Hallo,
also wie gesagt, gesicherte Tatsache ist, dass Dein Brandenburger Fischereischein in Berlin keine Gültigkeit besitzt, wenn Du Deinen Wohnsitz in Berlin hast. Das steht so ziemlich unmissverständlich im Gesetz. Du bräuchtest allerdings keine Prüfung, um ihn zu bekommen, da Du die Bedingungen für die Ausnahme von der Prüfung erfüllst. Auch bräuchtest Du dann den Brandenburger Fischereischein nicht mehr.
Noch was zu Fix' Post: die Aussage mit dem Fond ist nicht ganz richtig. Die Regelung zwischen dem DAV Berlin und dem DAV BRB sind zwar so, dass die Brandenburger nichts zusätzlich zahlen müssen. Einen Berliner DAV Ausweis brauchen sie aber trotzdem, um dort nämlich die Berliner Marke einzukleben, die man kostenfrei erhält. Das ändert aber nichts daran, dass der Fischereischein nicht gilt, womit Du - DAV-Marke hin oder her - schwarz angelst. Denn in den Bedingungen steht ja ziemlich klar, dass die Angelberechtigung selbst (hier DAV-Marke) nur mit gültigem Fischereischein gültig ist.
Grüße,
Wolf