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dietmar

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Hi,

und noch etwas zum Thema Guiding-Lizenz bei den Müritzfischern. Die Müritzfischer stellen dies als Verbesserung hin. Für mich sieht es nur danach aus, aus den vorhanden Resourcen auch noch das letzte Quentchen Geld herauszupressen. Oder gibt es die Guiding-Lizenz demnächst etwa kostenlos?

Petri, Dietmar
 

Revilo62

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Nachdem dies ja an anderen Gewässern nichts direkt neues ist, möchte ich die teilweise hinkenden Vergleiche mit den Erdbeerfeldern etwas gerade rücken. Hintergrund ist, dass ein Gewässer mit mehreren, meist getrennten Rechten, versehen ist, nämlich

Ich habe ja diese Erdbeerfeldtheorie als Sinnbikl dazu erfunden, habe sicherlich auch ne Menge Buchstaben übereinander gestapelt :wink: .
Vielleicht ist hier auch der Eindruck entstanden, dass ich das alles grundsätzlich gutheisse, dem ist nicht so
Weder die Art und Weise von möglichen Entgleisungen der "Guides" noch die Entscheidung des LAV ist dauerhaft zielführend, deshalb
habe ich mich auch positiv zur Thematik Müritz geäußert.
Da hier aber einige User sich ziemlich sicher sind, dass die Entscheidung des LAV ungesetzlich und nicht gerichtfest ist und ich nur wenig
juristische Kenntnisse, eher ein gutes Bauchgefühl habe, kontaktierte ich heute mal meinen Anwalt, der ist kein Angler, also völlig unvoreingenommen.
Der erklärte mir nahezu wie aus der Pistole geschossen, dieses Recht ist gedeckelt durch den § 903 Satz 1 BGB (Hausrecht), da der LAV nicht nur das Fischereirecht vom Land gepachtet hat, sondern auch das zweckgebundene Wegerecht, hat er hier völlige Entscheidungsfreiheit. Erst durch dieses ausgesprochene Verbot kann er erst gegen verbotene Eigenmacht § 858 Absatz 1 BGB vorgehen.
Ob das Verfolgen oder die Aufdeckung sinnvoll oder sinnlos ist, ist dabei unerheblich.

Wenn ich dann die LaFiVo so lese, die sich natürlich auch in der Gewässerordnung wiederfindet, würde ich es persönlich mehr als schade finden , wenn dieses noch verschärft würde, denn hier gibt es keinen Abknüppelparagrafen z.B .

Unnötige Reglementierungen schaden eigentlich nur Allen !

Tight Lines aus Berlin
 

Revilo62

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Barschbernd, ohne das System schön zu reden, aber genau da hörte die Regulierungswut auf! Man sah da schlicht keine Notwendigkeit und
es diente ja schließlich " einer gesunden Ernährung der Bevölkerung" , was das system nicht anders sicherstellen konnte/wollte, wie auch immer.

Tight Lines aus Berlin
 

Barschbernd

Finesse-Fux
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Also, ich will hier nichts schön reden und bin auch gegen Verbote, vor allem, wenn sie langfristig kontraproduktiv sind. Ich habe da lediglich etwas provokant auf einige Beiträge weiter oben angespielt :wink:. Jetzt ist ab auch gut.

Rechtlich ist es möglich, zumindest bis es ein Gericht für nichtig erklärt (was ich stark bezweifle). Aber wir scheinen uns ja alle einig zu sein, dass das Verbot keine sinnvolle Lösung ist, sondern langfristig gesehen nur eine unüberlegte Reaktion. Eine ernsthafte Einbindung der Guides in die Vereinsarbeit, Besatzmaßnahmen, Bestands- und Fischereikontrolle... hätte beiden Seiten wesentlich mehr eingebracht. Das setzt aber auch voraus, dass beide Seiten dazu fähig und bereit .
 

coreboat

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@revilo:
Ich möchte deinem Anwalt ja nicht zu nahe treten, aber ich fürchte, er weiß nicht genau, wovon er spricht.
§ 903 I BGB:
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. ...

Das Fischereirecht ist eben keine Sache, sondern ein Recht und als solches etwas völlig anderes. Der Besitzer eines Gewässers oder Grundstückes könnte ggf. das Betreten verbieten, wenn nicht etwas entgegen steht. Da der Besitzer eines Gewässers meist der Staat ist, werden solche Dinge ggf. per Gesetz oder Verordnung geregelt. In diesen Fällen greift aber der 'unzulässige Eingriff in einen Gewerbebetrieb' ... sprich: diese Verordnungen sind oft rechtswidrig oder bei begründetem Eingriff in der Regel zu entschädigen, wenn in bestehende Gewerbebetriebe eingegriffen wird.

Das einzige, was imho die Guides treffen kann ist, dass sie selber bei der Ausübung des Gewerbes nicht fischen dürfen. Selbst dies ist aber strittig.

Zum Posting von Barschbernd:
Das sehe ich ähnlich. Für den Fischereirechtsinhaber wäre es eigentlich wünschenswert, wenn Gastfischer quasi 'beaufsichtigt' ein Gewässer beangeln, anstatt dass sie versuchen, den Preis der Tageskarte wieder heraus zu holen. Wer sich für x Euro einen Guide nimmt, der macht dies in den seltensten Fällen, um ein Maximum an Fisch aus dem Gewässer zu holen.
 
Zuletzt bearbeitet:

lelox

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Hi,

und noch etwas zum Thema Guiding-Lizenz bei den Müritzfischern. Die Müritzfischer stellen dies als Verbesserung hin. Für mich sieht es nur danach aus, aus den vorhanden Resourcen auch noch das letzte Quentchen Geld herauszupressen. Oder gibt es die Guiding-Lizenz demnächst etwa kostenlos?

Petri, Dietmar

Bei aliexpress wird es die sicher nicht geben.
 

Revilo62

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Hallo, ich trau da mal meinem Anwalt, zumal es einige Besonderheiten in Ostdeutschland gibt,bedingt durch den Einigungsvertrag und einiger
Landesgesetze. Genauso trifft es für ein Uferbetretungsrecht zu, dass hat man in Brandenburg z.B. als Angler auch nicht, hat man in der
Gesetzgebung nach 1990 schlicht vergessen, deshalb gibt es in Bereichen der Stadt Potsdam seit langen große Probleme, nicht nur für Angler.

Letztendlich ist es eh wurscht, das Verbot ist ausgesprochen und man kann nur hoffen, dass es hier keine weiteren Einschränkungen oder sogar eine einvernehmliche Regelung gibt, scheinbar ist ja der Bedarf da, übrigens gibt es wohl so ein Verbot nicht nur in S/A und S/H sondern auch in RLP, dort zumindest für einige Gewässerbereiche am Rhein, verursacht durch dunkelpigmentierte Schafe

Tight Lines aus Berlin
 

Meridian

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Nicht nur Guiding fürchte ich. Manche Menschen lieben Verbote (für andere).
Ja, kann sein das es solche Menschen gibt. Ich kenne zwar keinen, aber möglich ist's.

@db...insofern gegen Vorschriften verstossen wird, bin ich für ein Verbot, ja.
Kein Verstoß, ist alles iO.
 

NorbertF

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Und gegen welche wurde dann verstoßen im vorliegenden Fall, so dass Du so vehement für das Verbot bist?
 

Meridian

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Vehement? Vehement bin ich, wenn jemand Unwahrheiten über mich erzählt.

In Beitrag #48, 80, 89, 167.

Meiner Meinung nach wird ein Guiding gebucht, um zum Fisch geführt zu werden. Das entspricht, ebenfalls meiner Meinung nach, um eine Vorteilsnahme, welche durch eine finanzielle Entrichtung vollzogen wird. Die Absicht ist i.d.R. nicht, den KUNDEN in die Angelkunde einzuführen, sondern ihn erfolgreich Fische fangen zu lassen. Fisch fungiert in diesem Punkt als Ware. Ein erfolgloser Guide hat kein Renommé. Somit ist der Erfolgsdruck nicht nur beim Kunden hoch, sondern auch beim Guide. Gute Fänge verspricht viele Kunden. Das ist der Knackpunkt. Zumindest für mich.
 

NorbertF

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@db...insofern gegen Vorschriften verstossen wird, bin ich für ein Verbot, ja.
Kein Verstoß, ist alles iO.

Nochmal: gegen welche Vorschrift wurde denn nun verstoßen? Wenn gegen keine, dann verstehe ich Deine Aussage nicht. Guiding war ja vorher nicht verboten. Es soll verboten werden, weil gegen Vorschriften verstoßen wurde. Sagst Du. Also: gegen welche?
 

Meridian

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Ich verstehe auch nicht jede Aussage. Brauchst Dir also keine Sorgen machen, das ist normal.

Ein Gewerbe zu betreiben, mit der Ware Fisch erscheint mir ohne Genehmigung nicht korrekt. Im Kern handelt es sich um einen Handel, der nicht zustande kommt, wenn kein Fisch gefangen wurde. Gesetzt den Fall, der Kunde fängt aber einen Fisch, ebend durch die vertraglich orientierte Ausfahrt mit einem Guide, wurde die Zielsetzung nunmal erreicht. Wortwahl wie “WIR FÜHREN SIE ZUM ZIELFISCH X“, “ZUVERLÄSSIGE FANGAUSSICHTEN FÜR FISCHART X“ benennen eindeutig die Absicht der Unternehmung. Wurfkunde, Gewässerkunde, Anwendung von Ködern als theoretische Unterweisung sind etwas ganz anderes. Die Praxis zielt auf den Fang von Fischen, in Form eines Gewerbes.
Dies ist nicht per se unzulässig, nur bedarf dies meiner Ansicht nach einer Legitimierung, denn das TierSchG besagt dazu etwas im § 11, (1), 8.b)

Das ist meiner Auffassung zur Thematik, denn ohne Fisch kein Guiding.
 

NorbertF

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Dies ist nicht per se unzulässig, nur bedarf dies meiner Ansicht nach einer Legitimierung, denn das TierSchG besagt dazu etwas im § 11, (1), 8.b)

Das ist meiner Auffassung zur Thematik, denn ohne Fisch kein Guiding.

Es wurde also gegen keine Vorschrift verstoßen, sondern gegen Deine Auffassung zur Thematik.
Also wollen wir das auch so festhalten. Du bist für Verbote, wenn Dir etwas nicht gefällt, also nicht nur wenn gegen Vorschriften verstoßen wird.
Und lass mal das arme TierSchG ein bissl ruhen, als C&R Befürworter klingt das ein wenig seltsam. Das Gesetz muss ja mittlerweile für Dinge und Begründungen herhalten, das hätten sich die Verfasser sicher auch nicht träumen lassen.
 

Meridian

BA Guru
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Ich verstehe gar nicht, warum Du immer persönlich wirst..gibt's dafür ne Begründung? Du SCHEINST mich ja besser zu kennen als meine eigene Mutter. Verwundert mich immer wieder!
Du liegst jedoch zu 95% daneben. Das mag Dir unehrlich erscheinen, wenn ich Dir das sage, aber auch diese Deine Einschätzung reiht sich damit nur geordnet in die 95% Fraktion mit ein.

Meine Auffassung ist nicht, dass mir etwas nicht gefällt oder ich für oder gegen etwas bin, sondern das hier etwas nicht beachtet wurde.

Wenn Dir als C&R Befürworter das Gesetz nicht passt, kann ich auch nichts dafür, dass es nunmal existiert. Ich habe es nicht kreiert.

Warum muss es für Dinge herhalten, für die, bzw. wogegen es geschaffen wurde? Steht doch da was eingeschränkt oder unterbunden werden soll...DER GEWERBSMÄßIGE HANDEL.
Ich glaube schon, dass die Verfasser wussten was sie wollten. Ebend den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbelteren einschränken.
 

monkeyman

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@bundyman: die ermäßigten Jahreskarten (bei Tages- und Wochenkarten gibt es keine Ermäßigungen) gibt es für Mitglieder im LAV MV und für Mitglieder des LAV BB. Die Karten gibt es aber nicht bei jedem Verkäufer sondern nur direkt bei uns. Alternativ kann auch der Verein bei uns bestellen. Bei Fragen gern PN.
@dietmar: die Genehmigung soll in der Tat kein Geld kosten. Wir wollen unseren Gästen Service bieten und besagte schwarze Schafe ausschließen. Denn wir profitieren von der Tätigkeit der (uns bekannten, guten) Guides. Sie sorgen für zufriedene Angler bei optimaler Ressourcenschonung. Diese Gruppe wird dadurch besser gestellt.
 

darkbearded

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Die Aussagen von Meridian gehen mir etwas zu weit. Das man lieber venünftige Regelungen mit Guides findet, als diese zu verbieten hatten wir ja schon. Jetzt also die Frage, ob ein Guiding an sich nicht immer und ausschließlich zur Fischverwertung führt (bzw. führen soll). Das ist für mich eher eine Wertediskussion, als eine von Gesetzen. Ich tendiere da auch in die Richtung von Meridian, aber nicht ganz so konsequent. Ich glaube durch Regelungen zum Guiding (Stichwort Lizenz) kann man viel erreichen (Monkeyman hat da ja ein paar gute Beispiele gebracht).
Meine eigenen Beobachtungen/Erfahrungen befeuern aber die Theorie der Fischverwertung. Ich hatte mal ein Guiding in Australien. Meine Erwartung war, ein bisschen was zum Thema Meeresfischen gezeigt zu bekommen ("Big Game Fishing" fiel da immer im Vorfeld). Die Realität sah so aus, dass wir an einen (und dann zum nächsten) Spot gefahren wurden, ne Angel die Hand gedrückt bekamen, an die wir Fischfetzen hingen und dann auf Grund ablassen sollten. Das dauert keine 2 Minuten bisses da zuppelt, man kann dann eigentlich nur noch den Anhieb versauen oder im Drill die Bremse zu weit zu haben, um den Fisch zu verlieren. Alles was an Board kam und genießbar war, wurde in kürzester Zeit vom Guide ausgenommen. Die Fänge wurden dann zum Abschluss in der Runde verteilt.
Mein Onkel fährt mit seiner Familie einmal im Jahr nach Norwegen. Dort werden dann in der Regel auch 3 Tage geangelt, mit Guide. Da wird dann die Truhe vollgemacht. Die Kinder konnten kaum über den Filetiertisch gucken, hatten so ein Fisch aber schneller zerlegt als so manche Fischfrau aufm Wochenmarkt. Und weil man seit Jahren mit dem selben Guide unterwegs ist und weil man sich so gut kennt, legt der Guide mit einem auch schon mal so ein Seil aus, an dem alle 2m ein Haken hängt (weiß nicht genau wie das heißt). Das wird dann am nächsten Morgen wieder eingesammelt, mit allem was dran hängt. Das ist eigentlich eine Methode, die Norweger zu eigenen Zwecken nutzen dürfen. (Insofern Regelverstoß, also Entzug der Lizenz. Bringe das Beispiel hier trotzdem, weils ja für die "gelebte Praxis" relevant ist).
Soweit meine Erfahrungen. Beobachten kann ich zusätzlich Werbung zum Guiding, die ziemlich oft Fänge (und nur das) in Aussicht stellt. Ich weiß nicht, wie so ein Guiding in Binnengewässern abläuft. Kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass dort immer Nachhaltigkeit im Vordergrund steht bzw. dass der Papa mit dem Sohn auf der Müritz vom C&R überzeugt wird und im Anschluss an seine Angeltour an der Fischbude das Abendessen holt.
Schauen wir also auf eine schwarze Herde mit weißen Punkten oder eine weiße Herde mit schwarzen Punkten?
 

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