• Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Gleizi

Nachläufer
Registriert
21. März 2008
Beiträge
23
Punkte Reaktionen
0
Ort
Sünna
hallo Leute habe mir ein Ruderboot (Anka) gekauft muss ich noch restauriren und jetzt möchte ich von euch wissen wie das perfekte Angelboot aussehen muss die ausstattung,der platz für das Echolot,die anderen Ruten usw... ?
 

Zanderlui

BA Guru
Gesperrt
Registriert
8. September 2008
Beiträge
4.397
Punkte Reaktionen
240
Ort
30419 im Herzen 17207
es muss so aussehen das es zu deinen bedürfnissen passt!

so wirst du wohl kaum eine gescheite antwort bekommen-was hast du vor?eher schleppen werfen oder jerken?vertikalen?

jede art hat seine spezielle ausbaumöglichkeit!
 

Klausi

Barsch Vader
Registriert
10. Dezember 2002
Beiträge
2.249
Punkte Reaktionen
1.506
Alter
74
Ort
Potsdam

Gleizi

Nachläufer
Themenstarter
Registriert
21. März 2008
Beiträge
23
Punkte Reaktionen
0
Ort
Sünna
Das Boot soll zum Spinnfischen und Jerken am Edersee und Diemelsee oder wo es mich sonst noch so hin verschlägt sein.
 

Pikehunter1982

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
1. Oktober 2009
Beiträge
277
Punkte Reaktionen
2
Ort
Zempin
Denk daran das die Anka kein Riesenkahn ist, und du nicht allzu schwer bauen solltest. Sonst liegt das Boot nachher zu tief.
Ich habe aber selber eine Anka, und dort eine Miniplatform auf den Bug geschraubt und mit Glasfasermatten verklebt. Das reicht völlig aus. Und mehr solltest du auch nicht auf so ein kleines Boot bauen sonst fehlt dir ganz einfach der Platz.
 

Fischkoeppe

Echo-Orakel
Registriert
1. Oktober 2007
Beiträge
182
Punkte Reaktionen
0
vollkommen korrekt, ein übertriebener umbau macht die anka nicht besser.

schraubbare rutenhalter, ein staufach unter der ruderbank und gut is...man verbringt ja keine ganzen tage auf einem boot dieser klasse.


@pikehunter

hast du ma n bild deiner plattform, interessiert mich knallharten anka fahrer :D
 

Gleizi

Nachläufer
Themenstarter
Registriert
21. März 2008
Beiträge
23
Punkte Reaktionen
0
Ort
Sünna
Danke für die Tips würde aber auch gern mal ein par Bilder von euren Booten sehen.
 

Nachtjäger

Schusshecht-Dompteur
Gesperrt
Registriert
21. September 2009
Beiträge
38
Punkte Reaktionen
0
Ort
Ahaus
Mein Boot:


normal_bild005~0.jpg


normal_bild009~0.jpg


normal_bild010.jpg


normal_bild005~0.jpg
 

The_Fox

Twitch-Titan
Registriert
22. August 2010
Beiträge
70
Punkte Reaktionen
1
Ein Staufach im Himterteil geht auch nog gut zu bauen
 

Gleizi

Nachläufer
Themenstarter
Registriert
21. März 2008
Beiträge
23
Punkte Reaktionen
0
Ort
Sünna
Hi ich binn es wieder danke für die antworten und bilder aber muss mann ein solches Ruderboot irgendwo anmelden??
 

Zanderlui

BA Guru
Gesperrt
Registriert
8. September 2008
Beiträge
4.397
Punkte Reaktionen
240
Ort
30419 im Herzen 17207
Gleizi schrieb:
Hi ich binn es wieder danke für die antworten und bilder aber muss mann ein solches Ruderboot irgendwo anmelden??

wenn du ruderst reicht ein name dran-sobal du ein motor dran machst muss es eine kennnummer haben und angemeldet sein!
 

Zanderlui

BA Guru
Gesperrt
Registriert
8. September 2008
Beiträge
4.397
Punkte Reaktionen
240
Ort
30419 im Herzen 17207
minden schrieb:
Ich meine erst ab 3PS Motorisierung muss ein Boot gemeldet werden...

aha das weiß ich nicht....wir waren mit einer anka auf der müritz bissel schippern mal mit ruder und da wurden wir drauf hingewiesen von der wsp das das boot mindestens einen namen haben muss-wenn wir auf die idee kommen sollten mal ein motor dran zu machen muss es angemeldet werden sagte der beamte!!!daher habe ich das aus dem wissen geschrieben
 

Nachtjäger

Schusshecht-Dompteur
Gesperrt
Registriert
21. September 2009
Beiträge
38
Punkte Reaktionen
0
Ort
Ahaus
Werf hier mal nen Blick rein, Du müßtest alles finden was Dich jetzt und in Zukunft betrifft:

http://www.wsv.de/Schifffahrt/Verkehrsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/index.html

Gruß Michael




Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes - Kennzeichnungspflicht
Nach der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKVBinSch.) vom 21.2.1995 darf ein Schiffsführer ein deutsches Kleinfahrzeug auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich lesbar und sichtbar ist. Die ständige Sichtbarkeit muss auch während der Fahrt gewährleistet sein. Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Zahlen (in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund) außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeuges anzubringen.

Diese Kennzeichnungspflicht gilt für alle Kleinfahrzeuge (Wasserfahrzeuge < 20 m Länge), ausgenommen:

Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht als Kleinfahrzeuge gelten:

- Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen;
- Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind;
- Fähren;
- Schubleichter;
- schwimmende Geräte.
- Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können,
- Wasserfahrzeuge bis zu 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können,
- Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung nicht mehr als 2,21 kW beträgt,
- Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennzeichnung,
- Beiboote.

Sind Kleinfahrzeuge nach den genannten Vorschriften kennzeichnungspflichtig, können diese mit einem amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen werden.(Ausnahme: Wassermotorräder (Jet-Skis) müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein!)
 

Oben