Angeln als Brandenburger in Berlin

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baerchen

Angellateinschüler
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hallo, habe gehört, dass ich mit meinem brandenburger fischereischein nicht in berlin angel darf. ist das so richtig?
 

Wolf

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Hallo,

so wie Du es schreibst, ist es jedenfalls nicht richtig :wink:

Wenn Du einen normalen Fischereischein hast (also inkl. Sportfischerprüfung), dann hat der auch in Berlin seine Gültigkeit - vorausgesetzt Du bist auch Brandenburger.

Nicht gelten tut der "abgespeckte" brandenburger Fischereischein, der ein Friedfischangeln ohne Sportfischerprüfung ermöglicht. Dieser gilt nur in Brandenburg, dafür aber wohnortunabhängig.

Grüße,

Wolf
 

baerchen

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ich habe den angelschein incl. sportfischerprüfung. allerdings sagte man mir bei der fischereibehörde berlin würde den nicht anerkennen.
 

michaausberlin

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wer hat dir denn das gesagt?
die einzige ausnahme die ich kenne ist,wenn man in berlin seinen wohnsitz hat und im besitz des brandenburger fischereischeins ist.dann darf man in berlin nicht angeln gehen.
frage mich jetzt aber bitte nicht nach den warum? !
gruss micha
 

Wolf

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Ein "normaler" Fischereischein ist immer nur gültig, wenn er am Ort des Wohnsitzes ausgestellt wurde. Das gilt so in allen Bundesländern.

Entsprechend muss Berlin auch Deinen Brandenburger Fischereischein anerkennen, wenn Du Deinen Wohnsitz in Brandenburg hast - und da gehört Eggersdorf ja schon zu.

Grüße,

Wolf
 

baerchen

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vielen dank hätte mich auch etwas gewundert. aber wie in dem link erkennbar ist es gem.§ 4 rechtens, also mein angelschein gültig.
 

Tomasz

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Was bedeutet das für mich mit Wohnsitz in Berlin und DAV-Mitglied in Brandenburg und mit brandenburger Fischereischein?
Muss ich um in Berlin angeln zu können zusätzlich einen Berliner Fischereischein haben und wenn ja, wird der dann auch sofort erteilt oder brauche ich dazu eine Prüfung in Berlin? Eine Prüfunfgsbescheinigung habe ich nämlich auch nicht für Brandenburg, da ich seit über 30 Jahren DAV-Mitglied bin und der Schein nach der Wende so erteilt wurde.

Gruß

Tomasz
 

Wolf

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Hallo Tomasz,

die interessante Frage ist eigentlich: gilt Dein Fischereischein überhaupt in Brandenburg? Nach meiner Lesart ja, denn es wird ja nur der Fall eines auswärtigen Fischereischeins bei Wohnhaft im Bundesland BRB ausgeschlossen, aber sicher bin ich mir nicht. Eine Frage für Juristen...aber für Deine eigene Frage erst mal egal...

Den Berliner Fischereischein - den Du als Berliner in Berlin haben müsstest - würdest Du aber nach meiner Lesart auch ohne Prüfung bekommen, da das bereits von Schlotterschätt verlinkte Berrliner Landesfischereischeingesetz ja ähnliche Regelungen hinsichtlich der Ausnahmen macht, wie es auch das Brandenburger Fischereigesetz tut.

Den Berliner Fischereischein brauchst Du auch nicht zusätzlich, sondern ausschließlich würde reichen, und zwar für alle denkbaren Fälle. :wink: Das heißt, den Brandenburger Fischereischein bräuchtest Du dann gar nicht (mal unabhängig von der Frage, ob er grundsätzlich überhaupt Gültigkeit besitzt).

Grüße,

Wolf
 

fixmille

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da die berliner dav gewässer mit im dav fond sind,solltest du sie auch mit deinem brandenburger schein beangeln dürfen..allerdings ist det rechtlich schon ne komische grauzone..wenn dir einer nen strick drehen will.
am besten informierst du dich mal bei deinem verein oder dem verband selbst.in der regel ist das aber so wie wolf sagt..würde aber eh den berliner schein machen(berlin rockt).soweit ich weiß ist der nämlich bundesweit gültig...wenn du mal mit dem brandenburger schein in bayern angeln willst..wird das wohl schwieriger,nachdem was ich so gehört habe.der brandenburger schein soll halt nicht bundesweit gelten..jedenfalls habe ich auch mal sowas bescheuertes gehört.

vielleicht kann sich ya mal nen brandenburger, der es weiß dazu äußern?

gruß fix
 

Tomasz

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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So langsam dämmert es bei mir. Ich hatte nach der Wende den Fischereinschein für Brandenburg bekommen da von meinem brandenburger Verein fälschlicherweise eine brandenburger Adresse rausgegeben wurde. Die anderen Berliner aus meinem Verein mussten den Fischereischein in Berlin beantragen. Das hatte damals den Nachteil, dass in Berlin die Gültigkeitsdauer wohl geringer war und der Schein an sich teurer. Einige Jahre später konnten dann aber auch die Berliner DAV-Mitglieder aus brandenburger Vereinen den Schein in Brandenburg beantragen. Ich werde mich da nochmal im Verein umhören.


Gruß

Tomasz
 

Wolf

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Hallo,

also wie gesagt, gesicherte Tatsache ist, dass Dein Brandenburger Fischereischein in Berlin keine Gültigkeit besitzt, wenn Du Deinen Wohnsitz in Berlin hast. Das steht so ziemlich unmissverständlich im Gesetz. Du bräuchtest allerdings keine Prüfung, um ihn zu bekommen, da Du die Bedingungen für die Ausnahme von der Prüfung erfüllst. Auch bräuchtest Du dann den Brandenburger Fischereischein nicht mehr.

Noch was zu Fix' Post: die Aussage mit dem Fond ist nicht ganz richtig. Die Regelung zwischen dem DAV Berlin und dem DAV BRB sind zwar so, dass die Brandenburger nichts zusätzlich zahlen müssen. Einen Berliner DAV Ausweis brauchen sie aber trotzdem, um dort nämlich die Berliner Marke einzukleben, die man kostenfrei erhält. Das ändert aber nichts daran, dass der Fischereischein nicht gilt, womit Du - DAV-Marke hin oder her - schwarz angelst. Denn in den Bedingungen steht ja ziemlich klar, dass die Angelberechtigung selbst (hier DAV-Marke) nur mit gültigem Fischereischein gültig ist.

Grüße,

Wolf
 

galli

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Der Fischereischein A (Raubfischkarte) wird meines Wissens generell anerkannt, da er überall Pflicht ist. Dieser stellt eine AMTLICHEN Befähigungsnachweis über Grundlagen des Umweltschutzes, rechtlicher Angelegenheiten, Fischkunde und -biologie usw. da. Der Fischereischein ist wie ein Führerschein fürs Auto mit dem Unterschied, das er von Bundesländern ausgegeben wird. (Beim Führereschein kannste Auto fahren = Fischereischein beim angeln; Maut musst du aber ggf bezahlen = Mitgliedschaft im Verein oder Angelberechtigung fürs Gewässer).
Die Bezeichnungen Fischereischein und Angelkarte sollte man nicht verwechseln, da die Angelkarten von Pächtern (Vereine, Fischer) ausgegeben werden und der Fischereischein ein amtliches Dokument ist.
 

Tomasz

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Hallo Wolf, so habe ich das auch gelesen und verstanden. Hintergrund ist wohl der, das man das Geld für die Fischreiabgabe im Land behalten will.

Gruß

Tomasz
 

fixmille

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das man(n) nur mit gültigem fischereischein angeln darf ist uns allen bekannt..ich meine ya nur das bundesrecht bricht landesrecht..also er besitzt ya einen gültigen fischereischein,und würde im fall einer anklage wegen angeln ohne bzw.gültigen fischereischein höchstwahrscheinlich von nem halbwegs smarten richter für "unschuldig"befunden..falls nicht ,kann tomasz
ya die nächsthöhere instanz zu nem positiven urteil bewegen..er angelt in den gewässern vom selben verband(wofür er ya ne angelberechtigung besitzt)..hat nen gültigen fischereischein für das land brandenburg..da würde mein advocat sich die hände reiben..

bei dem sachverhalt wette ich sogar für ne einstellung des verfahrens...

fix
 

Wolf

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Mag alles sein, aber ich wüsste ja besseres mit meiner Zeit und meinen Nerven anzufangen :wink:

Grüße,

Wolf
 

fixmille

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stimmt..man sollte es nicht drauf ankommen lassen!

gruß fix

p.s.@wolf:haste schon deine maler klamotten zusammen gesucht..lol.
 
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Ach Mille, wenn Du es soweit kommen lassen willst ???
Der Schlüssel zu allen Rätseln ist immer der schnöde Mammon. Tomasz hat mit seiner Annahme um den Verbleib der Fischereiabgabe schon Recht. Ich habe bestimmt über 10 Jahre nicht mehr in Berlin geangelt, muss aber immer brav meinen Obolus, die Berliner Fischereiabgabe, von 21 Euronen löhnen. Dieses Jahr war mein Fischereischein mal wieder abgelaufen und ich musste den Betrag für eine Neuausstellung abdrücken. Auf meinen Hinweis, das es sich ja eigentlich nur um eine Verlängerung handelt, erntete ich nur ein müdes Grinsen. Wenn Ihr Langeweile habt, könnt Ihr Euch ja mal diesen Beitrag komplett zu Gemüte führen.
In Sachsen und in einigen anderen Bundesländern gibt es schon den Fischereischein auf Lebenszeit. Darauf könnt Ihr aber bei unseren Regierenden mit ihren(m) einnehmenden Wesen lange warten. :wink:
 

fixmille

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@schlotti:habe ich doch schon gesagt..würde es eigentlich nicht drauf ankommen lassen!

hebt die faust,lassen wir uns nicht länger ausbeuten von diesem gesindel!!
frage mich eh wat mit der ganzen kohle passiert..fischereiabgabemarke..dieses wort schon alleine.wieviel zahlende angler wird es in berlin geben??da würde mich eigentlich schonmal interessieren in welchen topf das ganze geld wandert ..und ob es denn den fischen auch wirklich zu gute kommt.
@schlotti:kannst da nicht mal irgend nen link reinknallen wo man sowas evtl. erfahren könnte?

gruß fix
 
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fixmille schrieb:
@schlotti:habe ich doch schon gesagt..würde es eigentlich nicht drauf ankommen lassen!


@schlotti:kannst da nicht mal irgend nen link reinknallen wo man sowas evtl. erfahren könnte?

gruß fix

Mensch, da habe ick doch noch mühselig getippt :wink: ! Zu dem Link mal 'ne kleene Anfrage jefällig ??? Schon janz interessant wer da so allet an unseren Zitzen hängt. Ick such mal bei Jelejenheit wat aktuelleret raus. Ick zisch jetzt noch 'ne Molle und jeh dann in'n Kahn. :lol:

MfG Schlotterschätt
 

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