Wie gross ist die Überlebenschance beim Bruch?

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Bertus

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Moin, Moin,

ich will die Diskussion bewusst einmal etwas polarisieren.

Was wir betreiben, entspringt einer Passion für die Jagd und Natur und ist sowas wie Waidwerk - nicht Tierquälerei oder Krüppelproduktion.

Wenn es sich nicht um stumme Fische handeln würde, sondern um Säugetiere, dann würde man sich mit dem einfach wieder reinschmeissen sicher deutlich schwerer tun.
So ein Fisch klagt halt nicht und man sieht ihn meistens so schnell ja auch nicht wieder.

Wenn der gefangene Fisch verletzt ist, dann ist Ende von releasen, dann wird er getötet und zum Essen mit nach Hause genommen. Das ist die Basis unserer Passion.

Angeln in seinem Grundwesen ist Jagd, kein Sport und schon gar nicht ein gar lustig Freizeittreiben mit lebenden Kreaturen. Auch wenn man das heute gerne so sieht.

Hier noch mal der Vers von Otto von Riesenthal

Das ist des Jägers Ehrenschild,
dass er beschützt und hegt sein Wild,
waidmännisch jagt, wie sich's gehört,
den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.


Petri Bertus
 

waldgeist

Bigfish-Magnet
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ChEf-DeNnIs schrieb:
makomatic schrieb:
phillip schrieb:
Bei uns ist ja noch Hechtschonzeit, ich musste den Hecht sowieso zurücksetzen.
Nix is, wenn ein Fisch so verletzt wurde, dass er nicht überlebensfähig ist, ist er waidmännisch zu töten - unabhängig von Schonzeit oder geschützter Art!
Das sollte eigt. generell in jedem Bundesland so verankert sein meine ich.

sehe ich genauso!!
ich hätte den sogar vllt mitgenommen,bevor er "verhungert"

Also bei uns in Berlin ist das Aneignen geschonter Fische steng verboten! Ich glaube, das ist sogar in einigen bundesweiten Gesetzen verankert, bin mir aber nicht sicher. Das heißt: Fisch töten, und dann in das Gewässer zurüchsetzen!

Bei einer solch kleinen Verletzung, wie der hier geschilderten, würde ich es lieber riskieren, den Fisch zurückzusetzen und ihm damit eine Chance zu geben, als sein Leben ohne irgendwelchem Zweck zu beenden!
 

waldgeist

Bigfish-Magnet
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ChEf-DeNnIs schrieb:
...und sich zu quälen?!

Nein! Aber für den Erhalt der Art sorgen! Hast Du dir die Beispiele von Bulldawg durchgelesen?
Wir müssen jetzt keine Hechte masakrieren, um irgendwelche Beweise zu finden, dennnoch finde ich das, was er da aufführt, höchst erstaunlich und sehe diese als eben einen solchen Beweis, das der Hecht durch diese "Lapalie" sich nicht quälen oder gar umkommen wird!

Einen Laichfähigen Fisch in der Schonzeit zu töten und danach seine Überreste ins Wasser zu schmeißen, finde ich um einiges sinnloser, als ihn nach einem solchen zu vernachlässigenden Unfall wieder zurückzusetzen!

Tötest Du jede Plötze, die nach dem Abhaken an der Maulregion "komisch" aussieht? Achso: Eingerissene Flossen sind nicht zu verachten! Die behindern den Fisch beim Schwimmen. Ausgefallene Schuppen oder fehlender Schleim können Verpilzungen hervorrufen u.s.w.

Oh mann! Das habe ich ja ziemlich "aggressiv" verfasst... Ist nicht so gemeint :wink: , aber den Fisch hätte ich auch lebend zurückgesetzt.
 
H

hechtcroissant

Gast
@betze
also bei uns in bayern ist es strengstens verboten tote fische oder ihre
innerrein ins gewässer einzubringen :!:
wegen krankheiten etc.
außer natürlich toter köderfisch an der rute :wink:
und versenken indem man die schwimmblase zerstört
ist ja total respektlos gegenüber dem leben :evil:
kannst du ja nichts dafür du hast die gesetze bei euch ja nicht gemacht aber
das is ja echt das allerletzte :!: ich würde gar nich auf die idee kommen
einen fisch einfach so tot wegzuwerfen,wenn ich mal nen verletzten
fisch entnehme ist es für mich sonnenklar ihn in der küche zu verwerten :!:

@ bertus: sehe das ganz genauso wie du!!!

greetz,fips :wink:
 
H

hechtcroissant

Gast
meiner meinung nach wird es der hecht überleben,
aber auf grund der schmerzen die er jetzt haben wird hätte ich ihn höchstwahrscheinlich mitgenommen.
 

Matthi

Gummipapst
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hechtcroissant schrieb:
also bei uns in bayern ist es strengstens verboten tote fische oder ihre
innerrein ins gewässer einzubringen :!:
wegen krankheiten etc.
außer natürlich toter köderfisch an der rute :wink:

Den Köderfisch kannste bedenkenlos versenken,solang er im selben Gewässer landet,aus dem er stammt.
Der untermaßige,verletzte Fisch kommt ebenfalls aus dem selben Gewässer.
Merkste wat?

Solche Gesetze gelten für Gewässerfremde Fische/Arten.
Wenn ich welche von meinen Guppys aussetze,ob die nun gesund oder krank sind,dann verstößt es gegen das Gesetz!

Und es ist ein unterschied,ob der wegen seiner Verletzung getötete Fisch maßig war und außerhalb seiner Schonzeit gefangen wurde,oder nicht!
In ersterem Fall ist die Mitnahme in Ordnung...
 
H

hechtcroissant

Gast
das mit dem köderfisch ist klar das hab ich ja auch geschrieben das man den
anbieten darf :!:

ABER:man darf grundsätzlich keine toten fische ins gewässer schmeißen
wenn du z.b. ein rotauge fängst es abschlägst weil es verletzt war,
darfst du es :!: glaube ich :!: nicht einfach tot ins gewässer zurück werfen.
man darf seinen fang in bayern auch nicht außnehmen und die abfälle dann
ins gewässer werfen
 

Creeper550

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Bei aller Liebe zum Zuruecksetzen von Fischen, gilt es denke ich doch verletzte Tiere nicht der Moeglichkeit des Leidens auszusetzen, da bin ich mit den Vorrednern zu diesem Verhalten voellig einer Meinung. Bei Qual oder moeglicher Qual hoert es auf.
Wenn man sich nicht sicher ist das die Verletzung ohne weiteres heilen kann, waidgerecht toeten ( auch da gibt es die verwirrtesten Vorstellungen bei einigen Angelkollegen ) und mitnehmen. Wenn das Tier in der Schonzeit gefangen worden ist und somit nicht entnommen werden darf, gilt dennoch das waidgerechte Verhalten. Ich mag mich taeuschen, aber soweit mir bekannt, duerfen tote Tiere und oder deren Innereien nicht mehr dem Gewaesser zugefuehrt, sondern "ordnungsgemaess beseitigt" werden. Soll hier zum Beispiel heissen, dass das Tier vergraben wird.
 

UL-Tobi

Echo-Orakel
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aktueller Blinker seite 61.
der kam anscheinend auch mit nem bruch klar
damit sollte es sich ausspekuliert haben :wink:
 
H

hechtcroissant

Gast
:?: meist du aktuelle blinker seite 61 oder das ein hecht seit 61 nen blinker im maul hatte :?: :?: :lol: :wink:
 

Matthi

Gummipapst
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Nein,er meint,dass ein Hecht 61 aktuelle Blinker im Maul hatte :roll:
 

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