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gilette

Schusshecht-Dompteur
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leute ich hab arsch karte, wurde beim schwarzangeln in der oberhavel erwischt also beim nachtangeln,wisst ihr was für ne strafe da auf mich zukommt. hab keine gültige angelkarte, nachtangeln ist da verboten ich war nachtangeln ja haben nur die ruten eingezogen war die kripo,bittte um hilfe so schnell wie es geht danke leute.(haben angegeben auf friedfisch)stimmt das gerücht mit den führerschein das man den verlieren kann

mfg gilette
 

CatchAndReleaseIt

Barsch Vader
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... also ich hab gehört es gibt dafür 10.000 Euro Geldbuße oder alternativ 90 Tage Knast ... :? ... von einer Enthauptung mit Gilette - Klinge wird hier in Deutschland ja abgesehen ... zum Glück. :wink:
Den Führerschein wirste wohl behalten ... aber im Knast brauchste den eh nicht ... :mrgreen:
 

tobig

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Eine rechtskräftige Aussage dazu wird Dir bestimmt keiner geben können.
Bestimmt liegt das auch im Ermessen desjenigen, der den Fall dann behandelt.
Vielleicht war ja hier schon mal jemand so unklug wie Du und kann Dir berichten.
Ob Du überhaupt einen Schein hast, hast Du ja verschwiegen.
Nachtangelverbot wäre bei uns "nur" eine Regel, die der Verein für Tagesscheininhaber aufstellt - nicht das Land.

tobio
 

gilette

Schusshecht-Dompteur
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man,krass puhh 10.000 euro oder knast dann bin ich ja richtig am arsch
 

jay83

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Bei uns in Brandenburg steht auf der Havelkarte das man bei Verstoß gegen die Bedingungen mit bis zu 500€(oder 1000€ weiss jetzt nicht genau) bestraft wird die Angelkarte ersatzlos eingezogen werden kann und ein bis zu 5 Jähruiges Angelverbot auferlegt werden kann .

Das mit´n Führerschein halt ich für absoluten Schwachsinn
 

holle

Finesse-Fux
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wenn du glück hast und der staatsanwalt gut drauf ist wird der fall wegen geringfügigkeit ad acta gelegt. mach dir mal nicht in die hosen... :wink: wenns dein erstes delikt ist sind die nicht so.
aber in zukunft solltest du dich an die regeln halten, da beim zweiten auffallen kein auge mehr da ist was zugedrückt werden kann.
 

Mohrchen

Finesse-Fux
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Naja, ich weiß zwar nicht genau wie das in Brandenburg gehandhabt wird, aber normalerweise ist Angeln ohne gültige Berechtigung "Fischwilderei". Wenn der Staatsanwalt Dir eine Spende zum Allgemeinnützlichen Wohl anbietet, z. B. 250 Euro (richtet sich immer danach, was Du verdienst u.s.w.), würde ich an Deiner Stelle zustimmen. Wenn Du es aber zu einer Gerichtsverhandlung kommen lässt, kommen da noch die Gerichtskosten dazu und Du bist danach "Vorbestraft" - ist kein Quatsch.

Mohrchen
 

Uruviel

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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eine vorstrafe ergibt sich erst aus dem strafmaß
je nach anzahl der tagessätze (wenns eine geldstrafe ist)
man ist beim besten willen bei einer verurteilung nicht automatisch vorbestraft

kann mir auch nicht vorstellen, daß es bei einem reinen verstoß gegen das nachtangelverbot dazu kommt, vor allem wenn derjenige ansonsten alle papiere hatte
es geht ja dabei eher um interessen der fischer, die mit dem verbot verteidigt werden sollen - bei interesse der allgemeinheit dürfte es schlimmer sein
 

Wolf

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Naja, das steht ja nicht nur so auf der Angelkarte, sondern auch in der Fischereiordnung (Nachtangelverbot in Gewässern mit Koppelfischerei). Er hat sich auch etwas unklar ausgedrückt was er nun gesagt hat, also ob er nun sagte, gar keine Papiere zu besitzen oder eben doch.

Ohne Papiere ist das Fischwilderei - mit den möglichen Strafrechtlichen Konsequenzen. Mit ist es ein wissentlicher Verstoß gegen die zur Kenntnis genommenen Bestimmungen, was ja wohl mindestens den Entzug des Scheins zur Folge haben wird.

Abwarten.

Wolf
 

Ink

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Fischwilderei liegt nur vor, wenn du ohne Angelkarte fischt. Haste keinen Fischereischein, begehst du in der Regel nur ne Ordnungswidrigkeit...
 

Hipken

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Biste dir da sicher????
Wäre ja als ob fahren ohne Führerschein auch nur ne Ordnungswiedrigkeit ist, und zu schnell fahren aber eine Straftat?!?!?
 

Ink

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...ja, jedenfalls kannst du es so auch in den zuständigen Gesetzen für Berlin und Brandenburg nachlesen...
 

Wolf

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Naja, nur dass fischen ohne Fischereischein gleichzeitig fischen ohne Angelkarte bedeutet. Auf der Angelkarte steht nicht umsonst sinngemäß folgendes: gültig nur in Zusammenhang mit einem gültigen Fischereischein. Und ungültige Angelkarte = keine Angelkarte.

Aber: ich bin kein Jurist :wink:

Gruß,

Wolf
 

paulchen

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Würd mich, wenn was von den Bullen oder dem Staatsanwalt kommt, an einen Rechtsanwalt wenden...

Kostet zwar erstmal Kohle, aber dann weisste zum einen erstmal was Dich erwartet und zum andern haut der was für Dich raus, ohne wirds meistens schlimmer, ich sprech da aus Erfahrung, aber dass will ich hier nich weiter erläutern... Leider hat man da schneller was zu laufen, als man sich so denkt, auch wenn man sich für einen unbescholtenen Bürger hält...

Kann Dir über PN auch einen Berliner Rechtsanwalt nennen, mit dem ich nur gute Erfahrungen gemacht habe...

Erstma Alles Gute!
 

TheWobbler

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Mann dann hab ich ja mal richtig schwein... ich wurde schon mind. 10 mal erwischt und das "schlimmste" was passiert ist war das ich Müll einsammeln musste!!!! Phuuuu
 

Grigo

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Moin Moin,
oder noch besser FS + Angelkarte. Das mit dem Mülleinsammeln ist aber auch ne super Sache, da schäme ich mich jedes mal über gleichgesinte Sportfreunde die das Fischen zum Hoby gemacht haben. Und sich am Fischwasser danebenbenehmen. So eine Strafe mit einigen Tagessätzen macht sin. Leider gibt es von den Kontrollen viel zuwenig.
 

baheza

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wie wärs denn wenn du wie jeder normale mensch dir die scheine besorgst. kann ja nicht angehen wenn sich der großteil der anglerschaft manchmal auch für viel geld die erlaubnis besorgt u ein paar schwarze schafe mit nem blauen auge davon kommen. nicht persönlich nehmen aber Strafe muss sein.
 

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