Wie zufrieden seid Ihr mit dem Kundendienst bei Wartung und Reparatur ?

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Fidde

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Ich kann mit ziemlicher Sicherheit sagen das eigentlich alle namhaften Firmen einen sehr guten Kundenservice haben (Ja, auch und gerade Shimano!!) und das ich mir ziemlich sicher bin das die Fälle wo diesen Firmen ein schlechter Service nachgesagt wurde, ein graviender Fehler des Kunden oder auch mal des Händlers vorlag.

Und genau da liegt der Hund begraben!

Nach Deiner Beschreibung ist bis zum Kundenservice alles richtig gemacht worden (Rollenkauf, Kaufbeleg, Angabe der Gründe, ....) .
Ich kann es halt nicht verstehen, warum bei einer dtaillierten Fehlerbeschreibung eine Serviceabteilung bei Daiwa wiederholt eine Reparatur nicht in angemessener Zeit fachgerecht erledigt bekommt (und dann auch noch bei der Reklamation der Reparatur einen exorbitanten €-Betrag verlangt).
Ich bin echt durch mit dem Thema Daiwa-Service der keiner ist und einem Händler der sagt, dass alles schön ist, solange Daiwa irgendwann und zu irgendeinem Preis eine Leistung erbringt.
 

dietmar

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Hi,

ich habe es schon oft geschrieben. Bei einem Gewährleistungsfall, also innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf, ist man auf der sicheren Seite. Der Gesetzgeber geht davon aus, das der Grund/Mangel (z.B. Fehlkonstruktion, Materialfehler,.....) der zum Eintritt des Schadens führte, schon beim Kauf bestand und es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Gewährleistungspflichtig ist immer der Verkäufer einer Sache. Was der Verkäufer, also der Händler, egal ob mit Ladenlokal oder Internetshop, dann mit dem Lieferanten/Hersteller ausmacht/verhandelt braucht den Kunden nicht zu interessieren und ist ohne Belang. Punkt. Der Verkäufer hat nach Eingang der Reklamation 2 Wochen Zeit den Schaden zu beheben. Deshalb ist es übrigens wichtig, sich immer eine Quittung mit Datum für den eingelieferten Gegenstand geben zu lassen. Diese 2 Wochen werden von den Gerichten mittlerweile bei normalen Konsumwaren als völlig angemessen akzeptiert. Ob der Händler jetzt die Reklamationen erst sammelt oder sofort weiter leitet, ist das Problem des Händlers und braucht den Kunden nicht zu interessieren. Für den Kunden ist dies ohne Belang, denn das Sammeln von Reklamationen dient nur zur Minderung der Kosten seitens des Verkäufers und darf den Kunden nicht zum Nachteil (z.B. längere Wartezeit) gereichen. Sind die zwei Wochen ohne ein befriedigendes Ergebnis verstrichen, kann der Kunde dem Händler schriftlich eine Frist setzen. Die Gerichte sehen dabei eine Woche als einen gerechtfertigten/ausreichenden Zeitraum an. Also nach zwei Wochen ist die defekte Rute/Rolle/der undichte Köder/das undichte Zelt......noch nicht wieder da. Man setzt dem Verkäufer schriftlich eine weitere Frist (per Einschreiben oder Schreiben mit Eingangsbestätigung) von einer Woche. Auch diese Woche verstreicht ohne befriedigendes Ergebnis. Dabei ist es völlig egal, ob der Lieferant/Hersteller gerade Betriebsferien macht, die Post streikt, der Hersteller im Ausland sitzt oder was auch immer. Die Gerichte gehen davon aus, es gibt immer genügend Alternativen. Nun hat der Käufer Anspruch auf einen neuen Artikel oder er kann vom Kauf zurück treten und sein Geld zurück verlangen. Nicht mehr und nicht weniger. Rein rechtlich kann der Verkäufer eine Nutzungspauschale geltend machen. Dies kann z.B. bei Fahrzeugen der Fall sein, da der Käufer ja bis zum Eintritt des Schadens das Fahrzeug nutzen konnte. Als Obergrenze steht da oft 10% vom Kaufpreis auf dem Papier. In der Realität geschieht dies aber selten. Bei normalen Konsumgütern werden solche Nutzungspauschalen eigentlich selten angesetzt. Einen Anspruch auf Entschädigung, weil z.B. eine neue Rute nicht mit in den Urlaub genommen werden konnte oder weil die Angelsaison vorbei ist, hat der Käufer nicht. Also lasst euch in den Angelläden nicht irgend welche Märchen erzählen. Sie dienen nur einer einzigen Sache, dem Händler möglichst Geld zu sparen.

Noch ein Beispiel aus der Praxis. Das neue Echolot hatte nach zwei Monaten einen Zeilenfehler. Nach zwei Wochen noch immer keine Nachricht. Ja, die reklamierten Geräte werden erst gesammelt, dann werden die Geräte zum Vertrieb/Lieferanten geschickt. Der sammelt dann fleissig weiter und schickt dann irgendwann mal eine Pallette in die USA. Ich fragte also nach, ob ich schriftlich eine Frist setzen müsse oder man mir weiter irgendwelche Geschichten erzählen möchte. Und siehe da, ich bekam sofort ein neues Gerät.

Nach Verstreichen der ersten sechs Monate nach dem Kauf, sieht es leider etwas anders aus. Hier setzt der Gesetzgeber eigentlich voraus, das man beweisen kann/muß, daß die Ursache, die zum Eintritt des Mangels/Schadens führte, schon beim Kauf bestand. Das ist natürlich nur schwer möglich. Es reicht da eigentlich auch nicht aus, wenn man 10 Leute kennt, denen alle die gleiche Rute zerbröselt ist. Heist ja nicht, daß dies auch bei der eigenen Rute der Fall war. Die meisten Lieferanten/Hersteller akzeptieren Reklamationen innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungszeit. In diesem Fall ist man aber von der Kulanz des Verkäufers bzw. Lieferanten abhängig. Schliesslich könnte der Verkäufer auch eine Reklamation ablehnen. Der Verkäufer dient jetzt eigentlich nur als Mittler zwischen Käufer und Lieferanten. Jetzt muß man lange Wartezeiten leider schlucken, will man nicht gänzlich leer ausgehen.

Tritt man an einen Händler oder Firma mit einem Reparatur- oder Wartungswunsch nach der Gewährleistungszeit heran, sieht es wieder anders aus. Da ist dann alles möglich von blitzschnell und perfect bis zu wurde nicht mehr wieder gesehen.

Petri, Dietmar
 
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