Petition gegen Privatisierung Brandenburger Seen

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Tomasz

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Tach Denyo,
ich verstehe nicht ganz worauf Du hinaus willst. Warum sollte überhaupt jemand einen See kaufen können? Egal ob DAV, Gemeinde oder eine Privatperson?
Für mich gehören Gewässer zum öffentlichen Allgemeingut, will sagen uns allen und sollten daher auch von allen genutzt werden können und damit meine ich nicht nur uns Angler. Wenn der DAV, und hiermit sind von Deiner Seite vielleicht einzelne Ortsvereine gemeint, seinen Pflichten nicht nachkommen soll Ihnen der Pachtvertrag doch entzogen werden. Da habe ich überhaupt kein Problem mit. Ich will nur nicht ständig vor irgendeinem Zaun stehen müssen, nur weil ich mal einen Blick aufs Wasser haben will und ich will nicht dass die Eigentümer nach Gutdünken über dass entscheiden dürfen was mit Ihrem Gewässern geschieht. Dafür sollte es klare Regeln und auch Verantwortungen geben und die sehe ich in uns allen, will sagen beim Staat oder beim Land. Es geht nicht nur um uns Angler, es geht u.a. um Ökosysteme und um Naherholung.
Sinn der Petition ist es wohl auch nicht bestehende Eigentumsverhähltnisse zu enteignen, sondern keine weiteren Privatisierungen zuzulassen. Ich kenne Eigentümer von kleineren Gewässern, die diese seit Generationen in ihrem Besitz haben und damit sorgsam und sensibel umgehen und ich weiß eben von Neubesitzern, die nur wenig Ahnung von den Gewässern haben und bei denen der Kauf eines Sees eben unter dem Aspekt der Wirtschaftlickeit steht. Das Gewässer muss Geld abwerfen und nicht kosten.
Abgesehen davon finde ich auch die Forderungen in Ordnung, dass bestehende Uferwege frei bleiben sollten (z. B. Thema Mediaspree in Berlin).

Gruß

Tomasz
 

Wolf

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Schön, dass Du 'ne Muse hattest. :wink: Ein schönes Beispiel für die Sinnhaftigkeit des "ß" :D

@Tomasz: ich vermute, dass Du es für normal hälst, dass man eine Kaffemaschine kaufen kann, die man mit dem gekauften Auto zum gekauften (und in schon 35 Jahren abbezahlten) Haus fährt, das auf ebenfalls gekauftem Grund und Boden steht. Aus dem Fenster sieht man andere von anderen gekaufte Häuser auf ebenfalls in Privateigentum befindlichen Grundstücken. Und vielleicht reicht der Blick weiter bis zu Wäldern, Wiesen und Äckern, die sich auch wieder im Besitz von Bauern und anderen Leuten befinden. Alles ganz normal und kaum Gegenstand einer Diskussion.

Aber ein See soll nun kein Privateigentum sein dürfen? Mit welcher Begründung? Damit der DAV das pachten kann? Der DAV hat sehr viele Gewässer von Privateigentümern in Pacht, gerade kleinere Gewässer. Gewässer im Besitz des Landes, der Kommune oder des Bundes werden nebebei bemerkt vorzugsweise an Berufsfischer verpachtet und landen dann höchstens indirekt im Gewässerfonds. Dass die Berufsfischer bei diesen Gewässern eine erheblich geringere Pacht pro ha zahlen als der DAV sei nur am Rande bemerkt. Gleiches gilt auch für Gewässer, die sich im Eigentum des NABU oder anderen ähnlichen Organisationen befinden. Auch hier sind Berufsfischer die erste Wahl, einfach weil das weniger kompliziert ist und nicht unkontrolliert Angler am Ufer durchs Gehölz krauchen, campen etc.

Wenn Du an einem Gewässer nicht mehr ans Ufer kommst, hat das zudem weniger mit dem Gewässer- als mit dem Grundstückeigentümer des Ufergrundstückes zu tun. Dass aber Grund Boden Privateigentum sein darf, willst Du vermutlich nicht verbieten?

Dass sich ein Gewässer rechnen muss, ist auch eine sehr grobe Behauptung. Ein Gewässer mit einem Zaun drum - und davor fürchtest Du Dich ja scheinbar - rechnet sich dann wodurch? Die lukrativste fischereiliche Nutzung ist die Verpachtung an Angler. Die meisten Gewässer werden allerdings gar nicht von Privatpersonen gekauft, sondern von Naturschutzverbänden (NABU, Sielmann-Stiftung). Ein Grund dafür ist, dass Gewässer in aller Regel eben nicht als Renditeobjekt taugen. Ein Gewässer muss laut Fischereigesetz bewirtschaftet werden, und zwar von Personen mit nachgewiesener Fachkenntnis. Also bleiben nur Fischer, der DAV und eine Hand voll anderer Personen.

Der Einwand mit den verantwortungsvollen Alteigentümern und den rücksichtslosen Neuerwerbern beeindruckt durch seine Pauschalität. So sehr, dass man darauf gar nicht eingehen kann....

Der Begriff Allgemeingut ist auch etwas schwammig. Zunächst sollte man sich bewusst machen, dass letztlich alles irgendjemandem gehört, egal ob nun Privatpersonen, juristischen Personen, den Gemeinden, dem Land oder dem Bund. Jedes Gewässer hat bereits einen Eigentümer. Bei der Diskussion kann es also nur um die sich in der öffentlichen Hand befindlichen Gewässer gehen. Die meisten dieser Gewässer stehen gar nicht zur Disposition, weil kein Interesse des Verkaufs besteht. In den neuen Bundesländern geht es um Gewässer, die der BVVG zur Verwertung übergeben worden sind. Die BVVG hat die Aufgabe, Grundstücke (und dazu gehören auch Gewässer) zu privatisieren, die zwischen 1945 und 1949 enteignet und in Volkseigentum überführt wurden. Ich bin kein Jurist (und froh darüber), aber grob gesagt handelt es sich dabei um Enteignungen der russischen Besatzer, die nach der Wende nicht rückgängig gemacht wurden. Diese Grundstücke sind nun tatsächlich ohne Eigentümer, sie gehören auch nicht dem Bund! Das wird geändert. Wie bereits von Vorpostern gesagt wurde: auch die Gemeinden können die Gewässer kaufen.

Dass dies z.B. am Wandlitzsee unterblieben ist, lag daran, dass ein Großteil des Sees wegen der vielen Anlieger nicht öffentlich zugänglich ist und die Gemeinde nur schwerlich erklären konnte, warum sie über 400000 € ausgibt, damit 130 Anlieger weiter kostenfrei vergleichsweise exklusiv einen See nutzen können, der den anderen Bewohnern nur sehr eingeschränkt zugänglich ist. Die dauerhafte Nutzung des Sees für den durch die Gemeinde geführten Badebetrieb ist mit einer Einmalzahlung von 50000 € gewährleistet und war damit erheblich günstiger, als den Teich zu kaufen. Dass das am Ende für die Seeanlieger sehr teuer geworden ist, mag für diese bedauerlich sein. Dass sie aber fremdes Eigentum genutzt haben, nämlich bis zu 30 m tiefe Grundstücksflächen zwischen See und ihren eigentlichen Grundstücksgrenzen, ist auch Tatsache. Wer dieses Beispiel anführt, kann jedenfalls nicht die Verhinderung der allgemeinen Zugänglichkeit beweisen. Diese gab es auch schon vorher nicht.

Grüße,

Wolf
 

Tomasz

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo Wolf,
da hast Du meine Texte aber ganz schön auseineander gepflückt :wink: .
Ich bekomme langsam das Gefühl, dass es hier um mehr geht als darum Freiheiten zu genießen wie sie z.B. in Skandinavien selbstverständlich sind. Ich hätte im Leben nicht gedacht, dass man in einem solchen Thema grundsätzlich verschiedener Meinung sein kann. Liegt vielleicht auch einer meiner Ostsozialisierung :wink: .
Ich habe nur wenig Zeit. Will Dir aber auf Deine Fragen versuchen zu antworten. Zum besseren Verständnis habe ich meine Anmerkungen fett gemacht.

@Tomasz: ich vermute, dass Du es für normal hälst, dass man eine Kaffemaschine kaufen kann, die man mit dem gekauften Auto zum gekauften (und in schon 35 Jahren abbezahlten) Haus fährt, das auf ebenfalls gekauftem Grund und Boden steht. Aus dem Fenster sieht man andere von anderen gekaufte Häuser auf ebenfalls in Privateigentum befindlichen Grundstücken. Und vielleicht reicht der Blick weiter bis zu Wäldern, Wiesen und Äckern, die sich auch wieder im Besitz von Bauern und anderen Leuten befinden. Alles ganz normal und kaum Gegenstand einer Diskussion.
Ja dass halte ich für fast normal, da es sich bei materiellen Dingen wie einer Kaffeemaschine um eine sagen wir mal Wertschöpfung handelt. Will sagen, jemand hat mit seinen Händen oder seinem Gehirn etwas geschaffen und will dafür Geld. Normal. Bei Grund und Boden musst Du schon differenzierter herangehen. Alles was sich unterhalb des Bodens befindet gehört der Allgemeinheit. Damit meine ich z.B. Erzlagerstätten oder Öl. Nur weil dir das Grundstück gehört, heißt das noch nicht, dass du dort Rohstoffe abbauen kannst wie Du willst. Diese wurden durch geologische Prozesse über Jahrmillionen von der Natur geschaffen. So ist es meines Wissens auch in Deutschland geregelt.

Aber ein See soll nun kein Privateigentum sein dürfen? Mit welcher Begründung? Damit der DAV das pachten kann? Der DAV hat sehr viele Gewässer von Privateigentümern in Pacht, gerade kleinere Gewässer. Gewässer im Besitz des Landes, der Kommune oder des Bundes werden nebebei bemerkt vorzugsweise an Berufsfischer verpachtet und landen dann höchstens indirekt im Gewässerfonds. Dass die Berufsfischer bei diesen Gewässern eine erheblich geringere Pacht pro ha zahlen als der DAV sei nur am Rande bemerkt. Gleiches gilt auch für Gewässer, die sich im Eigentum des NABU oder anderen ähnlichen Organisationen befinden. Auch hier sind Berufsfischer die erste Wahl, einfach weil das weniger kompliziert ist und nicht unkontrolliert Angler am Ufer durchs Gehölz krauchen, campen etc.
Wie schon gesagt, bin ich nicht der Meinung, dass ein Gewässer vom DAV oder sonst wem gekauft werden kann. Ich bin außer Angler auch Mensch mit Familie, die gerne in der Natur und am und auf dem Wasser ist. Die Diskussion nur über das Angeln und die Fische geht daher an der Sache vorbei. Und was das Privateigentum an einem durch die Eiszeit geschaffenen See angeht, siehe meine Begründung oben.

Wenn Du an einem Gewässer nicht mehr ans Ufer kommst, hat das zudem weniger mit dem Gewässer- als mit dem Grundstückeigentümer des Ufergrundstückes zu tun. Dass aber Grund Boden Privateigentum sein darf, willst Du vermutlich nicht verbieten?
Ich bin froh dass es in den neuen Bundesländern noch genug Gewässer gibt, an die ich problemlos rankomme und ich will das es so bleibt. Ich will auch niemanden enteignen aber Uferstreifen, die noch frei sind, sollten es auch bleiben. Sonst kommt irgendwann nur noch der ans Wasser, der es sich leisten kann. Dem Rest bleibt Google Earths.

Dass sich ein Gewässer rechnen muss, ist auch eine sehr grobe Behauptung. Ein Gewässer mit einem Zaun drum - und davor fürchtest Du Dich ja scheinbar - rechnet sich dann wodurch? Die lukrativste fischereiliche Nutzung ist die Verpachtung an Angler. Die meisten Gewässer werden allerdings gar nicht von Privatpersonen gekauft, sondern von Naturschutzverbänden (NABU, Sielmann-Stiftung). Ein Grund dafür ist, dass Gewässer in aller Regel eben nicht als Renditeobjekt taugen. Ein Gewässer muss laut Fischereigesetz bewirtschaftet werden, und zwar von Personen mit nachgewiesener Fachkenntnis. Also bleiben nur Fischer, der DAV und eine Hand voll anderer Personen.
Das Gewässer rechnet sich dadurch, dass die Seen dicht gemacht werden und ich Eintrittsgelder und Lizenzen fürs Angeln, Tauchen, Segeln kassiere. Die Angelei steht hier für mich nicht im Vordergrund der Diskussion sondern sit nur der Aufhänger, da es sich hier um ein Anglerforum handelt und nicht um ein Taucherforum

Der Einwand mit den verantwortungsvollen Alteigentümern und den rücksichtslosen Neuerwerbern beeindruckt durch seine Pauschalität. So sehr, dass man darauf gar nicht eingehen kann....
So pauschal hatte ich das nicht geschrieben, bzw. verstanden wissen wollen. Aber es entspricht meinen bescheiden Erfahrungen als Angler und ein Mensch, der gerne am und im Wasser ist.

Der Begriff Allgemeingut ist auch etwas schwammig. Zunächst sollte man sich bewusst machen, dass letztlich alles irgendjemandem gehört, egal ob nun Privatpersonen, juristischen Personen, den Gemeinden, dem Land oder dem Bund. Jedes Gewässer hat bereits einen Eigentümer. Bei der Diskussion kann es also nur um die sich in der öffentlichen Hand befindlichen Gewässer gehen. Die meisten dieser Gewässer stehen gar nicht zur Disposition, weil kein Interesse des Verkaufs besteht. In den neuen Bundesländern geht es um Gewässer, die der BVVG zur Verwertung übergeben worden sind. Die BVVG hat die Aufgabe, Grundstücke (und dazu gehören auch Gewässer) zu privatisieren, die zwischen 1945 und 1949 enteignet und in Volkseigentum überführt wurden. Ich bin kein Jurist (und froh darüber), aber grob gesagt handelt es sich dabei um Enteignungen der russischen Besatzer, die nach der Wende nicht rückgängig gemacht wurden. Diese Grundstücke sind nun tatsächlich ohne Eigentümer, sie gehören auch nicht dem Bund! Das wird geändert. Wie bereits von Vorpostern gesagt wurde: auch die Gemeinden können die Gewässer kaufen.
Allgemeingut ist für mich auch die Luft zum Atmen. Soll die auch verkauft werden, nur weil der Staat Geld für das Staatssäckel braucht. Ja jedes Gewässer hat einen Eigentümer. Warum sollten wir nicht alle Eigentümer bleiben dürfen von Sachen die niemanden gehören.

Dass dies z.B. am Wandlitzsee unterblieben ist, lag daran, dass ein Großteil des Sees wegen der vielen Anlieger nicht öffentlich zugänglich ist und die Gemeinde nur schwerlich erklären konnte, warum sie über 400000 € ausgibt, damit 130 Anlieger weiter kostenfrei vergleichsweise exklusiv einen See nutzen können, der den anderen Bewohnern nur sehr eingeschränkt zugänglich ist. Die dauerhafte Nutzung des Sees für den durch die Gemeinde geführten Badebetrieb ist mit einer Einmalzahlung von 50000 € gewährleistet und war damit erheblich günstiger, als den Teich zu kaufen. Dass das am Ende für die Seeanlieger sehr teuer geworden ist, mag für diese bedauerlich sein. Dass sie aber fremdes Eigentum genutzt haben, nämlich bis zu 30 m tiefe Grundstücksflächen zwischen See und ihren eigentlichen Grundstücksgrenzen, ist auch Tatsache. Wer dieses Beispiel anführt, kann jedenfalls nicht die Verhinderung der allgemeinen Zugänglichkeit beweisen. Diese gab es auch schon vorher nicht.
Den Wandlitzsee habe ich persönlich nicht als Beispiel angeführt. Dazu kenne ich mich dort zu wenig aus. Aber meines Wissens gab es dort im Kaufvertrag Klauseln, die die Rechte und Pflichten regeln sollten aber nach dem Kauf einfach missachtet wurden. Wenn ein Gewässer erstmal verkauft ist, gibt es in der Regel kein zurück mehr

Gruß

Tomasz
 

phillip

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Ich hab grad auch unterzeichnet. Es ist echt extrem, wie viele grad unterzeichnen. Geht mal auf die Liste der leute die unterzeichnet haben und aktualisiert alle 10 sekunden. In der letzten Minute haben ungefähr 50 Leute mitgemacht... 8O ==> Die Frequenz sinkt gerade wieder.. :(
 

Tomasz

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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phillip schrieb:
Ich hab grad auch unterzeichnet. Es ist echt extrem, wie viele grad unterzeichnen. Geht mal auf die Liste der leute die unterzeichnet haben und aktualisiert alle 10 sekunden. ...(

Und genau deshalb ist es wichtig, dass solche Themen hier, wenn auch kontrovers diskutiert werden. Man muss das Thema an die Öffentlichkeit bringen und die Menschen dafür sensibilisieren. Wir müssen auch nicht alle einer Meinung sein und zu hunderttausenden unterschreiben. Es reicht wenn es die tun, die glauben dass es sie etwas angeht und ihr Recht auf demokratische Mitbestimmung durch die Unterschrift der Petition ausüben. Gilt übrigens nicht nur für dieses Problem.

Übrigens läuft die Zeichnungsfrist heute aus. Wer also unterschreiben will sollte es schnell tun.

Gruß

Tomasz
 

phillip

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PatrickS schrieb:
Immerhin, 6200 von benötigten 50000 Mitzeichnern haben schon unterzeichnet

Wo steht denn genau dass 50000 Unterschriften benötigt werden? Ich kann das nirgens finden.. ?
Dann wird das wohl nichts mehr... Noch 11 Stunden für 26000 Unterzeichnungen...
 

havel-walleye

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knapp die Hälfte ist geschafft. Will nicht unken, aber noch mal so viele lassen sich wohl eher nicht mobilisieren. Schade!
 

Tomasz

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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phillip schrieb:
PatrickS schrieb:
Immerhin, 6200 von benötigten 50000 Mitzeichnern haben schon unterzeichnet

Wo steht denn genau dass 50000 Unterschriften benötigt werden? Ich kann das nirgens finden.. ?
Dann wird das wohl nichts mehr... Noch 11 Stunden für 26000 Unterzeichnungen...

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es bei diesen Zahlen um folgendes. Kommen innerhalb der ersten drei Wochen nach Einreichung der Petition 50.000 Unterschriften zusammen, so muss der Petitionsantrag in einer öffentlichen Sitzung des Bundestagsauschusses, sprich unter Beteiligung des Petitionserstellers behandelt werden. Diese Frist ist bereits schon lange abgelaufen. Sind nicht innerhalb der 3 Wochen die 50.000 zusammen gekommen, so kann der Ausschuss den Ersteller zur Sitzung einladen, muss aber nicht. Behandelt wird das Thema aber im Ausschuss dennoch und je mehr Stimmen insgesamt zusammen kommen umso mehr Druck kann von Seiten der Öffentlichkeit gemacht werden. Außerdem weiß ich nicht ob es neben der online-Sammlung auch noch Unterschriften auf Papier gibt?
Aber wie auch immer, die Unterschriften sind nicht umsonst, denn das Thema kommt im Ausschuss auf den Tisch. Also jede Stimme zählt. Mehr darüber kann man vielleicht hier erfahren:

https://epetitionen.bundestag.de/in...62a652e6e4f4fc510c8dda3ba796&action=faq#faq_3

Gruß

Tomasz
 

Wolf

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Hallo Tomasz,

ich glaube, der entscheidende Punkt ist die Bewertung von Eigentum bzw. Eigentümern. Man kann grundsätzlich Negatives unterstellen, dann ist man natürlich dagegen. Man kann aber auch davon ausgehen, dass Privateigentum was Gutes ist, dann hat man weniger Vorbehalte.

Grundsätzlich kann der Verkäufer auch bestimmte Dinge zur Nutzung festlegen, so ist z.B. die Badestelle mit Steg am Wandlitzsee inzwischen grundbuchlich gesichert. Ähnliches wäre also auch an anderen See möglich - wenn das öffentliche Interesse da ist.

Ich denke, Du wärst erstaunt, wenn Du wüsstest, wie viele Gewässer in Privatbesitz sind, an die Du so ohne weiteres ran kommst. Die Leute denken immer, dass Privatbesitz mit Einzäunen einhergeht. Um die Wälder findest Du auch keine Zäune, obwohl die auch zu einem großen Teil in Privateigentum sind.

Eine Petition, die ich sofort unterschreiben würde, wäre für die Beseitugung die abermilliarden Faserplattenbaracken (manche sagen wohl Datschen dazu), die die Seeufer bepflastern und einem wenn nicht den Seezugang versperren, dann wünschen lassen, sie hätten es getan :wink:

Kurz zu Skandinavien: in Schweden sind sehr viele Seen in Privatbesitz, meist gehören sie zum umliegenden Land. Die Eigentümer bauen ziemlich willkürlich ihre Häuser ans Ufer und zäunen das ein. Das ist bei uns schon wesentlich schwieriger, meist sogar gar nicht möglich (Außenbereich). Das stößt da keinem auf, weil es viele Seen und wenig Schweden gibt. Insofern ist die Regelung nicht in Deinem Sinne und taugt nicht als Beispiel.

Zum Bergbau nur als Info: einige Bodenschätze gehören mit dem Grundeigentum durchaus Dir, grundeigen genannt. Kies gehört z.B. dazu, Gold und Kohle nicht. Erdgeschichtlich haben alle ganz ähnliches hinter sich :wink: Die Unterscheidung ist davon allerdings unabhängig, da geht es nicht um die Frage der "Herstellung" des Rohstoffes, sondern um das Allgemeininteresse an der Inverkehrbringung.

Grüße,

Wolf
 

Tomasz

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo Wolf,

Schweden habe ich in vielen Jahren und Urlauben anders kennen gelernt. Bin aber im September wieder da und werden dann nochmal darauf achten. Das Versperren von Ufern und Seezugängen nach dem Verkauf an privat mußte ich leider selbst in Brandeburg erleben.
Von daher sind unsere unterschiedlichen Sichtweisen wohl auch auf unterschiedliche persönliche Erfahrungen und Sozialisierung zurück zuführen :wink: .
Der Kiesabbau unterliegt dem Berbaurecht. Du magst Recht haben, dass der Kiesabbau jedoch nicht wie Gold als Lizens zur Rohstoffgewinnung verkauft wird. Ändert aber nichts an meiner Sichtweise zu naturgegebenen Dingen wie Luft, Wasser und das was unter dem Mutterboden kommt. Grundwasser zählt für mich auch zum Allgemeingut und die Entnahme muss daher bezahlt werden. Fehlt nur noch, dass jemannd auf die Idee kommt den Grundwasservorrat zu verkaufen :? .

Schönes Wochenende

Tomasz
 

Betze

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Grade auf Inforadio erfahren das der NABU überlegt 100 Seen in Brandenburg zu kaufen...eben um die "Privatisierung" zu verhindern.
Da sollen denn auch so Experimente wie "Status quo feststellen, liegenlassen und gucken wie sich der Püdden ohne Bewirtschaftung entwickelt" gefahren werden. Wie in einigen anderen Gewässern Brandenburgs bereits.

Und ob mans glaubt oder nicht keine Bewirtschaftung hat schlimmere Folgen, als die des DAV... (Das kann ich sagen denn ich war an Studien beteiligt, die sich mit soetwas auseinandersetzten)

Das nur mal so nebenbei eingeworfen...

Zur Diskussion an sich kann ich mich eigentlich Wolf nur anschließen, auch das Beispiel Schweden ist durchaus zutreffend und auch mir schon so ergangen.
 

Wolf

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Hallo Tomasz,

Schweden: es wirkt anders, weil die so verdammt wenige Leute mit so verdammt vielen Seen sind.

Klar fällt Kiesabbau unter Bergrecht. Dort ist aber geregelt, dass es ein grundeigener Bodenschatz ist, der Dir mit Kauf des Grundstücks gehört. Anders als bergeigene Bodenschätze. Die Förderung von Kies muss planungsrechtlich natürlich zulässig sein.

Ich bin auch nicht dafür, alles zu privatisieren. Ich bin aber dagegen, Privatisierungen auszuschließen.

Dein Beispiel mit den Bodenschätzen und dem Grundwasservorrat finde ich auch etwas verwirrend. Wenn ich Schürfrechte verkaufe oder die Entnahme bezahlen lasse, dann ist das auch ein Verkauf. Und wer es sich nicht leisten kann, steht außen vor - das ist doch nicht etwa das, was Du mit Allgemeingut bezeichnest? Ich hatte das so verstanden, dass Du kostenfrei an den See wilst :wink:

Grüße,

Wolf
 

Tomasz

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Hallo Wolf,

um Grundwasser und den Bodenschätzen will ich noch folgendes anmerken. Verkauft wird hier nicht das Grundwasservorkommen an sich, sondern die Entnahme. Dadurch gehört Dir also nicht das Grundwasservorkommen und Du kannst dann nach Gutdünken damit machen was Du willst (für viel Geld weiter verkaufen 8O , es grün einfärben :wink: oder was auch immer), sondern das Grundwasser gehört uns allen. Es stellt eine wichtige Resource dar. Ich verkaufe also nicht das Schutzgut Grundwasser ansich sondern gestatte Dir gegen eine Gebühr Teile davon zu entnehmen. Wenn Du dabei Mist baust, kann ich Dir die Erlaubnis wieder entziehen. Macht für mich einen Unterschied, der wesentlich ist, da ich die Kontrolle darüber behalte.

Ich denke wir werden nicht auf einen Nenner kommen. Finde das aber auch nicht dramatisch. Ich bin da tollerant :D .
Zum Thema Asbestbungalows mit Grundstück bis ans Wasser :idea: . Kennst Du den Klein Köriser See? Das soll übrigens ein tolles Zandergewässer sein :idea: . Zu Ostzeiten wollten da ein paar Leute an der Ostseite des Sees bauen. Die Fundamentplatten sind noch heute da. Die Sache wurde jedoch von staatswegen gestoppt. Gründe lagen u.a. in Belangen des Naturschutzes und der dem Freihalten der Ufer. Die selben Leute haben natürlich an anderer Stelle damals trotzdem bauen dürfen. Die Häuser (mittlerweile sind aus den Asbesthütten richtige Häuser geworden) stehen am Südwestufer des Sees. Der Zaun ist ca. 10 m vom Ufer weg und der Zugang dadurch nicht eingeschränkt. Ich gebe Dir Recht, wenn Du die Asbestbungalows mit ihren Grundstücken bis an die Ufer blöd findest. Aber dies kann man wie meine Auslegungen von Dir auch als unzulässige Pauschalisierung abtun :wink: .
Nichts für ungut. Ich muss jetzt los. Ich fliege nähmlich in den Westen. Genau genommen nach Bonn. Im Westen soll ja vieles besser sein als im Osten. Ich werde mir das mal aus der Nähe ansehen :wink: .
Leute jetzt nicht alle aufregen 8) . War nur ein kleiner Spaß am Rande. Aber nach Bonn muss ich jetzt wirklich.

Gruß

Tomasz
 

Wolf

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Hallo Tomasz,

die Rheinauen sind schön, wenn Du schon mal da bist :wink:

Dass die Bungalow-Geschichte nicht ganz ernsthaft war, war hoffentlich klar. Wobei aber dennoch genug solcher Siedlungen existieren, die den Zugang zu eigentlich öffentlichen Seen praktisch unmöglich machen und sich die Besitzer der Grundstücke wie Eigentümer des Sees verhalten. Aber das ist auch schon wieder polemisch :wink: An den Köriser See und die anliegenden Seen musste ich übrigens bei dem Thema denken. Andere Beispiele sind aber auch der Vielitzsee (ganz besonders intensiv verunstaltet) und die Havel. Und diverse andere Seen.

Wenn ein Eigentümer Mist mit seinem Eigentum macht, kann ihm das auch entzogen werden., genauso wie Entnahmerechte. Eigentum verpflichtet, das ist nicht nur ein Spruch. Wir sind ja sogar so weit, Eigentümer wegen des angeblichen Grundrechtes auf einen Uferweg zu enteignen :wink:

Grüße,

Wolf
 

schwarze-kerze

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Wenn ein Nagel hervorsteht,muss er eingeschlagen werden.An Euch sind ja wirklich nen paar Juristen Verlorengegangen.Oder is hier jemand Rechtsverdreher?
 

Wolf

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Moinsen,

weil ich mich gerade gestern mit jemandem über dieses Thema unterhalten habe, möchte ich noch was ergänzen.

Im Hinblick auf das Sperren, Einzäunen und Aussprechen von Badeverboten durch private Seeeigentümer ist evtl. ein Blick auf das Festland ganz ideenstiftend. Die Tatsache, dass die ganzen Wälder nicht eingezäunt sind, liegt nicht nur an den nicht unerheblichen Kosten, die damit verbunden wären. Das liegt auch sehr stark an der gesetzlichen Reglung, die das nämlich verbietet, da der Wald zum Gemeingebrauch zugänglich sein muss (siehe Waldgesetz).

Und genau den passenden Passus gibt es auch im Brandenburger Wassergesetz, §43, Abs.1:

Jedermann darf oberirdische Gewässer mit Ausnahme der Gewässer, aus denen zur Trinkwasserversorgung Wasser entnommen wird, zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1 500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ohne Erlaubnis oder Bewilligung benutzen. Dasselbe gilt für das Einleiten von nicht verunreinigtem Grund-, Quell- und Niederschlagswasser, soweit es nicht aus gemeinsamen Anlagen eingeleitet oder von gewerblich genutzten Flächen abgeleitet wird.

Ich sage es also noch mal: wer einen Zugang fordert, muss sich nicht mit dem Seeeigentümer befassen, sondern mit dem Eigentümer des Ufergrundstücks. Insofern geht (ging) die Petition ins Leere.

Grüße,

Wolf
 

michaZ

Gummipapst
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Wolf schrieb:
Ich sage es also noch mal: wer einen Zugang fordert, muss sich nicht mit dem Seeeigentümer befassen, sondern mit dem Eigentümer des Ufergrundstücks. Insofern geht (ging) die Petition ins Leere.
Lieber wolf, du denkst dabei eigentlich richtig, nur sind die eigentlichen seegrundstücke meist etwas größer als die wasserlinie :idea:

ich füge dir mal ein Beispiel an, man beachte flurstücksgrenze und wasserlinie :!:

m.

PS: ich habe nicht für diese petition gestimmt, aus verschiedenen gründen :wink:
 

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Wolf

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Hallo Micha,

klar ist das oft so, bekanntestes Beispiel Wandlitzsee :wink:

Aber auch für diese Flächen gilt meist (natürlich nicht immer) eine der Regelungen zum Gemeingebrauch. Z.B. das Waldgesetz.

Einfach einzäunen oder Schilder aufstellen ist eben nicht. Wird evtl. hin und wieder gemacht, heißt dann aber auch noch nicht, dass es rechtens ist.

Übrigens weiß ich, welcher See das ist :mrgreen: Wenn ich mich recht entsinne, ist der bereits Privat. War das nicht der NABU? Jedenfalls weiß ich zufällig, dass es den momentanen Pächter erhebliche Anstrengungen gekostet hat, den See für die Angelfischerei offen zu halten. Ob das Interesse, die Angler los zu werden, an der Besatzpolitik lag oder daran, dass sich Angler eben benehmen wie Angler? Man weiß es nicht :wink:

Grüße,

Wolf
 

havel-walleye

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In unserer Gegend stört die oben beschriebene Situation besonders stark am Glindower See: dort, wo man als Uferangler Zugangsmöglichkeit zum Wasser hätte, ist der Uferbereich mit Steganlagen geflastert, die teils eingezäunt oder teils offen sind. Letztere sind oft mit Schildern versehen , die den Steg als Privateigentum deklarieren.

Könnte man diese mit Verweis auf das von Wolf zitierte Wassergesetz betreten oder sollte man das lieber lassen?

Gruß
HW
 

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