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dietmar

BA Guru
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Und da ist die Zahl derjenigen die auf der freien Rheinstrecke versuchen gezielt Lachs oder Meerforelle zu befischen verschwindend gering in Relation zu den ganzen Hampelmännern die nicht mal die zwei Monate Zanderschonzeit überbrückt kriegen und beim "Barschangeln" reichlich ganz. ganz zufällige Beifänge von Zandern haben.

Hi,

könnte es sein, das du gerade Birnen mit Äpfeln vergleichst? Wenn man mal die Mündungen von Sieg und Wupper raus nimmt (dort wurden Sperrgebiete eingerichtet) so ist die Wahrscheinlichkeit auf freier Rheinstrecke einen Lachs oder eine Meerforelle zu haken recht gering (ein paar wenige Speziallisten ausgenommen). Bei Verboten geht es primär um den Schutz, sekundär aber auch oft um die Kontrollierbarkeit. Wenn ich daran denke, wieviele "Barschangler" mit 10cm+ Ködern unterwegs sind und natürlich nur rein zufällig Zander während der Schonzeit direkt über den Nestern fangen, dann müsste ich absolut für ein Kunstköderverbot sein ähnlich wie in den Niederlanden.....und ja, das dann das Welsfischen in dieser Zeit flach fällt, würde ich akzeptieren. Es sind nicht die verantwortungsvollen Angler das Problem, sondern die die ihre Tüten nicht voll genug bekommen, die die wieder Ruhm für ihre FB Seite brauchen.....
 
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AssAssasin

Barsch Vader
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Hi,

könnte es sein, das du gerade Birnen mit Äpfeln vergleichst? Wenn man mal die Mündungen von Sieg und Wupper raus nimmt (dort wurden Sperrgebiete eingerichtet) so ist die Wahrscheinlichkeit auf freier Rheinstrecke einen Lachs oder eine Meerforelle zu haken recht gering (ein paar wenige Speziallisten ausgenommen). Bei Verboten geht es primär um den Schutz, sekundär aber auch oft um die Kontrollierbarkeit. Wenn ich daran denke, wieviele "Barschangler" mit 10cm+ Ködern unterwegs sind und natürlich nur rein zufällig Zander während der Schonzeit direkt über den Nestern fangen, dann müsste ich absolut für ein Kunstköderverbot sein ähnlich wie in den Niederlanden.....und ja, das dann das Welsfischen in dieser Zeit flach fällt, würde ich akzeptieren. Es sind nicht die verantwortungsvollen Angler das Problem, sondern die die ihre Tüten nicht voll genug bekommen, die die wieder Ruhm für ihre FB Seite brauchen.....
Ähem, ja ?
Eigentlich genau das was ich geschrieben habe....
 

perchtologist

Gummipapst
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Besser als mal 5000€ wegen Wilderei auf dem Buckel, oder ?

Also ich kann jetzt nur für NRW sprechen und hab keine Lust mir jetzt gerade die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften anzusehen (mutmaße aber mal, dass es in vielen Bundesländern ähnlich sein wird).

Nur die Entnahme (= töten und mitnehmen) eines geschützten Fisches ist eine Ordnungswidrigkeit. Folglich ist das auch keine Tierwilderei. Anderenfalls wäre die jeweilige Ordnungsvorschrift überflüssig (im Fall von NRW § 23 Nr. 2 in Verbindung mit § 2 Nr. 6 Fischereiverordnung NRW).

Ich darf also in NRW in der Hechtschonzeit gezielt auf Barsch angeln (davon unabhängig ist natürlich die Frage, ob man den Barschen nicht auch ein wenig Pause zum Laichen geben sollte).

Man sollte dann nur beachten, dass man recht eindeutiges Barsch-Tackle nutzt, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, dass man gezieltes Catch & Release auf Hecht betreibt (was wohl nach Meinung einiger ja ein Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz wäre). Einfach ne BFS Rute nehmen und mit 3' angeln.

Die Meinung teilt übrigens auch ein Beamter der Unteren Fischereibehörde meiner Gemeinde.

Ich weiß nicht, wieso sich dieses Gerücht, des absoluten Spinnfischverbots in der Hecht- und Zanderschonzeit so hartnäckig hält. Wenn man das wirklich denkt, dürfte man im Rhein in NRW aktuell auch nicht Feedern, da die Nase Schonzeit hat und man die hier gar nicht so selten fängt. Möglicherweise genauso oft wie Brassen. Aber da kommt keiner auf die Idee, dass man im März und April nicht feedern dürfte, weil die Nase ja aktuell Schonzeit hätte...

Wenn der Gesetzgeber das so nicht haben wollen würde, dann könnte er einfach ein Kunstköderverbot erlassen. Macht er aber nicht.
 

backlash63

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Die Meinung teilt übrigens auch ein Beamter der Unteren Fischereibehörde meiner Gemeinde
Und auch der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe, der in den Verbandsgewässern kein Kunstköderverbot verhängt, sondern "nur" angepasstes Angeln einfordert. Die örtlichen Vereine regeln es oft restriktiver, meiner z. B. duch ein Kunstköderverbot zwischen dem 15.2. und dem 30.4. (was ich gut finde).
 

perchtologist

Gummipapst
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Und auch der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe, der in den Verbandsgewässern kein Kunstköderverbot verhängt, sondern "nur" angepasstes Angeln einfordert. Die örtlichen Vereine regeln es oft restriktiver, meiner z. B. duch ein Kunstköderverbot zwischen dem 15.2. und dem 30.4. (was ich gut finde).

Hast Du mal den O-Ton der Regelung des angepassten Angelns für mich? Würde mich interessieren.

Bei der Rechtslage geht es ja auch gar nicht darum, ob jetzt ein Kunstköderverbot sinnig ist oder nicht, sondern nur darum, was man darf oder eben nicht. Das wird in der Diskussion zu diesem Thema leider sehr oft vermischt.

Was ich halt gefährlich an diesem Thema finde, ist dass die kontrollierenden Organe überhaupt gar keine Ahnung von der Rechtslage haben. Ich habe mich letzte Woche in anderer Sache mit einem angelnden Polizisten ausgetauscht, wir kamen dann zufällig auf dieses Thema. Ich durfte dann quasi ne gratis Schulung in Fischereirecht durchführen. Auch hat das Ordnungsamt hier generell keine oder nur eine marginale Ausbildung in Fischereirecht. Noch schlimmer dürften Fischereiaufseher sein, die wohl meistens denken, dass es faktisch ein Kunstköderverbot gibt. Ich erzähle ja immer gerne die Geschichte, wo ich mal beim Zanderangeln am 27. März am Rhein kontrolliert wurde und mir der Fischereiaufseher dann mit Verweis auf die seit dem 15. Februar bestehende Zanderschonzeit das Angeln untersagt hat...
 

perchtologist

Gummipapst
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Aber gerne doch ;)
Interessanterweise nicht auf dem Erlaubnisschein zu finden, sondern unter den FAQ...

Danke - das find ich gut so. Der Dachverband (Fischereiverband NRW), in dem "mein" Verband Mitglied ist, hat das offenbar auch auf deren Homepage veröffentlich.

Natürlich ist jedem Raubfischangler auch klar, dass man das am Ende auch nur begrenzt beeinflussen kann (das ist dann aber ein moralischer und kein rechtlicher Aspekt). Fast jeder wir auch schon einmal einen Hecht auf einen sehr kleinen Köder gefangen haben; nesthockende Zander attackieren auch kleine Köder, weil sie in der vermeintlichen Grundel eine Bedrohung für die Brut erkennen. Trotzdem ist man da rechtlich sauber (sofern sich nichts anderes aus den gewässerspezifischen und landesrechtlichen Vorschriften ergibt). Anderenfalls hätte der Gesetzgeber eben nicht nur die Entnahme von geschützten Fischen unter Strafe gestellt, sondern die Nutzung eines bestimmten Köders (wie beispielsweise in NL).

Ich glaube, es wäre schon viel geholfen, wenn die Ordnungsbehörden mal konsequent die bestehenden Regeln kontrollieren und durchsetzen würden. Da besteht aber ganz offensichtlich nach meiner Erfahrung gar kein Interesse; es gibt "wichtigere" Dinge zu tun, beispielsweise Falschparker aufschreiben oder Blitzerbußgeldbescheide versenden.
 
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