• Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

darkbearded

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Ich sehe das dennoch anders.

Die kommerzielle Nutzung von Fischen obliegt Inhabern des Fischereischeins B.
Nicht aber Anglern. Es ist mir als Angler nicht gestattet Fisch mit der Absicht der Vermarktung zu fangen. Weder um das Fleisch zu verkaufen, noch die Anleitung anderer zum gezielten Fang von Fischen. Weil jemand die Sache mit den Pilzen ansprach..dort ist es übrigens genau so.
Ein Guiding stellt aber genau dies dar...

und was ist hiermit?
 

Meridian

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Dies ist nicht per se unzulässig, nur bedarf dies meiner Ansicht nach einer Legitimierung, denn das TierSchG besagt dazu etwas im § 11, (1), 8.b).

...die vermutlich nur erteilt werden könnte, wenn die Lizenz B vorliegt, die zur kommerziellen Nutzung befähigt.

Diskutiere gerne weiter, bin aber jetzt erstmal away ne Weile.
 

darkbearded

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@Meridian
Aah, ja jetzt hab auch ich es verstanden. Das wären dann aber ganz schön große Hebel...
 

Meridian

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@Meridian
Aah, ja jetzt hab auch ich es verstanden. Das wären dann aber ganz schön große Hebel...
Einen noch, dann muss ich los :)

Ja, umstritten ein sehr großer sogar. Aber es gäbe eine Möglichkeit der Regulierung (ähnlich der Absicht der Müritzfischer) & nicht unbegrenzte Ausmaße von Guidinggewerben.

BD
 

Asphaltmonster

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Ah, hier wird auch eifrig darüber diskutiert und als unmittelbar Betroffener in zweierlei Hinsicht in einer ähnlichen Entscheidung in RLP gebe ich hier mal meinen Senf dazu... Den u.a. Beitrag habe ich aus zwei eigenen Beiträge in einem anderen Forum zusammengefasst und er hilf vielleicht dem ein oder anderen Kritiker nachzuvollziehen wie es zu so einem Vorbot kommt.
Es dürfte, wie auch in RLP, keine Kurzschlußentscheidung gewesen sein...

Dazu muß ich hier aber ein klein wenig vorweg greifen...

Auch bei uns gab es an einem Gewässer auch mal einen Guide.

Am Anfang war alles ok, doch mit der Zeit kamen immer mehr Sachen ans Licht die so nicht in Ordung waren.

Klar hatten zu Anfang seine Gäste einen Erlaubnisschein, das wurde aber mit der Zeit weniger bzw. es wurde (vermutlich) nur sporadisch mal einer erworben.
Es war ja einfach, die WaPo kommt mit dem Boot nicht an die Angelstellen heran und von Land aus kann man auch nicht hinkommen.
Dann wurden auch mal mehr oder weniger bekannte Teamangler (vermutlich) ohne Gewässererlaubnisschein mitgenommen, die dann auch mal Berichte in diversen Fachmagazinen veröffentlichten, man fuhr (vermutlich) mit dem Boot durch ein Laichschutzgebiet und es wurde (vermutlich) auch darin geangelt.

Oder Gäste kaufen sich einen Erlaubnischein für den Strom, dieser wurde auch von dem Guide kontroliert - gefischt wurde dann aber in einem Seitenarm für den es einen extra Schein braucht.
Oder man fuhr direkt in ein anderes Gebiet wo man ebenfalls einen anderen Erlaubnisschein kaufen muß...
Zusätzlich "beanspruchte" dieser Guide (vermutlich) dann einen Angelplatz für sich und seine Gäste und das auch ziemlich rabiat.

Klar hatte er auch beachtlichen Fangerfolg, das wurde auch über Foren und Facebook breit getreten - mit dem Ergebnis ist immer mehr Ortfremde Angler wiederkamen und sich dementsprechend benahmen.

Die Strecke wurde regelrecht überrannt, zusätzlich kam hinzu das der Bootsverkehr auf einem kleinen Rheinarm sich nahezu verdreifachte und die nächtlichen Klopftouren unmittelbar vor den Wohnhäusern ebenfalls.
Das absolute Highlight war dann als ein Team einen Waller gefangen und der Drill gefilmt wurde - leider "passte" die Sequenz nicht und das Tier wurde insgesammt drei Mal wieder raus aufs Wasser gezogen um erneut gedrillt zu werden.
Das schlimme: es geschah am hellichten Tag, ohne jegliche Scheu endeckt zu werden.
Oder es wurde quer über den Stromarm abgespannt, die Abrissleinen schmückten dann die Bäume oder auch mal die Stege oder Boote der Anlieger.

Hinzu kam das "Trophäenangeln" - wenn man regelmäßig direkt unter dem Balkon eines Nabu - Mitglieds dicke Fische fotografiert und zurücksetzt obwohl es Entnahmegebot gibt, wenn regelmäßig nachts quasi mitten im Dorf 130db laute Bissanzeiger schreien...
Das ist nur ein kurzer Abriss, das zog sich alles über Jahre hinweg und es kam immer Mal wieder was hinzu.

Nun, das ging soweit das sich über diesen Guide die Beschwerden häuften - sei es bei den Ordnungsbehörden, beim Gewässereigentümer oder auch einfach nur bei der Polizei.
Und klar war auch, das dieser Guide über die untere bzw. obere Fischereibehörde, Landesfischereiverband als Pächter des Gewässers und im zuständigen Ministerium in Mainz sogar zum Gesprächs-Thema wurde und nach Lösungen gesucht wurde.
Nur hat da der einfache Angler nichts mitbekommen...

Nun, eine Lösung hat das kleine Dorf mit eigenem Fischereirecht am Fluß durch gezogen: der Preis für den Jahresschein mit Bootsangelerlaubnis wurde grade mal von ~35€ auf ~85€ hochgesetzt.
Nicht für nur für den Guide, sondern für alle.

Für den Hauptfluß wurde sogar ein Verbot des Boosangeln für alle diskutiert!!
Letztenendlich kam was ganz anderes raus: in Rücksprache mit dem Ministerium, der oberen Fischereibehörde und dem Landesfischereiverband war die einzige Möglichkeit diese Verhältnisse zu stoppen ein Verbot für profesionelle Guidingtouren, das auch mit dem Jahr 2015 auf dem Schein vermerkt wurde.
Zusätzlich wird jetzt jeder Antragsteller eines Nachenscheins bei der SGD Nord überprüft, es steht also jeder Bootsangler erstmal unter Generalverdacht.
Außerdem wird bei einem Verstoß gegen dieses Verbot der Gewässererlaubnisschein entzogen und auch nicht wieder erteilt.

Nun, was habe ich damit zu tun?

Ganz einfach: ich habe auch Leute auf meinem Boot zum fischen mitgenommen, habe "Guidingtouren" (es war eher ein "gemeinsames Angeln" mit 1-2 Touren/Monat) im kleinen Rahmen angeboten zu einem sehr maroden Preis der sich auf die anteiligen Spritkosten und Kosten pro Tour beschränkte.
Die Einahmen im ersten Jahr waren unter denen die eine Tour bei einem berühmten "Zanderguide" von einem der großen Flüsse kostet - nur um das Verhältnis aufzuzeigen.

Es gab eine Quittung und die Beträge wurden über mein Kleinunternehmen bei der Einkommensteuer beim Finanzamt gemeldet.
Und klar, es wurde bei solchen Touren auch mal Fisch entnommen, aber auch mal aus verschiedenen Gründen zurück gesetzt.
Es war rechtlich alles in Ordung und jetzt kann ich diese Touren jetzt auch nicht mehr anbieten, bin also mit bestraft.
Es gab Schwimmwesten. Notausrüstung, Leihgerät usw.

Bestimmt hätte es auch in diesem Fall und auch in dem in S-A wo es eigentlich drum geht, auch eine andere Lösung gegeben wie lizenzierte Guides o.ä.

Es geht aber in Wirklichkeit nicht um die Guide`s im allgemeinen, sondern eher um das Throphäenangeln und die Vermarktung von dieser - das ist die Sache wo die Verbände nicht aus ihrer Haut können und auch vielleicht nicht wollen.
Das Problem kommt halt dadurch das unter jedem Foto "C&R" stehen muß weil man sich damit profilieren muß, will oder kann.

Es wird halt von den meisten Gästen erwartet wird C&R praktiziert wird. Der Guide muß ja auch sehen das die Fische im Wasser verbleiben, sonst ist sein Verdienst ja weg - außer natürlich beim Lachstroling, da will natürlich jeder seine Lachse minehmen - verkehrte Welt, oder?

Wenn dann halt noch die Tatsache hinzu kommt das auch hier vermutlich "Rock`n Roll" veranstaltet wurde, muß man halt mit rechnen das man die Quittung bekommt, so einfach ist das.

Ich denke wenn die Guide`s gefragt hätten ob sie diese Tätigkeit durchführen dürfen, ggf. dem Verband eine Spende in die Jugendkasse gemacht hätten, wäre es vielleicht garnicht soweit gekommen.
Und vor allem hält man seinen Mund über "C&R", sondern praktiziert es einfach und gut ist.

Irgendwo kam hier die Frage ob so ein Verbot von Gewerblichen Guidingtouren rechtlich möglich ist - kurze Antwort: JA!
Das wurde (in unserem Fall) von Juristen geprüft und die obere Fischereibehörde (also der Vertreter der Landesregierung) hat es dem Pächter (Landesfischereiverband RLP) zur Auflage gemacht - und schwupps gab es das Verbot.

Der Gewässereigentümer bzw. Pächter hat ein "Hausrecht" und kann bestimmen wer dort angelt und wie.
Und wenn er nicht möchte das dort profesionelle Guidingtouren angeboten werden, dann ist das so.

In beiden Fällen wurde diese Entscheidung nicht einfach so getroffen, sondern beraten (in S-A sogar abgestimmt!) und man kam irgendwann zu einem Entschluß.

Natürlich ist es einfach, jetzt erstmal den Verband als Schuldigen hinzustellen, allerdings gibt es immer zwei Seiten einer Medalie und die sollte man beide betrachten.
Keiner von uns weiß warum dieses Verbot ausgesprochen wurde und was wirklich vorgefallen ist und vor allem: wie gravierend wurde gegen welche Regeln/Gesetze verstoßen?

Und bevor ich mich hinstelle und sage "der hat Schuld", hinrfrage ich ersteinmal warum das jetzt so ist.

Die Gäste die 100€, 150€ oder auch 200€ ausgeben, wollen (berechtigterweise) Erfolge haben und ein Guide muß, wenn er dauerhaft Geld verdienen möchte, seine Gästen das ermöglichen.
Es kann ja durchaus möglich sein das es ein schwarzes Schaf unter den Guides gab der aus irgendwelchen Gründen wiederholt gegen einige Regeln und Gesetze verstoßen hat.
Als letzte Konsequenz gab es eben jetzt das Verbot.

Ich halte es für rechtlich eher bedenktlich dem einen eine "Genehmigung" zu erteilen, einem anderen aber nicht.
Unter welchen Vorrausetzungen sollte diese erteilt werden, wer entscheidet wer eine bekommt und wer nicht, was für Zugangsvorrausetzungen muß/sollte es geben?

Auf jeden Fall würde es auch hier wieder Leute geben die dem einen etwas nicht gönnt und wo Mißgunst aufkommen würde.

Weiter vorne hat jemand die Befürchtung geäußert das dieses Beispiel in S-A Schule machen könnte.
Nun, S-A kam nach RLP... Meint ihr wirklich, die Verbände und Behörden kommunizieren nicht untereinander?
Meint ihr wirklich das die Verbände den Arsch in der Hose haben sich für Guidingtouren mit C&R (oder selektiver Entnahme) und GEGEN Natur- und Tierschutzverbände zu stellen?

Vergesst es...

Klar hätte ich selbst und auch mein Arbeitgeber von den Einahmen profitiert.
Aber das war erschreckend wenig - die Einnahmen für den Erlaubnisschein gingen an den Verband und der Rest war nicht erwähnenswert.

Kommt mal weg das rund um Guiding richtig viel Geld verdient wird - außer in den weiter vorne angeführten Beispielen an der Elbe und den Bodden - und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Oftmals bleiben die Gäste nicht über Nacht, sie kaufen auch nicht für viele Hundert Euro ein.
Ein Gudingunternehmen ist im Normalfall eine 1-Mann-Show (wenn man von den Guide`s an den Bodden absieht) der das oft genug noch im Nebenerwerb/Kleingewerbe betreibt.

Klar ist es nicht richtig das in S-A wie auch bei uns G.-touren komplett verboten wurden, aber es ist rechtmäßig und es ist nun mal der einfachste Weg.
Ich habe in eigenem Interesse alles versucht, das bei uns abzuwenden, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen usw usw.
Und trotz guter Kontakte bis hoch in die Politik hatte ich keine Chance.
Sinngemäß hieß es: Entweder alle oder keiner und da hier massiv Schindluder (Trophäenangeln, wenn auch nur von einem) getrieben wurde gestatten sie das nicht.
Gut, hier kamen noch andere "Sachen" hinzu bis hin zu diversen Polizeieinsätzen mit Hubschrauber usw.

Aber woher wollt ihr wissen das es in S-A nicht ähnlich gelagert war?
Die wirklichen Gründe können euch vermutlich nur Leute nennen die dort vor Ort sind und waren, die "Insiderwissen" haben.

Ihr dürft eines nicht vergessen: die Gewässer gehören nicht den Verbänden, sie gehören den Bundesländern!
Und die entscheiden wer das nächste Mal die Pacht bekommt - ich kann mir gut vorstellen das so manche Naturschutz-Organisation schon Gewehr bei Fuß steht und sich diebisch freuen würde ein so großes Gewässer zu bekommen und es nach ihren Vorstellungen zu gestalten.

Natürlich komplett ohne Angler!

Und ganz ehrlich, auch wenn ich persönlich auch Geld durch so ein Vebot verloren habe: dann lieber so und wir können noch Angeln gehen.
Viele die sich hier darüber aufregen wissen nicht was sich politisch in den Ministerien abspielt, da sind unsere Verbände noch das kleinste Problem.
Und wenn der Verband durch dieses Verbot in S-A einen Schaden von den Anglern abwenden konnte, dann war es gerechtfertigt!!
 

barschheini

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genau darum geht es!
es gibt doch mittlerweile hunterte dieser beispiele.

ich bin auch kein freund von verboten, ganz und gar nicht, aber leider fehlt sehr vielen kollegen die fähigkeit zur selbsterkenntnis bzw. das mangelnde bewusstsein der folgen des eigenen handelns zu begreifen.
sicher leben wir im informationszeitalter, auch informationen wie diese hier gibt es, nur werden sie in der regel ignoriert.

wenn der ruf nach verboten aufkommt, denn ist das sicherlich auch nur wie ein hilferuf zu verstehen, bzw. als denkanstoß zu sehen, dass irgendwo der schuh mächtig drückt.

verbote dieser art dienen wohl eher dazu, uns vor uns selbst, bzw. vor einigen von uns zu schützen, damit ein paar dumme armleuchter nicht die gesamte angelei, wegen eines kurzfristigen persönlichen profites, für alle kaputt machen.
 

Spector

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@Monster

ich denke so ähnlich liegt der Fall hier auch...:-(
 
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coreboat

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Ich möchte zunächst mal sagen, dass mich dies alles nicht persönlich betrifft.

Die von Asphaltmonster aufgeführten Dinge mögen zutreffend sein, aber was das meiste davon primär mit Guiding zu tun hat, erschließt sich mir noch nicht so ganz. Sicher war es in diesem Falle ein Guide, der das gemacht hat, aber es ist wohl kaum primär auf Guides beschränkt. Der mehrfach gelandete Fisch, großartig filmisch in Szene gesetzt und dann releast, ist nicht auf einen Guide beschränkt. In der Karpfenszene, in der Hechtszene ist es wohl vielfach gebräuchlich, Fische nicht möglichst schonend im Sinne des Tierschutzgesetzes zu behandeln. Ich will hier keine weiteren Ausführungen zu C & R bringen, die Argumente sind hinlänglich bekannt. Wenn aber jemand schon im voraus vor hat, keinen Fisch zu entnehmen, dann wäre es für den Fisch wohl das schonendste, diesen schon gar nicht erst zu fangen.

Wenn ein Land ein Verbot erlässt, dann ist hierbei zwar wahrscheinlich, dass dies von Juristen im Vorfeld geprüft wurde. Wie oft aber liegen diese Juristen, welche ja auch durch Vorgaben ihrer Arbeitgeber eher einen Tunnelblick haben und zielgerichtete Einschätzungen im Sinne ihres Arbeitgebers abgeben, falsch?
Ein Jurist hier (ohne Tunnelblick) hatte einen gleichgelagerten Fall ebenfalls geprüft und kam ganz klar zu dem Ergebnis, dass dies ein unzulässiger Eingriff in ein Gewerbe sei und deshalb eben unrechtmäßig. Über kurz oder lange werden Verwaltungsgerichte solche Fälle überprüfen und dann wird man sehen.

Als Ansatzpunkt noch: Ein Guide bietet eine Dienstleistung an, aber keinen gefangenen Fisch. Wäre dies anders, könnte jeder Guide auf Schadenersatz verklagt werden, wenn der versprochene Fisch nicht gefangen wird. Zudem müsste dann der Fisch auch in der Vereinbarung oder den AGB's des Unternehmers aufgeführt sein. Vergleichbar ist z.B. die Tätigkeit eines Arztes, welcher auch eine Dienstleistung anbietet, nämlich Beratung und Behandlung, aber keinesfalls ein 'Gesund machen'. Auch ein Fahrlehrer bietet eine Dienstleistung an und keine 'garantierte' Fahrerlaubnis.

Sollten diese gerichtlichen Entscheidungen, die über kurz oder lange sicher kommen werden, zu Lasten eines Guidingverbotes ausfallen, ist übrigens ggf. Schadenersatz zu zahlen.
 

barschheini

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wir sollten uns nun alle einen anwalt zum angeln mitnemen, denn kann ja nichts mehr schiefgehen was??
die einen brauchen einen guide als blindenhund, die anderen nen anwalt... und alle sehen den wald vor lauter bäumen nicht:p
 
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johannabeetle

Gast
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Wenn ein Land ein Verbot erlässt, dann ist hierbei zwar wahrscheinlich, dass dies von Juristen im Vorfeld geprüft wurde. Wie oft aber liegen diese Juristen, welche ja auch durch Vorgaben ihrer Arbeitgeber eher einen Tunnelblick haben und zielgerichtete Einschätzungen im Sinne ihres Arbeitgebers abgeben, falsch?
Ein Jurist hier (ohne Tunnelblick) hatte einen gleichgelagerten Fall ebenfalls geprüft und kam ganz klar zu dem Ergebnis, dass dies ein unzulässiger Eingriff in ein Gewerbe sei und deshalb eben unrechtmäßig. Über kurz oder lange werden Verwaltungsgerichte solche Fälle überprüfen und dann wird man sehen.





Juristen haben keinen Tunnelblick und sie liegen auch nie falsch. Frag' mal deinen Anwalt ;)
 

darkbearded

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Wenn ein Land ein Verbot erlässt, dann ist hierbei zwar wahrscheinlich, dass dies von Juristen im Vorfeld geprüft wurde. Wie oft aber liegen diese Juristen, welche ja auch durch Vorgaben ihrer Arbeitgeber eher einen Tunnelblick haben und zielgerichtete Einschätzungen im Sinne ihres Arbeitgebers abgeben, falsch?
Ein Jurist hier (ohne Tunnelblick) hatte einen gleichgelagerten Fall ebenfalls geprüft und kam ganz klar zu dem Ergebnis, dass dies ein unzulässiger Eingriff in ein Gewerbe sei und deshalb eben unrechtmäßig. Über kurz oder lange werden Verwaltungsgerichte solche Fälle überprüfen und dann wird man sehen.

Ein Landesverband hat seine Gewässerordnung geändert und damit die gewerbliche Nutzung seiner Gewässer als unzulässig erklärt. Das mag sich kleinlich anhören, ist aber ein Unterschied zu "ein Land hat ein Verbot erlassen" (vor allem vor dem Hintergrund der juristischen Bewertung). Zum Beispiel liegt die Zuständigkeit dafür nicht beim Verwaltungsgericht, da es eine Sache des Zivilrechts ist.

Kannst du mal bitte etwas ausführlicher darauf eingehen, wie "ein Jurist ohne Tunnelblick" zu einer klaren Bewertung kommt? Nach meiner Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Juristen (im gänzlich angelfreiem Kontext) kommen die selten zu einer eindeutigen Bewertung, sondern eher zu einer "Kommt darauf an, ob..." Aussage (vor allem in dem hier sehr allgemeinen Fall). Und dann würde ja auch noch eine gerichtliche Bewertung ausstehen und da gilt sowieso: "Auf hoher See und vor Gericht...".
Wie gleichgelagert ist denn der Fall bzw. wie ist die juristische Einschätzung denn begründet?


PS: Wie gut hats jetzt eigentlich die Mequinenza-Fraktion? Fischen von morgens bis abends, weit ab von Verbandsdiskussionen. (Das war übrigens Neid :wink: )
 

coreboat

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Ein Landesverband hat seine Gewässerordnung geändert und damit die gewerbliche Nutzung seiner Gewässer als unzulässig erklärt. Das mag sich kleinlich anhören, ist aber ein Unterschied zu "ein Land hat ein Verbot erlassen" (vor allem vor dem Hintergrund der juristischen Bewertung). Zum Beispiel liegt die Zuständigkeit dafür nicht beim Verwaltungsgericht, da es eine Sache des Zivilrechts ist.
...

PS: Wie gut hats jetzt eigentlich die Mequinenza-Fraktion? Fischen von morgens bis abends, weit ab von Verbandsdiskussionen. (Das war übrigens Neid :wink: )

Der Unterschied ist, dass das Land wohl der Besitzer des Gewässers sein wird, also von Grund und Boden und insofern generell die Nutzung des Gewässers regeln / einschränken kann. Der Verband dürfte wohl nur der Besitzer oder Pächter des Fischereirechtes sein (ich weis dies aber für den hier diskutierten Fall nicht). Demnach kann er zwar die fischereiliche Nutzung regeln, nicht aber die allgemeine Nutzung. Wenn er nur das Fischereirecht hat und Grund und Boden / Wasserrecht bei einem anderen Eigentümer ist (Land), dann kann jeder als Guide mit seinem Boot auf dem See rumfahren und dabei auch jemanden (Angelgast) mitnehmen, so lange der Guide dabei nicht fischt. Letzteres kann der Fischereirechtsinhaber ja einschränken.

Was, wenn der Guide nicht 'zum Fisch führt' sondern eine Echolotschulung anbietet und der Teilnehmer hierbei auch fischt? Braucht der Guide dann eine 'Erlaubnis zur Echolotschulung'? ;)

Sollte sich dies aber durchsetzen, wird es für manchen eng werden. Gewerbsmäßig ist jede auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete Tätigkeit. Wenn jemand seinen Spezl mitnimmt und sich den Sprit teilt oder eine Brotzeit dafür verlangt, ist dies bereits gewerbsmäßig (nur kommt es normal nicht auf). ;)
 
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darkbearded

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@coreboat
Danke für die Erläuterung.

Beim LAV Sachsen Anhalt sind sowohl eigene als auch gepachtete Gewässer im Gewässerfond. Bei den gepachteten Gewässern weiß ich nicht, ob nur das Fischereirecht gepachtet wurde oder mehr.

Das "Guiding ohne selbst zu angeln" klingt erstmal nach einem Schlupfloch. Dann darf der Guide ja aber noch nicht mal ne (fangbereite) Angel in die Hand nehmen...
So oder so, klingt für mich nach viel Beschäftigung für Juristen und nicht nach ner glasklaren Rechtslage.
 

Revilo62

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Über die Einschränkung der Gewerbetätigkeit in D braucht man keine weiteren Worte verlieren, da hier genug Einschränkungen seitens des Gesetzgebers gibt, z.B. das Verbot produzierenden Gewerbes in Wohngebieten etc. Ursache hierfür kann eine Emissionsbelastung z.B.durch Lärm sein, kann man auch mit sozialem Frieden umschreiben, und da bedarf es keines Anwalts ( auch nicht mit Tunnelblick )
Offensichtlich, auch gedeckelt durch Informationen aus anderen Foren, scheint in einem kleinen Bereich der Gewässer des LV eine Situation entstanden zu sein, die "befriedet" werden musste, im Interesse der "Allgemeinheit ( Übergroße Mehrzahl der Angler).
Da man rechtlich keine Möglichkeit gesehen hat, z.B. durch Entzug der Angelerlaubnis, weil ein klarer Verstoß nicht gerichtsfest nachweisbar war und ist, hat man sein Recht als Pächter genutzt und eine ,durch Befragung der Vereine, demokratisch legitimierte Entscheidung getroffen und in die Gewässerordnung nachträglich einfliessen lassen, dass man das auf alle LV-Gewässer ausdehnt hat sicher den Grund, dass man zukünftige ähnlich gelagerte Fälle vermeiden möchte.
Ob die Entscheidung gut ist oder vielleicht ungesetzlich ist, kann jeder für sich entscheiden.
Die davon Betroffenen haben natürlich das Recht, dagegen vorzugehen, dann muss sich eine Gerichtsbarkeit damit beschäftigen, bis zu solch einer Entscheidung ist das Verbot aber bindend, warten wir es ab.
Nochmal, unter den bekannten Umständen halte ich die Entscheidung für richtig, aber auch für umkehrbar, dazu müssten sich die Beteiligten aber aufeinander zu bewegen, nicht durch Gerichte sondern durch Kommunikation und sachdienliche Vorschläge und zielführende Konzepte.
Da könnte die Entwicklung bei den Müritzfischern Vorbildfunktion haben.

Tight Lines aus Berlin
 

dietmar

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Fisch fungiert in diesem Punkt als Ware. Ein erfolgloser Guide hat kein Renommé. Somit ist der Erfolgsdruck nicht nur beim Kunden hoch, sondern auch beim Guide. Gute Fänge verspricht viele Kunden. Das ist der Knackpunkt. Zumindest für mich.

Hi,

wir kennen alle möglichen Geschichten von Menschen die rund um das Angeln Geld verdienen und meinten, sie müssten durch den finanziellen Druck die eine oder andere nicht korrekte Handlung vornehmen. Das ist kein Problem des Guidings, sondern jedes Mal ein Einzelfall. Mag sein, daß diese Fälle bei der einen oder anderen Person gehäuft auftreten. Wenn z.B. der Guide zum wiederholten Male direkt unter das Wehr fährt, um seinen Kunden wenigstens einen Rapfen an's Band zu bescheren, dann ist das ein wiederholter Verstoß dieses einen Bootsführers, nicht aller Guides oder Fotoreporter.

Petri, Dietmar
 
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dietmar

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...Steht doch da was eingeschränkt oder unterbunden werden soll...DER GEWERBSMÄßIGE HANDEL.
Ich glaube schon, dass die Verfasser wussten was sie wollten. Ebend den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbelteren einschränken.

Hi,

also wer guidet, verdient mit Fisch Geld, das gehört deshalb verboten. Reitlehrer verdienen Geld mit Pferden und Reitstunden, Pferdehöfe verdienen Geld mit der Vermietung von Pferden, Hundetrainer verdienen Geld mit Hunden, Ausbilder von Blindenhunden verdienen Geld damit, es gibt geguidete Lamatouren im Sauerland, Pferde müssen BAumstämme durch unwegsames Gelände ziehen, ........... Die Reihe ließe sich noch lange fortführen. Warum ist dies alles erlaubt und Guiding soll verboten werden? Weil der geguidete Angler eventuell erfolgreicher ist und mehr Fische fängt? Also so wirklich folgen kann ich dir da nicht.

Petri, Dietmar


p.s.: Zum Thema Verbandsgründung habe ich eigentlich eher eine negative Einstellung. Denn viele Verbände sind nicht die Vertreter der Interessen einer Gruppe von Personen mit dem gleichen Ziel oder der gleichen Tätigkeit. Viele Verbände existieren lediglich um Geld mit der einen oder anderen Sache zu verdienen, dies unter der Tarnung einer Interessenvertretung.
 
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darkbearded

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@dietmar
Dachte immer, Reitlehrer verdienen ihr Geld mit Pferdeliebhabern :wink:

Pferde, Hunde, landwirtschaftliche Nutztiere (Lamas, gibts übrigens auch in BBG): Für alle gibts im zitierten TierSchG ne entsprechende Regelung bzw. Auflagen. Lasst uns doch bei den Fischen bleiben...
 

Revilo62

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Hi, Dietmar,
Du lieferst Dir doch die Antwort selbst mit der Aufzählung, alle diese Dienstleistungen sind reglementiert und
zielen nicht auf die Jagd oder Verwertung der Tiere hin.
Kein verantwortungsvoller Anbieter wird eine 150kg-Person auf einem Lama reiten lassen :wink:
Wie ist das beim Angelguide " Mit mir zum Fisch" "Ich führe sie zum Fisch "" ... auf dem Weg zum Fisch des Lebens" bei gleichzeitigem
C&R - da passt was nicht
alles andere wäre verlogen, genauso wie die "Hegefischen" als getarntes Wettfischen,
Eine geeignete Konzeption, wie bei den Müritzfischern vorbereitet, wäre da sicher hilfreich, egal von wem sie kommt
Ich vermisse allerdings auch Wortmeldungen der direkt Betroffenen ....

Tight Lines aus Berlin
 

NorbertF

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Hi, Dietmar,
Du lieferst Dir doch die Antwort selbst mit der Aufzählung, alle diese Dienstleistungen sind reglementiert und
zielen nicht auf die Jagd oder Verwertung der Tiere hin.
Kein verantwortungsvoller Anbieter wird eine 150kg-Person auf einem Lama reiten lassen :wink:
Wie ist das beim Angelguide " Mit mir zum Fisch" "Ich führe sie zum Fisch "" ... auf dem Weg zum Fisch des Lebens" bei gleichzeitigem
C&R - da passt was nicht
alles andere wäre verlogen, genauso wie die "Hegefischen" als getarntes Wettfischen,
Eine geeignete Konzeption, wie bei den Müritzfischern vorbereitet, wäre da sicher hilfreich, egal von wem sie kommt
Ich vermisse allerdings auch Wortmeldungen der direkt Betroffenen ....

Tight Lines aus Berlin

Du bist schon Angler, oder? Mittlerweile scheinen wir ja eher ein Angelgegner- Forum geworden zu sein.
Wunder ist das ja keins.
 

Revilo62

Echo-Orakel
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Ja und auch einer ohne Funktion, einfach nur Angler, sicher etwas old-school oder vielleicht nachdenklicher, als andere ......
Ich angle seit 40 Jahren, habe 2 Gesellschaften erlebt, habe auch nach dem Motto Schneller-Höher-Weiter geangelt und dabei Höhen und Tiefen erlebt.
Was ich in den ganzen Jahren nicht verlernt habe, ist der notwendige Respekt vor der Kreatur und den Respekt vor anderen Menschen.
Ist schon teilweise lächerlich, wie man als +50iger am Wasser beäugt wird, wenn man sich an neue Techniken herantastet und dann noch ne ziemliche Gleichgültigkeit an den Tag legt, wenn`s mal nicht geklappt hat, wenn man verstanden hat, dass nicht jeder Tag Fangtag ist.
Hat sicher was mit Abgeklärtheit zu tun, aber auch mit Entschleunigung, wenn Du verstehst, was ich meine ...
Und ich habe gelernt, dass jede Wirkung eine Ursache hat und jede Entwicklung einen Anstoß benötigt, ob nun durch gezieltes Marketing oder eigenem Antrieb
Ich kann Deine Meinung lesen und zur Kenntnis nehmen, muss sie aber nicht akzeptieren, deshalb bist Du auch für mich nicht gleich der Feind, man muss ja nicht gleich Freundschaften pflegen und ich bin sicher kein Angelfeind aber auch kein Freund des Kommerzes drum rum.
Und noch eins, ich bin sogar lernfähig, lernfähig dann, wenn eine Idee oder Konzept, wie dass der Müritzfischer überzeugend ist, ich muss es nur nicht in Anspruch nehmen
und vielleicht noch eins, ich spreche eine klare deutliche Sprache und sage was ich denke, ich habe auch meine Kinder dahingehend nicht diszipliniert, weil ich finde, dass unser Grundproblem falsche Diplomatie ist, man könnte auch Verlogenheit dazu sagen

Tight Lines aus Berlin
 
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