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Fr33

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Die Verjährungsfrist ist in der Regel was um die 3 Jahre..... da kann einiges Anfallen.
 

Satori

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Aaalso, ich hab mal mein Vater gefragt, der kennt sich mit steuerlichen Sachen sehr gut aus. Wenn die Jahresimportsumme 500€ nicht übersteigt, zieht der Zoll/FA auch die UST/Zoll nicht nachwirkend ein. Eine Ausnahme ist der Fall, dass der deklarierte Wert nicht mit dem echten Wert übereinstimmt. BSP ein Produkt wird mit 50€ ausgewiesen, hat aber einen realen Wert von 5000€. Wenn der Zoll oder das FA das im Nachhinein rausbekommen, kann die Steuerschuld sogar mitunter bis zu 30 Jahre zurückgefordert werden.
Aber das ist ein Extremfall. Wenn wir als private Besteller einen Aufkleber mit dem Inhalt "von zollamtlicher Behandlung befreit" am Paket vorfinden, so haben wir das nicht infrage zu stellen. Da wurde vom Amts-Seiten eine Entscheidung getroffen, die wir nicht anzuzweifeln haben, zumindest nicht im rechtlichen Sinne. Es würde in einem Gerichtsprozess der Zoll alles andere als gut dastehen, wenn sie trotz ordnungsgemäßer Deklaration das Paket von der zollrechtlichen Behandlung befreien und dann im Nachhinein sagen, war ja doch falsch die Entscheidung. Da ist in erster Linie der Staat selbst in der Pflicht. Ich muss auch nicht dem Ordnungsamt mitteilen wann ich wo zu schnell mit dem KFZ gewesen bin. Ein "von zollamtlicher Behandlung befreit"-Aufkleber ist für mich sowas wie n Blitzer, der nicht geblitzt hat, obwohl ich womöglich zu schnell war.

Was anderes ist es wie gesagt, wenn betrogen wird. Die Schuldfrage dürfte aber auch da nur in wenigen Fällen klar dem Besteller zuzuordnen sein. Denn der unterschreibt schließlich nicht den Frachtbrief sondern der Versender.
 

Wolf

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Die Sachlage ist ggf. komplexer. Wie der oben geschilderte Fall aber gezeigt hat, sind die Aufkleber dann keine Komm-aus-dem-Gefängnis-frei-Karte, wenn die tatsächlichen Werte (also das, was man überwiesen hat) nicht der Deklaration entsprachen (entweder der Wert selbst oder auch sehr gerne die Bezeichnung Geschenk/Gift bei bestellter Ware). Im Übrigen ging es dabei um Angelsachen primär aus Japan. Und ganz klar wurde hier entschieden, dass der Empfänger die (Mit-)Verantwortung trägt (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...).

Eine 500 € Grenze ist mir nicht bekannt, was aber nichts heißen muss. Wüsste aber gerne, was die Grundlage sein soll. Bei Flugreisen sind für nicht weiter beschränkte Waren - wozu also Angelsachen gelten - 430 € die Freigrenze. Im Versand gilt, was oben steht.
 

Satori

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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So, Paket angekommen - ohne Rechnung oder sonstige Wertdeklaration und kein Aufkleber 'von zollamtlicher Behandlung befreit'!
Ich schätze mal, ich bekomme die nächsten Tage Post von FedEx mit einer Rechnung. Der Zusteller wollte jedenfalls nix. Hoffentlich gibts nicht noch kein böses Erwachen.
 

ferol

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So, Paket angekommen - ohne Rechnung oder sonstige Wertdeklaration und kein Aufkleber 'von zollamtlicher Behandlung befreit'!
Ich schätze mal, ich bekomme die nächsten Tage Post von FedEx mit einer Rechnung. Der Zusteller wollte jedenfalls nix. Hoffentlich gibts nicht noch kein böses Erwachen.

Fedex legt beim Zoll die Gebühr aus und du bekommst paar Tage später die Rechnung inkl. Gebühren zugeschickt. Kommt also sicher noch..
 

Ruti_Island

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Strafrechtlich 5 Jahre.
Steuerrechtlich 10 Jahre.

Soweit mir bekannt.

Bei Hinterziehungstatbeständen sind es im Steuerrecht lt. AO 10 Jahre. Hier würde msn aber von einer leichtfertigen Steuerverkürzung sprechen. Also wäre hier die Verjährungsfrist nur 5 Jahre.

Die 30 Jahre, die @Satori nennt gibt es im Steuerrecht nicht. Ebenso nicht die genannte 500€-Freigrenze.
 

Satori

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Die 30 Jahre, die @Satori nennt gibt es im Steuerrecht nicht. Ebenso nicht die genannte 500€-Freigrenze.
Wirkt so, als würdest du dich auf einen alten Stand berufen. Es gab diesbezüglich letztes Jahr eine Reform im StGB im §76b.
https://dejure.org/gesetze/StGB/76b.html

Dazu gibt es eine kritische Stellungnahme des NWB-Verlags:
https://www.nwb-experten-blog.de/re...ichter-nun-30-jahre-lang-steuern-nachfordern/
Für einen Angler der sich ab und zu was in kleinem Umfang ordert, dürfte das keine Relevanz haben.
 

Ruti_Island

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Wirkt so, als würdest du dich auf einen alten Stand berufen. Es gab diesbezüglich letztes Jahr eine Reform im StGB im §76b.
https://dejure.org/gesetze/StGB/76b.html

Dazu gibt es eine kritische Stellungnahme des NWB-Verlags:
https://www.nwb-experten-blog.de/re...ichter-nun-30-jahre-lang-steuern-nachfordern/
Für einen Angler der sich ab und zu was in kleinem Umfang ordert, dürfte das keine Relevanz haben.

Das ist aber Strafrecht und kein Steuerrecht.
Du schriebst aber:

Wenn der Zoll oder das FA das im Nachhinein rausbekommen, kann die Steuerschuld sogar mitunter bis zu 30 Jahre zurückgefordert werden.

Und für die Steuerschuld gilt somit keinesfalls der 30-jahres-Zeitraum. Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten nämlich ausschließlich die Steuergesetze und somit die Zeiträume lt. AO.
 

Satori

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Im Zweifelsfall würde ich mich da lieber auf das Wort eines Rechtsexperten verlassen.
 

Ruti_Island

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Ich auch.
Aber zu meinen Angaben bzgl. der Abgabenordnung bzw. Steuerrecht kannst du dich verlassen, da bin ich sowas wie ein Experte :rolleyes:
 

Onkel Pauli

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Meine Bestellung ist heute bei mir eingetroffen. Ich muss ca. 13€ EUSz. bezahlen. Bei den bisherigen Lieferungen habe ich das bei dem Kurier von DHL Express bezahlt. Das Paket heute kam mit dem "normalen" DHL-Auto. Der Fahrer wollte von mir auch kein Geld.

Am Paket hängt eine Zollmeldung/Steuerbescheid.
Nun gibt es im Text der Papiere einen Hinweis, dass ich die Beträge bis zur A-Frist (16.01.2019) an die Bundeskasse in Trier zu bezahlen habe.

Kommt jetzt noch eine Zahlungsaufforderung vom Zoll/DHL? Ich habe leider keine Kontoinformationen dazu erhalten.
Hat das schon einmal jemand gehabt?

Danke im Voraus.
 

Marc@BA

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Meine Bestellung ist heute bei mir eingetroffen. Ich muss ca. 13€ EUSz. bezahlen. Bei den bisherigen Lieferungen habe ich das bei dem Kurier von DHL Express bezahlt. Das Paket heute kam mit dem "normalen" DHL-Auto. Der Fahrer wollte von mir auch kein Geld.

Am Paket hängt eine Zollmeldung/Steuerbescheid.
Nun gibt es im Text der Papiere einen Hinweis, dass ich die Beträge bis zur A-Frist (16.01.2019) an die Bundeskasse in Trier zu bezahlen habe.

Kommt jetzt noch eine Zahlungsaufforderung vom Zoll/DHL? Ich habe leider keine Kontoinformationen dazu erhalten.
Hat das schon einmal jemand gehabt?

Danke im Voraus.

Ja die kommt - war bei meiner Cronos auch so.
 
A

AFE

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Weiß einer was das heißt? Hab eine verwirrte E-Mail vom Absender bekommen, der meinte irgendwas von „delivered“.

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StefanK.

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@AFE
Wahrscheinlich meinte der Absender mit delivered das es der Abfertigung zum Export zugestellt wurde. Die nächste Nachricht wird voraussichtlich den Inhalt enthalten das es im Import Office (Frankfurt) aufgeschlagen ist und im/vom Zoll abgefertigt wird.
 
T

TomB

Gast
Kurze Frage in die Runde. Ich hab jetzt schon öfter gelesen, dass man den Steuerbetrag direkt beim zustellen zahlen kann/muss.
Wie läuft das wenn niemand zu Hause anzutreffen ist? Klingeln die dann beim Nachbarn und der kann das zahlen oder geht die Lieferung in ein Paketdepot und man zahlt bei Abholung? Hab da irgendwie nix dazu gefunden in den vielen Beiträgen.
Danke!
 

Eternity

Gummipapst
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Bei mir lag die letzte Lieferung erstmal 6 Wochen beim Zoll in Frankfurt, anschließend kam das Paket nach Hause und separat eine Rechnung zur Verzollung von FedEx incl. Bearbeitungsgebühren.
 

Evil_Invader

Barsch Vader
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Deepest Hell
Kurze Frage in die Runde. Ich hab jetzt schon öfter gelesen, dass man den Steuerbetrag direkt beim zustellen zahlen kann/muss.
Wie läuft das wenn niemand zu Hause anzutreffen ist? Klingeln die dann beim Nachbarn und der kann das zahlen oder geht die Lieferung in ein Paketdepot und man zahlt bei Abholung? Hab da irgendwie nix dazu gefunden in den vielen Beiträgen.
Danke!

Kommt drauf an welcher Versanddienstleister das hier übernimmt.
Fedex meldet evtl. fällige Beträge in der Regel vorher an. Seis in der App oder per Mail. Dann kannst das organisieren. Treffen die niemanden an kommen die am nächsten Tag wieder abgerechnet wird in der Regel per Rechnung im Nachgang ....

Übernimmt die DHL dann wird das Paket höchstwahrscheinlich in einer der Abholstellen landen wo du deine Pakete sonst auch holen kannst. Bezahlt wird dann dort vor Ort, und.... Ausweis nicht vergessen.
 
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