In Rheinland-Pflaz darfst du nur vom verankertem Boot aus, zwischen den Buhnen fischen. Auf der falschen seite des Rheines, also Hessen, gibt es diese Einschränung nicht. Zumindest war das die Info als ich meinen Bootsschein gemacht habe vor ~ 3 Jahren.
Mahlzeit!
Ich befische den Rhein "beiseitig" im Großraum Mainz/Wiesbaden.
Für die hessische Seite gilt:
Für den Fischfang ist die Benutzung eines Bootes zulässig, sofern das Gewässer keiner Beschränkung unterliegt. Es ist jedoch nicht gestattet, vom fahrenden oder treibenden Boot aus zu fischen.
Also: Vom verankerten Boot (Ankerverbotsstrecken beachten!) ist es in Hessen erlaubt.
Für die laut Radar "richtige Seite" galt vor Jahren tatsächlich noch dieses Gebot: Nur in Buhnen und nur verankert.
In den Erlaubnisscheinen ab 2008 (die davor hab ich entsorgt) steht davon nichts mehr.
Wenn nicht noch irgendeine wasserschutzpolizeiliche Regelung besteht, dann wäre meine Auslegung: Das Fischen vom Boot wie auch immer in Rheinland-Pfalz auf der Rheinstrecke Mainz-Worms ist "erlaubt", weil nicht ausdrücklich verboten.
Rate trotzdem nicht dazu, in der Fahrrinne vom treibenden Boot aus zu fischen.
Ansonsten kenne ich hier einige, die mit einem 5 PS-Motor ganz gut zurechtkommen. Weite Anfahrten gehen damit natürlich nicht.
Gruss
fkgth