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Angler9999

Gummipapst
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Mal was grundsätzliches. Bitte auch mal die Gewässerordnung vor dem Angeln lesen. Das erspart so manches, vor allem die Antworten "Ich glaube Versionen....."
 

Angler9999

Gummipapst
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Robert, dann sag mir mal, wo ich die Gewässerordnung vom Ruppiner See finde.
Beim Kauf der Angelkarte wir immer die Gewässerordnung mitgegeben. Oft steht sie auf der Angelkarte mit drauf. Ist sie nicht oder wird sie nicht mitgegeben ist sie anzufordern. Sie ist Grundlage für das Fischen am Angelgewässer. Sozusagen die Bibel.
 

perci.dae

Master-Caster
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Beim Kauf der Angelkarte wir immer die Gewässerordnung mitgegeben. Oft steht sie auf der Angelkarte mit drauf. Ist sie nicht oder wird sie nicht mitgegeben ist sie anzufordern. Sie ist Grundlage für das Fischen am Angelgewässer. Sozusagen die Bibel.
Beim Kauf zu erfahren das Schonzeit ist, is aber auch nich so der Hit. Anfordern wäre vor der Antwort hier also die richtige Maßnahme gewesen :cool:.
 
A

AFE

Gast
Beim Kauf der Angelkarte wir immer die Gewässerordnung mitgegeben. Oft steht sie auf der Angelkarte mit drauf. Ist sie nicht oder wird sie nicht mitgegeben ist sie anzufordern. Sie ist Grundlage für das Fischen am Angelgewässer. Sozusagen die Bibel.

ganz schlau. Ich fahr doch nicht dahin, um mir ne Angelkarte zu kaufen auf der dann steht, dass ich nicht angeln darf.
 

Angler9999

Gummipapst
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Da gebe ich dir recht, das würde ich auch nicht machen. Aber im Zeitalter des Internets gibt es schon die Möglichkeit Informationen zu bekommen.
ZB. wer Karten verkauft und da kann man vorher Fragen. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

hier zB.
 

FuryShad

Barsch Simpson
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Hier noch mal die wichtigsten Bestimmungen die auf dem Ruppiner See gelten:
- Angelzeit 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang, sprich Nachtangelverbot
-Bootsangeln ist nur vom verankertem Boot aus gestattet, driften beim pelagischem Angeln und Schleppangeln ist also verboten
-als Köderfisch dürfen nur Barsche, Kaulis, Bleie, Güstern und Plötzen verwendet werden (also keine Ukelei und Rotfedern :D )
-Mindestmaße Hecht, Zander 45 cm; Aal 50 cm; Karpfen 35 cm; Schleie 25 cm. Wels hat neuerdings kein Mindestmaß mehr
-vom 1.1. bis 31.5. besteht generelles Verbot der Raubfischangelei. Alle Kunstköder sind in diesem ZEitraum verboten
 

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