Watverbot ganz NRW Landesfischereigesetz?

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Trawar

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Hallo zusammen,

denke mal dass die Frage hier am besten aufgehoben ist.

Mir wurde jetzt mehrfach gesagt das es laut Landesfischereigesetz in ganz NRW ein Watverbot bis 01.05 geben soll.
Keiner kann mir aber sagen wo genau das ganze steht, da es je nach Gewässer mal auf den Tageskarten steht und dann wiederrum nicht bin ich etwas verwirrt.

Ich habe versucht hier mal zu suchen und finde nichts dazu.


Hat sich damit jemand schonmal auseinander gesetzt?

Danke euch und Grüße
Trawar


P.s. es geht nicht um Sinn oder Unsinn, es geht einzig und allein um die Gesetzeslage.
 

LenSch

Finesse-Fux
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Davon höre ich auch zum ersten mal. In unseren Vereinen haben wir ein Watverbot bis zum 01.05 aufgrund der Äschenlaichzeit. Geangelt darf aber ganz normal ab dem 16.03, allerdings dann nur vom Ufer. So praktizieren es aber auch Nachbarvereine.
 

Trawar

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Also einfach an die Infos auf der Tageskarte halten und gut ist, was nicht drauf steht ist dann auch nicht verboten?
 

Cherado

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ist in diesem fall Hejfish, sollte also passen und wenn nicht dann findet man schon irgendeine Lösung.

Naja, wie wir beide ja erfahren haben, ist Hejfish auch nicht immer ganz korrekt. So herrscht laut Hejfish (zumindest nach deren unglücklichen Formulierung in den Bestimmungen) an der Lenne bis 30.04. Kunstköderverbot, was schlicht nicht zutrifft.
 

Trawar

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Naja, wie wir beide ja erfahren haben, ist Hejfish auch nicht immer ganz korrekt. So herrscht laut Hejfish (zumindest nach deren unglücklichen Formulierung in den Bestimmungen) an der Lenne bis 30.04. Kunstköderverbot, was schlicht nicht zutrifft.
Ja aber wo fängt man an mit der Recherche und wo hört man auf und ab wann gilt es als genug recherchiert im Falle eines Fehlers?
 
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Ja aber wo fängt man an mit der Recherche und wo hört man auf und ab wann gilt es als genug recherchiert im Falle eines Fehlers?

Wenn ich eine Sache in den letzten 12 Monaten gelernt habe, wenns nicht verboten ist, ist es erlaubt. Der Dumme ist meist der, der sich zu viele Gedanken macht.
 

backlash63

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo zusammen!
Grundsätzlich: es gelten natürlich immer bestehende Gesetze bzw. Verordnungen. "Hat mir einer erzählt oder "steht aber so auf der Angelkarte oder auch nicht" funktioniert im Ernstfall nicht. Wie heißt es doch so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (und falsches Wissen auch nicht). :p
Ich empfehle eine Nachfrage bei den Verbänden, denn die müssen das eigentlich genau wissen:
https://www.lfv-westfalen.de/ bzw.
Aber nicht lange auf deren Homepage suchen, sondern konkret anfragen.
Beste Grüße und viel Erfolg,
Peter
 

Trawar

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Hallo zusammen!
Grundsätzlich: es gelten natürlich immer bestehende Gesetze bzw. Verordnungen. "Hat mir einer erzählt oder "steht aber so auf der Angelkarte oder auch nicht" funktioniert im Ernstfall nicht. Wie heißt es doch so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (und falsches Wissen auch nicht). :p
Ich empfehle eine Nachfrage bei den Verbänden, denn die müssen das eigentlich genau wissen:
https://www.lfv-westfalen.de/ bzw.
Aber nicht lange auf deren Homepage suchen, sondern konkret anfragen.
Beste Grüße und viel Erfolg,
Peter
Ok danke dir für den Tip, die können nicht weiterhelfen, wurde an den Rheinischen Fischereiverband weitergeleitet und da kriege ich immoment keinen.
 

Trawar

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Okay, ist auf jeden Fall der richtige Weg. Bin gespannt, was du herausbekommst!
Heute mit dem Rheinischen Fischereiverband telefoniert und etwas schlauer geworden.
Zumindest habe ich was für die Siegmündung bis Sankt Augustin-Menden gefunden.
Das ganze steht im Landschaftsplan NR.6 Siegmündung auf Seite 38.

Verboten ist insbesondere:
1618568729162.png

Die Recherche für den Restlichenteil geht weiter....
 
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Ich war lange Zeit in sehr großen Vereinen mit vielen, vielen Mitgliedern. Mit Forellenbächen ala Ruhr, Volme und Mündung der Lenne. Da war überall das Waten im März/April definitiv erlaubt!
Etwas höher die Lenne rauf dann wieder erst ab 01.05. Erkundige dich einfach bei dem Verein von dem du die Karte beziehst. Auch wenn die Karte von hejfish ist, „gehört“ der Abschnitt einem Verein.
 

Trawar

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Ich war lange Zeit in sehr großen Vereinen mit vielen, vielen Mitgliedern. Mit Forellenbächen ala Ruhr, Volme und Mündung der Lenne. Da war überall das Waten im März/April definitiv erlaubt!
Etwas höher die Lenne rauf dann wieder erst ab 01.05. Erkundige dich einfach bei dem Verein von dem du die Karte beziehst. Auch wenn die Karte von hejfish ist, „gehört“ der Abschnitt einem Verein.

Eigentlich hat er mir auch genau das gesagt, der Verein der die Karten ausgibt ist auch für den Gesetzlichen Inhalt Verantwortlich.

Ich wollte halt nur wissen wo das ganze geschrieben steht, wenn irgendwer etwas einschneidendes behauptet, dann wüsste ich schon gerne wo es steht.
Blind vertrauen ist nicht so meins.
 

backlash63

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hi Trawar, wenn du schreibst "Ich wollte halt nur wissen wo das ganze geschrieben steht, wenn irgendwer etwas einschneidendes behauptet, dann wüsste ich schon gerne wo es steht. Blind vertrauen ist nicht so meins", dann kann ich dir nur voll und ganz zustimmen. Ist genau auch mein Ding ;). Nachteil: lange, oft nerventötende und frustrierende Recherchen.... :eek:.
Aber du scheinst in diesem Fall ja zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen zu sein, oder?
Zum Landschaftsplan: hatte ich ganz vergessen, dass das auch Quellen für Restriktionen sein können. Ebenso Schutzgebietsverordnungen und Artenschutzprogramme (wie z. B. bei der Äsche). Es ist leider zu unübersichtlich strukturiert, um mal eben eine korrekte und verbindliche Auskunft zu bekommen.
 

Trawar

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Hi Trawar, wenn du schreibst "Ich wollte halt nur wissen wo das ganze geschrieben steht, wenn irgendwer etwas einschneidendes behauptet, dann wüsste ich schon gerne wo es steht. Blind vertrauen ist nicht so meins", dann kann ich dir nur voll und ganz zustimmen. Ist genau auch mein Ding ;). Nachteil: lange, oft nerventötende und frustrierende Recherchen.... :eek:.
Aber du scheinst in diesem Fall ja zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen zu sein, oder?
Zum Landschaftsplan: hatte ich ganz vergessen, dass das auch Quellen für Restriktionen sein können. Ebenso Schutzgebietsverordnungen und Artenschutzprogramme (wie z. B. bei der Äsche). Es ist leider zu unübersichtlich strukturiert, um mal eben eine korrekte und verbindliche Auskunft zu bekommen.
Ja ich bin für meinen Teil bin beruhigt, habe meine Quellen, weiss wo was steht und habe zu dem Namen auf die ich verweisen kann ;)
Angeln besteht nicht nur darin den Köder auszuwerfen und einen Fisch zu drillen, spaß macht es ab und zu auch mal so was zu recherchieren und man lernt auch noch was dazu.
Aber am ende ist es wirklich einfach, man muss sich nur drauf verlassen das die Inhalte der ausgestellten karten richtig sind und fertig.
Erspart viel Zeit und Nerven.

Danke dir für die Tips.
 

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