Die Natura 2000-Gebiete

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Meridian

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Lars Wernicke, Mitinitiator der Anglerdemo, hat gestern ein Video zum Thema Baglimit, Statistik über Entwicklung des Dorschbestandes sowie der Fänge von Anglern und Berufsfischern auf YouTube eingestellt.
Immer wieder beachtenswert wie er und seine Mitstreiter sich für die Angelei an der Küste einsetzen. Chapeau und Danke dafür !!!
Der tut wenigstens was & meckert nicht nur. Alleine dafür von mir nen Chapeau!!!
 
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Die Tage von Frau Hendricks als Bundesumweltministerin sind ja nun gezählt. Trotzdem hat sie es sich nicht nehmen lassen die umstrittene
Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes "Fehmarnbelt"
in Kraft treten zu lassen.
Damit ist der Drops wohl gelutscht denn ihr Nachfolger kann ja dann sagen : Ick war's nicht. Die SPD-Tante ist schuld.
Selbstverständlich wurde dem Lobbyismus dabei Rechnung getragen und :
der Flugverkehr, die Schifffahrt, die nach interna-
tionalem Recht erlaubte militärische Nutzung, die
wissenschaftliche Meeres
forschung vorbehaltlich
des § 5 und die berufsmäßige Seefischerei sind von dem Verbot ausgenommen.
Unter § 5 steht dann da:

§5
Zulässigkeit von
bestimmten Projekten und Plänen
(1) Projekte
1. zur Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und
Wind,
2. zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von
Bodenschätzen,
3. zur Errichtung und zum Betrieb von Rohrleitungen,
4. zur Verlegung und zum Bet
rieb von unterseeischen
Kabeln oder
5. zur Errichtung, zur Unterhaltung und zum Betrieb
einer Festen Fehmarnbeltquerung gemäß dem Ge-
setz vom 17. Juli 2009 zu dem Vertrag vom 3. Sep-
tember 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und dem Königreich Dänemark über eine Feste
Fehmarnbeltquerung (BGBl. 2009 II S. 799, 800)
innerhalb des Naturschutzgebietes sind vor ihrer Zulas-
sung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit
demSchutzzwecknach§3Absatz3bis5zuprüfen.
(2) Projekte im Sinne des Absatzes 1 sind zulässig,
wenn sie nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutz-
gesetzes nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der
für den Schutzzweck nach § 3 Absatz 3 bis 5 maß-
geblichen Bestandteile des Gebietes führen können
oder die Anforderungen na
ch § 34 Absatz 3 bis 5 des
Bundesnaturschutzgesetzes erfüllen.
(3) Der Projektträger hat die zur Prüfung nach den
Absätzen 1 und 2 erforderlic
hen Unterlagen vorzulegen.
(4) Für Projekte im Sinne des Absatzes 1 außerhalb
des Naturschutzgebietes, die einzeln oder im Zusam-
menwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet
sind,denSchutzzwecknach§3Absatz3bis5erheb-
lich zu beeinträchtigen, gelten die Absätze 1 bis 3 ent-
sprechend.
(5) Für Projekte zur wissenschaftlichen Meeres-
forschung im Naturschutzgebiet, die einzeln oder im
Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen
geeignet sind, den Schutzzweck nach § 3 Absatz 3
bis 5 erheblich zu beeinträchtigen, und die
1. die Errichtung oder die wesentliche Änderung künst-
licher Inseln, Anlagen oder Bauwerke vorsehen,
2. Bohrungen im Festlandsockel, die Verwendung von
Sprengstoffen, den Einsatz von Luftpulsern oder die
Zuführung von Schadstoffen in die Meeresumwelt
vorsehen, oder
3. von unmittelbarer Bedeutung für die Erforschung
und Ausbeutung der lebenden oder nicht lebenden
Ressourcen sind,
gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
(6) Für Pläne, die bei behördlichen Entscheidungen
zu beachten oder zu berücksichtigen sind, gelten die
Absätze 1 bis 4 entsprechend. Bei der Aufstellung,
Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Raumord-
nungsplänen nach § 17 Abs
atz 3 des Raumordnungs-
gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986),
das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes
vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden
ist, erfolgt die Verträglic
hkeitsprüfung nach Maßgabe
des § 7 Absatz 6 des Rau
mordnungsgesetzes

Quellenangabe : https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__//*[@attr_id='bgbl117s3405.pdf']__1506512549345

Da wird dann natürlich so lange geprüft bis halt alles seine Richtigkeit und Ordnung hat.
Also ist praktisch nur Angeln böse.
Da kriegt olle Schulzens Aufruf nach "Zeit für mehr Gerechtigkeit" für mich 'ne völlig neue Bedeutung. Frau Hendricks hatte ja keine Zeit mehr und die Anrainer welche von dieser Verordnung also sowas von in den Ar.......m gekniffen werden stehen jetzt im "gerechten" Regen.
Ick muss dit erstmal sacken lassen und bin jespannt wat die Dame in Torschlusspanik sonst noch so vom Stapel lässt.

Isch habe fertisch.....
 

Meridian

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Da wird dann natürlich so lange geprüft bis halt alles seine Richtigkeit und Ordnung hat.
Also ist praktisch nur Angeln böse.
Da kriegt olle Schulzens Aufruf nach "Zeit für mehr Gerechtigkeit" für mich 'ne völlig neue Bedeutung. Frau Hendricks hatte ja keine Zeit mehr und die Anrainer welche von dieser Verordnung also sowas von in den Ar.......m gekniffen werden stehen jetzt im "gerechten" Regen.
Ick muss dit erstmal sacken lassen und bin jespannt wat die Dame in Torschlusspanik sonst noch so vom Stapel lässt.

Isch habe fertisch.....
Ich zitiere mal folgenden Punkt:

㤠4
Verbote
(1) Vorbehaltlich des § 5 sind verboten
1. alle Handlungen zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen
Störung führen können..“

Wie kommst Du darauf, dass nur Angler betroffen sind? Weil dies explizit erwähnt wird? Ich lese da anderes, auch in Verbindung des gesamten Beschlusses.

Natürlich bleiben Klauseln für weitere Eventualitäten vorhanden & können nach eingehender Prüfung bewilligt, oder aber abgelehnt werden. Je nachdem ob § 4, bzw. das BNatSchG. zum Tragen kommt, oder nicht.

Wieviel Anrainer betrifft das denn konkret & was sind die Konsequenzen? Das sie nun nicht mehr in der Schutzzone des Belts angeln dürfen, sondern ggf. irgendwo in der Ostsee daneben? Wie wird so etwas erst in Binnengewässern gehandhabt, wo es, egal ob Müritz, Plauer See, Gräbendorfer, Bodden um Rügen usw usw auch nicht befischbare Ecken gibt?
 
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Wie kommst Du darauf, dass nur Angler betroffen sind? Weil dies explizit erwähnt wird? Ich lese da anderes, auch in Verbindung des gesamten Beschlusses.
Natürlich bleiben Klauseln für weitere Eventualitäten vorhanden & können nach eingehender Prüfung bewilligt, oder aber abgelehnt werden. Je nachdem ob § 4, bzw. das BNatSchG. zum Tragen kommt, oder nicht.
Wieviel Anrainer betrifft das denn konkret & was sind die Konsequenzen? Das sie nun nicht mehr in der Schutzzone des Belts angeln dürfen, sondern ggf. irgendwo in der Ostsee daneben? Wie wird so etwas erst in Binnengewässern gehandhabt, wo es, egal ob Müritz, Plauer See, Gräbendorfer, Bodden um Rügen usw usw auch nicht befischbare Ecken gibt?

Schade, als ick mit meinem Beitrag zu der Schote fertig war, wollte ick eigentlich darunter schreiben " Und jetzt Ihr Auftritt Herr Meridian "
War mir auch klar das Du da selbstverständlich was anderes liest. Vielleicht würdest Du in der Politik und in der richtigen ( welche ist eigentlich richtig ? ) Partei in kürzester Zeit zum Superstar aufsteigen.
Ick bin Otto Normalverbraucher und ick lese da wat wir hier schon x-mal abgehandelt haben. Ein völlig sinnloses Verbot für die Angelei dort ( der Ausdruck Freizeitfischerei jeht mir gegen den Strich ! Ick bin Angler und keen Fischer ).

Wieviel Anrainer betrifft das denn konkret & was sind die Konsequenzen? Das sie nun nicht mehr in der Schutzzone des Belts angeln dürfen, sondern ggf. irgendwo in der Ostsee daneben?

Haste jepennt ? Der Rest von den FFH-Gebieten, Kadetrinne usw. kommt garantiert noch hinterher und wenn Du evtl. mal den Kampf von Anglerdemo auf AB ( biste oder warste doch auch User) und den sich mit denen solidarisierenden Verbänden und Interessengemeinschaften usw. verfolgt hast, dann weeßte wat die Glocke geschlagen hat. Frag jetzt bloß nicht wieder: " Wer war denn das alles ?"
Ick hab jetzt echt keenen Bock dit extra für Dich hier nochmal durchzukauen.
Dit mit den Angelverboten in FFH Gebieten im Binnenland kommt auch noch. Verlass Dich druff. Aber dit findeste bestimmt auch wieder große Klasse.
Tut mir leid wenn ick hier vielleicht gegen die Etikette verstoße aber langsam jehste mir sowat von auf die Eier das meine manchmal störrische Enkelin ein wahrer Balsam für meine Seele dagegen ist.

@ All
Eigentlich falle ick selten oder nie so aus der Rolle aber ick hab jetze tierisch Blutdruck !!!
Ihr braucht mir ja ooch nich leiken.:wink:
 

Meridian

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AB? Och nöö, lass mal gut sein.
Nicht so meine Welt (mehr). Politik übrigens auch NULL Interesse.

Ja, na klar...auf die Eier gehen. Darum geht's doch....
Was erwartest Du denn, wenn Du hier in diesem Thread Dinge postest & in einen Sinnzusammenhang stellst, der so halt nicht richtig ist? (..nur der böse Angler..)
Stimmt nunmal so nicht & warum darf ich darauf nicht sinngemäß antworten?
Dein Zusatz, dass ich meinen AUFTRITT noch habe, zeigt doch, dass Du weisst das ich antworte. Und deshalb schwer nachvollziehbar, dass “ich Dir so dicke auf die Eier latsche“, dass das nun zu erhöhtem Blutdruck führen sollte.

Und klar hab ich gepennt, allerdings nicht als ich die Beiträge hier verfasst habe. Und deshalb frage ich, wen das betrifft. Das ist keine rhetorische Frage, sondern ernst gemeint. Sind's 10 oder 40, 170 oder 1000 Angler? Ich weiss es nicht & will es nachvollziehen können. Mehr nicht!

Ja, na klar kommt noch das große Angelverbotsdilemma in Binnengewässern..haben wir ja schon bei den Sachsen gesehen, wie “umfänglich“ das umgesetzt wird.
Sorry schlotter, aber auch ich bin Ottonormal & bleibe einfach bei den Fakten. In keinem Natura Reglement ist partout & umfänglich die Rede von bedingungslosen Angelverbot. Stimmt einfach nicht! Ist nicht wahr. Die Entscheidung fällt letztlich Gebietsabhängig & selbst dann erst nach Gesprächen mit eventuell betroffenen Parteien. Es wird mit Sicherheit Areale geben, in denen es Nutzungseinschränkungen aus begründetem Anlass geben wird. Da braucht man sich nix vormachen. Aber glaube mir mal...in, an, auf den meisten Tümpeln ist eh nix mehr zu holen, trotz differenzierter Vorauswahl der Natura-Gebiete. Von daher doch nicht immer & immer alles schwarz malen. Natura Gebiete sind doch nicht nur ausgewählt worden, weil da irgend nen Gockel rumeiert, oder nen Wasserdachs da seine Runden zieht. Oftmals ist Botanik der Grund, oder schlichtweg einfach die isolierte Lage im tristen Umland. Warum sollte dann immer das Angeln verboten werden? Stimmt so nicht.

Natura bedeutet nicht gleichzeitig Angelverbot!
Ganz einfach zu verstehen.

Stattdessen bergeweise UNNÖTIGE Aufregung & Disserei & Blutdruck im Vorfeld.

P.S. Du bist übrigens nicht der einzige, der hier mal erhöhten Blutdruck hat, nach dem studieren einiger Beiträge ;)
 
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NorbertF

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P.S. Du bist übrigens nicht der einzige, der hier mal erhöhten Blutdruck hat, nach dem studieren einiger Beiträge

Ich bin eher verwundert, dass nicht schon mehr ausgetickt sind. Bewundernswert ruhige Boardies hier.
 
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Meridian

BA Guru
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Es ändert ja nichts Norbert.
Austicken hilft keinem.

Wahrheitsgetreue Kommunikation ist der einzige Weg, um abzuwägen & Standpunkte darzustellen.
Alles andere ist kontraproduktiv. Beleidigungen, Anfeindung, Fehldarstellung etc. ergeben das genaue Gegenteil vom Gewünschten.

Schönen Tag Euch.
 
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So, allet wieder normal. Ein großes Gläschen Finlaggan ohne Eis und Wasser wirkt oft Wunder.:wink:

Zu dem Angelverbot gibt's schon 'ne Stimme aus der Politik. Eigentlich wollte sich ja "Mutti" auch noch darum kümmern aber.....
Hier der Kommentar des CDU-Abgeordneten Gädechen dazu:
http://www.ingo-gaedechens.de/aktue...sterin-hendricks-setzt-angelverbote-in-kraft/

Der hat anscheinend das selbe gelesen wie icke.:wink:
Der NABU lässt die Korken knallen aber ihnen geht das alles noch nicht weit genug.

https://www.nabu.de/news/2017/09/23184.html

Dazu noch bitte die Stellungnahme deutscher Umweltverbände zu den Entwürfen der Schutzgebietsverordnungen in der AWZ von Nord- und Ostsee (2016) lesen ( Download PDF )

Ick zitiere mal kurz daraus.
Zitat:
Nach Auffassung der beteiligten Umweltverbände müssen mindestens 50 Prozent der gesamten deutschen Natura-2000-Gebietskulisse in Nord-und Ostsee frei von jeglicher menschlichen Nutzung sein.
.Zitat Ende

Gruselitsch !

Hab mir dazu vorgestellt wie der Herr Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen, eventuell als neuer Bundesumweltminister auf dem Hof des Ministeriums einreitet.:flushed:
Ick schiele schon wieder nach der Whiskypulle.......:wink:
 

barschheini

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ich kann auch echt nicht verstehen, dass noch kein lauter aufschrei durch die gesamte anglerschaft gegangen ist, denn es bestreitet ja inzwischen fast niemand mehr die überall drastisch zurückgehenden fischbestände.
eine nur allzulogische konsequenz daraus ist denn nun was?
platt ausgedrückt wird z.b. zander zur bedrohten art erklärt und die wenigen noch verbliebenen gewässer mit restvorkommen werden aus der nutzung genommen.
in schweden wurde mal ein angler übertrieben hart bestraft, weil er einen dort sehr seltenen wels gefagen hat.

in vielen gewässern meiner gegend bilden immer mehr barsche die dominierende raubfischart die jegliches hochkommen anderer raubfische durch ihre enorme anzahl unterbinden. besatzmaßnahmen mit anderen raubfischen sind nur eingeschränkt möglich um dem entgegenzuwirken,, es soll sich ja alles "von alleine" irgendwie regeln. totaler bullshit ist das.
glasaalbesatz ist nichts anderes als barschfutter, genau wie die immer spärlicher hochkommende hecht-, zanderbrut und nicht nur diese und was die barsche nicht erwischen holt sich ein jahr später der kormoran.

aber wie schon öfters erwähnt, als ersatz gibt es ja den leckeren sondermüll aus der aquakultur zu fressen. guten appetit.
 
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NorbertF

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platt ausgedrückt wird z.b. zander zur bedrohten art erklärt und die wenigen noch verbliebenen gewässer mit restvorkommen werden aus der nutzung genommen.

Das kenne ich anders. Zander wird zur nicht erwünschten invasiven Art erklärt, Schonzeiten- und maße werden abgeschafft.
Also in den Bundesländern wo die Hornochsen regieren zumindest.
 

barschheini

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ja klar, auch gut möglich, nur das zeigt doch genau den ganzen schwachsinn in vollster ausprägung auf.

was ist mit den zebramuscheln, höckerflohkrebsen und den zich anderen "invasiven" eingeschleppten arten die mittlerweile beinahe alle gewässer in ihrer "ursprünglichkeit" komplett verfälscht haben und inzwischen die nahrungsgrundlage z.b. für die schwarzmundgrundel bilden?
das sind wohl "erwünschte" invasive arten oder wie, nein es ist anders, es geht um rein wirtschafliche interessen.
dieses ganze "regionsfremde invasive arten blabla" ist doch eh nur vorgeschoben, was man den leuten als knabberknochen hinwirft, weil das ja offenbar den meisten als begründung auch ausreicht.

ps. das mit dem zander diente ja ersteinmal nur als beispiel.
son schlammpeitzger hätte es sicher auch getan :laughing:
 
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NorbertF

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dieses ganze "regionsfremde invasive arten blabla" ist doch eh nur vorgeschoben, was man den leuten als knabberknochen hinwirft, weil das ja offenbar den meisten als begründung auch ausreicht.

Ja, man geht damit ziemlich "selektiv" um. Laut Definition sind sie ja auch nicht mehr regionsfremd, wenn sie schon min. 100 Jahre da sind. Was beim Zander der Fall ist. Sogar an den Karpfen waren sie schon dran von wegen fremd und invasiv :)
Die Sachlage ist völlig klar, es geht rein gegen das Angeln, sonst nichts. Alle Argumente und Begründungen sind nur vorgeschoben um die eigene Ideologie durchzuboxen.
 

Wolf

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@Meridian: Natürlich kann man aus meiner Sicht auch Schutzgebiete unter Vollschutz stellen. Aber die Kritik hier ist ja mehrschichtig. Es ist schlicht schwachsinnig, was da gemacht wurde. In der AWZ kann weder Deutschland noch die EU die Schifffahrt einschränken (Seerecht). Damit ist absolut jede Art der Schifffahrt gemeint, egal ob Tanker, Fähren, Segelboote, Kreuzfahrtschiffe, Motorboote etc. Nun schau Dir mal den Verkehr auf der Ostsee von AIS-pflichtigen Fahrzeugen an: klickediklick

Nun gleiche das mal ab mit den jetzt per Verordnung festgesetzten Naturschutzgebieten: klickediklack

Sorry, da ist das Angelverbot mal einfach vollkommen schwachsinnig. Das steht in überhaupt keinem Verhältnis. Wer kommt auf solche Ideen?

Das Zitat von Schlotti hinsichtlich der Nullnutzungszonen im Umfang von mindestens 50 % der Natura-2000-Gebiete ist ja nicht frei erfunden, sondern findet sich eben in der Stellungnahme des NABU. Die Darstellung dieser Gebiete für die Ostsee findet Du hier.

Ob es am Ende 50 % oder weniger werden, sei mal dahingestellt. Wenn es weniger wird, dann liegt das allerdings nicht an irgendeiner Einsicht der Umweltlobby, sondern am Widerstand der Naturnutzer. Es ist auch völlig normal, dass solche Kämpfe statt finden und dann mehr oder weniger befriedigende Kompromisse gefunden werden. Tatsache ist aber, dass der Großteil der deutschen Ostseeküste und praktisch alle Boddengewässer zu den Natura-2000-Gebieten gehören. Das verknüpft mit der oben genannten Forderung des NABU lässt leider nur die Reaktionen bei der Anglerschaft zu, die Du hier zu lesen bekommst. Und auch mir bleibt da nur die Konsequenz, dass die UV von sich aus kein Miteinander wollen, sondern lediglich zähneknirschend akzeptieren müssen, dass sie nicht alleine entscheidungsrelevant sind.
 

Bassnatic

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Hähä.
Ich stell mir gerade so ein vögelchen vor, das morgens in burg am Hafen noch ein halbes krabbenbrötchen verschlungen hat.
Dann den halben Tag hinterm Fischkutter herfliegt, um den u35cm dorschbeifang zu schlucken, der leider im Schleppnetz kleben bleibt.Dann ein kleines bad im kloakenwasser des russischen Tankers aus sowjetzeiten nimmt, daraufhin zu den baggerschiffen der fehmarnbeltquerung fliegt und den Bauarbeitern an Bord die Zigarettenstummel aus dem Wasser fischt, und sich am Ende des Tages wundert wieso es heute schon wieder keinen Angler gesehn hat.
Achja, der schützt die Natur durch nichtanwesenheit.
 
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@Meridian: Natürlich kann man aus meiner Sicht auch Schutzgebiete unter Vollschutz stellen. Aber die Kritik hier ist ja mehrschichtig. Es ist schlicht schwachsinnig, was da gemacht wurde. In der AWZ kann weder Deutschland noch die EU die Schifffahrt einschränken (Seerecht). Damit ist absolut jede Art der Schifffahrt gemeint, egal ob Tanker, Fähren, Segelboote, Kreuzfahrtschiffe, Motorboote etc. Nun schau Dir mal den Verkehr auf der Ostsee von AIS-pflichtigen Fahrzeugen an: klickediklick

Nun gleiche das mal ab mit den jetzt per Verordnung festgesetzten Naturschutzgebieten: klickediklack

Sorry, da ist das Angelverbot mal einfach vollkommen schwachsinnig. Das steht in überhaupt keinem Verhältnis. Wer kommt auf solche Ideen?

Das Zitat von Schlotti hinsichtlich der Nullnutzungszonen im Umfang von mindestens 50 % der Natura-2000-Gebiete ist ja nicht frei erfunden, sondern findet sich eben in der Stellungnahme des NABU. Die Darstellung dieser Gebiete für die Ostsee findet Du hier.

Ob es am Ende 50 % oder weniger werden, sei mal dahingestellt. Wenn es weniger wird, dann liegt das allerdings nicht an irgendeiner Einsicht der Umweltlobby, sondern am Widerstand der Naturnutzer. Es ist auch völlig normal, dass solche Kämpfe statt finden und dann mehr oder weniger befriedigende Kompromisse gefunden werden. Tatsache ist aber, dass der Großteil der deutschen Ostseeküste und praktisch alle Boddengewässer zu den Natura-2000-Gebieten gehören. Das verknüpft mit der oben genannten Forderung des NABU lässt leider nur die Reaktionen bei der Anglerschaft zu, die Du hier zu lesen bekommst. Und auch mir bleibt da nur die Konsequenz, dass die UV von sich aus kein Miteinander wollen, sondern lediglich zähneknirschend akzeptieren müssen, dass sie nicht alleine entscheidungsrelevant sind.
Guten Morgen Wolf.

Zu den 50% ...es muss dabei nochmal klar gesagt werden, zumindest für denjenigen die die Links nicht vollständig lesen.
Diese 50% sind sozusagen Wunschdenken der UVs & beziehen sich ausschließlich auf Nord- & Ostsee & haben KEINEN Bezug zum Natura-Netzwerk im Binnenland!

Dazu ein Zitat aus den Vorgaben des BfN zur Betrachtung des Angelns in Binnengewässern:
“Hohe Anglerzahlen können die Uferlebensräume beeinträchtigen. In Natura 2000-Gebieten kann deshalb fallweise eine Zugangsbeschränkung erforderlich sein, zumal die Uferstrukturen für die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer von Bedeutung sind. Das mit dem Friedfischangeln verbundene Anfüttern kann in kleinen, oligotrophen Gewässern zur Eutrophierung beitragen, so dass im Einzelfall Vorgaben hinsichtlich der erlaubten Anfüttermenge oder ein Verbot des Anfütterns erforderlich sein können.“

(https://www.bfn.de/0316_fischerei-natura2000.html)


Die großflächige Ausweisung von Schutzzonen auf den Meeresgebieten wundert mich überhaupt nicht.
Der Hintergrund, dass im Jahre 2002 im BNatSchG beschlossen wurde, 10% der Landesfläche zu Schutzgebieten umzufunktionieren, kommt hier zum tragen. 10% erreicht man am schnellsten mit großflächigen Arealen, idealerweiee an Standorten mit geringem Konflikt-/Beeinträchtigungspotential.
Die Frage stellt sich jetzt, wem man es wie recht machen will?
Lieber mehr Fläche im Inland, sicherlich sehr kleinstrukturiert & damit vielfältigere Beanspruchung, oder halt ebend auf den Meeren?
Ich wäre ganz klar für's Inland. In meinen Augen deutlich relevanter/notwendiger. Das sehen das BfN & die UVs wohl anders. Die Gründe für diese Betrachtungsweise kann sich jeder selbst ausmachen.
Ich behaupte, die Wahl erfolgte aufgrund des zu erwartenden geringsten Widerstandes.

Nun zu den Ansprüchen der UVs in Bezug auf die 50% Nutzungsausnahme. Die haben damit ja nicht unrecht & bestätigen z.B. Schlotters Ausruf, dass “alles“ erlaubt ist, bis auf das “böse angeln“.
Alles ist natürlich nicht erlaubt, aber dennoch Optionen offen. Und diese mangelnde Konsequenz der Definition der Umsetzung wird ebend auch von den UV bemängelt. Zu Recht. Ob oder das die Einschränkung, durch Ansprüche wie z.B. dem Seerecht, nicht auszusparen sind, sind in diesem Kontext sicherlich ärgerlich, aber augenscheinlich unumgänglich.(?) Kenne mich damit Null aus. Die Ausweisung der Kadetrinne & des Beltes wurden ja auch begründet & haben daher erst einmal grundlegend die Berechtigung, als SG ausgewiesen zu sein.
Dennoch sind das in meinen Augen keine Einschnitte, die das Leben jetzt drastisch verändern.
Selbst wenn 50% DER NaturaAreale IN der Ostsee zu angelfreier Zone werden (ich gehe eher von 30-35% aus), entspricht das dann ca. 10-15% der Wirtschaftszone 0-200 sM. Kurzum, da ist noch soooo unendlich viel Wasser drum herum. Unglaublich viel Wasser. Durch produktive geschützte Bereiche profitiert ja letztlich nicht nur der Schweinswal...

Zu den Boddengewässern. Natürlich sind die nahezu alle mit in der NaturaAuflistung. Sind ebend Quellen des Lebens, nicht umsonst fährt man da ja auch so gerne & erfolgreich angeln.
Allerdings handelt es sich bei deren Aufnahmekriterien häufig um Gelege-, Saum- & Flachwasserzonen. Sind halt wichtige Rast- & Überwinterungsgebiete. Die Ostsee hat von diesen Biotoptypen nicht allzu viel. Kurzum, da sind einfach ne Menge Zugvögel drauf angewiesen.
Gerade winzige, Bachstelzengroße Limikolen wie Sumpfläufer, Temminckstrandläufer, Zwergstrandläufer u.a. BRAUCHEN diesen Zwischenstop unbedingt um aufzutanken, bevor sie NonStop ans Mittelmeer, südliche Afrika oder den Sudan & co. fliegen. Wie gesagt NONSTOP. Das bedarf einer genügenden Konstitution & diese ermöglichen nur Watflächen an den Küsten, in diesem Fall der Ostsee, spezieller den Säumen in Boddengewässern.
Angelfreie Zonen, wie auch jetzt schon lokal vorhanden, wird's mit Sicherheit hier & da geben, allerdings vorrangig konzentriert auf Ufer- & ausgeprägte Flachwasserbereiche.
Und auch hier bin ich der Meinung, niemand wird sich beim angeln danach die Köder gegenseitig über die Köppe feuern & auch Angler profitierten kurz- & langfristig von diesen Schutzzonen.

Da bin ich absolut überzeugt von.
 

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