur spekulieren, obe die OWi nach Brandenburger Recht aus §§ 7 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. 28 Abs. 2 Nr. 5 folgen soll.

Was "fangfertig" ist, geben die Gesetze offenbar nicht direkt her.

Habe erst mal per Google nur eine Veröffentlichung der Sächsischen Behörden gefunden, welche da auszugsweise lautet:

"Die Spinnangel besteht aus einer beliebigen Rute mit Rolle. Zum fangfertigen Gerät gehören eine Angelschnur und eine Anbissstelle, künstlicher Spinnköder. "

Die Gewässerordnung des LAV Berlin lautet laut Web auszugsweise:
"8. Wer für DAV- Gewässer keine Angelerlaubnis besitzt, darf an, auf oder in diesen Gewässern keine fangfertigen Angelgeräte mit sich führen. Unter „ fangfertig“ ist eine zusammengebaute Rute mit sich bereits an der Angelschnur befindlichem Haken zu verstehen."

Mehr habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Für heute stelle ich die Suche ein.

LG, Euer Tommi
 

LuckyCraft90

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Ich hab auch schon davon gehört und ich glaub auch der kontrolleur will sich nur profilieren. Das es sowas überhaupt gibt ist schon traurig, der sollte sich wirklich um die kümmern die wirklich etwas falsch machen (Fische mit Pilker reißen hattest du vergessen).

***
 

FishinTom

Bigfish-Magnet
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fixmille schrieb:
***

was soll groß passieren,wenn ich mit zwei montierten spinnruten am wasser langlaufe?wenns zu ner anzeige kommt :roll: ?!na gut...riskier ich!
wahrscheinlich ist dit eh so nen verbitterter hartz 4 johnny...der nix besseres zu tun hat,als den leuten auf den sack zu gehen.
welcher richter wird sich mit solchem kinderkram abgeben!?ich tippe darauf..das es nur bei der aufnahme deiner personalien bleibt.

fixe

Ziemlich gefährlich, nicht nur für den Kontro. Der läuft immer mit einem Zeugen/Zeugin da lang, ist nicht gerade schmächtig und scheint wohl kein Vereinsfredi zu sein.

Sich auf den Richter zu verlassen, kann zum Problem werden. Der ist garantiert auch nicht im Fischereirecht zu Hause und es kann die Situation entstehen, dass er schon deswegen zur Rücknahme des Einspruchs rät, frei nach dem Motto "Es kann auch teurer werden." . Reglemäßig gibt dagegeben nämlich keine Rechtsmittel.

Im übrigen wurden meine Personalien nicht aufgenommen.

Außerdem halte ich "ins Wasser schmeißen" etc. für eine Scheiß-Idee, denn beim nächsten Mal käme die Polizei mit und außerdem wollen wir ja nicht stärker, sondern klüger als der sein.
 

Lasse

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So, hab jetzt mal mit einem von der Wasserschutzpolizei Brandenburg gesprochen und der meinte alles Blödsinn, OWi kann nicht vorliegen, höchstens ein Verstoß gegen die Regeln auf der Angelberechtigung und da müßt ihr ja wissen, was drauf steht. :wink:
 

Betze

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123 Fake Street, Schlagloch Citäy
Und da beschweren sich einige/die selben darüber das betrunkene Anglergruppen nicht oder selten kontrolliert werden.
Jungs denkt ma für 2 ct. nach bevor ihr von Hund loslassen, ins Wasser werfen, Faustkämpfen und Bezichtigung der Pädophilie redet, weil wirklich mal jemand da ist der arbeitet...
Ganz großes Kino was man hier lesen darf...
Auch wenn er etwas sehr übereifrig scheint...
 

Angel-matze

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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@Betze

Du bist der erste der in diesem Fred "wahre Worte" schreibt.
 

fixmille

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ist doch bullshit..was der betze da schwätzt!

.."da ist wenigstens einer der arbeitet" :roll:



aber hey...was reg ich mich auf :lol: ..ihr macht das schon!das ich meinen hund und meine fäuste nicht sprechen lasse...versteht sich aber dennoch,oder?!


juten abend
 

Betze

Finesse-Fux
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123 Fake Street, Schlagloch Citäy
ist doch bullshit..was der betze da schwätzt!

Marsch in die Ecke und setz dir die Eselsohren auf!

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Wie ich auch sagte, da schießt jemand über Ziel hinaus! Aber da ist ne Aufklärung anhand von Gesetzestexten und/oder zuständigen Ermittlungsbehörden weitaus sinnvoller als nen Satz warme Ohren...
 

michaZ

Gummipapst
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Beschwerden bitte direkt an die Untere Fischereibehörde in Potsdam- Rahthaus, sollte man auch ruhig mal machen.

wenn ihr den kollegen zufällig mal neben den russen seht,
welche ihre fische nicht abschlagen, gleich mal ne beschwerde einreichen, denn das ist nämlich eine straftat und keine OWi. kontrolliert er nicht, duldet er dies :!:

zum Köder an der Rute:

tja, für die welche die Marke für die Havel vom LAVB haben gilt die Gewässerordnung des LAVB, d.h. kein köder, also anbissstelle, an der rute, dann kannst du 10 ruten neben dir stehen haben, plus rolle und karabiner :idea:

für die, welche die karte vom fischer haben: hier ist dies überhaupt nicht definiert, d.h. es gilt neben den bestimmungen auf der karte nur die fischereiordnung des landes, in welcher dies nicht explizit geregelt ist- daraus folgt man könnte auch 20 ruten mit köder neben sich haben :wink:


prinzipiell bin ein freund von kontrollen, hab aber bei übertreibungen ein echtes problem. vor bescherden sollte man nicht zurückschrecken, da esleider immer wieder experten gibt, die denken mit dem gelben ticket sind sie die götter :evil:

m.
 

angelkrankpati

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Kontrollen sind ok wenn sie gerechtfertigt sind und die kontrolleure auch mal über sich nach denken sofern sie auch Angeln.

hatte in Ostberlin böse streitichkeiten mit kontrolleueren....(stimmts matze)

Bin auch kein freund vom tütenangelern!!!

sollte alles die gesunde waage halten oder?
 

Klausi

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Jetzt kann ich eigentlich nur den Faust I, Nacht. 4. und 5. Zeile zitieren...
Wenn ich in der Stadt Potsdam angeln gehe, habe ich immer zwei fertig montierte Ruten dabei (gehabt). An der einen ist das DS-System, an der anderen ein Hardbait. Und wenn ich 4 Fertige Ruten mitschleppe : Er zeige mir frisch auf, wie ich gleichzeitig mit mehr als einer Rute angeln könnte...
Was ein Schwachsinn!!!
Aber wenn mit einem bleibeschwerten Z-Blinker und 6/0´er Drilling alles aus der Havel gerissen wird, was gerade vorbeischwimmt, dann ist wieder mal keiner da...
Im übrigen bin ich froh, daß mal offensichtlich regelmäßig kontrolliert wird. Das Problem ist lediglich, daß offensichtlich wieder die falschen dran glauben müssen.

Ich habe auch mal gegoogelt: Brandenburger Fischereigesetz:
§ 31
Mitführen von Fischereigeräten
Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.

Das ist alles, was dazu steht! Heißt für mich: Ich kann auch 10 Spinnruten mitführen, wenn ich meine Papiere dabei habe. Merke: Der Herr Fischereiaufseher soll das Kind nicht mit dem Bade ausschütten... Wer hat denn die Zeit und Muße, über den DAV-Landesverband eine entsprechende Rechtsauskunft einzuholen?
 

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