Was bereitet dir gerade keine Freude??? aka Was geht Dir auf den Sack?

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Herdecker

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
21. Februar 2018
Beiträge
334
Punkte Reaktionen
459

Anbei mal was schönes für den Abend. LG
 

porbeagle

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
16. Dezember 2022
Beiträge
475
Punkte Reaktionen
1.072
Alter
43
Ort
Ludwigshafen
@Mohrchen @Cybister

Ich greif das Thema Hecht Schonzeit RLP nochmals auf das hatte ich ja versprochen wenn meine Karte für 2024 da ist.
2024 geht bei meinen Verein der Hecht am 16.4 auf.

Das einzige was ich jetzt nicht weiß ist mein anderer Verein schreibt nur noch
die "gesetzlichen Schonzeiten " sind zu beachten.
Was auch immer das jetzt heißt ?
 

Anhänge

20240121_113116.jpg
Zuletzt bearbeitet:

WildundFisch

Echo-Orakel
Registriert
10. Februar 2023
Beiträge
167
Punkte Reaktionen
810
Alter
40
Ort
Eifel
@Mohrchen @Cybister

Ich greif das Thema Hecht Schonzeit RLP nochmals auf das hatte ich ja versprochen wenn meine Karte für 2024 da ist.
2024 geht bei meinen Verein der Hecht am 16.4 auf.

Das einzige was ich jetzt nicht weiß ist mein anderer Verein schreibt nur noch
die "gesetzlichen Schonzeiten " sind zu beachten.
Was auch immer das jetzt heißt ?

Gesetzliche Schonzeit heißt bis einschließlich 31.5., auf Antrag bei der unteren (oder oberen?) Fischereibehörde ist es den Vereinen jedoch möglich diese auf die frühere Zeit (bis 15.4.) zurück zu legen.
 

Cybister

BA Guru
Registriert
28. Juli 2020
Beiträge
2.683
Punkte Reaktionen
6.431
Ort
Rheinhessen
Gesetzliche Schonzeit heißt bis einschließlich 31.5., auf Antrag bei der unteren (oder oberen?) Fischereibehörde ist es den Vereinen jedoch möglich diese auf die frühere Zeit (bis 15.4.) zurück zu legen.
Was aber nur heisst, dass man auf Hecht Deadbaiten könnte, die Regelungen der Frühjahrschonzeit (sofern für das Gewässer zutreffend) würden dennoch gelten.
 

WildundFisch

Echo-Orakel
Registriert
10. Februar 2023
Beiträge
167
Punkte Reaktionen
810
Alter
40
Ort
Eifel
Was aber nur heisst, dass man auf Hecht Deadbaiten könnte, die Regelungen der Frühjahrschonzeit (sofern für das Gewässer zutreffend) würden dennoch gelten.

Jo. Frühjahrsschonzeit betrifft aber auch nur die größeren Fließgewässer hier. Da geh ich persönlich eh nicht gezielt auf Hecht.
 

porbeagle

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
16. Dezember 2022
Beiträge
475
Punkte Reaktionen
1.072
Alter
43
Ort
Ludwigshafen
Gesetzliche Schonzeit heißt bis einschließlich 31.5., auf Antrag bei der unteren (oder oberen?) Fischereibehörde ist es den Vereinen jedoch möglich diese auf die frühere Zeit (bis 15.4.) zurück zu legen.
Ich hab extra nochmals nachgefragt mein Verein hat da keinen Antrag etc gestellt. Es liegt lt Aussage des Vereins in Ihrem Ermessen.

Es ist ja wie ich ende letzten Jahres bereits schrieb auch nicht der einzige meiner Vereine die am 16.4 den Hecht aufmachen.
 

WildundFisch

Echo-Orakel
Registriert
10. Februar 2023
Beiträge
167
Punkte Reaktionen
810
Alter
40
Ort
Eifel
Also bei mir ging das nur mit Rücksprache mit der Fischereibehörde. Das Schreiben von denen liegt mir auch vor und ist betitelt mit "Zulassung einer Ausnahme gemäß Paragraph 22 Landesfischereiordnung".
Also nach eigenem Ermessen lief da gar nix bei uns.
 

Kaiche1982

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
26. Dezember 2021
Beiträge
260
Punkte Reaktionen
378
Alter
42
Ort
Königstein im Taunus
Gesetzliche Schonzeit heißt bis einschließlich 31.5., auf Antrag bei der unteren (oder oberen?) Fischereibehörde ist es den Vereinen jedoch möglich diese auf die frühere Zeit (bis 15.4.) zurück zu legen.
Soweit ich das verstehe gilt die Frührahsschonzeit mit Spinnfischverbot nur in den Flüssen incl. Nebenarmen die im Gestez genannt werden.
In Seen etc gelten die gesetzlichen Schonzeiten für einzelnen Arten d.h. kein allgemeines Spinnfisch Verbot. Wenn der Verein will kann er natürlich trotzdem sagen, dass sie gelten soll.
 

benwob

BA Guru
Teammitglied
Moderator
Registriert
14. Januar 2018
Beiträge
4.895
Punkte Reaktionen
30.136
Ort
Mittelhessen
Während der letzten Tage mit Schnee und Frost bei Temperaturen von ständig unter -3 bis -10 Grad hatte sich der Wasserstand am Fluss endlich normalisiert.
Frost und Schnee sind jetzt endlich vorbei, da es taut.
Und dafür kommt natürlich das wieder:

Screenshot_2024-01-22-11-58-51-76_40deb401b9ffe8e1df2f1cc5ba480b12.jpg
Langsam nervt es wirklich. Kann mich schon gar nicht mehr erinnern, wann ich solange mal am Stück nicht mehr am Wasser war......
 

HunteShowdown

BA Guru
Registriert
1. März 2020
Beiträge
2.721
Punkte Reaktionen
3.566
Ort
Varel
Tinnitus ... seit Donnerstag letzter Woche. :(

Letzte Nacht habe ich zwei Stunden geschlafen eine von 0-1 und eine von 3-4.

Gerade beim HNO gewesen. Natürlich keine offensichtliche Ursache.
Macht mich leider echt ziemlich fertig.
Die Methode bringt KURZFRISTIG etwas:


Vielleicht kennst du die ja noch nicht. Mein eigener variiert sehr und ist meist in sehr stressigen Phasen da.

Hab ganz gute Erfahrung mit ANC Headphones plus Naturgeräuschen. Einerseits zum Überblenden, anderseits zum Entspannen.
 

The_Pike

Gummipapst
Registriert
30. September 2009
Beiträge
770
Punkte Reaktionen
2.899
Alter
29
Ort
Osnabrück
Mir geht grade meine Klausurenphase meines nebendienstlichen Studiums gehörig auf den Sack. In den nächsten 2 Wochen schreibe ich 5 Klausuren. Ich bin echt gereizt und motze auch meine bessere Hälfte (im Nachhinein) grundlos wegen Kleinigkeiten an. Ich flüchte mich grade in Sport, um mal etwas runterzukommen. Was bin ich froh, wenn ich wieder ans Wasser kann.
 

Bonobo291

Finesse-Fux
Registriert
4. März 2021
Beiträge
1.154
Punkte Reaktionen
6.831
Ort
Hessen
Vermutlich ist es rechtlich alles korrekt, und ich habe Pech. Ich kann sowieso nicht das Gegenteil beweisen...
Nope. Ist es nicht!
Du hast einen Kaufvertrag mit dem Shop und nicht mit dem Hersteller. Außerdem musst du innerhalb der ersten 12 Monate nichts beweisen, sondern der Verkäufer dir!
Innerhalb der ersten 12 Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist liegt die sogenannte Beweislast beim Verkäufer.
Die Aussage der Herstellers als Beweis für dein Verschulden reicht da wohl kaum. ;)
Aber das war somit für mich dann auch die letzte Bestellung bei FishCandy.
Wäre es ein teurer Artikel, würde ich es nicht akzeptieren. Bei einer Schere wäre es mir den Ärger nicht wert, aber ich würde definitiv meine Schlüsse ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Oben