Privat Verkäufe/ Marktplatz Verkäufe

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Frank Herbertsson

Gummipapst
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Da in einem Verkaufs Treat gerade eine lebhafte und auch spannende Diskussion darüber ausgebrochen ist, wer bei Privatverkäufen, welches Risiko hat, bzw. Wer dort haftet, mache ich hier mal diesen trööt auf.
Ist ja auch mal ganz interessant zu erfahren wenn jemand fundiertes Wissen hier zum besten geben kann, wer haftet bei z.b. PayPal Family & Friends. Wann ist es sinnvoll das PayPal mit käuferschutz angewendet wird, oder ob es sich für einen lohnt dann den Aufpreis als Käufer für die Gebühren zu zahlen.
Wer muss wie beweisen ob er auch was versendet hat und so weiter und so weiter...
Also Leute haut mal was raus. Es ist bestimmt für den ein oder anderen der bestimmte Sachen noch nicht weiß ganz spannend zu lesen wie die Gesetzeslage dazu ist.
Vielleicht hat in diesem Sinne auch ein Mod. lust, die entsprechende Diskussion die in den Verkauf Treat schon entstanden ist, hierher zu verschieben.
In diesem Sinne.
Viele dicke Fische euch und bleibt brav miteinander.
 

Schrotter

Master-Caster
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Sicht als Verkäufer:
Wenn ein Käufer maximal wenig bezahlen möchte und somit Warensendung oder Brief ohne Tracking erwünscht ist, dann biete ich nur Paypalfreunde oder Überweisung an. Als Verkäufer ist man mit Paypal (Waren bezahlen) verpflichtet einen Nachweis des Versands zu haben und den gibt es nur beim versicherten Versand als Paket oder Einschreiben. Bei paypal freunde braucht man keinen Nachweis weil man zumindest bei paypal nicht (so leicht) hafbar ist.
Sicht als Käufer:
Alles was über 30€ kostet zahle ich nur mit paypal waren, um den Schutz ggü Betrügern zu haben. Diese "Schmerzgrenze" ist aber von jedem individuell zu gestalten.
 
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Locke_der_Boss

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Ist doch ganz einfach, beim Verkauf von Privat an Privat geht das Versandrisiko ab Abgabe vom Verkäufer an den Paketdienst auf den Käufer über. Wenn du mit Paypal F&F als Käufer bezahlt hast, hast du halt Pech gehabt, das ist ja wie der Name schon sagt dafür vorgesehen, das man Geld an Familie und Freunde sendet. Wenn du mit Paypal Waren und Dienstleistungen bezahlst, ist der Verkäufer verpflichtet, einen Sendenachweis zu haben. Aber auch hier gilt, geht was bei der Post verloren, hat der Käufer Pech gehabt. Ich handhabe es fast immer so, Verkauf grundsätzlich nur per Friends&Family, Kauf grundsätzlich nur mit Paypal Waren und Dienstleistungen, dadurch verpasst man zwar manches Schnäppchen, bin aber immer gut damit gefahren.
 

Trawar

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Nur das man als Käufer dann wieder vom Verkäufer abhängig ist falls ein Paket verloren gegangen ist da man als Käufer keinen Nachforschungsantrag usw stellen kann.
 

PikeHunter81

Echo-Orakel
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Ist doch ganz einfach, beim Verkauf von Privat an Privat geht das Versandrisiko ab Abgabe vom Verkäufer an den Paketdienst auf den Käufer über. Wenn du mit Paypal F&F als Käufer bezahlt hast, hast du halt Pech gehabt, das ist ja wie der Name schon sagt dafür vorgesehen, das man Geld an Familie und Freunde sendet. Wenn du mit Paypal Waren und Dienstleistungen bezahlst, ist der Verkäufer verpflichtet, einen Sendenachweis zu haben. Aber auch hier gilt, geht was bei der Post verloren, hat der Käufer Pech gehabt. Ich handhabe es fast immer so, Verkauf grundsätzlich nur per Friends&Family, Kauf grundsätzlich nur mit Paypal Waren und Dienstleistungen, dadurch verpasst man zwar manches Schnäppchen, bin aber immer gut damit gefahren.

Naja die feine englische Art ist das aber nicht. Auf der einen Seite möchtest du als Käufer den vollen Schutz haben, bietest diesen aber im Gegensatz dazu als Verkäufer nicht an.

Ich persönlich kaufe ab einer bestimmten Summe auch nur via Paypal Waren und Dienstleistungen bzw. dem entsprechenden Kleinanzeigen Pendant.

Ich biete dies aber auch als Verkäufer an. Wenn die Ware ordnungsgemäß beschrieben war und ich einen Versandnachweis erbringen kann, wüsste ich nicht, an welcher Stelle es Probleme geben sollten. Zumal der Käufer ja dann auch die Mehrkosten trägt.

Hast du das irgendwann schlechte Erfahrungen mit Paypal als Verkäufer gemacht?
 

nostra

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Ist doch ganz einfach, beim Verkauf von Privat an Privat geht das Versandrisiko ab Abgabe vom Verkäufer an den Paketdienst

Hi,
das stimmt nur fast! Der Verkäufer haftet rechtlich weiterhin, kann sich allerdings ab diesem Zeitpunkt bei Verlust den Warenwert beim Paketdienst erstatten lassen. Käufer bleibt primär der Ansprechpartner, da der Vertrag auch nur zwischen Versender und Paketdienst geschlossen wurde!

Kleinlich, aber im Fall der Fälle wichtig zu wissen.
gruß
 
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Locke_der_Boss

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Naja die feine englische Art ist das aber nicht. Auf der einen Seite möchtest du als Käufer den vollen Schutz haben, bietest diesen aber im Gegensatz dazu als Verkäufer nicht an.

Ich persönlich kaufe ab einer bestimmten Summe auch nur via Paypal Waren und Dienstleistungen bzw. dem entsprechenden Kleinanzeigen Pendant.

Ich biete dies aber auch als Verkäufer an. Wenn die Ware ordnungsgemäß beschrieben war und ich einen Versandnachweis erbringen kann, wüsste ich nicht, an welcher Stelle es Probleme geben sollten. Zumal der Käufer ja dann auch die Mehrkosten trägt.

Hast du das irgendwann schlechte Erfahrungen mit Paypal als Verkäufer gemacht?
Da ich meistens auf Ebay Kleinanzeigen unterwegs bin ja, hab schon sehr schlechte Erfahrung mit gemacht. Es muss ja keiner kaufen bzw. kann ja die Ware auch abholen
 
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Locke_der_Boss

Gast
Hi,
das stimmt nur fast! Der Verkäufer haftet rechtlich weiterhin, kann sich allerdings ab diesem Zeitpunkt bei Verlust den Warenwert beim Paketdienst erstatten lassen. Käufer bleibt primär der Ansprechpartner, da der Vertrag auch nur zwischen Versender und Paketdienst geschlossen wurde!

Kleinlich, aber im Fall der Fälle wichtig zu wissen.
gruß

Falsch, rechtlich bist du als Verkäufer raus, so bald du die Sache ordnungsgemäß an den Paketdienst übergeben hast, s. BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
 

dietmar

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Tja,

das mag gelten für private Verkäufe. Dem steht jedoch gegenüber, daß nur der Versender eines Paketes Rechtsansprüche gegen das Paketunternehmen geltend machen kann. Der Versender muß also seine Rechtsansprüche an den Empfänger abtreten. Soweit die "private" Lage. Es gibt aber Gerichtsurteile die bei mehr als zehn Verkäufen pro Jahr schon nicht mehr von einem privaten Verkauf ausgehen. Der Verkäufer ist in diesem Fall gewerblich unterwegs und damit wieder voll haftbar........

Dazu kommen dann noch unangenehme "Realitäten". Es ist völlig egal, mit welchem Versender ich z.B. eine Rute in einem langen Rohr oder einem Karton versende. Kommt die Rute als Bruch beim Empfänger an, dann war es das. In allen Fällen (ob als Käufer oder Verkäufer) wurde bisher eine Schadensregulierung / eine Entschädigung abgelehnt. Es wurde immer behauptet, die Verpackung wäre ungeeignet gewesen. Dabei war es egal ob die mit dem Gabelstapler über das Paket gefahren sind und die Reifenspurten mehr als deutlich zu sehen waren. Ich hätte die Rute auch in einem ausgedienten Rohr eines Leopardpanzers verschicken können, die Verpackung wäre immer ungeeignet. In letzter Zeit wurden verloren gegangene Pakete bei Hermes ersetzt. War früher anders. Die Bilanz bei DPD sieht ganz schlecht aus. Bei DHL war oft erst nach Einschalten eines Rechtsanwaltes etwas zu bewegen........
 
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dietmar

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...Ich handhabe es fast immer so, Verkauf grundsätzlich nur per Friends&Family, Kauf grundsätzlich nur mit Paypal Waren und Dienstleistungen, dadurch verpasst man zwar manches Schnäppchen, bin aber immer gut damit gefahren...

Hat ein wenig etwas von Wein und Kuchen für mich, Wasser und trocken Brot für die Anderen. Der Wunsch nach dem absoluten Superschnäppchen bei absoluter Sicherheit in allen Belangen lässt sich nicht wirklich umsetzen.

Wenn man versucht die Sache neutral zu bewerten, dann bedürfte es wahrscheinlich einer neuen gesetzlichen Regelung. Die Gesetze entsprechen nicht dem heutigen Kaufverhalten und dem Vorhandensein von sozialen Medien und Netzwerken. Andererseits ist es vielen auch gerade so recht, weil sich halt Schlupflöcher bieten, weil der Handel am liebsten den privaten Verkauf ganz verbieten würde. Für letzteres gab es schon genügend Versuche durch die Hintertür (Verbotsversuche von Flohmärkten, fragwürdige Gerichtsentscheide, Einführung einer Haftungspflicht für private Verkäufer, Einführung einer unabhängigen Prüfung der technischen Sicherheit durch externe Dienstleister,.........)
 
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Locke_der_Boss

Gast
Tja,

das mag gelten für private Verkäufe. Dem steht jedoch gegenüber, daß nur der Versender eines Paketes Rechtsansprüche gegen das Paketunternehmen gelten machen kann. Der Versender muß also seine Rechtsansprüche an den Empfänger abtreten. Soweit die "private" Lage. Es gibt aber Gerichtsurteile die bei mehr als zehn Verkäufen pro Jahr schon nicht mehr von einem privaten Verkauf ausgehen. Der Verkäufer ist in diesem Fall gewerblich unterwegs und damit wieder voll haftbar........
Kannst du die entsprechenden Urteile mal posten. Ich kenne eher die Kriterien, mindestens 15-20 Artikel pro Monat + Regelmäßigkeit + Gleichartigkeit. Bis du jemand hier als gewerblichen Verkäufer definierst bekommst, muss schon viel passieren
 

dietmar

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Hi,

das ist schon etwas länger her, das ich mich damit beschäftigt habe. Wenn ich mich recht erinnere, waren es damals vor allem Urteile aus dem Frankfurter Raum, die für Aufsehen sorgten. Als ich das damals gelesen habe, habe ich nicht mehr an die Unabhängigkeit von Gerichten geglaubt. Besonders krass waren Urteile, die mit teuren Luxusartikeln (Cartier & Co.) zu tun hatten. Dort wurde den privaten Verkäufern in einzelnen Fällen eine Gewinnabsicht unterstellt. Damit galt schon ein Verkauf als "gewerblich", wer sein altes Cartier Armband oder seine Luxusuhr verkaufte. Man merke, Händler dürfen Gewinne erzielen, private Personen dürfen das anscheinend nicht......
 

nostra

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Hi,

dietmar
- das wäre nett mit dem Urteil! Das wäre mir auch absolut neu!
- Danke, dass du die Paketes Rechtsansprüche geklärt hast!

Mein Stand geht in die Richtung von Locke. Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 2 EStG + Einschl. Urteile
 

Erlkönig

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Worauf auf jedenfalls zu achten ist das bei Verkauf über Waren und Dienstleistungen der Versand nur die an die in PayPal hinterlegte/mitgeteilte Adresse vom Käufer geht. Ist wohl eine Betrugsmasche da bei einer abweichenden Versandadresse als die in PayPal hinterlegte, der Käufer sein Geld über PayPal zurückfordern kann da er vermeintlich keine Ware erhalten hat..
 

Bravissimo

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Eine kleine "Geschichte" zu Paypal mit Käuferschutz.

Wie es sich rechtlich verhält keine Ahnung aber das Geld ist weg, und die Ware auch.

Ein Bekannter hat Autoteile im für 250 Euro verkauft die mit Paypal bezahlt wurden.
Der Käufer drängte darauf diese mit Paypal mit Käuferschutz zu bezahlen.
Gesagt getan, Geld hat er per Paypal bekommen. Also Paket verpackt und verschickt.
Das Paket wurde kontaktlos am gewünschten Ablageort vom Zusteller abgelegt.
Kurz darauf wurde vom Käufer, das Geld vom Paypal-Konto abgezogen und Käuferschutz beantragt, dass die Ware nicht erhalten wurde.
Das Geld und die Ware, beides ist weg.

Für mich war das eine Masche dieses Käufers, was bestimmt kein Einzelfall sein wird.
 

Erlkönig

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Eine günstige Lösung das „Corona Bedingte“ vor die Türlegen von Paketen zu vermeiden ist das Paket bei DHL mit Jugendschutz zu deklarieren, kostet um die 1€ und der Bote muss die Ware an einen erwachsenen übergeben. Wenn keiner öffnet gehts in die Filiale.
 

Erlkönig

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Natürlich kann der Fahrer wie vor Corona einfach behaupten/ eingeben er hätte das Alter überprüft und wie früher selber den Empfang bestätigen/unterschreiben.
Ist aber eine weitere Hürde..
 

katatafisch

Barsch Vader
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Aber der Käufer kann ja immer noch behaupten, im Paket sei statt der bestellten Ware nur lauter Unfug gewesen.
 

Erlkönig

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Das ist immer die Krux bei Waren und Dienstleistungen. PayPal ist da auch eher auf der Käuferseite..
 

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