Faulenzer21
Twitch-Titan
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage an alle Juristen.
Ist während der Ausgangssperre ein nächtlicher Ansitz auf Karpfen, an einem mit Schranken abgesperrten Verreinssee, erlaubt?
Im Endeffekt hält man sich ja auch nur auf Privatgrund auf und somit nicht in der Öffentlichkeit.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja Polizisten, Richter, Anwälte oder ähnliche, welche mir die Frage sicher beantworten können?
ich hätte da mal eine Frage an alle Juristen.
Ist während der Ausgangssperre ein nächtlicher Ansitz auf Karpfen, an einem mit Schranken abgesperrten Verreinssee, erlaubt?
Im Endeffekt hält man sich ja auch nur auf Privatgrund auf und somit nicht in der Öffentlichkeit.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja Polizisten, Richter, Anwälte oder ähnliche, welche mir die Frage sicher beantworten können?