Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen

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Wolf

BA Guru
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Hallo,

Wasserflächen sind von baulichen Anlagen getrennt zu behandeln. Der Glindowsee selbst ist Bundeswasserstraße und ich vermute daher, dass er im Eigentum des Bundes ist. Was aber letztlich egal ist, weil denen der Steg nicht gehört. Der Steg gehört dem Errichter. Ob der Steg an sich zulässig ist, entscheidet das zuständige WSA, wo der Steg vor dem Bau vom Errichter angemeldet werden muss. Bei den vielen kleineren Stegen dort ist das allerdings ganz sicher sehr oft nicht der Fall. Aber das nur am Rande. Der einzelne Steg darf jedenfalls m.E. nicht betreten werden, wenn dies per Verbotsschild untersagt ist.

Du darfst beispielsweise den Wald betreten, nicht aber die Hütte im Wald - es sei denn, sie gehört Dir :wink:

Grüße,

Wolf
 

havel-walleye

Bigfish-Magnet
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Wolf schrieb:
Du darfst beispielsweise den Wald betreten, nicht aber die Hütte im Wald - es sei denn, sie gehört Dir :wink:

... oder für sie lag keine Baugenehmigung vor, sprich sie ist de jure nicht existent :mrgreen:
 

michaZ

Gummipapst
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Wolf schrieb:
Einfach einzäunen oder Schilder aufstellen ist eben nicht. Wird evtl. hin und wieder gemacht, heißt dann aber auch noch nicht, dass es rechtens ist.

Übrigens weiß ich, welcher See das ist :mrgreen: Wenn ich mich recht entsinne, ist der bereits Privat. War das nicht der NABU? Jedenfalls weiß ich zufällig, dass es den momentanen Pächter erhebliche Anstrengungen gekostet hat, den See für die Angelfischerei offen zu halten. Ob das Interesse, die Angler los zu werden, an der Besatzpolitik lag oder daran, dass sich Angler eben benehmen wie Angler? Man weiß es nicht :wink:

Grüße,

Wolf

ersteres ist völlig richtig, aber wie das BSP zeigt grenzt nur ein kliner teil direkt an wald :wink:

der see gehört dem land :wink: die besatzpolitik des momentanen pächters ist allerdings zum ko... und verstößt zudem gegen die NSG VO :!: und dieser momentane Pächter brüstet sich auch, noch ein anerkannter Naturschutzverband zu sein :twisted: das sich dort angler über eben diese NSG VO auch hinwegsetzen gehört leider auch zur gängigen praxis :evil:

m.
 

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